Ausgabe 
16.9.1900 Erstes Blatt
 
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8. Die Distriktseinnehmer, die Untererheber und die Vollziehungsbeamten werden besonderen Beamten (Kon- trollbeamten der Lokalkassestellen) unterstellt, denen be­stimmte Kontrollbezirke zugeteilt werden.

Die öit .... - - - - -

tittgcn uttb Auszahlungen werden der Hauptstaatskasse, den Distriktseinnehmereien und den neu gebildeten Untererheb­stellen übertragen.

ttrollbexirfe zugeteilt werden.

Stelle der seitherigen Territorialorganisation der Rentämter und Distriktseinnehmereien tretende neue Organisation der Kontroll-Distrikts-Einnehmerei und Un­tererhebbezirke wird mit den infolge der Neugestaltung des Kassewesens notwendig gewordenen Dienstanweisungen demnächst im Regierungsblatt veröffentlicht.

* Die Zahl der Todesfälle (ausschließlich der Tot, geborenen) betrug in der Woche vom 26. August bis 1. September in Mainz 28, in Darmstadt 29, in Offen­bach 17, in Worms 16 und in Gießen 4, zusammen 94, i darunter 40 im ersten Lebensjahre. Todesfälle pro Jahr und 1000 Einwohner kamen auf Mainz 17,9, Darmstadt 21,3, Offenbach 20,4, Worms 21,8 und auf Gießen 8,3 (ohne 2 Ortsfremde 4,2). Die Todesursache an­belangend, vexstarben an Blattern 1 (Offenbach), an Masern und Röteln 4 (Mainz), an Halsbräune (Kroup) 1 (Darm­stadt), an Keuchhusten 1 (Darmstadt), an Diarrhöe und Brechdurchfall 24 (6 in Mainz, 4 in Darmstadt, je 7 in Offenbach und Worms), an Lungenschwindsucht 10 (5 in Mainz, 4 in Offenbach, 1 in Worms), an akuten entzünd­lichen Krankheiten der Atmungsorgane 11 (3 in Mainz, 4 in Darmstadt, je 1 in Offenbach und WormS, 2 in Gießen), an allen übrigen Krankheiten 39 (10 in Mainz, 17 in Darmstadt, 4 in Offenbach, 6 in Worms, 2 in Gießen); gewaltsamen Tod erlitten 3 Personen (2 in Darmstadt, 1 in Worms).

Vermischtes.

, * sonderbarer Zuwelendiebstahl. Vor drei Monaten

tjv'c öl? Gräfin X. in eines der besten Damenschneider- geschaste in Paris, um eine Robe anzuproben, legte dabei "bme Juchtenhandtasche mit ihren Juwelen aus den Tisch. Als bie Anprobung vorüber war, waren die Juwelen spurlos verschwunden, Nachforschungen blieben fruchtlos; der Polizeikommissar Pechard gab die Hoffnung, sie wieder­zufinden auf, die Gräfin begann den Verlust zu verschmerzen. Da meldete sich dieser Tage bei dem Polizeikommissar ein ehrwürdiger Geistlicher mit der Juwelentasche; eine ®ame dufi der höchsten Gesellschaft hatte sie weggenommen, obgleich sie wenigstens ebenso schöne Juwelen besaß: aber sie besaß neben den Juwelen ein Gewissen, das sie plagte,, fast zum Selbstmord trieb, bis der Priester, dem sie sich in der Beichte anvertraute, die Zurücknahme der Geschmeide übernahm. Natürlich war die Gräfin nur zu glücklich, ihre Klage gegen die unbekannte Diebin, deren Namen das 23eicfot>= geheimnis schützt, zurückzurieben.

Herbststimmuug. Leer und kahl liegen die abge­ernteten Felder dal Die Lerche tiriliert über den Stoppeln, das Rebhuhn eilt den Kartoffelfeldern zu, dem einzigen Versteck, das ihm der Mensch noch gelassen hat. Armes Rebhuhn! Rings knallen die todbringenden Schüsse, deine Brut wird vernichtet und fällt dem Feinschmecker zum Opfer, der eine Zierde seiner Tafel aus dir macht. Der Mensch, der große Zerstörer der Werke Gottes, er baut aber auch mit unermüdlichem Fleiß den Acker, er reget ohne Ende die fleißigen Hände! Neben dem Stoppelfeld dampft die Dreschmaschine, der geschäftige Pflug, die ausgleichende Egge, sie gehen als Vorbereitung für die Wintersaat über das abgeerntete Feld. Bald sprießt es wieder aus der frucht­baren Erde, bald kommt wie junges Hoffen der Halm her­vor. Wie groß auch die Vernichtung, dennoch sproßt immer wieder neues Leben aus ihr hervor. Leben geht und tausend­fältig kehrt es wieder.

w- Leidhecken, 14. September. Unter großer Teilnahme der gesamten Einwohnerschaft trug man heute hier aus einem Haus zwei Särge. In dem einen lag das jugend­liche Opfer der Messerstecherei vom letzten Montag, im andern der Bruder desselben, der ebenfalls noch jung, fast gleichzeitig mit jenem an einer Blinddarmentzündung aus dem Leben geschieden. Eine betagte, arme, kränkliche Witwe verlor mit beiden zwei brave Söhne, die Stütze ihres Alters. Der Jammer dieser tiefgebeugten Mutter ist unbeschreiblich. ES muß betont werden, daß der Gemordete keine Veranlassung zu der ruchlosen That, die, wie man sich denken kann, die ganze Gegend in die größte Aufregung versetzte, gegeben hat, daß er nur zur Hilfe beisprang. Wie man erzählt, konnte der noch nicht siebzehnjährige Messerheld nur deshalb nicht rascher entwaffnet werden, weil ihm die Burschen nach dem rechten Arm griffen, während er als Linkshändiger das Messer in der linken Hand hatte. So war es ihm möglich, eine Zeitlang fort­während rückwärts zu stoßen.

Laub ach, 14. September. Aus Anlaß des Tobes bes Grafen Friebrich fanb am verflossenen Sonntag vor­mittag im hiesigen Schlosse große Konbolations- cour statt. Die Gräfin-Witwe empfing besonders; bem Vernehmen nach wirb sie ihre künftige Wohnung in Schloß Arnsburg (Prälatenbau) nehmen. Hofprebiger Stöcker aus Berlin, ber mit bem Verstorbenen den Vorsitz bes christlich-sozialen Vereins führte, war verhinbert, am Bestattungstage hier zu erscheinen. Er verweilte am 11. b. in der gräflichen Familie unb besuchte bas Grab bes Grasen auf bem Friebhofe.

D a r m st a b t, 14. September. Bei einer Umfrage über ben Ladenschluß, bie ber Vorstanb bes De- taillisten-Vereins veranstaltete, haben sich von 750 I befragten Geschäftsinhabern 630 schriftlich erklärt. Die überwältigenbe Mehrheit, über 600, sprach sich für ben Achtuhr-Labenschluß aus mit ber Einschränk­ung, baß Samstags bie Geschäfte bis neun Uhr offenge­halten werben bürsten. In ber Spezerei- und Kolonial- lvaarenbranche ist man mit ganz vereinzelten Ausnahmen für ben Achtuhrschluß, ebenso, wenn auch bei etwas stärkerem Wiberspruch, in ber Manufakturbranche. Nur bie Zigarrenhänbler befürchten erhebliche Nachteile ujtb sind zum großen Teil dagegen. Aber auch unter ihnen ist eine erhebliche Anzahl für den Achtuhrschluß.

Wetzlar, 14. September. Schweres Herzeleid brachte I ber gestrige Tag über eine hiesige geachtete Familie. Tas neunjährige Söhnchen bes Mechanikers Schniber spielte I abenbs in ber siebenten Stunbe mit mehreren gleichalter- I igen KamerabenFeuerwehr". Eine herzugeholte kurze I Leiter, an ein eisernes Gartengelänber gelehnt, sollte bas I Spiel vervollstänbigen helfen. Plötzlich, kaum nachbem ber I kleine S. bie obersten Stufen erklettert hate, kam bie Leiter I am Fußenbe ins Rutschen, bas Kinb stürzte von seinem erhöhten Stanbpunkte herab unb eine ber scharfen vier­kantigen Spitzen bes Gelänbers brang ihm mehrere Centi- I meter tief in ben Unterleib. Trotzbem hatte ber Unglück­liche noch Kraft, einige Schritte weit zu gehen, worauf er zusammenbrach. Aerztliche Hilfe war balb zur Stelle, bock): starb ber Kleine unter unsäglichen Schmerzen balb nach Mitternacht. Möchte bieser traurige Fall eine er­neute Warnung sein, bas Spielen ber Kinber an Plätzen, bie an sich nicht bazu geeignet sinb, auf bas strengste zu untersagen. Wetzl. Änz. |

Gerichtssiml.

Gießen, 14. September. Ferienkammer. In der heutigen letzten Sitzung der Ferienkammer wurde zunächst in der Privat-Belei- digungsklage gegen den Oberverwalter Erich Achilles zu Hof-Güll fortgefahren, die am letzten Dienstag (f. Nr. 214 d. G. 21.) unterbrochen roeeben mußte. A. wird beschuldigt, den Dienstknecht Ehr. Zimmermann, der früher zu HostGüll in Diensten stand, am 17. Mai thätlich beleidigt zu haben. Da vor dem Schöffengericht zu Lich festgestellt worden ch daß A. m Notwehr gehandelt hat, so lautete das Urteil auf Frei­sprechung. Die dagegen eingelegte Berufung mußte verworfen werden, weil auch der heute vernommene Zeuge bekundet, daß A. den Privatkläger zu verschiedenen Malen bedeutet hatte, sich ruhig zu ver- halten, dieser aber der Aufforderung nicht Folge leistete. Der Kollek­teur W. I. K. Creutzburg auS Gotha, der beschuldigt wird, zu An­fang d. I. in Hungen und Umgebung Pläne der in Hessen verbotenen Thüringischen Landeslotterie verbreitet zu haben, war auf seinen Ein­wand gegen den wider ihn erlaffenen Strafbefehl durch Urteil des Schöffengerichts Hungen vom 6. August freigesprochen worden. Der dagegen von der Staatsanwaltschaft eingelegten Berufung wird stattge­geben und Er-, der bereits zweimal wegen Uebertretung des § 234 P.-St.-G. mit Geldstrafe belegt worden ist, dem Anträge der Anklage­behörde entsprechend, in eine Haftstrafe von 4 Wochen genommen. Der Landwirt Heinrich Euler aus Ober-Breidenbach war, um auf dem kürzesten Wege zu einer seiner Wiesen zu gelangen, am 20. April quer über fremde Wiesen gegangen und aus § 868 g des Straf- Gesetz-Buchs von dem dortigen Feldschützen zur Anzeige gebracht worden. Obgleich der gegen ihn angesetzte Schadenersatzbetrag nur 35 Pfg. nebst 1 Mk. Kosten betrug, erhob er Einspruch, und so kam die Sache vor dem Schöffengericht Alsfeld zur Verhandlung, das den hartnäckigen Landmann zu einer Geldstrafe von 2 Mk. verurteilte. Doch, auch gegen dieses Urteil legte er Berufung ein, und bestand mit großer Zähigkeit auf Verhandlung der Sache, die mit der kostenfälligen Ver­werfung der Berufung enden mußte, weil bereits vor dem 20. April iw ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden war, daß das Betreten fremder Wiesen verboten sei. In der Privatbeleidtgungsklage des Justus Müller zu Großen-Buseck gegen den Johs. Schultheiß zu Göbelnrod, wird das erstinstanzliche Urteil, das auf eine Geldstrafe von 30 Mk. lautet, von der Berufungsinstanz verworfen und auf Frei­sprechung erkannt. Eine weitere Berufung gegen ein Urteil deS Schöffengerichts zu Orlenberg vom 13. Juli, in dem gegen die Frau Emmerich III. zu Bergheim wegen Beleidigung ihres Gatten eine Geldstrafe von 15 Mk. ausgesprochen worden war, wird kostenfällig ver­worfen. Wegen Jagdvergehens im Sinne der §§ 292, 293 St.-G.-B. hat sich der Landwirt Heinrich Wißner aus Dannenrod zu verantworten. Er versieht die Funktionen eines Jagdaufsehers bei der Familie von Schenk zu Schweinsberg und als solchem ist ihm ein Stück Feld zur Verfügung gestellt, auf dem ihm die Ausübung der Jagd zu seinem eignen Vorteil, jedoch nur für Hasen und Hühner freigegeben worden, ist. In der Anklage wird ihm zur Last gelegt, am 16. Juni im Walde bei Dannenrod, wo er nicht zu jagen berechtigt war, die Jagd ausgeübt zu haben. Er behauptet, am Morgen deS genannten Tages zur Wahrung seiner dienstlichen Obliegenheiten hinausgegangen zu sein. Auf einem zu seinem Jagdgebiet gehörigen Kleeacker habe er aus einer größerm Entfernung ein Tier im Lager wahrgenommen, das er für einen auf Beute unter den Hühnern der Gutsherrschaft ausgehenden Fuchs hielt. Er habe deshalb das Tier getötet und dann erst bemerkt, daß er einem Reh den Garaus gemacht hatte. Er habe nun das Tier aus- gewetdet, um es in feinem Rucksacke, nachdem er sich düsen zu Hause geholt, an den Kammerherrn Schenck zu Schweinsberg abzuliefern. Auf dem Wege nach Schwetnsberg habe er zwei Personen erblickt, die er für Wilddiebe hielt, was ihn veranlaßte, den Rucksack auf bie Erde zu legen und ihnen aus dem Wege zu gehen. Als er sMer an die betr. Stelle gekommen sei, habe der Rucksack mit Jnho" ge­fehlt. Er sei deshalb ohne denselben nach Schwetnsberg gtfltmfltn und habe hier davon Kenntnis erhalten, daß der Rucksack oorgeiunden worden sei. Aus Furcht vor der Strenge seines Dtenüverrn habe er vorgezogen, sich nicht als THLter zu bekennen. Diese Erzahlungm machen ganz den Eindruck des Märchenhaften. Jedenfalls steht fest, daß W. an einem Orte gejagt hat, an dem zu jagm er nicht be­rechtigt war. Der Staatsanwalt beantragt eine Gefängnisstrafe von 3'/, Monaten. Das Urteil lautet auf 3 Monate, unter Anrechnung von 2 Monaten der vom 18. Mat bis 29. August erlittenen Unter­suchungshaft. __ ________

Kunst und Wissenschaft.

Paris, 14. September. Dr. Holiere, welcher der Expedition. ^Ui^am9cy^0e65rte' ist In Marseille eingrtroffm. Derselbe leidet "m gelbm Fieber und ist infolgedessen noch in Quarantäne.

Kopenhagen telegraphiert wird, ist der Dichter ? .r0,1! auf der Reise von Christiania nach Kopenhagen plötzlich

bedenklich erkrankt. (Die Direktion des Gießener Stadttheaters teilte uns neulich mit, daß sie beabsichtige, in der bevorstehender» Spielzeit des nordischen Dichters vorzügliches Dramalieber unsere Kraft" zur Aufführung zu bringen. D. Red.)

^?^?"iSairSschreiben für künstlerische Photographien veranstaltet die Fabrik photographischer Papiere Ed. Liesegang in Düffel­dorf. Speziell verlangt werden künstlerisch wirkende Abdrücke auf Pan- Paprer, einem sogenannten Schnelldruckpapier, das Effekte giebt, wie sie bisher nur bei Verwendung von Kohledruck oder des neuerdings populär gewordenen Gummidruckes erreichbar waren. Das Preisausschreiben !n besten Photographieabdrücke folgende Geldpreise aus: Erster Preis Mk. 300, zweiter Preis Mk. 200, zwei dritte Preise von je Mk. 100, zwei vierte Preise von je Mk. 50 und 8 fünfte Preise von je Mk. 25 insgesamt 14 Preise im Gesamtwert von Mk. 1000. Schlußtermin der Einsendungen ist der 31. Oktober. Fach- und Amateur. Photographen find zur Beteiligung an diesem Preisausschreiben eingeladem

ber ber Staatsschnlberikassc, bie Rentamtmänner Franz Hiemenz Gießen, Balthasar Kloos zu Alsfelb, Georg Schäfer zu Bingenheim unb Heinrich Fix gu Lampertheim unter Belassung ihres seitherigen Titels zu Kontrollbeamten ber Lokalkassestellen für bie Bezirke Darmstabt I, bezw. Mainz, bezw. Gießen, bezw. Frieb- berg, ben Revisor bei ber Main-Neckar-Eisenbahn, Georg Leiser, zum Ministerialrevisor bei ber Buchhaltung bes Ministeriums ber Finanzen, ben Tistriktseinnehmer ber -^Tistriktseinnehmerei Hirschhorn Georg Göbel, ben Distrikts - Einnehmer ber Distrikts-Einnehmerei Nomrob Heinrich Haas, ben Distriktseinnehmer ber Distrikts­einnehmerei Alzey I Christian Göbel, ben Distrikts­einnehmer ber Distriktseinnehmerei Groß-Gerau II Aug. .Strack unter Belassung ihres TitelsDistriktseinnehmer" zu Assistenten bei ben Distriktseinnehmereien Offenbach, Mainz I, Darmstabt I unb Worms, ben Distriktseinnehmer ber Tistriktseimiehmerei Westhofen Philipp Darm­stäb t e r zum Ministerialrevisor bei ber Buchhaltung bes Ministeriums ber Finanzen.

** Empfang. Ter Großherzog empfing am 14. September u. a. ben Präsibenten bes Ministeriums ber Finanzen Gnauth.

** Ordensverleihung. Ter Großherzog hat ben Rentamtmämiern Negierungsrat Jakob Metzler unb Regierungsrat Georg Roßmann aus Anlaß ihrer Ver­setzung in ben Ruhestanb bie ftronc zum Ritterkreuz 1. Kl. des Verbienstorbens Philipps bes Großmütigen, sowie bem Distriktseinnehmer ber Tistriktseinnehmerei Alzey II Ren­dant Friebrich Hofmann aus bemselben Anlaß bas Ritterkreuz 2. Kl. bes Verbienstorbens Philipps bes Groß­mütigen verliehen.

** Ruhestanbsversetzungen. Der Groß-

Herzog haben Allergnäbigst geruht: ben Rentamtmann! des Rentamts Groß^Umstabt, Regierungsrat Wilhelm W a r t h o r st, ben Rentamtmann bes Rentamts Friebberg, | Negierungsrat Georg Roßmann, ben Rentamtmann bes Rentamts Darmstabt, Negierungsrat Jakob Metz­ler, unter Anerkennung ihrer langjährigen treuen Dienste, ben Rentamtmann bes Rentamts Linbenfels Abolf Abrie, ben Distriktseinnehmer ber Tistriktseinnehmerei

II Renbant Friebrich Hofmann auf fein Nach suchen unter Anerkennung seiner treu geleisteten Dienste m ben Ruhestanb zu versetzen.

** Dienst-Versetzungen. Der Großherzog hat ben Distriktseinnehmer ber Tistriktseinnehmerei Offew- bach H Wilh elm Baster t in bie Tistriktseimiehmerei Darmstabt II, ben Distriktseinnehmer ber Distriktseinneh- I nteret Heppenheim Albert Scriba in bie Distrikts- I einnehmerei Alzey, ben Distriktseinnehmer ber Distrikts- I einnebmerei Nieber-Wöllstabt N i e o l a u s W e r n e r in bie Tistrikts-Eimiehmerei Nieber-Jngelheim, ben Distrikts-Ein- I hehmer ber Tistriktseimiehmerei Gebern Heinrich Rapp I m bie Distrikts-Einnehmerei Bübingen, ben Distrikts-Ein- I Sehmer ber Tistrikts-Einnehmerei Reichelsheim Konrab I

1 nr ich Zimm ermann in bie Tistriktseinnehmerei Ulrichstein, ben Distriktseinnehmer ber Tistriktseinnehmerei I Ac?--/-Ägelheim Philipp Jakob Göbel in bie Distritts-Euinehmerei Schlitz versetzt.

** Dien st nach richten. Durch Entschließung bes I Ministeriums ber Finanzen würbe ber Distriktseinnehmer I ber Tistriktseinnehmerei Schlitz P h i l i p p I a k o b b e l I mit ber Versetzung ber Stelle eines Assistenten bei ber Difiriktseinnehmerei Mainz II mit Wirkung vorn 1. Ok- I tober l. I. an beauftragt Ernannt würben ber Rent- I a^mtsgehilfe Ab am Katzenmeier in Linbenfels, ber I Rentamtsgehilfe Karl Schmitt in Lampertheim, ber I Rentamtsgehilfe Georg Jacob Schneiker in Groß-- Umstabt, zu Steuerkommissariatsgehilfen mit Wirkung vorn I 1. Oktober l. I. an. In ben Ruhestanb würbe ver- I seht am 5. b. M. ber Steuerkommissariatsgehilfe Johann I Abam Geist in Offenbach auf sein Nachsuchen mit Wirk- I ung vom 1. Oktober l. I. an.

. ** S.ka a t s schulb en kafse. Der Großherzog hat I

den Geheimen Regierungsrat Planz mit Verschling ber Stelle des Direktors b,er Staatsschulbenlasse vorn 1. Ok­tober l. I. ab beauftragt.

^®tabttcVater- ^e Eröffnung bes hiesigen Stabttheaters erfolgt, rote aus bem Annoncenteil ersichtlich, I bereits am Sonntag, ben 30. September.

»^Neugestaltung bes Ka sse w ese n s. In I Ausführung ber burch bie Beschlüsse ber beiben Kammern der Stäube vom 23. Februar unb 28. Mürz b. I. ange- I nommenen Regierungsvorlage, die Neugestaltung bes Kasse- I wesens betreffend treten mit Genehmigung bes Groß- I Herzogs bie folgenben Anorbnungen mit Wirkung vom 1. Oktober b. I. in Kraft:

1. Die Rentämter unb bie Obereinnehmerei Mainz I werben aufgehoben. I

2. Die Distriktseinnehmereien Babenhausen, Gerns- I ^eim Groß-Gerau II, Heppenheim, Hirschhorn, Höchst, Qffenbach II, Reichelsheim, Gebern, Hungen, Laubach Nie- I äer^onftabt, Romrod, Treis a. Lba., Alzey II, Nierstein, Osthofen unb Wörrstabt werben aufgehoben. Tie I Distrikts-Einnehmereien Bessungen, Offenbach I, Groß- au 1, I werben bie Benennung Tistrikts-Ein- I nehmerei Darmstabt II, bezw. Offenbach bezw. Groß-Gerau, I bezw. Alzey führen.

3. Den Steuerämtern Gernsheim unb Stockheim wer- I hen die ^wnstgeschäfte von Distriktseinnehmereien über- I tragen. Alle für bie Distriktseinnehmereien gegebenen Be- I fhmmungen erstrecken sich gleichermaßen auch auf biefe I

UL v U1111 v l.

4. Tie 'i'erredjmtng der Einnahmen und Ausgaben aus I Domänen, soweit sie von den Rentämtern und der Ober- I einnehmerei Minnz >etther besorgt wurde, geht an Groß­herzogliche Hauptstaatskasse über, der auch die Geschäft der Rechner der Äriminal-, Gefängnis- und Polizeikassen nunmehr obliegen. 0 " I

® Cn Rentämtern seither noch verbliebene Teil der Verwaltung ber Kameralbomänen geht auf bie Ober- I jörftereien über..

6. Die in § 4 ber Verorbnung, bas Verfahren ber I Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege betreffend vom I 7. März 1894 (Regierungsblatt S. 64) den Rentämtern I übertragenen Funktionen der Vollstreckungsbehörden gehen I <in die Distriktseinnehmereien über.

7. Die seither von den Rentämtern besorgten Erheb- |

Gingesandt.

(Für Form unb Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktton keinerlei Verantwortung.)

Gießen, 15. September 1900.

Betreffs ber Labenschlußfrage scheinen noch immer in; weiten Kreisen irrige Meinungen zu herrschn, trotzbem bie Versammlung bes Tetaillisten-Vereins ein genügen­klares Bild gezeigt hat.