Erstes Blatt.
Samstag dm 14, Juli
Nr. 162
1900
Gießener Anzeiger
Heneral-Anzeiger
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Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Der Viehmarkt am 17. und 18. Juli d. I. zu Gießen kann unter den mehrfach bekannt gegebenen Beschränkungen Gbgehalten werden.
1. Alles nach dem Marktorte gebrachte Vieh muß auf den Marktplatz gebracht, und daselbst der veterinärärztlichen Untersuchung unterworfen werden.
2. Geschieht daS nicht, so ist das Vieh quarantänepflichtig.
3. Vieh aus Orten, in welchen die Maul- und Klauenseuche herrscht, darf nicht aufgetrieben werden.
Luwiderhandlungen werden bestraft.
Gießen, den 12. Juli 1900.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
v. Bechtold
Sozialdemokratie «ad flaches Laad.
In den letzten Tagen hat der „Vorwärts" unter dem Titel: „Ein Agrarprogramm" einen Leitartikel gebracht, der mit den Anfangs-Buchstaben „E. D." unterzeichnet war und bis jetzt in der Presse nicht die verdiente Beachtung gefunden hat.
Nachdem in Frankreich der Anfang damit gemacht worden war, aus Opportunitäts-Gründen von der strengen Konsequenz der Beseitigung des Privateigentums für das flache Land Abstand zu nehmen, tvurde bekanntlich, auf dem vor sechs Jahren zu Frankfurt a. M. abgehaltenen sozialdemokratischen Parteitag zum erstenmal diese Frage öffentlich angeschnitten und ein Antrag von Schönlank und Vollmar angenommen, wonach ein „Bauernschutz" für erforderlich erachtet wurde, da es nun einmal nicht zu bestreiten sei, daß über 42 Prozent der deutschen Bevölkerung in der Landwirtschaft beschäftigt seien; ein Agrar- Ausschuß solle sich hiermit befassen und demnächst seine Vorschläge machen.
Im folgenden Jahre (1895) wurde auf dem Parteitag zu Breslau, nachdem sich! inzwischen die heftigsten Streitig- Beiten innerhalb der Partei abgespielt hatten, der Beschluß gefaßt, zum Zweck des Studiums der Agrar-Verhältnisse eine Kommission zu bilden, die in einer Reihe von Abhandlungen die Ergebnisse ihres Studiums zu veröffentlichen habe.
Seitdem ist es in der Partei über diese Frage still geworden, zumal man die Besorgnis hegen mag, daß sonst der Kampf zwischen den Radikalen und Opportunisten in Hellen Flammen ausbrechen möge.
Nun hat aber die vom national-sozialen Verein im Herbst 1897 eingesetzte Agrarkommission den Entwurf eines Agrar-Programms publiziert, der auf die Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes abzielt und zu diesem Zwecke die Aufhebung der Fideikommisse, den Ausbau des Eisenbahnnetzes und die Anlage von Wasserstraßen auf dem flachen Lande, Förderung der inneren Kolonisation, Erleichterung des ländlichen Personalkredits durch Förderung von Kreditgenossenschaften und Umgestaltung des Hypothekar-Kredits, sowie auch Vertretung der Kleinbauern und Landarbeiter in den Landwirtschaftskammern u. s. w. fordert.
Weber dieses nationalsoziale Programm verbreitet sich nunmehr der erwähnte Leitartikel des Zentral-Organs der Sozialdemokratie, der ausführt, daß „für die hierdurch bezweckte Erhaltung und Mehrung eines lebensfähigen "^uevnstandes sich natürliche niemand begeistern könne, der tmt Kautsch der Ueberzeugung sei, daß die bäuerliche Betrrebsform, analog dem Kleinbetrieb in der Industrie, dem Untergang verfallen sei". Der Verfasser des Leitartikels erllärt sich aber mit diesen Ansichten und Bestrebungen ganz einverstanden und er steht daher auch nicht an, den Entwurf als eine wohldurchdachte Zusammenfassung derjenigen Forderungen zu bezeichnen, zu denen eine antiagrarische Bauernpolitik sich heute notwendigerweise bekennen müsse."
Er wirst den National-Sozialen nur ihren „Mari- nismus zu Wasser und zu Land" vor und hofft, daß um dessentwillen die Bauern lieber ins sozialdemokratische Lager gingen. Wir teilen aber unserseits mit dem „Rh. Cour." die Ansicht, die kiirzlich P. Rosegger ausgesprochen hat: daß „selbst der Gebirgsbauer, der trotz allen Fleißes kaum mehr bestehen kann, doch erst „Sozi" wird, wenn er daheim abgewirtschaftet hat, in den Fabriken der Großstädte, wo das größte Elend und der üppigste Luxus sich wütend und höhnend gegenüberstehen". —
, Immerhin erscheint es uns als ein bemerkenswertes Zeichen der Zeit, daß das sozialdemokratische Zentralorgan diesem zweifellos von Dr. Ed. David aus Mainz, bekanntlich ftüherem Gymnasiallehrer in Gießen und letzigen sozialdemokratischen Redakteur, herrührenden Leit
artikel ohne irgend welche prinzipielle Verwahrung seine Spalten öffnet.
Sitzung der Stadtverordneten
Gießen am 12. Juli 1900.
Anwesend: Oberbürgermeister Gnauth, die Beigeordneten Georgi und Grüneberg, die Stadtverordneten Emme- lius, Euler, Flett, Dr. Gaffky, Hanau, Haubach, Heichelheim, Huhn, Keller, Kirch, Krumm, Loos, Orbig, Petri, Dr. Schäfer, Schiele, Schmall. Entschuldigt: Beigeordneter Wolff, Stadtverordnete Brück, Faber, Dr. Fuhr, Grünewald, Helfrich, Heyligenstaedt, Jughardt, Leib, Löber, Scheel und Wallenfels.
Dem Gärtner Gg. Noll soll ein zum Lagern von Grabeinfassungen und Mutterboden bestimmter Platz am Lutherberg gegen eine jährliche Pacht von 2 Mk. überlassen werden.
Die Aufstellung von Turngeräten auf dem nach der Stadt zu gelegenen Platze-entlang der Kaserne 1 wird unter Festsetzung einer AnerckenNungsgebühr van jährlich 1 Mk. auf Widerruf gestattet.
Fabrikant Gg. Throm hat die Einstiedigung seines Grundstücks am Wetzlarer Weg um 28—45 Ctm. zu weit auf städtisches Gelände gestellt; seinem Gesuch um Belassen der Einstiedigung soll gegen Entrichtung einer Anerkennungsgebühr entsprochen werden, desgl. seinem weiteren Gesuche um Enthebuüg von der Verpflichtung, eine im Jahre 1895 angelegte, inzwischen überflüssig gewordene Rohrleitung zu entfernen.
Heinrich Giehl beabsichtigt, am Meibom'schen Garten in der Frankfurter Straße eine Selterswasserbude zu errichten. Das Gesuch wird genehmigt, unter der Voraussetzung, daß der Gesuchsteller die Bude in gefälliger Form ausstattet und unterhält. Dagegen wird das
Gesuch von P h. B e n n e r um pachtiveise Ueberlassung eines ebenfalls zur Aufstellung einer Trinkhalle bestimmten städtischen Platzes abgelehnt, da weder ein solches in der Nähe des Oktroihauses vor dem Neustädter Thor, noch am alten Kanzleigebäude auf dem Brand nötig ist.
Das Baugesuch von W. Steinbach, bei welchem es sich um Ueberragen des Dachgesimses des an der Querstraße zwischen Grünbergerstraße und dem Großen Steinweg zu errichtenden Neubaues in städtisches Gebiet handelt, wird genehmigt.
Betr. Benennung neuer Straßen wird beschlossen, die parallel mit der Moltkestraße nach dem Großen Steinweg führende Straße „R o o n st r a ß e", die Verbindungsstraße zwischen Grünbergerstraße und Steinweg entlang der ehemals Berger'schen Gärtnerei „Eich- w e g" zu benennen. .
An der Rovnstraße beabsichtigt Arckfttekt L. S e u l i n g zwei Wohnhäuser zu errichten, zu welchem Zwecke er um käufliche Ueberlassung städtischen Geländes nachsucht. Hie Versammlung beschließt, von dem Verkauf des in Betracht kommerrden Geländes (Schmall'sche Bleiche) so lange abzusehen, als das benachbarte Seuling'sche Gelände nicht intensiver bebaut wird.
Die Firma Joh. DanielHaas in Dillenburg sucht um Erlaubnis zur Anlage eines Fabrikgebäudes nach. Da für den dabei in Betracht kommenden Teil der Marburgerstraße Baufluchtlinien noch nicht festgesetzt sind, so kann die Bauerlaubnis nur ausnahmsweise und unter der Bedingung erteilt werden, daß das projektierte Gebäude nach der Straße zu ein gefälliges Aeußere erhält.
Das Gesuche der Architekten Stein & Meyer um Entfernung von Schoorbaumen vor ihren Neubauten an der Ostanlage veranlaßt eine längere Debatte. Das Stadtbauamt hat sich; für Entfernung nur eines Baumes ausgesprochen, die Baudeputation dagegen beantragt, daß die von der Landgrafenstraße ab südlich zunächst den Häusern der Gesuchsteller stehenden Bäume entfernt werden, im übrigen aber auf d.er früher festgesetzten Vorgartenbreite zu beharren sei. Die Stadtv. Schmall, Krumm und Hanau sprechen sich entschieden gegen die Entfernung von Bäumen aus, die Stadtv. Dr. Gafsky, Kirch und Haubach, sowie der Oberbürgermeister treten für den Baudeputationsantrag ein. Bei der Abstimmung ergab sich Stimmengleichheit!- (10 gegen 10), worauf Oberbürgermeister Gnauth zu Gunsten des Deputationsantrags entschied.
Bei Erwerb des Geländes zur Erbauung einer neuen katholischen Kirche zwischen Liebig- und Wilhelm- straße war dem katholischen Kirchenvorstande die Anlage eines Ersatzweges für den in Wegfall kommenden jetzigen Verbindungsweg zwischen den genannten Straßen zur Pflicht gemacht worden. Die ursprünglich angenommene Breite von vier Metern sollte auf sechs Meter ausgedehnt werden, nachdem seitens des kath. Kirchenvorstandes der Wunsch geäußert worden, daß der Weg mit Lastfuhrwerk während des Neubaues der Kirche befahren werden dürfe. Da bei Erwerbung des zur Verbreiterung des Weges nötigen Geländes die kath. Gemeinde auf Schwierigkeiten gestoßen, hat der Vorstand um Belassung des Weges in der Breite
von vier Metern nachgesucht und dabei erllärt, daß vom einer Benutzung des Weges zum Transport von Baumaterial abgesehen, der Weg vielmehr nur zu den notwendigsten Fuhren nach und von der Kirche benutzt werden soll. Unter diesen Umständen erklärt sich die Versammlung mit der Belassung des Weges in der Breite von vier Metern unter der Bedingung einverstanden, daß an einer Seite desselben ein mindestens ein Meter breiter erhöhter Schutzstreifen für Fußgänger angelegt wird.
Die Firma Stein & Meyer hat im Auftrag der Eigentümer der an der Wieseck, zwischen Frankfurter und Bahnhof - Straße, entlang vorgesehenen Verbindungsstraße (Verlängerung der Alicestraße) um Angabe der Baufluchtlinie nachgesucht. Da die Straße nur einseitig bebaut wird, hat die Baudeputation beantragt, die bereits im Jahre 1878 -nit zwölfeinhaw Meter angenommene Straßenbreite aus zehn Meter .herabzusetzen und die Anlage von drei bis vier Meter breiter Vorgärten vorzusehen. Der übrig bleibende, nach der Wieseck zu liegende Teil des Geländes soll abgeflachk und promenadenartig angelegt werden. Der Antrag der Baudeputation wird zum Beschluß erhoben unter der Bedingung, daß die Gesuchsteller das Gelände zu 1,12 Mark pro Quadratmeter an die Stadt abtreten und die Hälfte der gesamten Straßen- und Anlagekosten tragen und die Kosten für die Erhöhurrg der Vorgärten übernehmen.
Dem Gesuch der Direktion der psychiatrischen Klinik um Erlaubnis zur Anlage eines Ueberganges von der Klinik nach der Ostseite zum Anschluß an einen nach dem Bergwerk zu führenden Weg wird widerruflich; und unter Festsetzung einer Anerkennungsgebübr von zwei Mark-stattgegeben. Der Ausgang soll dazu bienen, den in der Klinik untergebrachten Kranken einen weiteren Spaziergang in Begleitung von Wärtern zu ermöglichen, ohne daß die Kranken in Berührung mit den zahlreichen Passarn ten ber Frankfurter Straße kommen.
Zur freihändigen Vergebung der Lieferung von Braunkohlen, wie solche int Betrieb des Schlachthauses mit verwendet werden, wird nachträglich Genehmigung erteilt; desgl. zur steihändigen Vergebung der Repa- raturarbeiten am städtischen Straßenpflaster, soweit solche anläßlich der Enthültungsfeier des Kriegerdenkmals notwendig geworden waren.
Die Bedürfnisfrage bezüglich der Wirtschafts-Konzessions-Gesuche von Friedrich Schieß (Löwengasse 2), Heinrich Weller (Vorgarten am Hause Grünbergerstraße 32) und Gustav Trinkaus (Seng'sche Wirtschaft am Seltersweg) wird bejaht. Gegenüber dem Gesuch des Schiuhmüchers und Wirts Ludwig Lüter (Wolkengasse) um Erlaubnis zum Ausschank von Branntwein spricht sich die Versammlung für Beharren auf dem bereits früher gefaßten, ablehnenden Beschluß aus
Aus Stadt und Land.
Gießen, 13. Juli 1900.
* Landwehrübuug. Vorgestern begann bei unferm Regiment die 14 tägige Hebung einer Landwehr-Kompagnie.
• • Ritt um den Kaiserpreis. Der alljährlich innerhalb der einzelnen Armmeekorps stattfindende Dauerritt um den vom Kaiser gestifteten Ehrenpreis wird beim 18. Armeekorps vom 26. zum 27. d. M. vor sich gehen.
* * Erholungsurlaub für kaufmännische Angestellte. „Die Ferienzeit ist wieder mal herangekommen. Allenthalben werden Vorbereitungen zu Erholungsreisen getroffen. Weil die tägliche Arbeit in vielen Berufen von nervenzerrüttendem Hasten und Jagen begleitet ist, wird die Einführung eines Erholungsurlaubes immer allgemeiner. Im Kausmanns- stande giebt eS zwar heute ebenfalls bereits eine Reihe angesehener Handelshäuser, die ihren Angestellten Ferien gewähren, immerhin bilden diese Firmen seither nur einen kleinen Bruchteil sämtlicher Handelsbetriebe. In den meisten Handelshäusern müffen die Angestellten ohne Unterbrechung auch in den Sommermonaten Tag für Tag hinter dem Ladentisch oder vor dem Pult stehen. ES wurde deshalb im vorigen Herbst bei den Beratungen über die Gewerbenovelle im Reichstage bereits die Frage aufgeworfen, eine Ferienzeit für Handelsangestellte gesetzlich anzuordnen. In anbetracht der großen Schwierigkeiten, die sich einer gesetzlichen Regelung dieser Angelegenheit entgegenstellen würden, ist zu hoffen, daß immer weitere Kreise der selbständigen Kaufmannschaft für ihre Angestellten einen Erholungsurlaub freiwillig einsühren werden. ES dürfte gegenwärtig angebracht sein, hieraus hinzuweisen." — Der Deutschnationale Handlungsgehilsen-Berband hat uns um Aufnahme vorstehender Zeilen gebeten. Wir geben der Zuschrift umso lieber Raum, als auch wir der Ansicht sind, daß im kaufmännischen Berus eine SrholungSzeit vielfach am Platze


