vor Ingebrauchnahme desselben bei dem Areisamt seines Wohnortes oder Aufenthaltsortes
1. dies mündlich oder schriftlich anzumelden und
2. die in Nr. 11 und' 58 des Stempeltarifs vom 12. August 1899 für Lösung der Fahrkarte vorgeschriebene Stempelabgabe zu entrichten. (Ausnahmen siehe W 2 und 3).
/ Diese Abgabe beträgt jährlich:
bei Fahrrädern ... 5 Mark
bei Automobilen ... 5 bis 50 Mark, je nach der Größe und, dem Ankaufspreise und der Leistungsfähigkeit des Automobils.
§ 2. Von der Anmelde- und Stempelpflicht sind befreit:
1. Personen, welche zum Kurgebrauche oder welche sich weniger als 30 Tage lang im Großherzogtum aufhalten,
2. diejenigen Militärpersonen und sonstigen Personen, welche in Diensten des Reichs oder eines Bundesstaates, einer Provinz, eines Kreises oder einer Gemeinde stehen und zur Erledigung der ihnen obliegenden Amtsgeschäfte Diensträder zur Verfügung haben.
Diese Personen müssen bei Benützung des Fahrrads sich in Dienstkleidung befinden oder mit Dienst-Abzeichen versehen sein, und das von ihnen benutzte Fahrrad muß als lediglich zu Dienstzwecken bestimmt von der vorgesetzten Dienstbehörde erkennbar gemacht sein.
3. Besitzer von im Dienste des Reichsheeres verwendeten und als solche erkennbar gemachten Automobilen.
4. Kinder, welche Fahrräder benutzen, die nur als Spielzeug zu betrachten sind.
5. Personen, welche ein Fahrrad oder Automobil, für welches die Stempelabgabe bereits entrichtet ist, vorübergehend benutzen (§ 9).
8 3. Von der Stempelpflicht sind befreit:
1. Lohnarbeiter, welche das Fahrrad als Transportmittel zur Arbeitsstelle.
2. Gewerbetreibende, welche das Fahrrad bei Ausübung ihres Gewerbes benutzen, sofern ihr Einkommen den Betrag von jährlich 1500 Mark nicht erreicht.
Die Verpflichtung zur An- und Abmeldung und zur Führung einer Nummerplatte wird hierdurch nicht berührt.
Wer auf Grund der Bestimmung in Absatz 1 die Befreiung von der Abgabe in Anspruch nimmt, hat die den Anspruch begründenden Thatsachen unter Vorlage des letzten Steuerzettels nachzuweisen, lieber den Anspruch entscheidet, vorbehaltlich der Beschwerde an das Ministerium des Innern, das Kreisamt, bei welchem die Stempelabgabe zu entrichten ist. Die Steuerbehörden sinb verpflichtet, dem Kreisamt auf Verlangen jede zur Entscheidung erforderliche Auskunft zu geben.
8 4. Die Abgabe ist von einer und derselben Person (auch bei einem Wechsel des Rads) innerhalb des Kalenderjahres stets nur einmal für das ganze Kalenderjahr, und zwar erstmalig bei Anmeldung des Besitzes des Fahrrads oder Automobils und sodann alljährlich im Monat Dezember für das darauffolgende Kalenderjahr, unter Vorlage der Karte bei dem Kreisamt zu entrichten.
Innerhalb der gleichen Fristen haben diejenigen Personen, die gemäß 8 3 Befreiung von der Stempelpflicht in Anspruch nehmen wollen, bei dem Kreisamt entsprechenden Antrag zu stellen.
8 5. Das Kreisamt trägt die Anmeldungen unter fortlaufenden Nummern in ein Verzeichnis ein, erhebt die in 8 1 erwähnte Abgabe und erteilt dem Anmeldenden
1. eine Nummerplatte, welche die Nummer des Verzeichnisses enthält,
2. eine mit amtlichem Stempel versehene Karte, welche die Nummer des Verzeichnisses, Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe und die Wohnung des Anmeldenden, den angemeldeten Gegenstand, den Tag der Anmeldung und Stempelmarken im Betrage der entrichteten Abgabe — bei den nach § 3 von der $b* gäbe befreiten Personen den Vermerk „Stempelfrei für das Jahr ...."— enthält.
Das KreiSamt hat die Stempelmarken der Karte aufzukleben und vorschriftsmäßig zu entwerten.
§ 6. Wer den Besitz eines anmeldepflichtigen Hahrrades oder Automobils im Laufe eines Kalenderjahres anfgibt oder verliert, hat dies dem Kreisamt feines Wohn- oder Anfenthalts- orts läugfleus binnen 8 Tagen unter Vorzeigung der Karte und Rückgabe der Nummerplatte anzvzeigeu.
Wer, ohne den Besitz auszugebeu, das Hahr- rad oder Automobil ans öffentliche« Wegen, «traßen oder Plätzen nicht mehr benutzen will, kann sich durch Abmeldung unter Rückgabe der ^»««erplatte von der weiteren Abgabepflicht
Die Abmeldung ist in das nach 8 5 zu führende 23er- zeichuiv einzutragen und dem Abmeldenden auf Verlangen aus der ihm erteilten Karte zu bescheinigen.
Abmeldung und Anmeldung haben auch bei jedem Wechsel des Wohnorts oder Aufenthaltsorts des Besitzers von anmeldepflichtigen ,Fahrrädern oder Automobilen bei dem Kreisamt des seitherigen und des neuen Wohnortes unter Vorzeigung der Karte, sowie unter Rückgabe der Nummerplatte an das Kreisamt des neuen Wohnortes oder Aufenthaltsortes, gegen Ausstellung einer neuen Nummerplatte durch letzteres, zu erfolgen.
8 8. Das Fahrrad oder Automobil muß bei dem Befahren öffentlicher Wege, Straßen oder Plätze mit der Nummerplatte (8 5) versehen sein. Die Nummerplatte ist in der Richtung der Längsaxe des Fahrrads oder Automobils und nach vorne gerichtet derart zu befestigen daß die Inschrift von beiden Seiten gut sichtbar ist
Der Besitz der Nummerplatte gilt als Beweis für die erfolgte Stempelabgabe. Besitzer von solchen Fahrrädern oder Automobilen, welche mit Nnmmerplatten versehen sind, dürfen zur Kontrollierung der Abgabe nicht ange halten werden.
Strafbestimmungen.
8 19. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Entrichtung der Stempelabgaben werden nach dem Gesetz vom 12. August 1899 über den Urkundenstempel bestraft.
Zuwiderhandlungen gegen die übrigen Vorschriften dieser Verordnung werden, sofern nicht nach anderen Strafbestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, auf Grund des 8 366 Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Hast bis zu 14 Tagen hestraft.
8 20. Personen, welche den ihnen nach! 8 4 obliegenden Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen, kann die Nummerplatte bis zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen von dem Kreisamt durch Beschlagnahme entzogen werden.
Artikel 33 deS Gesetzes vom 158. August 1899.
Wer es den bestehenden Bestimmungen zuwider unterläßt, die nach den Tarifnummern 10, 11, 35, 41, 47, 48, 50, 58, 87 erforderlichen Erlaubnisscheine und Karten zu lösen, verfällt in die im Artikel 31 Absatz 1 bestimmte Strafe. Die Vorschriften des Art. 31 Absatz 3 und 4 finden entsprechende Anwendung.
Die hinterzogene Stempelabgabe ist von demjenigen nachzuentrichten, der im Falle der Lösung des Erlaubnisscheins oder der Karte zur Zahlung des Stempels verpflichtet gewesen wäre. Die Einziehung der Abgabe erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Artikels 26.
Gießen, den 10. Dezember 1900. Betr.: Den Urkundenftempel.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, die in heutigem KreiLblatt erschienene Bekanntmachung obigen Betreffs in Ihren Gemeinden ortsüblich publicieren zu lassen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Der Viehmarkt zu Grün berg am 31. Dezember kann unter der Bedingung gehalten werden, daß 1. alles Marktvieh am Marktplatz tierärztlich untersucht wird; 2. Vieh aus verseuchten Gemarkungen ausgeschlossen bleibt.
Gießen, den 10. Dezember 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Schutz junger Obstbäume gegen Hasenfraß.
Wir machen die Landwirte unseres Kreises darauf aufmerksam, ihre jungen Obstbäume in gehöriger Weise gegen Hasenfraß zu schützen. Das Umwickeln der Bäume mit Stroh oder Ginst-.rn, wie es vielfach üblich ist, ist nicht genügend, da der Hase diese beiden Schutzmittel leicht durchnagt ; auch nisten sich im Stroh gern Obstbaumschädlinge ein. Einen wirklichen Schutz gewährt vielmehr nur ein dichtes Umbinden der Bäume mit Dornen. Bei der großen Bedeutung, welche der Obstbau zurzeit hat, liegt cs im dringenden Interesse der Landwirte, ihren Bäumen diesen leicht und billig zu beschaffenden Schutz angedeihen zu lassen.
Besonders bemerken wir hierzu noch, daß nach Art. 2 des Gesetzes vom 1. Juni 1895, den Ersatz des Wildschadens betreffend, Wildschaden nicht ersetzt wird, wenn derselbe sich ereignet an Obstbäumen, deren Eigentümer unterlassen hat, dieselben mit den unter gewöhnlichen Umständen ausreichenden Schutzvorrichtungen zu versehen.
Gießen, den 10. Dezember 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 11. Dezember.
In der Fortsetzung der ersten Etatsberatung verbreitet sich)
Abg. Bebel (Soz.) über die rückläufige Wirtschaftsbewegung, infolge deren das Reich für die- nächsten Jahre mit erheblichen Mindereinnahmen zu rechnen haben wird, während die Ausgaben steigen. Tie Sparsamkeitserkenntnis der Bewilligungsparteien komme zu spät. Anstatt den Bundesrat zur Sparsamkeit zu ermahnen, hätte der Reichstag selbst weniger bewilligungswütig sein sollen. Es ist dem Reichsschatzsekretär der Vorwurf gemacht worden, daß die Vorlage des Gesetzes betr. die Schaum- weinsteuer noch nicht gemacht ist. Nun, die Vortage wird kommen, vielleicht schon im Laufe dieser Session, und wenn es gut geht, dann wird sie eine Mehreinnahme von 8 Millionen Mark ergeben, die jedenfalls für das große Reichsfaß, das gefüllt werden soll, wenig bedeuten. (Heiterkeit.) Der Redner zeigt das Anwachsen der Militär - und Marineausgaben. Diese Ausgaben würden durch die beabsichtigte Kolonialarmee noch gewaltig zunehmen. Wenn ein Privatmann in dieser Weise wirtschafte, würde man ihn einen lüderlichen Kerl nennen, einen Verschwender, der mit dem Gelde nicht umzugehen versteht, und wer ist derjenige, dem wir das alles zu verdanken haben: das Zentrum! (Sehr richtig, bei den Soz.) Das Zentrum ist als leitende und als treibende Kraft an stelle der Nationalliberalen getreten. Die Wirt- idjaft der Nationalliberalen war ja schon arg, aber die Wirtschaft, die das Zentrum jetzt treibt, ist noch oicl ärger. (Sehr richtig! bei den Soz.) In dieser Beziehung habe ich vor den Nationalliberalen geradezu Respekt (Heiterkeit), denn sie haben doch wenigstens das Budgetrecht zu wahren gewußt: unter Führung des Zeri- trums ist dieses jetzt Stück für Stück verloren und wir treiben einer wahren Budge t an archi e mit aller Macht entgegen: (Sehr rüstig! bei den Soz.) Tas Zentrum sei nur noch Schleppenträger der Regierungspolitik. Verfehlt sei unsere Chinapolitit und er fürchte, daß China ein deutsches Transvaal werden würde. Zur Transvaalfrage vertritt Bebel den Standpunkt, daß Deutschlands Interesse em freundschaftliches. Verhältnis zu England gebiete. Er
verurteile die englische Raubpolitit. Wenn nun Krüger, sich bemühe, die Regierungen zu einem Eingreifen für die Selbständigkeit der südafrikanischen Republik zu veraw lassen, so sei das menschlich begreiflich. Er verurteile auck die schonungslose Abweisung Krügers, weil nach dem früheren Kaisertelegramm an ihn die deutsche Politik sich, den Anschein der Treulosigkeit gegen die Buren gebe. Die Buren hätten glauben müssen, daß der Kaiser ihnen materiell oder moralisch in dem Kampf um ihre Existenz zu Hilfe kommen würde. Unsere auswärtige Politik verscherzt sich dieSympathiender fremden Völ- k e r eben in einem Grade, wie es nur ein Feind Teutsch- lands wünschen kann. Klüger ist in Paris von Loubet empfangen worden, und auch der deutsche Kaiser hätte ihn empfangen müssen. Er hat Zeit dazu (Heiterkeit), er muß die Zeit haben (Große Heiterkeit und Bravo! links); statt dessen erhält Krüger eine Benachrichtigung, daß er nach den bereits getroffenen Dispositionen nicht empfangen werden könne. Ich gehöre nicht zu den Don Quichotes, die gegen jede englische Windmühle anrennen wollen; im Gegenteil, ich habe stets ein Zusammengehen mit England befürwortet; aber gerade deshalb bin id)> gegen die Fehler und Schwächen der englischen Politik. Viele Abgeordnete hoffen, daß die erstrebten Z o l l er h öh ungen die nötigen Gelder zur Besserung der Finanzen bringen werden. Diese Aussicht auf weitere, Steigerung bet. Sebent- mittelzölle ist aber erst recht bedenklich, sowohl für die Belastung der arbeitenden Bevölkerung als auch für unser wirtschaftliches Verhältnis zum Auslande. Jedenfalls werden Sie durch eine Erhöhung der Getreidezölle die Arbeiter immer mehr in unser Lager treiben. (Rufe rechts: Dann freuen Sie sich doch!) Auf dem katholischen Gewerkvereinstag in Frankfurt a. M. haben sich die katholischen Gewerkschaften schon entschieden gegen die jetzt bestehenden Getreidezölle erklärt. Werden sie nun mit Hilfe des Zentrums erhöht, so riskieren Sie, daß die katholische Arbeiterschaft gänzlich vom Zentrum abfällt. (Rufe: abwarten!) Die gestern vom Abg. Limburg-Stnum vorgebrachte Statistik hat keinerlei wissenschaftlichen Wert, es wird auf dieselbe noch später zurückzukommen sein. Ich muß hier nochmals auf die 1 2 000 M a r k-A f f air e zurückkommen. Ich habe vergeblich gesucht, wo die 12000 Mark, die vom Zentralverband deutscher Industriellen in das Reichsamt des Innern geflossen sind, int Etat eingestellt worden sind. (Große Heiterkeit links.) Redner fragt, was nach der Veröffentlichung des Briefes der See-Berufsgenossenschaft geschehen sei, gegenüoer Leuten, die sich so unglaublich über Unfälle der Mannschaften aussprachen. Graf Limburg jammert über die zweijährige Dienstzeit und will die dreijährige wieder haben; aber an den Ernst dieser Ausführungen glaubt fein Mensch Sie kriegen die dreijährige Dienstzeit nicht mehr, weil dann die Mehrausgaben pro Jahr mindestens 100 Millionen betragen würden und Sie haben ja jetzt schon nicht mehr das nötige Geld für die Militärausgaben. Eher bekommen wir die Milizarmee in Deutschland,' als Sie die dreijährige Dienstzeit wieder. (GroßeHeiterkeit.) Redner fragt dann den Kriegsminister, wie es mit den Meldungen über die Neubewaffnung der Artillerie und über eine deutsche Geschützlieferung nach England stehe, welch' letzteres die Neutralität im Transvaalkriege verletze. Ferner, ob wirklich Bestellungen auf ein neues Gewehr stattgefunden haben und wie das mit dem Budgetrecht des Reichstags zu vereinbaren ist. Budgetwidrig sei auch, wenn dem Kaiser Geld zum Bau von Panzerkanonenbooten für China von privater Seite zur Verfügung gestellt werde, denn alle derartigen Einnahmen und Ausgaben haben den Reichstag zu passieren, sonst befinden wir uns in einer Budgetanarchie. Im Reichsamt des Innern zeigt sick> fast überall ein arbeiterfeindlicher Geist, lieber die Sozial Politik hat in der Thronrede sehr wenig gestanden; es ist eine Statistik ausgenommen worden über die gewerkt liche Kinderarbeit, die Resultate liegen vor. Wir hätten also eine Vorlage auf diesem Gebiete erwarten können. Ebenso ist eine Statistik ausgenommen worden über die Beschäftigung verheirateter Arbeiterfrauen, aber auch nach dieser Richtung hin ist keine Vorlage zu erwarten. Weiter hat Dr. Sattler es gestern schon bemängelt, daß das Krankenversicherungsgesetz für diese Session nicht angekündigt ist. Hat aber Dr. Sattler etwa den Glauben, daß diese Vorlage arbeiterfreundlich sein würde? (Abg. Dr. Sattler: ja!) Dann ist das ein Köhlerglaube. (Große Heiterkeit.) Die bürgerliche Gesellschaft ist mit ihrem Latein zu Ende; es ist ihre Götterdämmerung eingetreten. (Unruhe.) Sie (nach rechts) arbeiten nur für uns. Ter Kriegsminister sagte: „Gottes Mühlen malen langsam"; ich sage: Unsere, die sozialdemokratischen, Mühlen mahnen rasch, unser Weizen blüht, unser ist die (S*rnte! 5ie sehen die großen Siege unserer Parteigenossen jetzt tvieber in Württemberg, überall Fortschritte der Sozialdemokratie. Unser ist die Ernte, unser der Sieg! Das ist Arbeit! Ich schließe mit dem Spruch: Vivent nos amis, nos ennemis! (Lebhaster Beifall bei den Sozialdem.)
Staatssekretär Graf Posadowsky erklärt in Bezug auf die 12 000 Mark-Affaire, daß er die Verantwortung trage für alles, was in feinem Amt geschehen ist. Jenes Gesetz war nicht für die Arbeitgeber, sondern für die Arbeiter. (Widerspruch.) Die 12 000 Mark wurden verwendet lediglich zur Deckung von Ausgaben für Verbreitung amtlichen Materials, Auszüge aus der Denkschrift und Reden vom Bundesratstisch. An eine Beeinflussung des Reichstags war damals nicht mehr zu denken, sondern es sollten nur die Irrtümer beseitigt werden, die in der großen Masse über die Größe und den Umfang bet Vorlage verbreitet wurden. Die sozialdemokratische Preße hat nichts dagegen gethan, um diese Irrtümer aufzu- klären, sie hat im Gegenteil dazu beigetragen, die Aufregung zu vermehren. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Ta wär es allerdings eine wichtige Sache, daß man durch die Verbreitung amtlichen Materials, wie es von verschiedenen Seiten verlangt wurde, soweit wie möglich m die große Masse des Publikums die Wahrheit trug (Lacl-en bei den Sozialdemokraten); daß man durch Verbreitung lediglich amtlichen Materials der großen Masse na* legte, welche Thatsachen Veranlassung zu dem Gesetz Sr geben hatten, und was das Gesetz erstrebe. (Unruhe vei den Sozialdemokraten.)
Präsident: Wenn weitere Unterbrechungen erfolgen, so werde ich von den Präsidial-Besugnißen -
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