Samstag den 8 Dezember
150. Jahrgang
GMes Blatt
190®
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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Mac Kinleys Botschaft
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Und ganz folgerichtig triumphiert denn auch die Botschaft Mac Kinleys, daß Amerika den russischen Vorschlag, die kaiserliche Gewalt in Peking wiederherzustellen, als die Krönung des herrlichen Pagodentempels betrachte, sintemalen wenn es gelingt, des mit unheimlicher Schnelligkeit davonrennenden Sohnes des Himmels und seiner verehrungswürdigen Tante irgendwie habhaft zu werden. China ist groß und Kwangsü ist weit. Und Kwangsü ist auch mißtrauisch, er fürchtet, daß man trotz aller Versicherungen doch manches Härchen in seinem Zopf krümmen werde. Und er fürchtet außerdem, daß der Anblick seiner früheren Residenz, aus der die Panduren und Kroaten alles Wertvolle in die liebe Heimat gesandt haben, ihm wenig Freude machen wird. Aber Mac Kinley hat nun einmal ein ganz festes Programm und er sucht es in der ganz sachgemäßen Weise durchzuführen, daß er die amerikanischen Truppen aus China — nach den Philippinen entbietet. Wie er auf diesem Wege die kaiserliche Gewalt in Peking wiederherstellen will, bleibt freilich sein Geheimnis.
Mac Kinley hat nach den bisher vorliegenden Berichten über seine Botschaft mit keinem Worte der Noten und Vorschläge des Grafen Bülow gedacht, er hat sich darauf beschränkt, in einer Weise, die uns zu denken geben könnte, die entente cordiale mit Rußland herorzuhebcn, wie denn überhaupt mehr und mehr in der chinesischen Frage die Isolierung Deutschlands an dec Seite Englands zu Tage tritt. Selbstverständlich hat auch Mac Kinley der Anstandspflicht genügt, eine „exemplarische und abschreckende Bestrafung der wirklich Schuldigen zu fordern"' aber er hat auch hier mit einem deutlichen Seitenblick nach Deutschland die Einschränkung hinzugefügt: „Innerhalb der rationellen Grenzen vergeltender Gerechtigkeit." Was heißt denn da» anderes, als daß man jenseits des OceanS auf die Bestrafung der schuldigen Prinzen und Großwürdenlräger ruhigen Gewissens Verzicht leisten und sich mit der Hinrichtung einiger untergeordneter Persönlichkeiten begnügen will? Man hat eben auf Spatzen mit Kanonen geschossen. Schon der Evangelist spricht von Leuten, die Mücken seihen und Kameele verschlucken. Oder ruft die weitere Ankündigung, daß man alle weitergehenden Meinungeverschieden. heilen dem Haager Schiedsgerichshofe unterbreiten foüe, einen anderen Eindruck hervor? Freilich, da unten in Afrika ringt irgendwo ein armes Volk von Bauern um seine Freiheit, Ströme von Blut werden vergossen und mir Schandthaten der Name der Menschheit geschändet. Uno irgendwo in Europa zieht ein vom Sonnenglanze de» Heldentums umstrahlter alter Mann herum, daß er gleichfalls für sein bedrängtes Volk einen Schiedsspruch erhalte. Aber man weist ihm die Thür, muß sie ihm weifen! Transvaal hat die Haager Akten nicht unterzeichnet, und China hat seinen Namen ebensowenig unter jene merkwürdigen Schriftstücke getuscht. Es sind eben rein materielle Interessen, die die Hauptflötentöne guten Leuten beibringev. Aber daran läßt sich nun einmal nichts ändern, das Schicksal geht seinen Weg, kein Mitleid kann, darf es hemmen; und so werden denn die Diplomaten sich im Haag versammeln und das inhaltsreiche Jahrbuch der Geschichte um eine neue Farce bereichern.
Mac Kinley hat in seiner Botschaft, wie es üblich ist, auch die Beziehungen seines Landes zu den anderen Mächten einer Betrachtung unterzogen. Und er hat für das Verhältnis zu Deutschland keinen anderen Ausdruck gefunden, als daß hier ein guter Wille vorherrsche. Nach den feurigen Worten des Telegramms, das eben erst Kaiser Wilhelm, als das Kabel vollendet war, nach Amerika sandte, klingt dieser Ausdruck recht frostig. Man kann sich dem Gefühl nlcht verschließen, als ob wir manchmal zu viel geben unb zu wenig empfangen. Ueberhaupt will es scheinen, als ob die Stimmung der Amerikaner gegen Deutschland allmählich wieder einen gewissen Kältegrad annimmt. Das ist wirklich nicht unsere Schuld. Denn wir haben alle möglichen Chicanen, mit denen unser Handel bedacht wurde, mit Lammesgeduld ertragen, ohne gleichartige Gegenmaßregel» zu treffen, und auch in dem Fleischschaugesetz haben wir uns bemüht, ein Entgegenkommen bis zur äußersten Grenze zu zeigen. Wenn Mac Kinley daher von einer fast vollständigen Vernichtung des Handels mit Fleischprodukten nach Deutschland spricht, so ist das zum Mindesten eine starke Uebertreibung. Mac Kinley hat eben nur ein Mäntelchen gebraucht, nm seine Abneigung gegen Deutschland zu verdecken. ES scheint, al» ob er den Boden präparieren will, um künftige feindselige Akte seiner Handelspolitik gegen Deutschland schon jetzt zu begründen.
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Diplomaten ruht.
So kann man auch aus der Botschaft, die Mac Kinley an den neu eröffneten Kongreß gerichtet hat, unschwer den Wunsch herauslesen, daß die Affaire, die ihm so viele 93er» legenheit-.n bereitet hat, möglichst bald und mit möglichstem Anstand aus der Welt geschafft werde. Der von dem Vertrauen seines Volkes von neuem zum ersten Repräsentanten der Vereinigten Staaten erwählte Staatsmann hat die chinesische Frage zum hauptsächlichsten Inhalt seiner jüngsten Kundgebung gemacht, aber es klingt daraus nicht wie der eherne Ton der Trompete, sondern wie das Rauschen und Knistern, das beim Wälzen von Aktenbündeln entsteht. Was hat er denn auch der Welt zu melden? Daß die Politik der Vereinigten Staaten ausschließlich darauf gerichtet sei, die „territoriale und administrative Wesenheit Chinas- zu erhalten. Und weiter sollen „die Rechte der Mächte ge- schützt, und der Handel für die ganze Welt in gleichmäßiger und unparteiischer Weise gesichert werden.- Das ist doch em durchaus negatives Programm, das in schroffem Gegen- satze steht zu den gewaltigen, namentlich von Deutschland dargebrachten Opfern an Gut und Blut: Es bleibt eben Alles beim Alten.
Hl: Das Gesetz betr. die Entschädigung für an Milzbrand, Rauschbrand und Schweinerotlauf gefallene Tiere.
SxeeOtie wen Anzeigen zu der nachmittags für de« I ‘5tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.
Gratisbeilage«: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Glätter für hessische Volkskunde.
Gießen, den 4. Dezember 1900.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzogl. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, Grotzh. Polizeiamt Gießen und das Großh. Polizeikommissariat Arnsburg.
Wir laffen Ihnen demnächst je ein Exemplar des rubr. Gesetzes, mit deffen Bestimmungen Sie sich bekannt machen wollen, zum Dienstgebrauch zugehen.
v. Bechtold.
Wenn man heute den Charakter des mit so viel Verve unternommenen chinesischen Abenteuers mit einem kurzen und klaren Ausdruck bezeichnen will, so wird man füglich von einer Versumpfung reden müffen. Denn wenn sonst ein Volk, das jenseits seiner Grenzen einen Krieg führt, in steter Erregung auf die Nachrichten harrt, die von Dem Schauplatze der Kämpfe herüberdringen, wenn das Treiben der Jugend, die noch heute als Engländer und Buren miteinander ringt, die aber ein Spiel, das etwa „China und die Verbündeten- heißt, trotz alles die Phantasie anregenden Beiwerkes nicht kennt, eine Art von Barometer für den Tiefstand des allgemeinen Interesses bildet, so darf man heute feststellen, daß eine auffallende Gleichgiltigkeit sich überall zu Tage drängt. Haben doch auch die Verhand- langen der Budgetkommisfion, die doch schließlich eine Ergänzung des dürftigen, dem Plenum des Reichstages vorgelegten Materials bedeuten sollten, den rechnerischen Rahmen nicht überschritten, und schwerlich werden einmal die Poeten den Zug nach China in Liedern und Gesängen verherrlichen. Woran das liegt? Es ist nicht schwer, gar manchen Grund zu finden. Schon die einfache Thatsache würde genügen, daß ein greifbares, einen nationalen Wert repräsentierendes Ziel nirgends erkennbar ist, und auch die Erfahrung wird von neuem in Rechnung zu stellen sein, daß die Teilnahme des Gemütes erlischt, sobald die Entscheidung nicht mehr auf die Spitze des Degens, sondern in dem Federkiel der
auf Entschädigung die zurzeit in dem Seuchengehöfte gehaltenen, und die innerhalb sechs Monaten in dasselbe zugehenden Schweine, insofern letztere nicht nachk- weislich in den vorhergegangenen vier Monaten geimpft worden sind, sofort durch Vermittelung der Ortspolizei- .behörde dem beamteten Tierarzt zur Impfung anzumelden und nach entsprechender weiterer Aufforderung zu stellen. — An Rotlauf erkrankte Schweine dürfen nur in dem betr. Seuchengehöfte geschlachtet werden. Das noch für genießbar erkannte Fleisch geschlachteter rotlaufkranker Schweine darf nur in gar gekochtem Zustande abgegeben werden.
Die an Rotlauf eingegangenen Schweine müssen, wenn nicht ihre Ablieferung in eine Mdeckerei erfolgt, auf dem Waasenplatz verscharrt werden. Das Gleiche hat mit' den nicht zur Verwendung kommenden Teilen ge- schlachteter rotlaufkranker Schweine zu geschehen. — Das Fett gefallener oder getöteter rotlaufkranker Schweine darf zu technischen Zwecken unter geeigneten Vorsichtsmaßregeln und unter polizeilicher Aufsicht ausgeschmolzen werden.
Gießen, 4. Dezember 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Mi bringen nachstehend die wesentlichsten Neuerungen de»S Gesetzes vom 12. Oktober 1900, betr. die Entschädigung füili on Milzbrand, Rauschbrand und Schweinerotlauf ge= faltene Tiere, wie sich dieselben nach Abänderung des Ge- sc^Es vom 7. Juli 1896 ergeben, sowie die hauptsächlichen 2teftinnn ungen der „Anweisung" betr. die Ausführung dicW Gesetzes, sowie betr. die beim Auftreten des Rausch- br'Mvdes und Schweinerotlaufs zu ergreifenden veterinär- Po.i.iMichen Maßnahmen, zur öffentlichen Kenntnis.
I. Die Entschädigungspflicht nach Art. 1 des ge- ilawniteiu alten Gesetzes wird ausgedehnt auf „gefallene Mötete, mit Rotlauf behaftete Schweine".
. v , , *rl-. 2 bestimmt, daß die Entschädigung auch für ’m großer Mxoaty unb ii.V S Ave ine vier Fünftel des gemeinen Wertes beträgt, uniibtaBi fie für Schweine den Betrag von 80 Mark nicht ’ibietiH'ien soll.
M Art. 5 kann nach Feststellung des Rotlaufs unter de iin ^weinen eines Gehöfts, eines Ortsteils oder eines Ci.'ttti twn Großh. Ministerium des Innern für die Dauer «de''i: M<st en sechs Monate die Entschädigungsleistung davon abHngig gemacht werden, daß alle innerhalb eines Ge- höiA Ortsteiles oder Ortes befindlichen Schweine zur ScählMinpfung angemeldet und vorgeführt werden.
lle Schätzung durch die Kommission kann unterbleiben I be « Ziegen und Schafen, wenn der Ortspolizeibeamte und be:t! beamtete Tierarzt oder deren Stellvertreter überein» fiiitwrab bekunden, daß der Wert der zu entschädigenden ■I S \ f T i >kk d ie in Art. 2 für dieselben festgesetzte höchste Ent- II schWgungssumme (20 bezw. 15 Mark) um mindestens ein
I] UdiLL Michel übersteigt.
Ul üei den mit Rotlauf behafteten Schweinen ist der ge-
c ^8* !Ueine Oert nach den für das Kadavergewicht im voraus
ksMUplÜtj v.W xl big .mein festgesetzten Preisen zu ermitteln. Die Fest- " rrtturen setzlichg dieser Preise erfolgt kreis- oder ortsweise ein- oder ■Jitpara»» ur? r mMnial im Jahre durch eine von dem Kreisausschuß zu
____«äMiide Kommission von 3 Mitgliedern, welche zu be- eibdii^n sind.
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Cn». n v.nüerr von alle» Aoflavstattev, Larrdbriefträgerv, > KIM { "Mt/tlnr Agenten und Frägerinvev Aöovvewevts ent-
Zin Art. 11 wird bestimmt, daß außer den Entschädig- . uwW unb den in dem Feststellungsverfahren entstandenen i durch die Ausführung der Schutzimpfungen ver-
•arteten Kosten von der Kreiskasse getragen werden, die M-EchW der Hälfte aus der Staatskasse erhält.
fifütnueOW* ,. ft Aus der erwähnten Anweisung vom 20. Ok- UflO ul"' v , I. I. ist das folgende zu bemerken:
ii uprlS. . dlle in der Bundesratsinstruktiou vom 27. Juni 1895 Gg. Un*^ füiz btn Milzbrand getroffenen Vorschriften finden auch —-^^^MWriüis bie Fälle des Rauschbrandes Anwendung mit der MMzabe, daß die Abhäutung der Kadaver von Tieren, we.ilak mit Rauschbrand behaftet oder dieser Seuche ver- dävHig sind, in eine unter veterinärpolizeilicher Aufsicht ftöW Abdeckerei gestattet ist, welche Einrichtungen fwa tute genügende Infektion der fraglichen Häute besitzt. Dr-r-häute, welche sofort nach der Abhäutung dem Des- richslao usverfcchren unterworfen werden müssen, dürfen erstnmch Beendigung derselben aus den Räumen der Ab- entfernt und unter Ausschluß der lleberlassung tun einten Dritten nur unmittelbar an eine Gerberei zur alMMigen Verarbeitung abgeliefert werden.
, Sie Besitzer von Schweinen sind nad) der Bekanntest grosse rmvckm g des Reichskanzlers vom 16. Juli 1895 verpflichtet /A m n ü-.'wxbemi Ausbruch des Rotlaufes unter ihren Schweine- i 1*] und befö-'intan und von allen verdächtigen Erscheinungen unter | V ,a felbsn, welche den Ausbruch dieser Seuche befürchten
09 hjö sofort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen
. früher ,/um» di:e kranken oder verdächtigen Schweine von Orten ä tlfinmzuhilten, an denen die Gefahr der Ansteckung anderer M 1Q9"i Sch-weime besteht. — Die gleichen Pflichten liegen dem- H —• * । |>r, ieis^en ob, welcher in Vertretung des Besitzers der Wirt- • 1 '.ft _ Ußö schvü vtorsteht, ferner bezüglich der auf dem Transporte Mk. M ^'iAißchen Schweine dem Begleiter derselben und be-
Tßikgbi) der im fremden Gewahrsam befindlichen Schweine Bsksitzer der betr. Geböfte, Stallungen, Koppeln vder Die kranken unc verdächtigen Schweine unter» siWn der Stall- bezw. Gehöftsperre.
UF 5M der Rotlauf in einem Schweinebestande festgestellt,
W P" M der Besitzer unter ausorücklichem Hinweis auf
M«tt5,, Ms. 4 j^s Gesetzes von der Ortspolizeibehörde tti^lWorbern, bei Meldung des Verlustes des Anspruchs


