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Markus Bauer
Der Postdampfer „Kensington" der „Red Star Linie", in Antwerpen, ist laut Telegramm am 31. Juli wohlbehalten in New-Aork angekommen
Der Postdampfer „Switzerland der „Red Star Linie", in Antwerpen, ist laut Telegramm am 1. August wohlbehalten in Philadelphia angekommen.
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Frankfurter Börse vorn 8. August.
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Notierungen: Kreditaktien 206.70-207-0000, Diskonte - Kommaudit 175.70-00, Staatsbahn 189.90-140, Lombarden 25.20, Italiener 93.20, Spanier 71.50-60, Bproi. Mexikaner 25.20, Bochumer 195.70-90 Laura 211.70 bz., Harpener 186 bz., Gelsenkirchen 193 bz.,! Ungar. Goldrente 00.00, Oesterr. Coupons 00.00, Amerii. Coupons 0.00, Privat-Diskont 4%.
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Schiffsnachrichten.
Norddeutscher Lloyd. Vertreten in Gießen durch die Agenten: Carl £o; s und I. M. Schulhof.
Bremen, 1. August. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Doppelschrauben-Schnellpostdampfer Kaiser Wilhelm derGroße, Capt. H. Engelbart, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, ist gestern 2 Uhr nachmittags wohlbehalten in New-Aork angekommen.
Gerichtssaal.
Gießen, 3. August. Da<D. in Nr. 120 unseres Blattes enthaltene Referat über die reichsgerichtliche Entscheidung eines Zollprozesses soll, wie uns die König!. Eisennbahndirektion aus Frankfurt a. M. schreibt, das Verfahren des Güterexpeditionsvorstehers Mentzel in Gießen insofern in einem ungünstigen Licht erscheinen lassen, als darin angegeben ist, daß er seine Pflicht als Beamter vernachlässigt habe. Genannte Tirektion schreibt dazu: „Herr Neitzert bestellte als Teilhaber der Firma Bellinger in Fulda bei einer belgischen Fabrik feuerfeste Kacheln zur Herstellung von Muffeln in Emaillieröfen. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch! wurden dieselben von der Versandfirma als „feuerfeste Steine" deklariert, während die Zollbehörde auf Grund der amtlichen Revision Anspruch auf Verzollung als „feuerfeste Platte n" re. zu dem dreifachen Satz erhob. Nach den Zollvorschriften, die dem jetzigen staatlichen Eisenbahnbetrieb w.ohl nicht mehr ganz angepaßt sind, mußte der Vorsteher der Gü- ter-Abfertigung Gießen die auf das dortige Zollamt abgefertigte Sendung nochmals im Inland zur Verzollung deklarieren, und zwar als Bevollmächtigter der transportführenden Eisenbahnverwaltung. Er nahm bei dem Ansehen der beteiligten Versand- und Empsangsfirmen keinen Anstand, die von diesen gegebene Deklaration als richtig wiederzugeben, umsomehr.als er gar nicht in der Lage war, das unter Zollverschluß liegende Gut zu besichtigen. Ueber die objektive Richtigkeit der letzteren haben selbst vor der reichsgerichtlichen Instanz noch Zweifel bestanden. Subjektiv ist indessen durchaus nicht von diesem Gericht ausgesprochen, daß Mentzel seine Pflicht als Beamter vernachlässigt habe. Tas Reichsgericht sowohl wie die Strafkammer in Gießen haben vielmehr ausdrücklich anerkannt, daß weder von der Versand - oder Empfangsfirma nochvondem genannten Beamten eine Defraudation beabsichtigt war und haben erstere freigesprochen. Bei dem letzgenannten Beamten konnte dies nicht geschehen, weil die A b g a b e einer unrichtigen Deklaration als solche, also ohne Rücksicht auf den guten oder schlechten Glauben, nach den strengen Zollstrafbestimmungen unter Strafe gestellt ist. Sonach hat Mentzel lediglich als T^eklarationsbevollmäch- tigter und in bestem Glauben gefehlt, seine Beamten- pflichten aber weder subjektiv noch objektiv vernachlässigt. Tas Bedauerliche bei diesem Vorfall ist, daß die Empfangsfirma die gedachte Deklaration hat abgeben lassen, deren Tragweite für den betreffenden Beamten sie wohl Uicht zu übersehen vermochte, anstatt dem seitherigen Verfahren entsprechend, die Rückerstattung des nach ihrer Meinung zuviel erhobenen Zolles nachträglich herbeizuführen."
Vermischte*.
• öiue hübsche Episode, die den Vorzug der Wahrheit hat, ereignete sich vor einiger Zeit in Loschwitz. Kommt da aus einem Gärtchen ein mit zwei gefüllten Wasfereimern beladenes, älteres armes Mütterchen; vier Offiziere, welche die Straße entlang geritten kamen, wurden beiläufig gegrüßt, während deren Pferde verlangend nach den gefüllten Waffereimern lechzten. Sofort war das Mütterchen bereit, den Durst der Tiere zu löschen, woraus ihr von einem der Offiziere ein Geldstück zugereicht wurde. Mit den wohlmeinenden Worten: „Ach nee, behalt' nur Eeuer Geld, Ihr könnt'S weiter brauchen; ich hatte och e paar Jungen bei d'n Soldaten, die hatten och immer nischt!" wehrt sie das Geschenk ab, während die Offiziere nach mehrmaligem, unnützem Versuch herzlich lachend von dannen ritten. Eine jüngere Nachbarin, welche dem Vorgänge gefolgt war, richtete nun die Frage an daS Mütterchen, ob sie wohl den Offizier gekannt habe? und erhielt die Antwort „Nee!". Das war ja der Prinz Friedrich August!"
* Karlsruhe, 2. August. In Brunnadern bei Bonndorf im Schwarzwald wütete in der vergangenen nacht eine furchtbare Feuersbrunst. Die Kirche, die Schule und 11 Häuser wurden zerstört.
* Straßburg, 1. August. Am Samstag fand in Gambs« heim bei Straßburg in Gegenwart vieler Offiziere eine intereffante militärische Uebung statt. Das 2. Rheinische Husaren-Regiment Nr. 9 in Straßburg sowie das Hagenauer Dragoner-Regiment Nr. 15 passierten, kriegsmäßig ausgerüstet, den Rhein. Dabei wurde auch ein neues System von Ruderbooten angewendet, die aus Kavallerielanzen hergestellt und mit wasserdichtem Segeltuch überzogen sind. Das Uebersetzen mit diesen Booten ging rasch und gut von statten, und der Erfinder der Boote, ein elsässischer Schiffseigentümer Adolf Rey aus Bischheim, der die Boote selbst steuerte, wurde von den Offizieren zu seiner Erfindung beglückwünscht. Auf einem Pferde können je zwei solcher Boote verpackt und transportiert werden; in einigen Minuten waren sie zusammengesetzt und nach Schluß des Manövers ebenso rasch wieder auseinander genommen.
* Die Brautrobe für „Frau Schneider". Das „Neue Wiener Tagblatt" berichtet: Die Proklamation an das serbische Volk, mit der König Alexander seine Verlobung mit Frau Draga Ma sch in anzeigte, wurde am 21. ds. erlassen. Schon vier Tage vorher, am 17. dS., erschien in einem der vornehmsten Wiener Damenkleider- salonS eine dort unbekannte Frau, die unter Vorlegung eines Musterkleides ein Hochzeitskleid „für Frau Schneider in Belgrad" bestellte. Der angegebene Name der Bestellerin machte sofort den Eindruck einer Deckadreffe, denn die Höhe deS bewilligten Preises und die hiermit übereinstimmenden Anforderungen an die Qualitäten des Kleidungsstückes ließen darauf schließen, daß das Hochzeitskleid nicht für eine bürgerliche Braut bestimmt sei. Eine namhafte Abschlagszahlung wurde sofort in Dukaten geleistet. Zur gleichen Zeit wurden bei einigen anderen Wiener Geschäftsleuten die Ergänzungsstücke für den Hochzeitsstaat der „Frau Schneider in Belgrad" bestellt. Äst am Tage, da die Proklamation des Königs Alexander bekannt wurde, hatten alle diese Geschäftsleute volle Klarheit darüber, wer die Dame sei, für die sie die Aufträge erhalten hatten.
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Eine gesunde Nation — eine grosse Natl AB Dieses Wort ist so wahr, daß es eines Beweises nicht 11 <111 UH. mehr bedarf. Alle maßgebenden Stellen haben dies anerkannt, und wohl niemals gab es eine Zeit, wo der Gesundheitspflege des einzelnen, wie der Gesamtheit eine größere Aufmerksamkeit zugewendet wurde. Staat, Kommune, Vereine und Private haben durch Gründung von Genesungsheimen, Heilstätten für Lungenkranke und andere menschensteundliche Einrichtungen, überhaupt durch eine praktische Hygiene dafür gesorgt, das menschliche Elend, das nun einmal doch nicht aus der Welt geschafft werden kann, wenigstens zu mildern. Trotz aller Bemühungen der ärztlichen Wissenschaft, trotz der Erkenntnis von ihrem Wesen, fordert aber die Lungenschwindsucht nach statistischem Ausweis alljährlich unzählige Opfer; Kind und Greis, Jüngling und Mann werden von chr gleichmäßig dahingerafft. Sie nagt, weil beständig wütend, viel intensiver am Marke der Menschheit, als andere Epidemien, die nur vorübergehend unser Geschlecht dezimieren. In dem Kampfe gegen diese furchtbare Krankheit fällt aber auch dem einzelnen Individuum seine Aufgabe zu; mancher unheilbare Fall würde vermieden werden, wenn jedermann der Erhaltung seiner Gesundheit durch Vorbeugungsmaßregeln gerecht würde. Man vernachlässige daher auch leichtere Erkrankungen der Luftwege, wie Luftröhren-(Bronchial')Katarrh, Lungenspitzen-Affektionen, Kehlkopfleiden, Brustbeklemmungen, Bluthusten, Asthma und Atemnot, sogar Husten und Heiserkeit nicht, sondern wende bei derartigen Leiden sofort geeignete Mittel an. Ganz vortrefflich hat sich nun in selbst hartnäckigen Fällen ein Abguß des russischen Knöterich bewährt; das Zeugnis vieler Arzte und Tausender, die Linderung und Heilung erzielten, beweist es. Wer sich über die Anwendung dieses Mittels genau informieren will, verlange von Herrn Ernst Weide- mann in Liebenburg a. H. die von ihm verfaßte diesbezügliche Schrift. Sie wird gratis versandt und enthält in leichtfaßlicher Form alle notwendigen Erläuterungen.
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