Ausgabe 
26.8.1899 Zweites Blatt
 
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'Tage. Zwei Vorschläge sind es, die vor allen andern einer Beratung unterzogen werden. Der erste lautet dahin, daß das bisherige System in seinen Grundzügen beibehalten, das Konsulat aber den industriellen Interessen des Landes dadurch im höheren Maße dienstbar gemacht werde, daß ihm Handelsattaches beigegeben werden, während der zweite die Abschaffung der Berufskonsuln befürworte, an deren Stelle erfahrene und intelligente Kaufleute treten sollen. In seinen Beamtenpflichten hätte dieser durch junge Attaches, deren Karriere die bisherige wäre, unterstützt zu werden.

Ob nun der eine oder der andere Plan zur Annahme gelangt, darin stimmen die Ansichten im allgemeinen überein, daß der Konsulardienst wie jetzt ein Lebensberuf bleiben, das Personal desselben aus dazu erzogenen, durch abgelegte Prüfungen als fähig erkannten Personen bestehen muß. Diesen nun soll eine viel größere Chance als dies jetzt der Fall ist, gegeben werden, ihre Fähigkeiten zur Geltung zu bringen. Wichtig wie für viele andere ist es vor allem für einen Konsularbeamten, möglichst lange an einem Platze zu bleiben, nicht, wie es bisher der Fall war, bei jedem Avance­ment an einen anderen gesandt zu werden. So ließe sich auch von vornherein die Erziehung der jungen Leute, die sich dem Konsulardienst widmen, auf ein bestimmtes Gebiet hinlenken. Weit besser vorbereitet als bisher würden sie dann am selben Platze von der untersten Stufe bis zur obersten gelangen, um schließlich nach dem Auswärtigen Amt zurückberufen zu werden, welches so nach und nach sich aus Sachverständigen zusammensetzen muß, deren vereinigte Kenntnisse den gesamten Ausfuhrhandel des Reiches umfassen werden. Noch mancherlei Ideen dürften auftauchen, ehe eine definitive Entscheidung erfolgt, noch weitere Vorschläge, wie zu hoffen steht, unterbreitet werden. Die Frage ist eine so hochwichtige, daß keine der kompetenten Körperschaften, wie Handelskammern usw. verfehlen sollte, dazu Stellung zu nehmen.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 24. August. Ihre Kaiserlichen und König­lichen Hoheiten Kronprinzessin-Witwe Stephanie von Oesterreich nebst Tochter, Erzherzogin Elisa­beth, statteten gestern mittag, von Frankfurt kommend, den Allerhöchsten Herrschaften auf Jagdschloß Wolfsgarten einen Besuch ab und kehrten abends nach Frankfurt zurück. Im Gefolge befanden sich die Hofdamen Gräfin Szvchsnyi und Gräfin v. Coudenhove und Oberhofmeister Graf Bellegarde.

Berlin, 24. August. Das Abgeordnetenhaus erledigte heute Petitionen. Morgen werden die vom Herren­hause abgeänderten Justizgesetze beraten. Das Herren­haus hat heute das Gesetz über die freiwillige Gerichts­barkeit unverändert nach den Beschlüssen des Abgeordneten­hauses angenommen, ebenso das Gesetz zur Grundbuchordnung und das Ausführungsgesetz zur Subhastations-Ordnung, sowie das Ausführungsgesetz zur Civil-Prozeß-Novelle. Alsdann stand das vom Abgeordnetenhause abgeänderte Gesetz betreffend Schutzmaßregeln im Quellgebiete der links­seitigen Oderzuflüsse Schlesiens zur Beratung. Das Gesetz wurde mit großer Mehrheit nach den Beschlüssen des Ab­geordnetenhauses angenommen. Morgen Kredite für Renten­gutsgründungen.

Berlin, 24. August. DieKreuzzeitung" schreibt: lieber das Ergebnis des gestrigen Kronrates ist sicheres noch nicht bekannt geworden. Eine Auflösung des Abgeordneten­hauses scheint aber thatsächlich nicht mehr in Frage zu kommen. Ueber Veränderungen im Staatsministerium ver­lautet bisher nichts.

Handelsgeschäfts für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten nur, wenn ein besonderer Verpflichtungsgrund vorliegt, ins­besondere, wenn die Uebernahme der Verbindlichkeiten in handelsüblicher Weise von dem Erwerber bekannt gemacht worden ist. Natürlich bleibt auch die Haftung des früheren Inhabers nebenher bestehen. Sonst würden die Gläubiger durch einen einseitigen Akt ihres Schuldners stark geschädigt werden können. Die Gläubiger müffen aber ihre Forderungen gegen den früheren Inhaber binnen fünf Jahren geltend machen, falls nicht die betreffende Forderung schon früher verjährt. Durch diese neue Vorschrift, die eine offenbare Lücke des alten Handelsgesetzbuchs ausfüllt, erhält die Ueber- Iragung der Firma eine weit größere Bedeutung, als sie bisher hatte. Die neue Vorschrift entspricht durchaus der­jenigen Auffassung, die schon jetzt im Handel und Verkehr maßgebend gewesen ist. Gerade derjenigen Kreise, die mit Eifer für das Prinzip der Fortführung alter, bewährter Firmen eintreten, vertreten auch den Grundsatz, daß im Fall der Fortführung der Firma der neue Er­werber für die Schulden des Geschäfts haften müsse.

Eine weitere wichtige Neuerung, welche mit dem

1. Janüar 1900 in Geltung tritt, wird durch Artikel 9 des Einführungsgesetzes zum neuen Handelsgesetzbuch für alle Kaufleute, ohne Unterschied, ob sie Vollkaufleute oder Mmderkaufleute sind, und für alle sonstigen Ge­werbetreibenden eingeführt, es werden dadurch als Z 15 a. folgende Vorschriften in die Gewerbeordnung aus­genommen: Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast- oder Schankwirtschaft betreiben, sind verpflichtet, ihren Familien­namen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingang des Ladens oder der Wirtschaft in deutlich les­barer Schrift anzubringen.

Kaufleute, welche eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirtschaft anzu­bringen; ist aus der Firma der Familienname

Berlin, 24. August. DerReichs-Anzeiger" veröffentlicht die Ernennung des bisherigen Gesandten in San Jago (Chile) v. Treskow zum Gesandten in Buenos-Ayres.

Berlin, 21. August. Zölle und Verbrauchs­steuern. Die Jsteinnahme an Zöllen und Verbrauchs­steuern hat für die ersten vier Monate des laufenden Etats­jahres die Summe von 249,6 Millionen oder 1,5 Millionen mehr wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres ergeben. Das gegen das Vorjahr günstige Ergebnis hat sich heraus­gestellt, obschon die Zölle, hauptsächlich wohl wegen ver­minderter Getreideeinfuhr nahezu 5V2 Millionen und die Branntweinmaterialsteuer * i/2 Million weniger aufgebracht haben. Die Zuckersteuer hat allein ein Mehr von 4,7 Millionen, die Branntweinverbrauchsabgabe von nahezu zwei Millionen, die Salzsteuer und die Brausteuer von je etwa Va Million Mark ergeben. Was die übrigen Ein­nahmezweige betrifft, so weist die Börsensteuer eine ent­schieden günstige Entwickelung auf. Sie kann ihr Mehr gegen das erste Drittel des Vorjahres auf rund V[2 Mil­lionen beziffern und hat damit gegenüber dem Etatsanschlag um so mehr gewonnen, als dieser bekanntlich für das Etats­jahr 1899 geringer als für 1898 veranschlagt ist. Auch die übrigen zu den Reichsstempelabgaben gehörenden Zweige weisen geringe Mehreinnahmen auf, so daß sich die Stem­pelabgaben insgesamt um 2,2 Millionen besser als im Vor­jahre stellen, lieber die großen Reichsbetriebsverwallungen, die Post und Telegraphie, sowie die Reichseisenbahnverwal­tung, liegen die Ausweise für den Monat Juli noch nicht vor, indessen kann man annehmen, daß auch sie von einem günstigen Stande berichten werden.

Wenn die transsibirische Eisenbahn vollendet ist, dann muß der Bahnverkehr zwischen Ostasien und West­europa seinen »Weg durch Deutschland nehmen. Daß er von dieser Linie abgelenkt werden könnte, wird man sich nicht leicht vorstellen können, und doch tauchen schon dahin­gehende Pläne auf. Anscheinend hat der englische Kon­kurrenzeifer, der sich schon bei Vollendung des Nord-Ostsee- Kanals in ausgeprägter Form zeigte, einen Umweg gefunden, um den Verkehr von und nach Ostasien wenigstens zum Teil von Deutschland ablenken zu können. Dazu wird berichtet: Der Plan, den von Ostasien nach England und Amerika bestimmten Waren einen kürzeren Weg zu sichern, als es der Durchgang durch Deutschland ist, scheint mehr und mehr an Halt zu gewinnen. Die schwedische Regierung soll ge­neigt sein, eine Eisenbahn von Stockholm nach Kappelskar, dem östlichsten Punkte Schwedens zu bauen, der den Eisen­bahnen an der finnischen Küste am nächsten liegt. Mächtige Dampffähren sollen den Transport zwischen Hango und Kappelskar sichern. Der berühmte EisbrecherErmarck", den die Russen haben bauen lassen, würde selbst im Winter einen regelmäßigen Verkehr gestatten. Dieser phantastische Plan ist wohl noch weit von feiner Ausführung, aber er zeigt wieder einmal in schärfstem Licht, aus welche Pläne die Engländer verfallen, um der gefürchteten deutschen Kon­kurrenz Abbruch zu thun.

Ausland.

Klagenfurt, 24. August. In der letzten Nacht haben neuerliche Straßen-Demonstrationen stattgefunden, besonders vor dem Palais. Militär hat heute früh die Ruhe wieder hergestellt.

Innsbruck, 24. August. Vom Habicht stürzte der Drechslermeister Neumeister beim Edelweißpflücken ab und blieb tot.

Paris, 24. August. Labori hat gegen die Blätter Jntransigeant, Libre Parole, Patrie und Journal de Croix

desGeschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma.

Aus dieser Vorschrift ergiebt sich, daß die Anbringung der handelsgerichtlich eingetragenen Firma allein nur dann genügt, wenn Firma und Inhaber gleichlautend sind und mindestens ein Vorname in der Firma ausgeschrieben ist. Lautet z. B. die Firma Reinhold Müller und heißt der In­haber so, dann ist eine weitere Erläuterung in der Aufschrift an der Außenseite oder am Eingang des Ladens oder der Wirtschaft nicht erforderlich. Lautet aber die Firma Reinh. Müller, so hat vom 1. Januar 1900 ab aus dem Schild eines offenen Ladens oder einer Wirtschaft der volle Name des Besitzers zu stehen, also Inhaber: Reinhold Müller. Lautet die Firma anders wie der Inhaber, so ist selbstverständlich der Name des letzteren ebenfalls vorschriftsmäßig anzubringen, z. B. Reinh. Müller, Inhaber: August Schulze. Bei Hotelbesitzern, Gast­wirten, Schankwirten genügt es vom 1. Januar 1900 ab nicht mehr, wenn sie an der Außenseite des Hotels oder der Wirtschaft eine Aufschrift haben, z. B.Hotel Silber", Zum goldenen Stern",Gemeindeschenke",Restauration", in der Aufschrift muß vielmehr der Familienname des In­habers mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen erscheinen, also z. B.Hotel Silber, Inhaber: Paul Silber", Zum goldenen Stern, Inhaber: Franz Schmidt",Ge­meindeschenke, Inhaber: Ernst Müller",Restauration von Eduard Seidel".

Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vor­schriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter gilt, was inbetreff der Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist. Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift anzugeben wären, so genügt es, wenn die Namen von Zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Beteiligter andeutenden Zusatze (& Cie.) aufgenommen werden. Die Polizeibehörde kann int einzelnen Falle die Angaben der Namen aller' Beteiligten anordnen. Z. B. August Müller,

einen Verleumdungs-Prozeß wegen der letzten ihm betreffenden Artikel angestrengt.

Paris, 24. August. DerFigaro" veröffentlicht einen Auszug aus einem Briefe, welchen der italienische Gesandte Reßmann kurz vor seinem Tode an die Marquise Arponati Visconti gerichtet hat. In dem Briefe ist folgende Stelle enthalten: Ich fühle den Tod herannahen, aber ich fürchte denselben nicht. Ich bedauere nur sehr, daß ich sterben muß, bevor die Unschuld dieses unglücklichen Dreysus an den Tag gekommen ist.

Bukarest, 24. August. Infolge des Ausbruchs der P e st in Astrachan wurde die rumänisch-russische Grenze gesperrt und ein starker Militär-Kordon aufgestellt.

Konstantinopel, 20. August. Der Bau des Endhafens der Anato lisch en Bahn bei Haidar-Pascha, gegenüber Stambul, ist nunmehr endgültig gesichert, nachdem am 13. August die Frist von drei Monaten, die für etwaige Änderungsvorschläge seitens der türkischen Regierung aus­bedungen war, verstrichen ist. Solange dieses nicht der Fall war, mußte man bei der türkischen Zauderpolitik immer noch auf Schwierigkeiten gefaßt sein. Die Hafenarbeiteu haben sofort begonnen. Der Hafen wird so angelegt werden, daß er erforderlichenfalls erweiterungsfähig ist. Die diesjährige Ernte in Anatolien kann im ganzen nur als eine mittlere bezeichnet werden. Immerhin werden die Einnahmen der anatolischen Bahnen die vorjährigen, die wegen der Mißernte recht unbefriedigende waren, übersteigen. Die Stadt Adabasar, 130 Kilometer östlich Konstantinopel gelegen, eins der bedeutendsten landwirtschaftlichen Zentren Anatoliens, die bisher nur durch eine mangelhafte Straße mit der 8 Kilometer entfernten Anatolischen Bahn in Ver­bindung stand, ist mit dieser durch eine Zweigbahn ver­bunden worden. Die gleichzeitige Anwesenheit der türkischen Botschafter aus Berlin, London und Paris in Konstantinopel hat zu dem Gerücht Anlaß gegeben, daß ein Wechsel auf diesen Posten bevorstehe. Wie wir mit Bestimmtheit er­fahren, liegt zu diesem Gerücht keinerlei Anlaß vor. Es handelt sich vielmehr um eine gemeinsame Beratung politischer Fragen. Auch der türkische Gesandte aus Washington ist zur Zeit hier anwesend. Köln. Ztg.

Lokales und Provinzielles.

Haufen, 24. August. Nach längerer Unterbrechung soll Mittwoch den 30. August, von nachmittags ya4 Uhr an eine Pfarrfamilienzusammenkunft der Pfarrfamuien der Dekanate Hungen und Gießen auf dem Schiffenberg stattfinden. Auch Angehörige anderer Dekanate und die in Gießen wohnenden Pfarrwitwen mit Kindern sind wie die Familien der genannten Dekanate zu dieser Zusammenkunft herzlichst eingeladen. Unter anderem find musikalische Vor­träge freundlichst zugesagt.

§§ Aus dem Walde, 24. August. Unsere Notiz über das Himbeersuchen im Walde hat wiederholt die Be- richtigung erfahren, daß das Beerensuchen in sämtlichen hessischen Domanialwaldungen nicht verboten sei. Wir begrüßen diese klarlegende Darstellung des Sachverhaltes, bemerken aber hierzu, daß in dem Orte des Einsenders der betreffenden Notiz das Verbot des Himbeersuchens im Walde durch die Orts sch eile bekannt gemacht worden ist. Der Name dieses Ortes ist bei der Großh. Oberförsterei Hain­bach wohl zu erfahren.

§ Aus Oberheffen, 24. August. Die Ernte ist be­endigt. Nur im nördlichen Oberheffen ist man noch zum Teil mit der Gerste- und Haferernte beschäftigt. Zur guten Ernte hat das gute Ende nicht gefehlt gutes Erntewetter. Zwar sauere Wochen bringt das gleichzeitige Reifwerden

Bruno Schulze und Karl Lehmann führen in offener Han­delsgesellschaft ein Geschäft mit Laden, so genügt es nach dem Handelsgesetzbuche, wenn die Firma der offenen Handels­gesellschaft den Namen wenigstens eines der Gesellschafter mit einem das Vorhandensein einer Gesellschaft andeutende« Zusatz enthält, es ist also gestattet, daß die Firma lautet August Müller & Cie. Außer dieser Firma sind aber am Laden die vollen Vor- und Zunamen von wenigstens zweien der Gesellschafter, also August Müller, Bruno Schulze & Cie.

Wohl die Mehrzahl der bestehenden Aufschriften an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens ober der Wirtschaft wird den vorstehend dargelegten neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht genügen, sei es, daß Name und Firma gar nicht oder nicht in deutlich lesbarer Schrift angegeben sind, fei es daß die Aufschriften keinen oder nicht ausge­schriebene, sondern abgekürzte Vornamen enthalten. D e n gesetzlichen Anforderungen nicht genügende Aufschriften müssenjedoch bis zum 1. Januar 1900 den neuen Vorschriften entsprechend a b g e ä n b e 11 ober ergänzt sein. Wer bis zu biesem Zeitpunkte ben neuen Vorschriften nicht nachgekommen ist, kann mit einer Gelbstrafe bis zu 150 Mk., an bereu Stelle im Unvermögensfalle eine Haftstrafe bis zur Höhe von vier Wochen tritt, bestraft werben.

Denke beshalb jeber Gewerbetreibenbe, ber einen offenen Laden hat, ober wer Gast- oder Schankwirtschast betreibt, bei Zeiten daran, daß er rechtzeitig, bis zum 1. Januar 1900, an ber Außenseite ober am Eingänge bes Labens ober ber Wirtschaft seinen Familiennamen mit minbestens einem ausgeschriebenen Vornamen in beutlich lesbarer Schrift anbringen läßt.

Wenn nach bem 1. Januar 1900 ein Gewerbebetrieb mit einem offenen Laden ober eine Gast- ober Schankwirt­schaft neu begonnen wirb ober auf einen anberen Inhaber übergeht, so muß bie Aufschrift sofort mit bem Beginn ober ber Uebernahme bes Gewerbebetriebes ober ber Wirtschaft angebracht ober geändert werden. Jtz.