Samstag den 26 August
Erstes Blatt.
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Saue*»« Anzeigen zu bet nachmittag» für bte (tf^tuben Xe| erscheinrnbm Nummer bi» vor». 16 U|t.
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Hcbeftien, Lxpebitton und Druckerei:
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Die zu schonenden Grundstücke sind zu bezeichnen und zwar: r
a) Die vom Betreten durch die Lruppen überhaupt aus- geschlossenen Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen, Pflanzqärten ec., sowie die Versuchs-Anstalten land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten und Versuchsstationen, soweit dieselben nicht als solche abgezäunt oder von weither für jedermann deutlich erkennbar sind — vermittelst hochstehender Tafeln mit Aus-
b) Die^vorzugsweise zu schoueudeu Felder (Zuckerrüben, Erbsen, RapS, Flachs, Samenk ee, Samenrüben u. dergl.) mittelst etwa 2 Meter hohen Stangen mit Strohwiepeu.
Adresse für Depeschen: Anzeiger -letz«.
Fernsprecher Nr. 51.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter. Der hessische Landwirt, Klätter für hessische Volkskunde.__
Die Herbstübungen der Gr. Hess. (25.) Division finden in der Zeit vom 1. bis 20. September statt und werden sich fast auf den ganzen Kreis erstrecken. Um Flurschäden und Unglücksfälle möglichst zu verhindern, empfehlen sich die nachstehenden Maßnahmen, welche zu ergreifen die Interessenten ersucht werden.
Die reifen Feldfrüchte sind, soweit ohne Schaden möglich, vor den Uebungen abzrreruteu und nach der Aberntung möglichst bald eiuzusahreu bezw. auf Schober zu
At.agaPrei» virrikljährlich
2 Mart 20 Pf, monatlich 75 mit Vringerloh»
Sei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. . vierteljährlich.
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Bekanntmachung.
Betreffend: Die Herbstübungen der Großh. Hessischen (25.) Division in 1899.
MW" Abonnements I auf den
Gießener Anfkiger für den Monat September werden von allen Postanstalten, Zeitungsträgern und der Expedition, Schulstraße 7, sowie den Zweigstellen, jederzeit entgegen-! genommen. Neueintretende Abonnenten erhalten die Zeitung bis 1. September kostenfrei.____=====
Hmtliche^Ml.
Bekanntmachung.
Betreffend: Schießübungen.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kevutuis gebracht, daß das Infanterie-Regiment „Kaiser Wilhelm" Nr. 116 am 31. August, 1„ 4. und
5. September l. Js., jedesmal von morgens 6 bis nachmittags 6 Uhr, Schießübungen mit scharfen Patronen in dem Gelände zwischen Groß-Rechtenbach—Bübliugshäuser-Hof—Stoppelberg—Nauborn—Reiskirchen mit allgemeiner Schußrichtung von Großrechteubach nach Westen gegen die Linie „Hohe Birken—Stoppelberg" ab. — Die Straßen Wetzlar—Groß-Rechtenbach, Nauborn —Reiskirchen, Reiskirchen— Bolpertshauseu—Weideuhauseu—Groß-Rechtenbach und der Weg Bübltugshäuser-Hof—Forsthaus Stoppelberg—Kirscheuwäldchen —Nauboru sind ungefährdet. Die Wege, welche in das von vorgenannten Straßen und Weg umgrenzte Gelände hineiuführeu, find gefährdet, sie werden während der Dauer des Schießens von 7 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags durch Posten gesperrt und dürfen, ebenso wie oben genanntes Gelände selbst, nicht betreten werden.
Besonders wird noch darauf hiugewieseu, daß au den geuannteu Tagen während der Dauer des Schießens fich keine Holzhauer, Holzsammler «ud Beereusucher in den gefährdeten Waldungen Aushalten dürfen.
Gießen, am 25. August 1899. Großh. Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.______________
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Gießen, den 24. August 1899.
Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
au die Großh. Gendarmerie des Kreises.
Unter Bezugnahme auf vorstehendes geben wir Ihnen auf, soweit es Ihre übrigen Obliegenheiten nur irgend zulassen, die Truppengendarmeriepatrouillen innerhalb Ihres Dienstbezirks thatkräftig zu unterstützen.
v. Bechtold.
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3. Bei Kartoffeln, minderwertigen Rüben, Dickwurz u. s. w. I bedarf es der Bezeichnung mit Wiepen nicht. Das unter- I schiedlose Bestecken aller Felder mit Warnungszeichen würde den Truppen nur das Erkennen der wertvolleren I Felder erschweren.
Besonders sei hervorgehoben, daß eine Vergütung für etwa entstehende Flurschäden auch bei solchen Feldern gewährt wird, welche nicht abgewiept waren.
4. Nach einer Verfügung des Kriegsministeriums vom 30.
7. 95. darf das Einebnen der etwa während der Herbstübungen ausgehobenen Schützengräben durch die Truppen selbst nicht mehr stattsinden. Die betreffenden Geländeeigentümer haben daher das Einebnen dieser Gräben selbst zu veranlassen, wofür ihnen alsdann eine Entschädigung auf Grund des Naturalleistungsgesetzes seitens der Flurabschätzungs-Kommissionen zuerkannt werden wird. Das Einebnen der Koch- rc. Löcher in den Biwacks wird durch diese Bestimmung nicht berührt, sondern ist nach | wie vor Sache der Truppen.
5. Um Unglücksfälle zu verhüten, sind die Ränder von Stein- brüchen, Lehm-, Kies- und Sandgruben, Hohlwegen und Steinabfällen, außerdem sumpfige Stellen im Gelände durch Aufstellen schwarzer Flaggen zu kennzeichnen.
Die Brückendecken sind in stand zu setzen, sodaß em Einbrechen von Fahrzeugen und Durchtreten von Pferden verhütet wird. Sensen, Pflüge, Eggen sind von dem Manöverfelde zu entfernen.
Schließlich werden die Bewohner des Kreises aufgefordert, bei allen Durchmärschen von Truppen durch Ortschaften von selbst möglichst viele Eimer und Gefäße mit gutem Trinkwasser längs der Marschstraße aufzustellen, sodaß die Truppen an möglichst vielen Stellen gleichzeitig Wasser schöpfen können.
Gießen, den 21.»irAugust 1899.
Großherzogliches KreiLamt Gießen.
v. Bechtold.
Gießen, den 24. August 1899.
Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
O* die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden, soweit sie davon betroffen werden, ortsüblich veröffentlichen und durch eigene Anregung für deren Ausführung Sorge tragen. Das Polizei- und Feldschutzpersonal wollen Sie anweisen, gemeinsam mit den den Truppen zugeteilten Gendarmeriepatrouillen dahin zu wirken, daß Flurschäden durch Zuschauer auf den Uebungsfeldern und namentlich in der Nähe der Biwacksplätze unter allen Umständen verhindert werden. Auch die Großh. Gendarmerie wird I zur Mitwirkung angewiesen werden.
v. Bechtold.
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Gießen, den 25. August 1899.
Betr.: Die Krankenversicherungspflicht der Dienstboten. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des KreifeS.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 18. August 1899 Kreisblatt Nr. 196 benachrichtigen wir Sie, daß der fettgedruckte Schlußsatz desselben aus Versehen der Druckerei ausgenommen wurde und ungültig ist. Die Berichte sind binnen 14 Tagen einzureichen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Die Königliche Eisenbahn-Direktion Frankfurt a. M. hat, gleich wie früher die Eisenbahndirektion Mainz zur Erleichterung des Besuchs der Gewerbeausstellung in Groß- Umstadt nunmehr angeordnet, daß alle in der Zeit vom 6. August bis 17. September d. Js. auf den Stationen ihres Bezirks gelösten einfachen, direkten Personenzug- und Schnellzugkarten nach Groß-Umstadt am Tage der Lösung auch zur Rückfahrt nach der Ausgabestation giltig sind, wenn der Besuch der Ausstellung durch Abstempelung der Fahrkarten mit dem Ausstellungsstempel bescheinigt ist. Auf dem Hin- und Rückweg ist je einmalige Fahrunterbrechung gestattet.
Kinder im Alter bis zu 10 Jahren genießen die tarifmäßige Vergünstigung des gewöhnlichen Verkehrs, Freigepäck wird nicht gewährt. ,
Für die Benutzung von v- und L-Zügen, sowie beim Uebergang in eine höhere Wagenklasse oder in eine höher tarifierte Zuggattung sind die erforderlichen Zuschlagkarten zu lösen.
Dieburg, den 19. August 1899.
Großh. Kreisamt Dieburg.
I. V.: Welcker._________________
Prozeß Dreyfus.
Rennes, 24. August.
Die Sitzung wurde heute früh 6 Uhr 40 Minuten mit der Verlesung eines Briefes des abwesenden Tenot, eines Freundes von Sandher eröffnet. In dem Briefe erklärt er, von Sandher erfahren zu haben, daß die Gebrüder Dreyfus ihm 150 000 Franks angeboten hätten, wenn das Verfahren gegen Dreyfus eingestellt würde. Sandher habe hierauf die Brüder Dreyfus vor die Thür gesetzt. Demange verlangt die Verlesung einer eigenhändigen Notiz Sandhers, worin dieser über denselben Zwischenfall erklärt, die Brüder Dreyfus hätten, da sie an die Unschuld ihres Bruders glaubten, angenommen, es sei eine Machenschaft gegen denselben vorhanden. Sie wollten dem Zeugen Sandher ihr ganzes Vermögen anbieten, damit die Wahrheit herauskäme. Der Verteidiger deutet auf die Widersprüche der beiden I Aussagen hin. __ . , .
Sodann wird der frühere Beamte Ninonne, der bei I der Familie Bodson verkehrte, verhört. Er erklärt, Bodson habe die Ansicht ausgesprochen, Dreyfus sei des ihm zur I Last gelegten Verbrechens nicht schuldig. Der Zeuge weiß sich nicht zu erinnern, ob in der Familie Bodson ausländische Diplomaten verkehrt haben. Sodann wird der Oberst Maurel, Vorsitzender des Kriegsgerichts von 1894, verhört. Derselbe bestreitet energisch, daß während der Dauer des Prozesses irgend welche geheimen Schriftstücke vorqelegt, oder gefälschte Mitteilungen den Mitgliedern des I Kriegsgerichts gemacht worden seien. Seine Meinung über Dreyfus stütze sich ausschließlich auf die Untersuchungsakten und das Zeugenverhör. Er spricht sodann von der Haltung Dreyfus während des Prozesses. Der Angeklagte sei vollständig ruhig gewesen und habe sich korrekt verhalten. Er protestierte mit größter Energie und machte auf ihn, den Zeugen, den Eindruck der Natürlichkeit. Maurel bezeichnet es als falsch, daß Picquart ihm ein geheimes Dokument ausqehändigt habe. Er habe Mercier erst tm Juni 1895 I kennen gelernt. Von Labori befragt, wer das geheime I Schriftstück: Cette Canaille de D. mitgeteilt haben könne, er- I klärt Maurel, seiner Ansicht nach sei es Dupaty de Elam I gewesen. Von Labori weiter befragt, ob er das gesamte I geheime Dossier gelesen habe, erklärt Zeuge, er habe nur ein einziges Schriftstück gelesen und aus dieses hm sei er I von der Schuld Dreyfus überzeugt gewesen. Labori weist darauf hin, wie eine solche Haltung ml Gegensatz stehe-zu den einfachsten Regeln der Justiz und Gerechtigkeit. Maurel erklärt, er könne keine weiteren Auskünfte über da« be- I treffende Schriftstück geben, weil dessen Charakter ihm da«
Bekanntmachung,
betr.: Die Maul- und Klauenseuche zu Langd.
In einem Gehöfte zu Langd ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt und Gehöftsperre angeordnet worden.
Gießen, 25. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Infolge Beurlaubung des Großh. Distriktseinnehmers Rendanten M ü l l e r zu G r ü n b e r g ist der Flnanzaspirant Lotz aus Darmstadt mit der interimistischen Verwaltung der Großh. Distriktseinnehmerei Grünberg vom 21. Augup an beauftragt worden.
Gießen, den 22. August 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.


