Ausgabe 
24.1.1899 Zweites Blatt
 
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Nr. Zweites Blatt Dienstag den 24. Januar

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Gießener Anzeiger

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Der hessische Tarif unter- hl ,'*7 vv«.uu«) von dem preußischen nicht nur da- r<9' daß er für die Einkommen unter 900 Mk. keine

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Ktätter für hessische Volkskunde.

zur Deckung der Staatsausgaben erforderlichen Mittel auf andere Weise aufzubringen. Wir vermöchten uns auch jetzt noch nicht für den Gedanken der Einführung einer Staats­lotterie zu erwärmen, wenn wir die Ueberzeugung hätten, daß die geplante Reform auch ohne sie möglich wäre. Nachdem sich aber nunmehr ergeben hat, daß die allseitig als dringend erforderlich anerkannte Neugestaltung der Be­steuerung ohne Heranziehung neuer Einnahmequellen nicht durchführbar ist, nachdem man auch die Weinsteuer wieder in Hebung setzen will, und somit alle anderen Einnahme­quellen, die vom Standpunkte der Moral und Gerechtigkeit zunächst und vor der Lotterie in Betracht kommen müßten, nach Möglichkeit erschöpft sind, müssen selbst die Gegner des Lotteriespieles ihre schwerwiegenden prinzipiellen Bedenken fallen lassen, um nicht das Zustandekommen des ganzen, groß angelegten Reformwerkes zu gefährden.

Nach Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes wird die Regierung ermächtigt, den Betrieb der Lotterie selbst zu übernehmen oder unter Wahrung ihres Aufsichtsrechts einem Unternehmer zu übertragen. Cs wird jedoch in der zugehörigen Begründung bereits darauf hingewiesen, daß beabsichtigt ist, den Betrieb möglichst an einen Unternehmer zu verpachten. Obwohl zweifellos der Selbstbetrieb durch die Regierung mehr Garantie dafür böte, daß die schäd­lichen Wirkungen einer Staatslotterie nach Möglichkeit ver­mieden würden, so kann doch nicht verkannt werden, daß zurzeit, wo es sich lediglich um eine finanzielle Maß­regel handelt, die Uebertragung des Betriebes an einen geeigneten Unternehmer um deswillen den Vorzug verdient, weil der Staat hierbei kein Risiko trägt, und auf eine be­stimmte jährliche Einnahme von gleicher Höhe rechnen kann. Eine möglichst sichere und stetige Einnahme zu schaffen, ist aber in einem Augenblick doppelt geboten, wo man einer­seits auf das bisherige sichere Erträgnis aus Grund- nud Gewerbesteuer vernichtet, und dafür andererseits ganz neue Einnahmequellen einstellt, über deren Höhe bei aller Gewissen- haftigkeit und Sorgfalt der Berechnung doch nur Ver­mutungen bestehen können.

(Schluß folgt.)

besitze für Hardens Infamie urkundliche Beweise und die habe er beizubringen.

M.P.C Berlin, 21. Januar. Das beim jüngsten Ordensfest ausgezeichnete Mitglied des Reichsversiche­rungsamtes, der kaiserl. Geh. Regierungsrat Rudolf Stolz­mann wird binnen kurzem den zweiten Teil seines in der sozialpolitischen Welt mit großem Beifall aufgenommenen Werkes:Die soziale Kategorie in der Volkswirtschafts­lehre" erscheinen lassen. Der erste grundlegende und kritische Teil erschien im Jahre 1896 (Puttkamer und Mühlbrecht). Rudolf Stolzmann gehört zu denen, die es bedauern, daß während z. B. im medizinischen und naturwissenschaftlichen Fache Theorie und Praxis sozusagen in Personalunion ver­bunden sind, sodaß der Universitätslehrer und der praktische Arzt manchmal kaum auseinander gehalten werden können, in der Nationalökonomie das bis jetzt nicht der Fall ist. Ob es in der Sache liegt, in der Art der Vorbildung und der Verteilung der Berufsbeschäftigungen oder in der Zerstreut­heit der Anwenduugsgebiete will er nicht entscheiden. Die von ihm gewählte Methode ist die der sozialen Betrachtungs­weise, welche, unter strengem Ausschluß jeder Parteitendenz und jeder politischen Stellungnahme, doch mitten in die welt­bewegenden praktischen Fragen des nach Gestaltung ringenden Wirtschaftslebens hineingreift. Geheimrat Stolzmann ge­hört dem Reichsversicherungsamt seit 1891 an.

MPC. In agrarischen Kreisen ist bemängelt worden, daß die Thronrede nur sehr kurz zur Lage der Land - wirtschaft Stellung nimmt. Es werde in der Rede nicht erwähnt, durch welche Mittel die Negierung auf die Hebung der Landwirtschaft bedacht sein wolle. Der Finanzminister hat in seiner Etatsrede erklärt, daß der Mehrbedarf der Landwirtschaft auf 1,268,988 Mk. veranschlagt sei. Das ist sicher eine respektable Summe. Von 1880/81 bis 1890/91 erfuhren die Gesammtausgaben für den landwirtschaftlichen Etat eine Steigerung von 100 Prozent auf 138 Prozent von 9,1 auf 12,5 Millionen Mark in den folgenden 7 Jahren aber eine weitere Zunahme auf 186 Prozent (1897/98 fast 17 Millionen Mark) und der durch Einnahmen nicht gedeckte Zuschußbedarf stieg in der ersteren Periode von 100 Prozent auf 155 Prozent (7,8 auf 11,1 Mill. Mk.) Für 1898/99 war der Mehrbedarf gegen das Vorjahr auf rund 2 Mill. Mk. veranschlagt.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießen.

Fernsprecher Nr. 51.

Steuerfreiheit kennt, sondern auch dadurch, daß die Pro­gression nicht bei einer Belastung von 4°/0 aufhört, son­dern noch um nahezu % % weitersteigt. Da nach dem Entwurf gerade die mittleren Einkommen bis zu 6000 Mk. schärfer als seither zur Steuer herangezogen werden, so sah man sich veranlaßt, zu bestimmen, daß die Veranlagung um eine oder zwei Klassen niedriger erfolgen soll, wenn auf die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ungünstig einwirkende Verhältnisse (zahlreiche Familie, Krankheit rc.) zu besonderer Berücksichtigung Anlaß geben.

Eine weitere Neuerung besteht darin, daß die Steuer­pflicht auf die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berg­gewerkschaften, sowie auf die eingetragenen Genossenschaften und Konsumvereine, deren Geschäftsbetrieb über den Kreis der Mitglieder hinausgeht, ausgedehnt wurde. Da alle diese Gesellschaften nicht von der Vermögenssteuer getroffen werden, so entspricht es nur der Billigkeit, sie zur Ein­kommensteuer heranzuziehen, umsomehr, als diejenigen Er­werbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, welche ihre Thätig- keit nicht auf den Kreis ihrer Vereinsgenossen beschränken, auch seither gewerbsteuerpflichtig waren, und kein Anlaß vorliegt, sie in Zukunft von jeder Steuer zu befreien.

Auch bei der Einkommensteuer sollen ebenso wie bei der Vermögenssteuer in Zukunft keine Steuerkapitalien mehr gebildet werden, sondern die Steuersätze sollen unmittelbar den Steuerbetrag ausdrücken, der von der betreffenden Ein­kommensklaffe zu erheben ist.

Ebenso ist auch für die Einkommensteuerpflichtigen 2. Abteilung der Rekurs an die Ministcrialabteilung für Steuerwesen nicht mehr zulässig, und es wird dafür die Berufung an die Landeskommission eingeführt.

Die staatliche Klaffeulotterie.

In der Zweiten Kammer der Landstände ist bereits früher mehrfach der Antrag auf Einführung einer staatlichen Klaffenlotterie eingebracht worden. Die Regierung hat sich seither jedoch stets aus Gründen der Moral ablehnend da­gegen verhalten, und nach unserer Auffassung wohl auch solange mit Recht, als die Möglichkeit gegeben war, die

Nie ZtMssteukklkform im Großherzoginm Hessen.

(Nachdruck verboten.) (3. Fortsetzung.)

Die Abänderung des Einkommensteuergesetzes.

Kiel, 21. Januar. Als Ersatz für den Kreuzer Eormoran" von der ostasiatischen Station, welcher nach Samoa entsandt wird, geht das KanonenbootIltis" gleich nach der am 1. Oktober erfolgenden Seeklarmachung nach Ostafrika.

Köln, 21. Januar. Infolge des auf der gesamten Mittel- und Oberrhein-Strecke zurückgehenden Wasserstandes steht die Wiederaufnahme der Schleppschiffahrt für heute zu erwarten. Der amtliche Nachrichtendienst ist eingestellt worden. Aus dem Ruhrgebiet wird gemeldet, daß der Rhein langsam, die Ruhr rapide zurückgeht, sodaß auch dort die Wiederaufnahme des gesamten Verkehrs beginnt. Es finden umfangreiche Kohlen-Verfrachtungen statt, da die Schiffahrt wegen des hohen Wasserstandes auf längere Zeit hinaus bis Straßburg ausgedehnt werden kann.

Stuttgart, 17. Januar. Seitdem Deutschland in die Reihe der Colonialmächte eingetreten ist, sind von allen deutschen Missionsgesellschaften kaum 12 Aerzte aus­gesandt worden, weil es an Mitteln für diesen Zweig der Thätigkeit noch überall gebricht. Und doch vermag kein anderes Mittel so sehr den Eingeborenen zu imponieren und einen so nachhaltigen Einfluß auf sie auszuüben, als die barmherzige Liebesthätigkeit des Arztes, der mit seiner über­legenen Wissenschaft und Kunst die finstere Macht der heidnischen Priester bricht, Krankheiten und Siechtum bannt und bei den Eingeborenen Achtung, Vertrauen und Dank­barkeit gegen die weiße Rasse weckt. Es muß daher mit Freuden begrüßt werden, daß nun ein Deutscher Verein für ärztliche Mission sich gebildet hat, dessen Geschäftsführung der durch 21jährige Praxis in Indien mit den Verhältnissen wohlvertraute Missionsarzt Dr. med. Liebendörfer in Stutt­gart übernommen hat. In erster Linie soll das Interesse für unser deutsches Schutzgebiet Kamerun geweckt werden, wo seit längerer Zeit schon ein dringendes Bedürfnis nach ärztlicher Versorgung sowohl für die Missionarsfamilien als für die Ein­geborenen besteht. Erstrebt wird die Errichtung eines Hausesfür den Arzt in Bonaku, dem Centrum der Mission, in der Nähe der Regierung, mit einem Kostenaufwand von 2025 000 Mk. Die Ausrüstung und Aussendung des Arztes erfordert 2000 Mk., die Errichtung eines kleinen Spitals 12000 Mk. Also sind rund 40000 Mk. für diesen Zweck aufzubringen. Aehnliche Aufgaben harren des Vereins in anderen Missions-

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Deutsches Reich.

Berlin, 21. Januar. Der Kaiser hörte heute vor­mittag den Vortrag des Chefs des Generalstabes, Grafen v. Schliessen und darauf denjenigen des Chefs des Militärkabinets, General v. Hahnke. Um 1 Uhr nahm der Kaiser militärische Meldungen entgegen und empfing den Gouverneur von Deutsch-Ostafrika, Generalmajor Liebert, zur Anmeldung.

Berlin, 21.Januar. Der Kaiser hat genehmigt, daß von jetzt an Jmmediatberichte mittelst Schreibmaschine hergestellt werden können. Voraussetzung ist jedoch dabei die Anwendung einer gleichmäßigen Schriftart.

Berlin. 21. Januar. Der Präsident des Reichstages, Graf Ballestrem, wird morgen abend ein Essen, zu welchem die Mitglieder des Vorstandes Einladungen erhalten haben, in der Präfidial-Wohnung geben.

Berlin, 21. Januar. Im Abgeordnetenhause begann heute die erste Lesung des Etats. An der Debatte beteiligten sich Finanzminister Miquel, die -Abgeordneten Richter, Graf Limburg-Stirum, der Kultus-Minister Dr. Bosse und Abgeordneter Sattler. Die Arbeiten werden am Montag fortgesetzt.

Berlin, 21. Januar. Nach einer Meldung derVoss. Ztg." aus London sprach während des gestrigen Minister­rates der deutsche Botschafter Graf Hatzfeld vor. Dieser ungewöhnliche Besuch wird mit der Samoa-Krisis in Zu­sammenhang gebracht.

Berlin, 21. Januar. Vor dem Schöffeugericht stand heute abermals Termin zur Hauptverhandlung an in der Privatbeleidigungsklage des Herausgebers der Zukunft, Maximilian Harden, gegen den Herausgeber der Preußischen Jahrbücher, Professor Hans Delbrück. Es handelt sich bekanntlich um den Vorwurf der Infamie, den der Verklagte in einem Artikel der Preußischen Jahr­bücher dem Privatkläger gemacht hat. Der Präsident hat beschlossen, sämtliche Beweisanträge des Professors Delbrück, sowie die Sachen Mehring, Treitschke und Otto Erich Hartlebeu abzulehnen. Der Gerichtshof stellt sich auf den Standpunkt, wonach bei Beleidigungsklagen Beweisanträge nur soweit zulässig sind, als 'fle sich ganz direkt auf die Beleidigung selbst beziehen. Delbrück habe aber erklärt, er

Stadltbealer,

24. Januar IM.

Leopold.

lang in 5 Mn ti Mufit von R. Bi« hbe nach 10/t U6r.

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l» Forderungen nicht genügt, und es wird deshalb auch ein Gesetzentwurf über die Abänderung des Einkommensteuer­gesetzes vorgelegt.

Ä rr 3uJ*eit ^den in Hessen die unteren Einkommens- m l assen hoher, die oberen dagegen geringer als in Preußen bir Emkommensteuer herangezogen. Dieses offenbare Miß- iqj ttryaltnis soll wenigstens insoweit beseitigt werden, als die trogrejfion für die höheren Klassen verschärft wird. Ein- Ä k Ostung der unteren Klassen konnte nicht erfolgen, da sonst das finanzielle Erträgnis nicht ausreichen würde: - ^ßerdem wird m der Begründung mit Recht darauf hin-

landiungen. Nach der gemeinsamen Begründung soll in dem neuen

Staatssteuersystem die Einkommensteuer gewissermaßen das WV - Rückgrat des ganzen Systems bilden, und die Besteuerung tiV.dirUt^ mit der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen in Einklang

l bringen. Ferner soll sie, um die Durchführung der Reform

. zu ermöglichen, einträglicher veranlagt sein als seither, und schließlich vom sozialpolitischen Standpunkte aus möglichst gerecht sein. Die Begründung kommt zu dem Resultat, daß dis derzeitige Einkommensteuergesetz von 1895 diesen An-

Alberten« d-Rente

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Trieben *>n 1887

811 r Vorstand.

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' bMa6 Befreiung der Klaffen bis zu

ÄLkunk'b. M jooJ 9(KD Mk. vom sozialpolitischen Standpunkte aus gar nicht voA-dk.'M besonders wünschenswert erscheint.

Es sind daher für die 2. Abteilung der Steuerpflichtigen io S zu einem Einkommen von 2600 Mk.) die seitherigen 8dtf # Steuersätze mit nur geringfügigen Aenderungen geblieben, dagegen beginnt schon mit der ersten Klasse der 1. Ab- cinc Erhöhung des seitherigen Satzes, bei WO Mk. Einkommen wird eine Belastung von 2,66 o/ h 10,000 Mk. eine solche von 3%, bei 50,000 Mk. eine We von 3,6%, bei 100,000 Mk. von 4%, und schließ- libgctien 5 bei dem dermaligen höchsten Einkommen eine Belastung

nahezu 4,5% erreicht. ' ...... " "

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