Ausgabe 
18.6.1899 Viertes Blatt
 
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10l/tz, zwischen 50 und 60 Jahren noch nicht 8, zwischen 60 und 70 noch nicht 5, die über 70 Jahre 23/4 Prozent der Gesamtbevölkerung. Dabei zeigt das weibliche Geschlecht eine ziemlich erheblich größere Langlebigkeit; während noch bis zum 40. Jahre infolge zahlreicherer Knabengeburten ein Heberschuß der männlichen über die weiblichen Personen vorhanden ist, ändert sich von da ab dieses Verhältnis durch stärkeres Absterben der männlichen Bevölkerung. Die Auf­nahme des Personenstandes ergiebt, daß von der heirats­fähigen Bevölkerung allein etwas über die Hälfte ver­heiratet ist. In der Altersstufe von 163O Jahren ist noch der ledige Stand vorherrschend, da von den Männern nur 18,37 Prozent, beim weiblichen Geschlecht nur 29,24 Prozent in diesem Alter verheiratet sind. Dagegen wächst die Zahl der Verehelichten für die Altersstufe zwischen 30 und 50 Jahren beim männlichen Geschlecht auf 83,14, beim weiblichen auf 77,61 Prozent, um von dieser Altersgrenze an wieder abzunehmen.

Jahre keine Personen aus, während im vorigen Jahre 108 über diesen Hafen befördert wurden. Außer den deutschen Auswanderern wurden befördert über Bremen 13,270 (1898: 13,569), über Hamburg 10,138 (5197) und über Stettin 0 (209) Personen. Die Auswanderung über Bremen ist also etwas zurückgegangen, die über Hamburg erheblich gestiegen. Die über deutsche Häfen beförderte Auswanderung aus fremden Staaten umfaßte insgesamt 23,408 Personen gegen 18,975 im vorigen Jahre.

Abschrift über die Personen des Handelsrechts und über die Objekte des Handelsverkehrs bearbeitete. Im Jahre 1884 gab er das von Kuntze bearbeitete Wechselrecht neu heraus. Hierzu kommt noch eine Reihe weiterer Schriften aus diesen Gebieten. Sehr ergiebig war endlich auch noch seine literarische Thätigkeit auf dem Gebiete des Zivilprozesses und der Gerichtsverfassung. Uebersieht man diese umfassende literarische Thätigkeit, mit der seine Lehrthätigkeit vollständig in Uebereinstimmung stand, so erkennt man sofort einen Grundzug, der sich charakteristisch geltend macht: es ist der Zug zum modernen Recht. Gerade diejenigen Gebiete beschäftigten ihn am meisten, in denen die moderne Gesetzgebung schöpferisch auftrat und die modernen Rechts­ideen zur Verwirklichung brachte, so also das Handels­recht und der Prozeß. Ja, ein Rechtsgebiet, welches erst in unserem Jahrhundert mit dem Fortschritt der Erfindungen sich erschließen konnte, hat in Endemann einen der ersten

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Die überseeische Auswanderung aus dem Deutschen Reich über deutsche Häfen, Antwerpen, Rotter­dam, Amsterdam und Havre belief sich nach amtlicher Zu­sammenstellung im ersten Vierteljahr d. Js. auf 3904 Per­sonen gegen 4152, 4085 und 6096 im gleichen Zeitraum der drei voraufgegangenen Jahre. Die Auswanderung zeigte noch niemals vorher eine so geringe Ziffer, wie im laufenden Jahre. Aus Preußen wanderten 2335 Personen aus gegen 2470 im Jahre 1898. Aus Bayern wanderten 324 (407) Personen aus, aus Württemberg 232 (209), aus Sachsen 176 (204), Baden 97 (122), Hessen 62 (43). Die Hanse­städte stellten 410 Auswanderer gegen 442 im vorigen Jahre. Von den Auswanderern gingen 1555 (im vorigenJahre 1816) über Bremen, 1731 (1480) über Hamburg, 502 (655) über , . culcu ucl

anhverpcn, 67 (91) über Rotterdam, 4 (2) über Amsterdam umfassendsten Bearbeiter gefunden: es ist das Eisenbahnrecht, und 45 (0) über Havre, lieber Stettin wanderten in diesem | In diesen Gebieten hat er dann auch seine Lehrthätigkeit

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kicher Zug gegraben. Als die Dame Strauß erbliche, um­spielte ein liebliches Lächeln ihren Mund, sie reichte ih die Hand:

Herr von Strauß, heute will ich Ihnen danken, he f lich danken. Dem jungen Mädchen schafften Sie harE frohe Stunden durch Ihre Walzer, der leiderfahrenen ftri heute heitere Augenblicke durch Ihre Operette. Sie in der That König und Zauberer zugleich!"

Auch auf tausend andere Menschen, ernste und fcoe war der Zauber deslustigen Krieges" mächtig; M--'1 frischen, lebensfrohen Weisen, seine schönen Walzer gefiel überall. Später erwarben sich derZigeunerbaron" im Jahre 1897Die Göttin der Vernunft" gleich grjW Erfolge, während eine komische Oper:Ritter Pazmar. nicht an allen Orten Beifall fand, da dem Komponisten " echt dramatische Nerv fehlte.

Aber in seinem eigentlichsten Gebiete, in den Wal^ leistete er fortdauernd das Schönste; den Walzer: umschlungen, Millionen!", den Strauß für die Theater- und Musikausstellung schrieb, nannten die das vollendetste Kunstwerk. Der Kaiser von Oesterrelch n nannte den allgemein beliebten und verehrten KomponnL zum Hofballmusikdirektor, und oft wirkte er als solches den allerhöchsten Kreisen. Bei jedem Auftreten jauchzte H das Publikum zu, und schriftliche Lobeserhebungen folc« ihm bis in sein reizendes Besitztum bei LoebersdorI > Niederösterreich, in dem er, umgeben von den Seinen ® lieben Freunden, die Tage des Sommers verlebte, nwplj beschaulicher Ruhe, sondern in steter beglückender und fw bringender Thätigkeit. .

Nun ist diesem reichen Leben ein Schluß gw;

Wien kam am 3. Juni die Botschaft vom Tode des Meist!» Er ist heimgegangen, aber seine Schöpfungen werden überdauern und den Namen des Walzerkönigs der Nach» überliefern.

Deutsches Keich.

Berlin, 16. Juni. Im Abgeordnetenhause stand heute die JnterpellationRoeren (Centrum) auf der Tages­ordnung betr. Vorlegung eines Gesetzentwurfes zur Be­steuerung der Warenhäuser. Minister v. Miquel erklärte, daß die Materie eine außerordentlich schwierige sei. Es scheine bedenklich, mit einer besonderen staatlichen Steuer gegen die Warenhäuser vorzugehen. Namentlich scheinen die Bestimmungen des bayerischen Gesetzes für uns unzweck­mäßig. Von den Handelskammern habe sich der größte Teil gegen jede besondere Besteuerung ausgesprochen, unter Hinweis auf die Erfolglosigkeit der Steuer in Frankreich. Man müsse sich jedenfalls hüten, einen Steuermodus an­zuwenden, der die Entwickelung der Bazare noch mehr för­dert. Unser ganzes Steuersystem sei aufgebaut auf dem Prinzip der Leistungsfähigkeit, und an diesem Grundsätze werde man auch bei Warenhaus-Besteuerungen festhalten wüssen. Das Haus tritt alsdann in die Besprechung der Interpellation ein.

Die diesjähri gen Ka iserrnanöver werden nach Mitteilung derBerl. N. Nachr." vorn 11. bis 15. Sep­tember in der Gegend zwischen Pforzheim und Weilderstadt stattfinden. In der Hauptsache soll es sich um das Zu­sammentreffen des von Stuttgart anmarschierenden 13. und des von Karlsruhe anmarschierenden 14. Armeekorps handeln. Das Eingreifen des 15. Armeekorps bleibt Vorbehalten. Das kaiserliche Hauptquartier und die Manöverleitung werden für die Dauer der Hebungen in Karlsruhe Quartier nehmen, da Pforzheim nicht genügende Unterkunft bietet und Straß- bürg zu entfernt ist. Die Stärke der an den Hebungen teilnehmenden Truppen beläuft sich auf: 9iy3 Bataillone Infanterie und Jäger, 97 Eskadronen, 70 Batterien, ein­schließlich 8 reitende, 4 Pionierbataillone rc.

Vermischtes.

* Der Geheime Justizrat und ordentliche Professor der Rechtswissenschaft in Bonn, Dr. Wilhelm Endemann, ist am 13 Juni in Kassel nach langen, schweren Leiden verschieden. Er war am 24. April 1825 zu Marburg als der Sohn des Obergerichtspräsidenten Dr. Endemann daselbst geboren. Nach Absolvierung des Gymnasiums in Kassel und seiner Hniversitätsstudien in Marburg und Heidelberg wurde er 1846 Obergerichtsreferendar, 1853 Amtsassessor und 1856 Obergerichtsassor in Fulda. Nachdem ihn die Universität | Jena am 8. Januar 1862 zum Doctor juris honoris causa ernannt, wurde ihm Ostern desselben Jahres dort eine ordentliche Professur übertragen und zu­gleich am dortigen Oberappellationsgericht die Stellung eines Rats. 1867 bis 1870 war er als Mitglied der Gesetzgebungs-Kommission des Norddeutschen Bundes für die Zivilprozeßordnung thätig, und in dieselbe Zeit fällt seine politische Wirksamkeit im Norddeutschen Bundestage, die er auch während der ersten Legislaturperiode des Deutschen Reichstages ausübte. Er huldigte während der­selben einer gemäßigt liberalen Richtung und griff oft wirksam in die Debatte ein. 1875 folgte er einem Ruf als ordent­licher Professor an die Bonner Hochschule, an der er eine reiche und gesegnete Wirksamkeit entfaltete. Seine Lehr, thätigkeit erstreckte sich auf die Disziplinen Handels-, Wechsel- und Meerecht, Zivilprozeß und Konkursrecht, Gerichtsver­fassung, Strafprozeß und Staatsrecht. Besonders ausgedehnt war seine literarische Thätigkeit. Auf dem Gebiete der Rechtsgeschichte behandelte er namentlich die Rechtsentwicklung des romanischen (italienischen) Rechts im Mittelalter in seinen Beziehungen zum wirtschaftlichen Leben (Studien in der romanisch-canonistischen Wirtschafts- und Rechtslehre bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts, 2 Bände, 1874 und 1885); ferner Zivilprozeßverfahren nach der eanonistischen i Lehre 1890. Hauptsächlich aber erstreckte sich seine schrift­stellerische Thätigkeit auf das Gebiet des Handels- und Wechselrechts. In die Jahre 1881 bis 1885 fällt die Herausgabe des großen Handbuchs des Handels-, See und Wechselrechts in vier Bänden, von denen Endemann die

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seiner damaligen scherzhaften Prophezeiung erfüllen, würde sie auch im Leid durch ihn erheitert werden? Das Schicksal bewahre sie vor Schmerz!

Bald sah er sie wieder leichtbeschwingt dahinfliegen; ihre Schönheit entzückte ihn, wie weibliche Anmut schon oft sein entzündliches Herz zu feuriger Neigung entflammte, doch jetzt blieb es bei dem Wohlgefallen, lebte doch in seiner Seele schon ein anderes Bild, das Bild einer anmutigen Künstlerin, für die er schon oft eine feurige Weise geschrieben.

Wieder war eine Reihe von Jahren vergangen. In unermüdlicher Thätigkeit hatte Strauß aus dem unerschöpf­lichen Schatz seiner musikalischen Phantasie die Welt mit immer neuen Schöpfungen beschenkt. Sein Leben war sonnig und heiter; er hatte die Geliebte seines Herzens, jene Künstlerin, die Primadonna der Wiener Hofoper, Henriette Treffz, zu seiner Gattin gemacht, und in diesem häuslichen Glück entfaltete sich fein Talent immer reicher. Mehr noch als seine ersten Kompositionen trugen seine neuen Werke den Stempel seines warmen Gemütes, und gewannen ihm daher alle Herzen.

An einem Winterabend des Jahres 1882 strömte eine große Menge in das Theater, eine neue Operette des Meister Strauß sollte aufgeführt werden, sie nannte sich: Der lustige Krieg." Seine ersten Schöpfungen dieses Genres:Indigo",Der Karneval in Rom",Cagliostro", Die Fledermaus",Prinz Methusalem" undDas Spitzen­tuch der Königin" hatten ihm schon glänzende Erfolge er­rungen, mit lebhaftem Interesse sah man daher diesem neuen Werke entgegen. Strauß selbst dirigierte; die scherzhafte Handlung, die gefällige prickelnde Musik riß alle Zuhörer hin, und manch' heiteres Lachen tönte in den Klang des Orchesters hinein. Auch der Hof war anwesend und spendete reichen Beifall. In einem Zwischenakt wurde der Komponist in die Kaiserliche Loge befohlen; als er durch die Foyers schritt, begegnete ihm eine schlanke Frauengestalt; sie trug Halbtrauer und um ihre blauen Augen hatte sich ein schmerz-

Palais waren glänzend erhellt, eine elegante Menge bewegte sich in ihnen. Auf einem Podium saß das Orchester, aus erlesenen Künstlern bestehend.

Nun wurde das Zeichen zum Beginn des Tanzes ge­geben. Vor das Dirigentenpult trat ein schlanker Mann mit dunklem Bart und Haar und sprühenden Augen. Es war Johann Strauß. Er hatte im Fluge das Ziel er­reicht, das er sich gesteckt; in Wien, in Oesterreich, in der ganzen zivilisierten Welt kannte man seine Werke, seine hinreißenden Walzer, welche den lebensfrohen Zug des öster­reichischen Nationalcharakters wiederspiegeln.

Jetzt hob er den Taktstock, und jauchzend erklang der Walzer:An der schönen blauen Donau". Eine heitere Melodie folgte der anderen, und dazwischen ertönten elegische Stellen, die wie das Echo eines tiefen Gemütes erklangen. Bei diesen Weisen flogen die Paare wie ge­tragen dahin. Im Laufe des Abends folgtenDie Myrten­blüten", dieRosen aus dem Süden", ein Tanz immer schöner als der andere.

Zuweilen nahm Strauß die Geige in den Arm und spielte selbst mit. Dann glitten seine Augen beobachtend über die Tanzenden. Plötzlich blieben seine Blicke an einem jungen Mädchen in duftigem Gewände haften. Sie tanzte wie eine Elfe, ihre Füßchen berührten kaum den Boden, ihr beseeltes Antlitz trug den Ausdruck beglückter Hingabe. Die Zuge, die leuchtenden Blauaugen schienen dem Kom­ponisten bitannt, und es war ihm, als streiften ihn diese zuweilen mit lachendem Blick.

Bald danach in der Pause stand plötzlich die liebreizende Gestalt vor ihm; errötend sagte die junge Dame: Herr von Strauß, ich muß Ihnen bekennen. Sie haben das Wort wahr gemacht, das Sie einst dem kleinen Komteß! qesaqt Sie sind ein König geworden, der Walzerköniq, und herr­lich tanzt es sich unter Ihrem Szepter!

Der feurige Blick des Künstlers dankte ihr für diese »noCnb sah ihr nad), die ihm die verkörperte Muse des Lenzes schien; würde sich auch der zweite Teil

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über die Räume der Universität hinaus Man kennt in Köln seine Vorträge, die «

Eisenbahnbeamten gehalten hat. Wenn man «ir Universitätslehrern den Hang zu antiauariÄ" 6(1 vorfindet, so ist bei Endemann stets der Blick wart gerichtet, und seine wissenschaftliche TbäÄ?'^ den Dienst der Mitlebenden gestM ^as m ^"?E besagen, daß ,hm historische Studien fern oeL^ berühmt sind seine kanonistischen Untersuchuna^ $ Wucher, Preis, sie bilden offenbar eine Grunds Arbeiten über das Handelsrecht der Gegenwar 9 gfe I verdient hervorgehoben zu werden: in den letzten haben einzelne Rechtsgelehrte es verstanden, qroßeÄ gedehnte Materien in der Weise zur Bearbeitunq m " daß sie sie in Teile zerlegten und für jeden M sonderen Darsteller gewannen. Es waren nu/^ wenige; denn offenbar gehört eine besondere Ge»>Ä und em feiner Takt dazu, um trotz der Verscki^? Mitarbeiter dem Werke den Stempel der Einheit auS Endemann gehört zu diesen wenigen, wie sein ornff bündiges Handbuch des Handelsrechts beieuqt Endemann sich der allgemeinsten Wertschätzung und ZU erfreuen hatte, bewiesen die Ehrenbezeugungen D an seinem iO. Geburtstage zuteil wurden, oubin ai-* wünschenden gehörten außer dem Rektor und denMü^» der Juristenfakultät in Bonn der Kultusminister Dr « Reichsbankpräsident Koch, Oberlandgerichtspräsidenl mann und Senatspräsident Chales, die juristische in Rostock und vor allem auch eine große W Schüler. Ein seit Beginn der neunziger Jahre eintnJ Herzleiden hemmte seine Arbeitsfreudigkeit und

' kraft und nötigte ihn, zu Ostern 1896 seine fobrtbätifr ganz einzustellen. Im Herbst vorigen Jahres J,? feine kurhessische Heimat, nach Kassel, zurück unbV endete in der Frühe des 13. Juni fein thaten- unb reiches Leben. Köln.

Patentierte deutsche Schnäpse giebt es ith weniger als 1400. Wie sich aus dem neuesten, alMtite geordneten Sachregister ergiebt, mangelt es den nicht an Phantasie, um ihren Getränken recht m., Namen zu geben. Fürsten, Generäle, (Seeleute, Mm Abgeordnete, Geistliche, kurz, so ziemlich jtbtt ut.;j so mancher Ort wurde zur Benennung der gebraucht.__________________________________

Meratur, Wissenschaft un-SW.

Die Rechte und Pflichten des Mieters nachte« wn Bürgert. Gesetzbuch. Kommentar zum Mietrecht von M 32 Seiten oktav, Preis 20 Pfg., Porto 3 Pfg Das Bürgerlich- buch tritt, wie bekannt, am 1. Januar 1900 in Straft unb btmot bedeutende Aenderung des Mietrechts mit sich. Der Verfasser hm E dankenswerter Weise unternommen, an der Hand der Motive unb < Denkschrift zum Bürgert. Gesetzbuch den Gesetzestext zu erläutern unb io 11 Willen des Gesetzgebers möglichst klar festzustellen. Der Lersasser die Uebersicht der Bestimmungen dadurch erleichtert, daß er üch in feine- Ausführungen dem Wesen des Mietvertrags in seinem Verlaufe ang-n hat. In 23 Abschnitten werden die einzelnen Telle des Meivertrc.-/ wre folgt behandelt: Der Abschluß des Mietvertrags; Die Form Mietvertrags; Wer soll den Mietvertrag abschließen; Was wirb mit beiihi dem alten Recht abgeschlossenen Verträgen; Die Dauer des Metverlr^ Gewährung der Mieträume und die Gegenleistung des MtecsM Pflicht des Vermieters; Haftung des Vermieters für Mängel; Geführte i der Gesundheit; Anzeigepflicht des Mieters; Entziehung des (Mnnd! durch Dritte; Rechtzeitige Gewährung der Mieträume; Ersatz für 3ir Wendungen des Mieters; Untermiete; Vertragswidriger Gebrouck t*. Mieträume; Zahlungstermin der Miete; Die Kündigungsfristen; ordentliche Kündigungsfristen; Die kündigungslose Aufgabe der W^M; Kündigungslose Entziehung der Wohnung; Kauf bricht nicht Mele; Seen digung des Mietverttags und das Zurükbehaltungsrecht des Trotz des reichen Inhalts, guter Ausstattung und guten der Preis ein äußerst niedriger und das Format ein handle; ihr Anschaffung des nützlichen Werkes ist jedem zu empfehlen, unb hnn bj= Büchlein auch direkt vom Verleger: Rich. Lipinski, £* der alten Elster 2, bezogen werden.

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