Ksdates und UrsvinMes.
Gießen, den 16. September 1899.
** Ordensverleihungen. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädiast geruht, u. a. folgende Ordensauszeich- nuugen zu verleihen: Frhrn. v. Senarclens-Grancy, Oberst und Flügeladjutant Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, den Königlichen Kronenorden 2. Klasse; Dr. Braune, Oberstabsarzt 1. Klasse und Regimentsarzt des 1. Großh. Dragoner-Regiments (Garde-Dragoner-Regi- ments) Nr. 23, den Noten Adlerorden 4. Klasse.
** Amtsübernahme. Mit dem heutigen Tage ist an Stelle des in den Ruhestand getretenen Freiherrn von Ricou, der seitherige Oberlandesgerichtsrat Gustav Kullmann an die Spitze des hiesigen Landgerichts als Präsident getreten. Derselbe begrüßte heute vormittag die Mitglieder des Gerichtshofs in einer herzlichen Ansprache. Er gedachte zunächst der Verdienste des seitherigen Präsidenten, dem sicher alle eine dankbare Erinnerung bewahren würden, und bat sodann, daß ihm mit demselben Vertrauen begegnet werde, das er zu den Mitgliedern des Gerichts habe. Er führte des Näheren aus, daß man bestrebt sein wolle, in gemeinsamer Arbeit thätig zu sein zur Pflege und Wahrung des Rechts und zum Wohle des Volkes. — Herr Landgerichtsdirektor Wiener hieß den Herrn Präsidenten namens des gesamten Nichterkollegs aufs herzlichste willkommen und erklärte, daß derselbe sich der Unterstützung aller Mitglieder des Gerichts in allen seinen Bestrebungen versichert halten könne. — Ueber Herrn Landgerichtspräsidenten Kullmann wird uns mitgeteilt: Geboren 1848 zu Engelrod als Sohn des Oberförsters Kullmann daselbst, bezog er nach Absolvierung des Gymnasiums zu Büdingen im Sommer 1866 die Landesuniversität und bestand im Jahre 1869, nachdem er während seiner Studienzeit seiner Militärpflicht als Einjährig- Freiwilliger im hiesigen Regiment genügt hatte, die Fakultätsprüfung. Er beschäftigte sich sodann bei dem vormaligen Hofgericht zu Gießen und dem Landgericht zu Alsfeld bis zum Ausbruch des deutsch-französischen Krieges, den er als Leutnant der Reserve im hiesigen Regiment mit Auszeichnung mitmachte. Nach Beendigung des Krieges setzte er den unterbrochenen Vorbereitungsdienst in Alsfeld und am Kreisamt Lauterbach fort und unterzog sich im Jahre 1872 der Staatsprüfung. Als Richter war er zunächst bei dem damaligen Landgericht Lich thätig, im Sommer 1877 wurde er zum Landgerichtsassessor in Seligenstadt ernannt und am 1. Oktober 1879 daselbst zum Amtsrichter. Das Jahr 1888 führte ihn in gleicher Eigenschaft nach Gießen. Im Sommer 1893 wurde er zum Landgerichtsrat am hiesigen Landgericht ernannt und im Januar 1898 zum Oberlandesgerichtsrat in Darmstadt befördert. In gerechter Würdigung seiner außerordentlichen juristischen Befähigung, seines festen Charakters und seiner ganzen Persönlichkeit hat ihn unsere Staatsregierung jetzt an die Spitze des hiesigen Landgerichts gestellt. — r.
♦* Mitarbeiterinnen für die Lesehalle. In der gestrigen Nummer des „Gießener Anzeigers" war ein Hilferuf nach Arbeitskräften für die öffentliche Lesehalle Den Wert und Segen einer solchen Lesehalle voll anerkennend, möchte ich die Hilferufenden durch ein paar Worte unterstützen. Den Vorschlag — oder den Hinweis darauf, daß in anderen Städten Schulkinder dem Bibliothekar zur Hilfe beigegeben werden, billige ich zwar durchaus nicht. Den Schulkindern unseres bildungshungrigen Jahrhunderts sollte keine Minute der Zeit, die sie im Freien sich ausspannend zubringen können, abgekürzt werden. Wieviel freie Zeit hat denn so ein modernes, größeres Schulkind? Kaum soviel, daß es sich mal eben den Wind um den Kopf wehen lasten und die Hälfte des Klastenstaubes von sich schütteln kann. Nein, von dort her laßt uns nicht Hilfe erwarten. Aber in anderen Städten giebt es — wie wohl auch in Gießen — unzählige junge Mädchen, die, sobald sie die Töchterschule hinter sich haben, mit dem besten Willen nicht wissen, wie sie die entsetzlich lange Zeit herumbringen sollen, bis „er", der Erlöser, erscheint. Leider legt die Unthätigkeit und daraus folgende Unzufriedenheit der jungen Damen in diesen Jahren des Harrens meist den Keim zu allen möglichen Nachteilen, Putzsucht, Oberflächlichkeit, Launenhaftigkeit re. Schreiberin dieses hat Gelegenheit gehabt, Einblick zu nehmen in die Thätigkeit des Berliner Frauenhilfsvereins, und zu beobachten, wie befriedigt-glücklich die jungen Mädchen, welche in demselben wirken, dank ihrer Thätigkeit sind. Mit welchem Eifer und Gefühl von Verantwortung sie ihre, oft nur gering scheinenden Pflichten erfüllen, und wie ihnen das Bewußtsein aus den Augen leuchtet, kein ganz unnützes Glied der Menschheit zu sein. — Sollte es hier in Gießen nicht auch junge Damen geben, die dem Leben auch ernstere Seiten abgewinnen möchten, denen Putz und Tanz und — Klavierspiel! nicht ganz genügen? Wohlauf denn! Es giebt kaum ein beglückenderes Gefühl, als ein Teil seiner Kraft, seiner Zeit, seines Interesses der Allgemeinheit zu widmen, und das Bewußtsein zu haben, in einem kleinen Kreise ein Kleines mit großer Treue zu leisten. Es. V.
A. Lich, 16. September, 8 Uhr 10 Min. vormittags. (Privattel. d. „G. A.".) In vergangener Nacht starb infolge Herzschlags Se. Durchlaucht Fürst Hermann zu Solms- Hohensolms-Lich. (Fürst Hermann, der bisherige Chef der Linie, war am 15. April 1838 geboren, besaß unter preußischer Hoheit das Amt Hohensolms und unter hessischer die Aemter Lich und Nieder-Weisel, zusammen 220 Q.-Km., war erbliches Mitglied des preußischen Herrenhauses und der Ersten Kammer im Großherzogium Hessen.)
Bingen, 15. September. Die Gebrüder Hoos, Besitzer einer Weinwirtschaft in der Hasengaste, stiegen heute mittag in die entleerte Abortgrube, um, wie es heißt, ein verstopftes Zuleitungsrohr zu reinigen. Kaum war der ältere Bruder in der Grube, als er, von gif
tigen Gasen betäubt, zu Boden fiel. Der jüngere Bruder stieg sofort nach, doch auch er wurde betäubt. Einigen herbeigeeilten Männern gelang es, beide noch lebend aus der Grube zu ziehen. Der ältere ist bereits heute morgen gestorben, während der jüngere ins Hospita geschafft werden mußte, wo er hoffnungslos dar-, niederliegt.
Oppenheim, 15. September. Herr Minister Thielen und Gemahlin sind zum Besuche des Herrn A. Frowein hier eingetroffen. Frau Thielen ist die Schwester des Herrn Frowein.
Zur Mikchverkaufsordnung.
Unter Bezugnahme auf den in Nr. 261 vom 6. November 1898 veröffentlichten Auszug aus dem Berichte über die Thätigkeit des chemischen Untersuchungsamtes für die Provinz Oberheffen, insbesondere den die Milchprüfung betreffenden Teil dieses Berichts, veröffentlichen wir folgenden Bericht der vom landwirtschaftlichen .Bezirksverein Gießen gewählten Kommission, welche sich über den vöm chemischen Untersuchungsamt ausgearbeiteten Entwurf einer neuen Milchverkaufsordnung gutachtlich zu äußern hatte:
Dem Entwurf des chem. Untersuchungsamtes der Provinz Oberhessen vom 16. Juni 1898 betr. den Erlaß einer Milchverkaufsordnung für die Stadt Gießen, welches eine Abschrift der Frankfurter neuen Milchverkaufsordnung darstellt, stimmen die Unterzeichneten bei mit Ausnahme der SS l0 und 11, für welche sie einstimmig folgende Fassung beantragen: S 10. „Voraussetzung für die Zulässigkeit (Marktfähigkeit) der Voll- „milch im Handelsverkehr ist, daß dieselbe bei einer Tempe- „ratur von 15 "C. ein spezifisches Gewicht von 1,028—1,0345 „sowie einen Mindestfettgehalt von 2,8 % hat.
„Abgerahmte Milch muß bei 15° C. ein spezifisches Gewicht „von nicht unter 1,033 zeigen.
S 11. „Die zum Verkauf eingeführte oder sonst feilgehaltene Voll- „und Magermilch unterliegt jederzeit der Untersuchung der „von Seiten der Polizeibehörden beauftragten Organe. Die- ' 6en sind berechtigt, aus jedem Gefäße Proben nach einem „so ziell vorgeschriebenen Verfahren behufs Untersuchung zu „entnehmen, wofür auf besonderes Verlangen Entschädigung „in Höhe des üblichen Kaufpreises zu leisten ist. Der Ver- „käufer ist befugt, von dem revidierenden Beamten eine ver- „siegelte Gegenprobe zu verlangen, sowie sich eine Beschei- „nigung über die Entnahme der Milch und die Zeit, zu „welcher diese Entnahme erfolgt ist, ausstellen zu laffen. „Die Polizei Organe haben die entnommene Flasche Milch mit „den nach vorgeschriebenem Entnahme-Verfahren enthaltenen „Angaben auf dem Dienstwege zur chemischen Untersuchung „an das chemische Untersuchungsamt der Provinz Oberheffen zu „Gießen abzugeben.
Begründung:
Während § 11 nur eine detailliertere Vorschrift für die Polizei- Organe zur richtigen Entnahme der Proben sein soll und wohl weiterer Auseinandersetzung nicht bedarf, ist die beabsichtigte Hinaufschraubung des Minimalsettgehaltes von 2,8 auf 3% eine die Interessen der Milchproduzenten aufs schwerste berührende Maßregel, die unserer eingehenden Widerlegung bedarf.
Das chem. Untersuchungsamt fußt unter Begründung, den Fettgehalt auf 3% zu erhöhen in seinem Berichte an Großh.^Polizeiamt Gießen lediglich auf den Resultaten von Untersuchungen von Stallmilchproben, entnommen von 20 Milchproduzenten im Stadtbezirk Gießen, 1 in Muschen- heim und von 109 in Wieseck und glaubt danach sich ein Bild über die Milchproduktionsverhältniffe von Gießen und Umgebung geschaffen zu haben. Dies ist aber durchaus nicht der Fall, denn nach Ansicht der Kommission hätten bei einzelnen, besonders in hohem oder niederem Fettgehalte markanten Produktionsstellen Monate hindurch wöchentlich wenigstens ein- oder zweimal dix Milch untersucht werden müssen unter Feststellung der Milchmengen, Arten des Futters, in kleinen Viehhaltungen, ob Kühe gefahren werden oder nicht, ob einzelne rindern, frischmelkend, oder hochträchtig sind. Auch in der Auswahl der Stallungen scheint chem. Untersuchungsamt unrichtig vorgegangen zu fein1, denn von 130 Produzenten der Tabelle entfallen auf Wieseck allein 109 und betreffen hier lauter kleine Milchviehhaltungen von 1 bis 3 Kühen, nur 10 Fälle davon mit 4—5 Kühen. Bekanntlich geschieht in Wieseck der Gespanndienst fast ausschließlich mit Kühen, woraus der höhere Fettgehalt sich erklärt, da Fahrkühe im allgemeinen quantitativ wenig, aber qualitativ beffere Milch geben.
In der allgemeinen Besprechung sagt das chem. Untersuchungsamt, daß die wenigen Fälle, bei denen das spezifische Gewicht von 1,028 und der Fettgehalt von 3% unterschritten wird, ohne Zweifel als abnorm zu betrachten seien und auf mangelhafte Fütterung oder auf mangelhafte Haltung der betr. Kühe zurückzuführen seien. Mit dieser Ansicht dürfte chem. Untersuchungsamt den 3 Wiesecker Stallhaltungen, gezeichnet mit Nr. 5, 59 und 72 Unrecht thun, denn bei Kuhhaltungen von 5, 2 und 3 Kühen, wie in gedachten 3 Fällen, spielen rindern, trächtigsein, frischmelkend von der einen oder anderen Kuh eine wesentliche Rolle. Besonders der Fall Nr. 72 bietet einen Fingerzeig, daß die Festlegung von sogenannten Minimalzahlen in spezifischem Gewicht und Fett Schattenseiten hat, da diese Milch trotz 3,9% Fettgehalt wegen zu niederem spezifischem Gewicht mit Strafe belegt werden müßte. Wiederholte Untersuchung in solchem Falle vor einer Bestrafung empfiehlt die Kommission aufs dringlichste.
®in Kommissionsmitglied, dessen Stall mit Nr. 4 unter Gießen mit einem Fettgehalt von 3,7 % aufgeführt ist, dürfte demnach an- cheinend ganz beruhigt einer Fettbestimmung auf 3% für die Zukunft entgegensehen; daß es sich mit dieser Ruhe aber in einem Irrtum befände, beweisen ihm die 70 Milchuntersuchungen, vorgenommen vom 19. Januar 1898 bis 16. August 1899 durch das chem. Nntersuchungs- amt Gießen. Der Zweck dieser Untersuchungen war nicht nur, Material zu sammeln für die in Aussicht stehende Milchvekkaufsordnung, sondern auch Einblick zu gewinnen über die Verschiedenheit der Milchprodukttons- verhältnisse und die Ursachen derselben.
Aus der Zusammenstellung dieser 70 Untersuchungen ergießt sich, daß der betreffende Milchproduzent 18mal in 70 Fällen nach dem neuen Verkaufsentwurf hätte bestraft werden müssen, während der durchschnittliche Fettgehalt 3.26% betragen hätte.
Wir glauben somit nachgewiesen zu haben, daß die Tabelle des chem. Untersuchungsamtes nicht als Grundlage für die Festlegung des Fettgehaltes benutzt werden kann; aber selbst, wenn man die mehr- erwähnte Tabelle als maßgebend betrachten wollte, erschien es als unbillig, den Fettgehalt zu erhöhen, da nach derselben ja unter der jetzigen Verordnung die Milchproduzenten eine weit gehaltvollere Milch lieferten.
Mit dieser Auffassung stehen wir nicht allein, sondern auch andere landwirtschaftliche Verbände haben gegen die vielerorts sich geltend machende Tendenz, den Fettgehalt durch Verordnungen immer höher zu chrauben, Stellung genommen; wir erlauben uns in dieser Richtung hinzuweisen auf die Verordnung des sächsischen Ministeriums, welches aus diese Klagen der Müchproduzenten Bezug nimmt und solche als berechtigt hinstellt; insbesondere aber möchten wir aufmerksam machen auf den Artikel der Milchzeitung Nr. 33, aus welchem hervorgeht, daß das preußische Ministerium in einer für die Städte Preußens zu erlassenden Verordnung den Minimal-Fettgehalt der Milch nur auf 2,7 % vorsieht und zwar auf Grund einer vom Ministerium einberufenen Konferenz von Sachverständigen.
Berufene wissenschaftliche Autoritäten in der Milchwirtschaft sind einig im Urteil über die Gefahr und den Schaden, welche in der Festlegung eines 3% Mindestfettgehaltes für mittel- und norddeutsche Milch- produktionsverhältnifse liegen würden.
Die Kommission weiß wohl, daß in Frankfurt a. M. und Offenbach 3% bestehen, und daß insbesondere in Frankfurt der landwirtschaUl. Verein es war, welcher die Forderung eines 3% Fettgehaltes unterstützte; diese Bewegung fiel damals zusammen mit der Gründung einer landwirtschaftl. Genossenschafts-Molkerei, welche die möglichste Losreißung
des Milchverkaufes durch die Zwischenhändler und bessere Preisgestaltun für die Landwirte bezweckte.
Durch solche Zentral-Molkereien kann viel leichter ein Durchschnittsfettgehalt von 3 % und darüber durch Mischen der Milchmengen erreicht werden, als bei direktem Verkauf des Produzenten der Fall ist. Nach Lage der Verhältnisse ist aber eine Zentral-Molkerei für Gießen absolut nicht zu erreichen.
Im ferneren gießt die Kommission zu erwägen, daß in Frankfurt der Liter Milch mit 18 und 20 Psg. verkauft wird, während hier höchstens 16 Pfg. erreicht werden.
Für eine solch große Preisdifferenz, die in keinem Verhältnisse zu den um 0,2% differierenden Fettprozenten des Mindestfettgehaltes stehen, können die nach Frankfurt liefernden Milchwirte die höheren Unkosten und Mühen in der Fütterung und Beaufsichtigung der Milchwirtschaft wohl in Kauf nehmen; trotz alldem möchte die Kommission bezweifeln, ob eine in Auswahl und Fütterung der Kühe auf höheren Fettgehalt hinzielende Milchwirtschaft nicht ab und zu unter 3% sinkt.
Zum Schluffe weist die Kommission noch daraufhin, daß wegen der heutigen großen Konkurrenz im Milchhandel kein Milchverkäufer mit Milch von 2,8 % Fettgehalt länger seine Kundschaft zur Zufriedenheit bedienen kann. Die Kommission will nur, daß der Produzent nicht sofort der Polizeistrafe verfällt, wenn seine Milch vorübergehend auf 2,8 und 2,9% sinkt.
Die mit dieser Frage betraute landwirtschaftliche Kommission. Klein.Kaiser.Bichler.
Vermischtes.
* Berlin, 15. September. Von dem flüchtigen Geldbriefträger Schwartz fehlt, wie im Anschluß an unseren Bericht gemeldet wird, noch jede sichere Spur. Betreffs seiner Festnahme ist man in amtlichen Kreisen nicht allzu hoffnungsfreudig gestimmt. Er hatte einen Vorsprung, von zwei Tagen, ehe an seine Verfolgung gedacht wurde, und hat zweifellos nach einem von langer Hand vorbereiteten Plan gehandelt. Betreffs der Liebesverhältnisse des Defrau-- bauten existieren, wie schon bemerkt, nur Vermutungen^ Zwar genoß er allenthalben den Ruf eines großen Don Juans, doch war er auch im vertrautesten Kreise nach dieser Richtung außerordentlich diskret und verschloffen. Die Unterschlagung ist zu einer Zeit ausgeführt worden, da sich der Postsekretär, der sonst den Verkehr mit den Geldbriefträgern hat, auf Urlaub befand und durch einen anderen Herrn vertreten wurde. Es fällt jedoch, soweit bekannt, niemandem ein Versehen in der Angelegenheit zur Last. Das Vertrauen, welches die Postbehörde in ihre Beamten setzt, ist ein so großes, daß denselben gemeinhin auch ein gewisser Spielraum zur Ablieferung der Quittungen und Abrechnung gewährt wird. Der Geschäftsgang Hierbei ist folgender: Den Geldbriefträgern werden an jedem Vormittage von dem diensthabenden Kassenbeamten (Postsekretär) die auszutragenden Postanweisungen ihres Bestellbezirks zu- geteilt, nachdem sie in die Bücher eingetragen worden sind. Jeder Geldbriefträger zählt die Beträge der Anweisungen zusammen; die Summe seiner Aufstellung wird von einem Revisionsbeamten durch Nachaddieren auf ihre Richtigkeit hin geprüft. Dann erst empfängt der Briefträger den fest, gestellten Geldbetrag und beginnt seinen Bestellgang. Kehrt er zurück, so liefert er dem Kassenbeamten das etwa nicht an den Mann gebrachte Geld ab und giebt gleichzeitig die quittierten Postanweisungen zurück. Geld und Anweisungen werden alsbald von einem Revisionsbeamten mit einander in Vergleich gestellt, und hierbei auch die Unterschriften, welche diesem Beamten insbesondere von den oft wiederkehrenden kaufmännischen Firmen geläufig und bekannt sind, geprüft. Findet der Revisor das Ergebnis in Ordnung, so werden die Postanweisungs-Abschnitte gebündelt und bei Seite gelegt. Nach einiger Zeit werden die linken Ecken der gebündelten Postanweisungen zum Zeichen, daß sie definitiv erledigt sind, abgeschnitten und im Schranke nach Jahrgängen und Monaten aufbewahrt.
* Berlin, 14. September. Kanonier Dreyfus. Ein Verwandter von Kapitän Dreyfus genügt zur Zeit in der preußischen Armee seiner Militärpflicht. Es ist der Kanonier Mathieu Dreyfus, ein Vetter des schicksalsreichen Kapitäns. Mathieu stammt aus Straßburg im Elsaß und ist zum zweiten Garde-Feld-Artillerie-Regiment in Potsdam ausgehoben worden, späterhin aber als Hilfsschreiber zur Oberfeuerwerkerschule kommandiert worden.
* Homburg, 14. September. Die Hochzeit einer amerikanischen Millionärin fand Dienstag vormittag in der katholischen Kirche von Bad-Homburg statt. Eine der reichsten Erbinnen des Dollarlandes, Miß Anne Russell Allen von St. Louis wurde mit dem Herzog Don Pietro de Sante Montefeltro della Ro- veret vermählt. Die Braut gehört der Kentucky'schen Linie )er Familie Allen an; ihr Urgroßvater war Ethan Allen, der „Held von Ticonderoga", ihr Vater Bradford Allen, vertrat den Distrikt St. Louis im Kongreß. Der General- onsul der Vereinigten Staaten in Rom, de Castro geleitete )ie Braut zum Altar, Generalkonsul Günther von Frankfurt a. M. und Baron Pfyffer Heideck von Luzern fungierten als Zeugen. Die Trauung vollzog Monsignore Ragonesi, »er eigens zu diesem Zweck von Rom gekommen war. Während das Paar am Altar stand, traf ein Telegramm »es Papstes ein, das den Neuvermählten den Segen des )l. Vaters brachte. Ein Telegramm von vielen Seiten Länge kam von den Behörden und der Bürgerschaft von Viterbo, einem italienischen Städtchen, in dessen. Nähe die Besitzungen des Herzogs gelegen sind, und das ihn neulich zu seinem Bürgermeister erwählte. Miß Ella Hunting Howell von New Aork war Brautjungfer, und hatte speziell zum Ehrentage ihrer Freundin die Reise über den Ozean gemacht. Die Hochzeitsgeschenke waren von erlesenster Kost- »arkeit. Die Brautgabe der Mutter bestand in einem Thee- ervice von getriebenem Silber und einem Paar prächtiger Pferde. Die Großmutter der Braut Mrs. Greer brachte ihrer Enkelin einen kostbaren silbernen Tafelaufsatz und eine »iamantbesetzte Herzogskrone. Der Bräutigam überraschte eine Braut mit einem prachtvollen Schmuck von Brillanten und Saphiren. Nach der Ceremonie vereinigte sich die Elite der amerikanischen und englischen Gesellschaft Hom- iurgs in dem Heim der Braut, der Villa Roma in Bad- Homburg zu einem splendiden Champagnerfrühstück.


