Ausgabe 
17.5.1899 Zweites Blatt
 
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Würdigung anordnen, und nicht nur den Kunden allein, sondern auch den Lieferanten gegenüber kann die Beweis- kraft der Bücher im gegebenen Falle geltend gemacht werden.

Auch auf den den Gewerbetreibenden und Handwerkern emzuräumenden Kredit ist die Führung von Geschäfts­büchern von großem Einfluß. Genossenschaftliche Kredit­kassen gewähren überhaupt nur Kredit, wenn der Kredit- bedürstige in der Lage ist, sich über seine Vermögensver- hältmsse gehörig auszuweisen, und jeder vorsichtige Lieferant wird sicher lieber demjenigen seine Waren auf Kredit hin- geben, der auf Ordnung hält und diese Eigenschaft in seiner Buchführung bekundet, als demjenigen, der ohne Geschäfts­bücher, also ohne Uebersicht,aus gut Glück" in den Tag hmemwirtschaftet. DaS beste Mittel zur Gewinnung von Kredit sind ordnungsmäßig geführte Geschäftsbücher.

Gewerbetreibende und Handwerker, welche keine Ge­schäftsbücher führen, sind, wenn sie zu hoch zur Ein- kommensteuer hinsichtlich des Einkommens aus Handel und Gewerbe oder zu hoch zur Gewerbesteuer hinsicht- Uch des Geschäftsertrags und des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals veranlagt sind, in schlimmer Lage. Schätzung der Veranlagungsbehörde und Schätzung des Gewerbe­treibenden und Handwerkers stehen sich gegenüber, letzterer aber ist gesetzlich verpflichtet, zu beweisen, daß das von ihm behauptete Einkommen oder der von ihm behauptete Ge­schäftsertrag der richtige ist.

Diesen Beweis kann er nur durch ordnungsmäßig geführte Geschäftsbücher erbringen, kann er dies nicht, so gilt die Schätzung der Veranlagungsbehörde. Jeder Gewerbe­treibende und Handwerker, ohne Unterschied der Art und des Umfanges, muß deshalb für Steuerzwecke wegen Feststellung seines Einkommens und seines Geschäftsertrages sowie die Höhe seines gewerblichen Anlage- und Betriebs­kapitals Geschäftsbücher führen.

m für die Unterlassung der Führung von

Geschäftsbüchern tritt ein, wenn der zur Führung von Büchern verpflichtete Gewerbetreibende und Handwerker in Konkurs gerät. Schon die bestsituiertesten Geschäfte sind durch allzustarke Konkurrenz, unglückliche Konjunkturen, un­erwartete Geschäftskrisen, u. a. in Zahlungsunfähigkeit geraten. Nur ordentliche Geschäftsbücher können dann

Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Eichelsdors übertragen, dem Schulamtsaspiranten Karl Pracht aus Lich wurde die II. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Vonhausen, dem Schulamtsaspiranten Wilhelm Schmeel aus Betten­hausen die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Heisters, dem Schullehrer Konrad Dechert zu Eichloch und dem Schulamtsaspiranten Peter Wahlig aus Lorsch Lehrer­stellen an der Gemeindeschule zu Nieder-Saulheim, dem Schulamtsaspiranten Heinrich Junker aus Lich eine Lehrer­stelle an der Gemeindeschule zu Schwanheim, dem Schul­amtsaspiranten Christoph Eckert aus Klein-Winternheim eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Marienborn übertragen; der von dem Herrn Fürsten zu Löwenstein- Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grasen zu Erbach- Schönberg auf die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Kimbach präsentierte Schulamtsaspirant Philipp Asth e im er aus Bischhofsheim für diese Stelle bestätigt; dem Geometer­gehilfen Johannes Weimar aus Klein-Gumpen wurde das Patent als Geometer II. Klasse für den Kreis Erbach erteilt; dem Schullehrer Heinrich Dirlam zu Lauter wurde die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Stockhausen, dem Schullehrer Christoph Kredel zu Stockhausen wurde i die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Lauter, dem Schulamtsaspiranten Karl Schenkelberg aus Pfasfen- Schwabenheim wurde eine Lehrerstelle an der Gemeinde­schule zu Bürstadt, dem Schullehrer Georg Müller zu Zahmen wurde die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hörgenau, dem Schullehrer Peter Grund zu Hahn wurde eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Pfungstadt, dem I Schullehrer Wilhelm Fröhlich zu Erzbach wurde eine I Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wald-Uelversheim, I dem Schullehrer Valentin Leonhardt zu Rodau wurde I eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Auerbach über- I tragen; der Lehrer an der Volksschule zu Offenbach Friedr. I Messinger wurde zum Lehrer an der höheren Mädchen- I schule daselbst, unter Belassung in der Kategorie der Volks- I schullehrer, ernannt; dem Schullehrer Heinrich Hedderich I zu Nierstein wurde die Lehrerstelle an der Gemeindeschule I 2« Helmhof, dem Schullehrer Anton Röser zu Helmhof I wurde die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Boben- hansen I, dem Schullehrer Wilhelm Heu sing zu Boben- I hausen I wurde eine Lehrerstelle an der evangelischen Schule | zu Nierstein, dem Schullehrer Peter Diehl zu Einarts- I hausen wurde die II. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu I Ruppertsburg übertragen.

** Eine merkwürdige Kalendereigeutümlichkeit des Jahres I 1899, die bei den bevorstehenden Feiertagen wieder in I Erinnerung kommt, ist, daß der Kalender dieses Jahres ganz mit demjenigen des Jahres 1893 übereinstimmt, mithin auch sämtliche Feste aus denselben Tag und dasselbe Datum I sallen. Der Fall, daß Ostern wieder auf den 2. April I «nd Pfingsten wieder auf den 21. Mai fallen, wie in den I Jahren 1893 und 1899, wird erst in den Jahren 1961 I und 1972 wieder eintreten.

I *t Die Muller im Kampfe um ihre Existenz. Unter I dieser Überschrift schreibt dieD. A. Z. f. L.": Die kleine | und mittlere Müllerei kämpft zur Zeit einen schweren Kampf > ums Dasein. Der Wert der kleinen Mühlen ist jetzt I infolge der ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse um volle Zweidrittel gesunken. Eine Mühle, welche vor zehn Jahren noch einen Kapitalwert von 60 000 Mk. hatte, wertet heute nur noch 20 000 Mk. Bei einem Durchschnittswert von 30 000 Mk. für jede der noch vorhandenen 30 000 Mühlen würde sich eine Gesamtsumme von 900 Millionen ergeben, der Verlust an Nationalvermögen infolge des Rückgangs I der Werte um zwei Drittel also auf 600 Millionen sich be­laufen. Es ist ganz selbstverständlich, daß solche Verluste ! nicht eintreten dürfen und infolgedessen der Kampf der Müller von allen produktiven Ständen aufs wärmste zu unterstützen ist. Im wirtschaftlichen Leben muffen alle ge­werblichen Stände Hand in Hand gehen; denn wo der eine I leidet, empfindet es sehr bald auch der andere. Namentlich dre Landwirtschaft ist aufs engste mit der Müllerei verbun- I den. Beider Feind ist derselbe: das Goßkapital. Der stete I Rückgang der kleinen und mittleren Mühlenbetriebe ist die I Folge des Anwachsens der Großmühlen. Das läßt sich I statistisch nachweisen. Die 89000 kleineren Mühlen, I welche in den letzten fünf Jahren im Deutschen Reiche ein­gegangen sind, waren die Opfer der erdrückenden Konkurrenz I der Großmühlen, welche 2040 000 Sack in der Woche I mahlen. Als Mittel zur Abhilfe ihrer Not verlangen die I Müller eine staffelförmige Fabriksteuer. Eine Petition der Kleinmüller des Großherzogtums Hessen verlangt folgendes: I Sämtliche Mühlen, welche - weniger als 200 Sack Getreide I in der Woche vermahlen, sind von der Fabrik-Steuer zu be- I freien. Betriebe von größerer Produktion unterliegen einer I Fabriksteuer, und zwar bei einer Wochenproduktion von 200 I bis 1000 Sack 2 Mk. pro Sack zu 100 Kilo, von 10002000 I Sack 3 Mk. pro Sack zu 100 Kilo und von 3000 Sack und höher 4 Mk. pro Sack zu 100 Kilo. Die Müller thun dar, daß die Großmühlen absolut nicht notwendig sind, um den Bedarf der Konsumenten in Deutschland zu decken, daß die Klein­müllerei sehr wohl hierzu imstande ist. Aus alle Fälle hat die Landwirtschaft, deren Abnehmer gerade die Kleinmüller sind, das größte Interesse an der Erhaltung dieser Betriebe. Die Riesenmühlen vermahlen vorwiegend ausländisches Ge­treide, dies erhellt schon daraus, daß solche Großmühlen

Sätzen zusammengefaßt: 1. Die Präparanden-Anstalten sind aufzuheben. 2. Die Vorbereitung für die Schullehrer- Seminarien erfolgt auf den Realschulen. 3. Der Seminar- kursus umfaßt 4 Jahre, von denen die beiden ersten der allgemeinen Bildung und die beiden letzten der Fachbildung zu widmen sind. Die Verfasser der Denkschrift erhoffen von der Durchführung dieser Forderungen eine neue Epoche in dem Volksschulwesen unseres Hessenlandes, vorbildlich für das große deutsche Vaterland.

giebt ein klares Bild von der Entwickelung der Ausbildung der Volksschullehrer in unserm Großherzogtum. Nach einer Einleitung folgen drei Abschnitte: I. Die Ausbildung der Volksschullehrer in Hessen von der Errichtung des ersten Seminars bis zum Erlaß des Bolksschulgesetzes. II. Die Ausbildung der Volksschullehrer in Hessen von dem In­krafttreten des Volksschulgesetzes bis zur Gegenwart: 1. die Präparandenanstalt, 2. das Seminar. III. Die Ausbildung der Volksschullehrer in der Zukunft: 1. die allgemeine Bildung des Volksschullehrers, 2. die Berufsbildung des Volksschullehrers oder das Lehrerseminar der Zukunft.

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I Offenbach, 13. Mai. Die Untersuchungen über die stehungsursache des Kasernenbrandes haben bisbei » feinem Resultat geführt, untres scheint fraglich, ob dicb Ursache überhaupt wird fefigestellt werden können. Geßm nachmittag waren der kommandierende General des 18 fee korps von Lindequist und General von Plötz hier amvc^ um sich Bericht über das Feuer erstatten zu laffen anb bie Brandstelle zu besichtigen. Von der vorübergehende Uu. legung des Bataillons nach Mainz oder Griesheim, mtt cm Gerücht wissen will, ist keine Rede; die Mannschaft

1 werden vielmehr, soweit sie nicht in den Exerzierhäusern >- Unterkommen finden können, in Bürgerquartieren unter. gebracht werden. Das Mauerwerk des ausgebrannten HaupI- baues hat dem Anschein nach, dem Feuer wie dem Wasser gleich guten Widerstand geleistet, sodaß an die foforhot Wiederherstellung unter Benutzung dieses Mauerwerks y ba$t werben fann. Die nötigen Arbeiten zur Austrvcknunz und Ueberbachung sollen ohne jeben Zeitverlust vorgenominn werben. £>« afq

Von der Bergstraße, 14. Mai. Laut Nr. 4 desBerg, straßer Fremdenblatt", beträgt die Fremdenfrequenj für Jugenheim 456 und für Auerbach 238 Personen.

Mai. In verflossener Nacht start plötzlich, wie es scheint, infolge eines Schlaganfalles, ba in weiten Kreisen bekannte Hotelbesitzer Reuter (Bahnhl^ Hotel) hier, der heute seinen 68. Geburtstag hätte feien können. Das Hinscheiden des allgemein beliebten und hoch geachteten Mannes wird hier sehr schmerzlich empfunden.

Worms, 14. Mai. Frhr. Hehl zu Herrnsheimhat für die Zwecke der Lungenheilstätten-Bewegung 3000000$! gezeichnet.

** Die gefürchteten Kallernckfalle, die im nördlichen Deutschland am 11., 12. und 13. Mai einzutreten pflegen, sobald nördliche oder östliche Winde wehen, sind diesmals zu allgemeiner Zufriedenheit ausgeblieben. Die gestrengen Herren" Mamertus, Pankratius und Servatius, auchEismänner" oder dieEisheiligen" genannt, brachten uns statt der üblichen Kälte die schönsten Maientage.

**Die Ausbildung der Volksfchull-Hrer im Großherzogtum Hessen". Eine Denkschrift, herausgegeben von dem Vorstand des Hessischen Landeslehrer-Vereins. Gießen, Kommissionsverlag von Emil Roth. Die Denkschrift

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wenigstens den ehrlichen Namen des bankerotten Gewerbe­treibenden und Handwerkers retten und die Strafen wegen, fahrlässigen Bankerotts von ihm abwenden, denn allein die Geschäftsbücher können Aufschluß geben darüber, ob der bankerotte Gewerbetreibende und Handwerker leichtsinnig und unehrlich mit den ihm kreditierten Waren und Gelbe gewirtschaftet hat oder nicht, ob er über seine Verhältnisse! hinaus gelebt und übermäßigen Aufwand getrieben hat.

Bon großer Bedeutung schließlich ist die Führung vo» Geschäftsbüchern, wenn ein Geschäft verkauft werden soll oder wenn der Gewerbetreibende stirbt. Der Käufer will glaubhafte Auskunft haben über den jährliche« Geschäftsumsatz, über den Gewinn, über die Kundschaft, u. a. diese glaubhafte Auskunft kann er nur durch Geschäftsbücher erhalten. Bei dem Tode des Gewerbetreibenden, nament­lich wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, muß das Vermögen festgestellt werden. Wenn Geschäftsbücher geführt: werden, so ergeben dieselben schnell das Vermögen, werde«: aber keine Geschäftsbücher geführt, so ist es recht schwer^ genau zu ermitteln, was an Schulden noch zu begleichen: bleibt, welche Forderungen noch einzutreiben sind, u. und manche Forderung wird dann nicht selten bestritten, und es ergeben sich Verluste hier und da.

Die Wichtigkeit und Bedeutung der Führung von Geschäftsbüchern für jeden Gewerbetreibenden und Hand­werker ohne Unterschied liegt hiernach klar auf der Hand- Allen Gewerbetreibenden und Handwerkern, die nicht tty1 Uebersicht über ihre Einnahmen und Ausgaben und M ihr Vermögen in den Tag hineinwirtschaften wollen, die stets, mag sie treffen was will, in der Lage sein wollen, nachzuweisen, wie groß ihr Vermögen und Einkommen ift- ober welchen Wert ihr Warenlager gehabt hat, oder »ie sie gewirtschaftet haben, bie, wenn schwere GeschäftskristE sie treffen sollten, wenigstens ihren ehrlichen Namen z» retten imftanbe sein wollen, allen biefen Gewerbetreibende» uub Hanbwerkern, auch wenn sie nicht burch Gesetz zur Buchführung verpflichtet sinb, rufen wir barum einbrix^ lichft zu:

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Bergi KMDy bedeutend'wirksamer lichtet sie unbedingt i Weinigkeiten und en I Frist eine reine, bien. " ßiiek 50 Ptg. bei

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ein besonderes Konto, baS Kreditorenkonto. Jedes einzelne Konto ergiebt bei dem Schuldner die ursprüngliche Forde­rung des Geschäftsinhabers, wieviel und wann darauf ab- vezahlt ist, wieviel dem Geschäftsinhaber noch zu fordern ^-leibt; bei dem Gläubiger, wieviel ihm anfänglich der Ge­schäftsinhaber schuldig war, wann und wieviel aus die Schuld abbezahlt ist, auf wie hoch die Schuld des Ge­schäftsinhabers sich noch beläuft.

Außer diesen drei wichtigsten und notwendigsten Ge­schäftsbüchern empfiehlt sich je nach dem Umfange und der Einrichtung des einzelnen Gewerbe- und Handwerksbetriebs die Führung von Nebenbüchern. Wir nennen als eines der wichtigsten Nebenbücher das Lagerbuch. In dasselbe werden alle das Warenlager betreffenden Eingänge und Ausgänge verzeichnet. Durch dasselbe wird es dem Ge­schäftsmann ermöglicht, jederzeit einen Ueberschlag über die vorhandenen Waren zu gewinnen, es giebt ihm eine Kon­sole darüber, was er an Rohmaterialen, fertigen Waren, Werkzeugen u. a. angeschafft hat, was davon zur Herstellung von Fabrikaten verbraucht, was im Geschäft verkauft ist. Unentbehrlich geradezu ist das Lagerbuch insofern, als es im Falle eine Feuersbrunst Haus, Werkstatt, Niederlage Warenlager heimsucht, als Beweismittel dient, wie groß die Vorräte an Rohstoffen und fertigen Waren geMen sind, und welchen Schadenersatz zu fordern der von er Feuersbrunst heimgesuchte Gewerbetreibende und Hand- M Feuerversicherungsgesellschaft gegenüber be- nb.,erfrb£tli$ ist die Führung von Ge- schäftsbüchern gegenüber den Kunden und Lieferanten. Glaubt em Kunde, daß er etwas nicht schuldig ist, ober verlangt etn aeferatrt im Irrtum eine Zahlung, die der Gewerbe­treibende °d-r Handwerker schon geleistet hat, so sind es nur die ordentlich geführten Geschäftsbücher, die man ihnen vorlegen kann, nm sie von ihrem Unrecht zu überzeugen.

Wenn ferner ein Gewerbetreibender und Handwerker gegen emen seiner Kunden klagbar werden muß, weil anders die Schuld nicht beizutreiben ist ober weil der Kunde die Schuld bestreitet, so kann im Laufe des Rechtsstreits der Richter aus den Antrag einer Partei die Vorlegung der »rdnungsmüßig geführten Geschäftsbücher zur Beweis.

fast ausnahmslos an Wasserwegen errichtet üud Verbindung mit der See ermöglichen^ Wi^ das auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens danach Rmge unb Kartelle zu bilben, um bie Konsumenten V" Monopolpreise zu schrauben, so liegt bie Gefahr vm wenn es ben Großmühlen gelänge, bie Kleinmüllerei J den Aussterbeetat zu setzen, bie Sieger sich zu einer i treiberei sonbergleichen vereinigen würden. So lient Erhaltung ber Kleinmüller auch im Interesse der s I: menten. Die Vorgänge bei ber Bildung des Kohlen- £ Die Schlußausführungen der Denkschrift'sind in'folgenden I dsinen^^AehnUchen^Gestihren gcht" da? beutto" Sahen zusamm-ng-fasit: 1. Die Dravaranden-An^n fita, gegen, wenn die Kleinmüllerei nicht erhalte,.'Tleib 5

1 wollen hoffen, baß ber Bewegung ber Kleinmüller :Ur * berung ihrer Interessen sich immer weitere Kreise anU damit es auch ben Regierungen klar werbe, baß schehen muß, um biefen Zweig bes Mittelstanbes zu ethniet An ben berufenen Vertretern ber Lanbwirtschast werd» > Kleinmüller, wie ber Mittelstanb überhaupt, stets ihre eifaj1' Förberer unb Fürsprecher finben.

Kr. Steinheim bei Hungen, 13. Mai. Bei der iiW hler stattgefunbenen Bürg er meister wähl qab her wählte Bürgermeister seinen Wählern ein Mahl. mürbe aber burch einen traurigen Vorfall gestört. Eine w Wähler hatte tapfer zugesprochen, war eben im $tQn^ seinen Braten zu zerschneiben, auf einmal saß er rconnU ba. Em Schlaganfall hatte feinem Leben ein Ende oemarf

Darmstadt, 15 Mai. An ber Technischen Hnä schule bauern bie Pfingstferien vom 19. bis 30. Mai 1 Gegen Enbe berfelben, vom 27. bis 29. bs. Mts unter nimmt Herr Geh. Hofrat Professor Dr. Lepsiüs r Knien Hörern eine geologische Exkursion in bas in duft Beziehung hochinteressante Gebiet bes Mainzer Texte- beckens.

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