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$r. 114 Zweites Blatt Mittwoch den 17. Mai
1899
Gießener Anzeiger
General-Unzeiger
Zlints- unb Aiizeigebltttt für den Kreis <5ief$en.
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Weeden Sm «fcheincndm Nummer W wer*. 10 vhr.
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dagegen erhofft man allseits die besten Ergebniffe bezüglich des Genfer Abkommens. Dem Kongresse werden blos jene acht Programmpunkte zur Beratung vorgelegt, die aus dem Rundschreiben des Grafen Murawiew vom 11. Januar dieses Jahres bekannt sind. In mehreren Programmfragen dürfte ninsbesondere die Amerikaner Initiativanträge stellen. Ihre Vertreter werden in der Frage der Schiedsgerichte weitgehende Vorschläge machen, ferner eine umfassende Erweiterung des Pariser Abkommens von 1856 beantragen, in dem Sinne, daß in Seekriegen Ladungen, die nicht als Kriegskontrebande erklärt sind, nicht beschlagnahmt werden dürfen. Bezüglich der Dauer der Konferenz ist man nur auf Vermutungen angewiesen. Die amtlichen Stellen glauben nicht, daß sie vor sechs Wochen enden werden. Wahrscheinlich wird sie bis Anfang Juli dauern. Schon in der zweiten Sitzung sollen sich die Subkomitees konstituieren, in deren Schoß die Hauptaufgaben des Kongresses gelegt werden. Während diese beraten, wird eine Anzahl von Delegierten Haag wieder verlassen und erst zu den gemeinsamen Schlußsitzungen wiederkehren.
Madrid, 15. Mai. Mittelst königlichen Dekrets werden alle in Spanien wohnenden Ausländer dem gleichen Zuschlag der direkten Steuern unterworfen, wie die spanischen Untertanen.
Konstantinopel, 15. Mai. Das seit dem 28. April mit Waffen und Munition von hier nach Tripolis abgegangene Kriegsschiff Muhamed ist bisher nicht an seinem Bestimmungsorte eingetroffen.
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lich der Sanmun-Bucht doch bemächtigen werde. — DaS Ministerium wird von der Rechten, vom Zentrum und von der Gruppe Crispi unterstützt werden, kann somit auf eine sichere, wenn auch nicht sehr große Majorität rechnen.
Venedig, 15. Mai. Das Komitee der internationalen Kunstausstellung schrieb eine Belohnung von 100 Lire für die Entdeckung des Thäters aus, welcher mehrere Kunstwerke ausländischer Künstler beschädigt hat. Professor Lencher autorisierte das Komitee, seine beschädigten Bilder reparieren zu lassen.
Niederlande. Schon vor einigen Tagen sind im Haag die ersten Vertreter zur Friedenskonferenz eingetroffen. Die Eröffnungssitzung der Konferenz, die den amtlichen Namen Conference de la Paix erhallen hat und deren Verhandlungen in französischer Sprache geführt werden sollen, ist für Donnerstag den 18. Mai, mittags, im Oramen- saal des „Hauses im Busch" anberaumt. Der niederländische Minister des Aeußern, Beaufort, wird die Konferenz namens der Königin begrüßen und sodann den Vorsitz an den russischen Vertreter, Botschafter v. Staal, abgeben, welcher hierauf die Eröffnungsrede halten wird und in bedeutsamer Weise den Wünschen und Hoffnungen seines Gebieters Ausdruck geben dürfte. Da der Eröffnungstag auf den Namenstag des Zaren fällt, wird sich eine besondere Huldigung für den Zaren als den geistigen Urheber des Kongresses von selbst ergeben. Die Königin ist von der Residenz abwesend, sie befindet sich in Badenweiler; man weiß noch nicht, in welcher Art die jugendliche Herrscherin die Gäste feiern wird; allein sie kehrt Ende dieses Monats zurück, worauf über die Hoffestlichkeiten entschieden werden soll. Im Haus im Busch, das einer gänzlichen Restaurierung unterzogen wird, wurden drei Zimmer für die Kommission des Kongresses eingerichtet, jedes Zimmer mit 26 Plätzen, da 26 Mächte vertreten sind; ferner mehrere Zimmer für die Sektionen. In jeder Sektion werden acht Vertreter sein. Man gedenkt, drei Sektionen zu wählen, und zwar eine für die Verbesserung des Genfer Abkommens, die zweite für die Schiedsgerichtsfrage, die dritte für die Abrüstung. Letztere wird nach der Anschauung unterrichteter Diplomaten wohl am wenigsten zu thun haben;
«»reffe für Depeschen: Anzeiger ♦Ulte.
Fernsprecher Nr. 51.
Nom, 15. Mai. Das neue Ministerium leistete heute iNrmiltag 10 Uhr die Angelobung. Die Blätter beurteilen das neue Ministerium je nach ihrer Partei-Schattie- inmg, im allgemeinen jedoch nicht ungünstig.
tfom, 14. Mai. Das Ende der Ministerkrisis i!ffdur?ch die vom Könige verfügte Genehmigung der neuen ' Kimfterliste herbeigeführt worden. General Pelloux, als laienhafter Mann bekannt, der gewissenhaft danach strebt, iltn öi-elen und argen Uebelständen in der Verwaltung ab« Reifen und das Land mit Reformen zu beglücken, bleibt • u brr Spitze des Kabinetts und des Ministeriums des ; Hmm: im übrigen ist mit wenigen Ausnahmen das Kabinett ttjanj umgeftaltet. Der verdiente Unterrichtsminister Baccelli il-leibt, dagegen übernimmt statt San Marza der General 'Mrri das Kriegsministerium und an Stelle Canevaros : MMi-Venosta das Auswärtige, ein Amt, das er schon i nehm als, besonders im Kabinett Nudini, verwaltet hat. t Sminno ist nicht, wie es zuerst hieß, ins Ministerium ein- i idretem, sondern hat das Schatzministerium seinem Anhänger Melli und das Ackerbauministerium seinem früheren Unter« fWefretär Salandra überlassen; allein er hat dem Kabinett ^tlloup: seine Unterstützung versprochen, was für dieses sehr rwtrtbO'tt ist, da Sonnmo gegenwärtig unter allen italienischen Mittlern das größte Ansehen genießt. Was nun die aus- »wldig'C Politik betrifft, so wird Visconti-Venosta, der als j-mzosenfreund gilt, die besser gewordenen Beziehungen zu s^iMeich weiter pflegen, ohne deswegen irgendwie vom 2 Oktibiunde abzulassen. In Betreff der Chinapolitik nimmt nn:en o n, daß Italien nicht zurückweichen, sondern sich schließ-
Deutsches Reich-
Berlin, 15. Mai. Im Abgeordnetenhause wurde 1 HRile die Beratung des Kommissionsberichtes über den An- limg Äamp, betreffend die Arbeiternot in der Landwirtschaft, Yw brr Ziffer 10 des Antrages fortgesetzt. Die Ziffern 10, : kl, 18 wurden unverändert angenommen und die dazu ein» Frachten Anträge abgelehnt.
Mates und MoomsteSes.
Gießen, den 16. Mai 1899.
** Sch-ldieustnachrichten. Der Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Dieburg Joseph Diehl wurde zum Leiter dieser Anstalt mit der dienstlichen Benennung „Rektor" ernannt. Dem Schullehrer Friedrich Eitel zu Ernsthofen wurde eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ginsheim, dem Schullehrer Otto Gr emm zu Freiensteinau eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Eichelsdorf, dem Schulamtsaspiranten Philipp Reinig aus Pleitersheim eine
Die Bedeutung
der
Buchführung und der Kalkulation
für das
Handwerk und Kleingewerbe.
(Nachdruck verboten.)
I. Die Führung von Geschäftsbüchern.
Trotz angestrengter Thätigkeit kommen gor viele Handln Mr und Kleingewerbetreibende auf keinen grünen Zweig. M» Schuld dafür liegt zum nicht geringen Teile bei den HMdwerkern und Kleingewerbetreibenden selbst. Weshalb? rSiril sie keine Geschäftsbücher führen. Sie meinen, sie HMn. dies nicht nötig, weil sie nicht unter die Bestimmungen ö k8 Handelsgesetzbuches fallen.
Allerdings, nach dem allgemeinen deutschen Handels- ist nur jeder Kaufmann zur Führung von Geschäfts- b ilta verpflichtet, zur Führung von Büchern, aus denen fitüit Handelsgeschäfte und die Lage sei ies Vermögens vollst iLidig zu ersehen sind, und die Vorschriften des Handels- g,jchtzbmches über die Handelsbücher finden auf Handwerker, ft'M auf Personen, deren Gewerbebetrieb nicht über den U lioimg des Kleingewerbes hinausgeht, keine Anwendung. AM, wenn leider sehr viele Handwerker und Kleingewerbe- tmtoibe von dieser Vergünstigung des Handelsgesetzes Mckaach machen, wenn sie, darauf sich berufend, sagen: ,„M brauchen es nicht", so befinden sie sich doch in einem gMttigen Irrtum. Das Gesetz freilich zwingt sie nicht MissLhrung von Geschäftsbüchern, darin haben sie recht, geschäftliche Klugheit und Vorsicht, die Sorge um das gM, ehrliche Fortkommen, der Selbsterhaltungstrieb, das I^nlkie ffe an der eigenen Existenz und an der Existenz seiner Mmiläe, der gesunde Menschenverstand muß jeden Geschäfts- miM mehr als irgend ein Gesetz dies thun kann, zur FUnmg von Geschäftsbüchern drängen. Viel Berger, eOttifit und Zank wird durch die Führung geordneter GbG':stsbücher verhindert. Jeder Geschäftsmann uiinl Handwerker ist daher, wir wollen sagen, nicht dilmhldas Gesetz, nein, er ist moralisch verpflichtet, Gi ilchfäftsbücher zn führen, das heißt, die Pflicht zur
Führung von Geschäftsbüchern muß von selbst ihm einleuchten, muß von selbst sich ihm aufdrängen.
Geordnete Geschäftsbücher geben eine leichte und genaue Uebersicht über den Stand des Gewerbe- oder Handwerksbetriebes, über die Einnahmen und Ausgaben desselben, über das Verhältnis zu den Schuldnern und Gläubigern, über die Vermögensverhältnisse, sie lassen ersehen, an welchem Artikel Geld verdient oder zugesetzt wird, ob die einzelnen Unkosten — Löhne, Miete u. a. — im richtigen Verhältnisse zum Umsätze und Gewinn stehen, ob bei der Kalkulation und bei Voranschlägen eine zutreffende Gewinnberechnung gemacht ist oder nicht, u. a.
Wer feine Geschäftsbücher führt, der ist nicht in der Sage, festzustellen, in welchen Vermögensverhältniffen er sich befindet, er kann seine Einnahmen und Ausgaben nicht übersehen, er weiß nicht, ob er geschäftlich Fortschritte macht oder ob er zurückgeht, ob er mit Erfolg arbeitet ober ob er von seinem Vermögen zusetzt. Gerade in dem Umstande, daß feine Geschäftsbücher geführt werden, ist oft das Zurückgehen manches Gewerbe- und Handwerksbetriebes, mitunter sogar der gänzliche Ruin desselben zu finden.
Eine praktische, leicht übersichtliche, für alle Gewerbe- und Handwerfsbetriebe paffende Buchführung ist schwer zu schaffen. Es soll hier auch weniger erörtert werden, wie, nach welchem System der Gewerbetreibende und Handwerfer Geschäftsbücher führen soll — es giebt Methoden einfacher Art genug, die jeder erlernen und beobachten form — nein, weshalb und warum Geschäftsbücher zu führen sind, das ist für uns die Hauptsache.
Da eine für alle Verhältnisse paffende Buchführung, wie erwähnt, schwer zu schaffen ist, so schreibt auch das Gesetz eine bestimmte Zahl und eine bestimmte Art zu führender Geschäftsbücher nicht vor, es verlangt nur, daß die Handelsgeschäfte und die Lage des Vermögens aus den Geschäftsbüchern zu ersehen sind. Jedem Gewerbetreibenden und Handwerfer bleibt daher überlasten, Zahl der Geschäftsbücher und Art der Buchführung seinem Geschäftsbetriebe entsprechend selbst zu bestimmen. Als wichtigste und notwendigste Geschäftsbücher erwähnen wir folgende:
1. Das Jnventurenbuch.
Die Führung der Geschäftsbücher hat auszugehen von der Inventur, der Aufstellung des Vermögensverzeichnisses. Bei dem Beginne eines Gewerbe- oder Handwerksbetriebes hat der Gewerbetreibende ober Handwerker sein gesamtes Besitztum, sein Vermögen — Grundstücke, Laden-, Kontor-, Werkstätten-Einrichtung, Warenlager, Werkzeuge, Kapitalien, Außenstände, das, was er von andern zu fordern hat u. a. — genau zu verzeichnen und den Wert der einzelnen Vermögensstücke anzugeben. Bei der Feststellung des Wertes der einzelnen Vermögensstücke ist der Selbstkosten- ober Einkaufspreis derselben anzunehmen, oder, wenn der Wert derselben im Lause der Zeit sich erhöht oder vermindert hat, der Wert, welchen die Vermögensstücke zur Zeit der Aufnahme der Inventur haben. Zweifelhafte Forderungen sind nach ihrem wahrscheinlichen Werte einzustellen, fruchtlos eingeklagte, unbeitreibliche Forderungen abzuschreiben. Was so der Gewerbetreibende und Handwerker als sein Vermögen ermittelt, sind die sogen. Aktiva. Davon kommen in Abzug die Schulden, alle Forderungen, welche andere an den Gewerbetreibenden und Handwerker haben, die sogen. Passiva, und es ergiebt sich nach Abzug der Passiva von den Aktiven das Reinvermögen, welches der Gewerbetreibende und Handwerker tatsächlich hat. Die Inventur, die Feststellung des Vermögens, ist einer der wichtigsten Teile der Buchführung. Sie muß deshalb in jedem Jahre mindestens einmal gemacht werden. Zu welcher Zeit im Jahre sie zu machen ist, liegt in dem Ermessen des einzelnen Gewerbetreibenden ober Hanbwerkers, ob entweber am Schluß eines Geschäftsjahres ober zu Neujahr ober in geschäftsstiller Zeit.
2. Kassenbuch.
In dasselbe werden alle baren Einnahmen und Ausgaben eingetragen.
3. Das Hauptbuch.
Dasselbe dient im wesentlichen dazu, eine Uebersicht zu geben darüber, von wem der Gewerbetreibende und Handwerker etwas zu fordern hat, über die Debitoren, die Schuldner, sowie darüber, wer von dem Gewerbetreibenden und Handwerker etwas zu fordern hat, über die Kreditoren, die Gläubiger. Für jeden Schuldner wird ein besonderes Konto angelegt, das Debitorenkonto, ebenso für jeden Gläubiger


