nt. 113 Erstes Blatt.
Dienstag den 16. Mm
1899
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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Gieße«, den 13. Mai 1890.
Großherzogliches Polizeiamt Gieße«.
Muhl.
Vertagung des Reichstags?
Unwidersprochen geblieben, aber noch nicht amtlich be- iätigt ist die Meldung, daß der deutsche Reichstag bald 2Lih den Pfingstferien vertagt werden soll. Aller Wahr- fllheivlichkeit »ach entspricht die Nachricht den Thatsachen, »enn auch der Termin, mit welchem die Vertagung eintreteu 'N, »och nicht feststeht. Reichstag und Regierung befinden sch mit ihren Ansichten in Uebereinstimmung, daß eine 'tagring des Reichsparlaments bis in den Hochsommer hin- M r icht als opportun zu betrachten ist; denn die Erfahrung hat ja leider gelehrt, daß, mögen die zu verhandelnden Angelegenheiten noch so wichtig sein, die Abgeordneten durch ■tia iDHttel mehr an die Reichshauptstadt gefesselt werden ■mm, wenn die Mitte des Sommers heranrückt. Und »as Pflichtgefühl des Reichstags läßt bekanntlich so wie so ftou sehr zu wünschen übrig, wie die Oede des Sitzungs- jfldleJ am Königsplatz zeigt.
Die Vertagung ist dem Schluß der Session vorzuziehen, Mil in ersterem Falle die bereits erfolgten Lesungen im Wemm sowie die Kommissionsverhandlungen nicht nutzlos Wkstn sind und an die jetzigen Beratungen unmittelbar mgkllliüpft werden kann. Eine ganze Reihe von Vorlagen tzat die ersten Lesungen passiert, um den Kommissionen über- Mise» zu werden. Das gilt insbesondere von den vermiedenen Postgesetzen, welche in hohem Grade das allge- mibe Interesse berühren. Der Fünfpfennigtarif für Briefe «nechalb Berlins, die Einführung von größeren Bezirken, !ll denen das Porto für Ortssendungen eingeführt werden j< werden von vielen Kreisen sehnlichst erwartet, und eine :AMeunigung der Beratungen wäre dringend erwünscht. !Mich ist nicht daran zu denken, daß die Postgesetze noch : Ht dem Termin der beabsichtigten Vertagung verabschiedet i otrbtm können, aber die bisher auf dieselben verwendete . Kit ist in diesem Falle nicht als vergeudet auzusehen, und bairf erwartet werden, daß die Vorlagen im Herbst gleich »ich der Eröffnung der Verhandlungen definitiv erledigt imden und Gesetzeskraft erhalten.
Daß der Reichstag bisher besonders fruchtbar gewesen fj jta, tann nicht behauptet werden; ein gut Stück Arbeit liegt
oor ihm. Einmal, gelegentlich der Abstimmung über d dir Militärvorlage, schwebte er in großer Gefahr, eines r Mattirlichen Todes zu sterben, wovor ihn jedoch ein gütiges EMck bewahrt hat. Hoffen wir, daß die noch für die jlK|ige Tagungsperiode bestimmte Zeit gut ausgenützt wird, b lernt an positiven Resultaten die jetzige Session nicht all- ilfujtjr hinter ihren Vorgängerinnen zurücksteht. Freilich nckd man nicht weit über die Arbeiterversicherungsnovelle hsimskommen. (xx)
w
Deutscher Reichstag.
81. Sitzung vom 13. Mai. 1 Uhr. Eingegangen ist der Nachtragsetat.
Die zweite Beratung des Entwurfes eines Invaliden- iicherungSgesetzes wird fortgesetzt bei § 4a. — handelt von den Personen, welche auf ihren Antrag vwi dtrr Berficherungspflicht zu befreien sind.
Ein Antrag Zehnter (Centr.) und Genoffen will hier a mH die Personen auf Antrag befreien, welche Lohnarbeit rniMini bestimmten Jahreszeiten für nicht mehr als zwölf riMheüt oder überhaupt für nicht mehr als fünfzig Tage in, )»chre übernehmen, im übrigen aber ihren Lebens- urnvich rlt als Betriebsunternehmer oder anderweit selbständig eitftirfren oder ohne Lohn oder Gehalt thätig sind.
Sin Amendement Lehr (nl.) hierzu will hinter den Gkchßworten „thätig sind" noch hinzufügen: „so lange Mn disselben nicht bereits 100 Wochen lang Beiträge entrißet worden sind."
Nachdem die Antragsteller ihre Anträge begründet, börierkü Abg. Molkenbuhr (Soz.), die Sozialdemokraten Weh sich niemals grundsätzlich gegen die sozialen Ver- fiHaittgsgesctze ausgesprochen, sondern u»r deren mangel« hißr ^Gestaltung bekämpft.
Abg. v. Richthofen (kons.) bittet das Hans, für den Antrag Zehnter zu stimmen, denn es bestehe «un einmal eine Abneigung gegen das Gesetz in den süddeutschen landwirtschaftlichen Kreisen.
Die Abgg. Hilpert (Centr.) und Gersteuberger (Cent.), ferner die Abgg. S ch r e m p f <kons.) und Raab (Antis.) plaidieren gegen den Antrag Zehnter.
Abg. Hitze (Centr.) ist für denselben.
Der Antrag Zehnter mit dem Zusatze Lehr wird angenommen.
§ 5 handelt von den „besonderen Kaffeneinrichtungen". Sofern auf dieselben gewisse Voraussetzungen zutreffen, soll Zugehörigkeit zu der Kasse als Erfüllung der Versicherungs- Pflicht gelten.
Abg. Stötzel (Centr.) beantragt, die betreffenden Voraussetzungen noch in zwei Punkten zu verschärfen: 1) sollen die Versicherten bei der Verwaltung der Kaffen mindestens im Verhältnis ihrer Beiträge durch in geheimer Wahl gewählte Vertreter beteiligt sein. Punkt 2 trifft Bestimmung über das Verhältnis zwischen den reichsgesetzlichen Leistungen und etwaigen dafür erhobenen besonderen Beiträgen der Versicherten.
Direktor W o e d k e sowie Geh. Oberbergrat Fürst bitten um Ablehnung dieses Antrages, der schwer durchführbar sein würde.
Aehnlich äußern sich die Abgg. Hilbeck (nl.) und Frhr. v. Stumm (Rp.), während Abg. Sachse (Soz.) es für eine Forderung der Gerechtigkeit erklärt, daß den Arbeitern in den Knappschaftskaffen angesichts ihrer Beitragspflichten auch gleiche Rechte in der Verwaltung gegeben würden.
Abg. Hitze (Centr.) tritt für den Antrag Stötzel ein, der durchaus keinen Eingriff in die Landesgesetzgebung bedeute.
Der Antrag Stötzel wird in seinen beiden Teilen angenommen.
Ein von der Kommission neu beschlossener § 7a bestimmt, daß durch Bundesratsbeschluß der See-Berufsgenosfenschaft gestattet werden kann, für ihre Angehörigen eine besondere Jnvalidenversicherungseinrichtung zu begründen. Es muß aber damit zugleich eine Reliktenversorgung verbunden werden.
Hierzu liegt ein sozialdemokratischer Antrag Albrecht vor, wonach 1) zu einem derartigen Vorgehen der See- Berufsgenossenschaft auch die Ermächtigung des Reichstages erforderlich sein soll und wonach 2) für die Höhe der Reliktenbezüge bestimmte Mindestsätze gleich im Gesetz vorgeschrieben sein sollen (für die Witwe mindestens i/i, für jedes Kind mindestens Vs- insgesamt höchstens s/< des ortsüblichen Tagelohns).
Abg. Hahn (Bd. d. Landw.) bittet, der Seeberufsgenossenschaft die Errichtung einer eigenen Jnvaliditäts- und Reliktenversorgungskasse nicht zu schwer zu machen, also den Antrag Albrecht abzulehnen.
Abg. Molkenbuhr (Soz.) empfiehlt den Antrag.
Direktor v. Woedke glaubt, daß der Bundesrat dem § 7a der Kommission nicht widersprechen werde. Für den Antrag Albrecht liege aber nicht der geringste Grund vor.
Abg. Fischbeck (frs. Vp.) hält es für fraglich, ob es richtig sei, die im § 7a behandelte Frage zu lösen, denn es bedürfe eigentlich erst einer Reform der Unfallversicherung. Er stimme dem Punkt 1 des Antrags Albrecht zu, nicht aber dem zweiten Teil des Antrags.
§ 7a wird in der Kommissionsfassung angenommen, der Antrag Albrecht abgelehnt.
Montag 1 Uhr Fortsetzung.
Schluß 6 Uhr.
Hessischer Landtag.
Zweite Kammer der Stände.
nn. Darmstadt, 13. Mai 1899.
Die Sitzung wird um Vs10 Uhr durch Präsident Haas eröffnet.
Am Ministertisch: Juftizminister D i t t m a r, Ministerialrat Pückel undWilbrandt sowie die Regierungsräte Best und Hangen.
Die Beratungen über das Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch werden mit den gestern zurückgestellten Artikeln fortgesetzt. Art. 86, der die Entfernung von Baumpflanzungen von der Grenze des Nachbars feftsetzt, beschäftigt auch heute das Haus in ausgiebigstem Maße. — Justizminister D i 1 t m a r ersucht die Kammer zur Erleichterung der Debatten bei An. 86 den „Wald" auszuscheiden, nnd den Artikel ohne Rücksicht auf
denselben weiter zu beraten. Der Vorschlag findet Annahme. Art. 86 wird hierauf mit dem Zusatz „die Messung der Entfernung von dem Nachbargrundstück hat von der Mitte des Wurzelhalses zu erfolgen einstimmig angenommen. Dagegen nimmt die Debatte über die Festsetzung der Entfernung der Waldgrenze vom Grundstück des Anliegers bedeutende Dimensionen an. Abg. Weidner und Abg. Heideu- reich wollen die Entfernung der Grenze auf 4 Meter erweitert wissen. Ministerialrat Milbrand spricht sich mit Entschiedenheit gegen diesen Antrag aus, der eine Zerstörung der Landschaft und der Schönheit des Landes bedeute. Der Antrag Weidner gehe darauf hinaus, den Wald geradezu zu ruinieren. — Abg. Friedrich kann in dem Antrag Weidner keine Schädigung des Waldes erblicken; für ihn bedeute er aber, und das halte er für wichtig, einen Schutz für die Landwirtschaft und für den kleine» Bauer. — Abg. Weidner und Joutz schildern den enormen Schaden in der Landwirtschaft, welchen der Wald den Anliegern bringe. Mit seinem Antrag will er dem Bauer nur sein Recht wahren. Nicht vom idealen Gesichtspunkt dürse man sich hier leiten kaffen, sondern das Haus möge sich auch der kleinen Bauern erinnern, welche schon jahrelang in ganz ungerechtfertigter Weise Schaden erleiden. — Justizminister Dittmar spricht gegen den Antrag Heidenreich und stellt fest, daß bei Neupflanzungen eine Entfernung von 2 Meter schon im Gesetz 1861 festgelegt ist. Bei bestehenden Waldungen nach dem Antrag Weidner vorzugehen, bedeute den Ruin des Waldes und sei auch bei Neupflanzungen ohne bedeutende Schädigung absolut undurchführbar. — Abg. David hält den Antrag Weidner nicht für so schädlich und einschneidend wie es von dem Regierungs-Vertreter geschildert worden sei. Die alten Waldbestände würden ja nicht getroffen werden, sondern es sollen nur die vor 6 Jahren gepflanzten Waldbäume in das Gesetz bezogen werden; bei Neupflanzungen könne man ohne Bedenken dem Antrag Weidner zustimmen. Der Behauptung des Herrn Ministerialrats Milbrand, als sei die Landwirtschaft krank, und dem Siechtum verfallen, müsse er mit aller Entschiedenheit entgegentreten, da gerade durch die Reichsstatistik, die hessische sei ja unbrauchbar, nachgewiese» werde, daß gerade die Forstkultur i» Abnahme begriffen sei. — Abg. S ch m e e l tritt für die Regierungsvorlage ein, weil damit das Richtige getroffen werde. Die Anträge Weidner und Heidenreich hält er für zu weitgehend. — Abg. Ulrich führt in ausführlicher Rede aus, daß der Antrag Weidner entschieden zu unterstützen sei und bestreitet die Ansicht des Abgeordneten Schmeel da dieser Antrag den kleinen Landwirt gegen den reichen Waldbesitzer schütze. Die Petition der Gemeinde Lich beweise die Richtigkeit dieser Thatsache. Auch dort werde der kleine Bauer von der Standesherrschaft mit Wald vollkommen vollständig umzingelt und gezwungen, seinen Besitz wegen Minder-Ertrag zu veräußern. Die statistischen Nachweise des Regierungsvertreters seien ungenau, besonders bezüglich der Behauptung, als ließen sich die abgeholzten Waldstreifen nicht mehr zur Kultur benutzen. Beschränkungen seien auch in Gemeinden u. s. w. vorhanden und er verweise dabei nur auf die Anlage von Vorgärten, freien Plätzen rc. Von einer Konfiskation des Eigentums könne daher nicht die Rede sein. — Abg. Schmidt als Berichterstatter, tritt für den Ausschußantrag ein, der wohl erwogen sei und alle» Verhältnissen Rechnung trage. Werde man dem Antrag Weidner zustimmen, so sei nicht ausgeschlossen, daß ein gleicher Antrag später wieder gestellt werde. Bei der nun erfolgten Abstimmung wird zunächst Art. 88 nach der Regierungsvorlage angenommen. Die von den Abg. Weidner und Joutz gestellten Anträge: 1. Die Waldgrenze ist auf 3 Meter vom Nachbargrundstück festzustellen, wird mit 18 gegen 17 Stimmen abgelehnt. 2. Anpflanzungen, welche länger als 2 Jahre bestehen, werden nicht getroffen werden, gegen 14 Stimmen abgelehnt. Der Antrag Heidenreich wird mit Majorität angenommen. Ein Antrag auf namentliche Abstimmung war vorher abgelehnt worden. Zu Art. 89 beantragt der Abg. Köhler-Langsdorf, daß Wallnußbäume 3 Meter vom Grundstück des Nachbars entfernt sein müffen. Der Antrag wird abgelehnt und der Artikel nach dem Ausschuß-Antrag angenommen- Die noch rückständigen Artikel 109 bis 117 (Religiöse Erziehung der Kinder), werden nunmehr zur Debatte gestellt. — Berichterstatter Schmidt teilt dem Hause das Expose eines Kompromisses mit, wie Ausschuß, Centrum und Regierung diesen Abschnitt des Gesetzes geregelt wiffen wollen. — Abg. David erklärt, nach den Worten des Berichterstatters könnte es das Aussehen haben, als sei dieser Kompromiß mit Einmütigkeit beschlossen worden. Dieses sei


