Ausgabe 
13.10.1899 Zweites Blatt
 
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Freitag den 13. October

1899

Amts- und Anzeigeblutt fiw den Akveis Gieren

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Annahme »en Anzeigen zu der nachmittag- für den »igevde» t«| erscheinenden Nummer di- vorm. 10 Uhr.

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Kch»tßr«tze Ar. 7.

Aus der Lesehalle.

Von Adolf Willkomm.

Um auch bei der stärkeren und immer zunehmenden Benutzung der Bibliothek im kommenden Winter einen glatten Geschäftsgang zu ermöglichen, möchte ich noch einmal alle unsere kleinen Wünsche an die Leser zusammenfassen, von deren allgemeiner Kenntnis und Erfüllung der flotte, sichere Betrieb in den Ausleihestunden mehr, als man glaubt, abhängt.

1) Zu der neu eingeführten Trennung der älteren und der jüngeren Leser ist noch zu sagen, daß wir diese Trennung im allgemeinen auch in Zukunft durchzuführen gedenken, daß wir aber im einzelnen auch hier nicht pedantisch sein werden. Es giebt ältere Leser, die ausdrücklich gern unter der Jugend sein wollen, diese werden uns auch Freitags willkommen sein, ebenso solche, die an keinem anderen Tage außer Freitag Zeit haben, in die Lesehalle zu kommen, nur müßten diese alle unter Umständen etwas lange warten. Andererseits giebt es unter den älteren Knaben und Mädchen solche, die ihrem ganzen Auftreten nach schon beinahe zu den Erwachsenen gehören, und denen gegenüber es unnötige Zerrerei sein würde, namentlich an solchen Tagen, wo die Lesehalle nur schwach besucht ist, wenn man streng auf der Regel bestehen wollte. Es wird Sache des Bibliothekars sein, im einzelnen Falle hierüber stillschweigend die Ent­scheidung zu treffen. Im allgemeinen aber bitten wir die neue Einrichtung mit durchführen zu helfen. Nebenbei bemerkt bedeutet Trennung der Leserkreise nicht auch zugleich Trennung der Büchersorten. Es werden auch an anderen Ausleihetagen, außer Freitag, Jugendschriften, soweit sie vorhanden sind, ausgegeben, sowie wir uns auch freuen werden, Freitags bei der Jugend dann und wann mit Büchern ernsteren Inhalts, populären wissenschaftlichen Büchern, Anklang sinden zu können. Der Zweck der Neuerung soll sein: Erleichterung und Beschleunigung des Ausleihegeschäftes, für den Bibliothekar wie für die Lefer. Wo dieser Zweck nicht erreicht wird, mögen immerhin Aus­nahmen von der Regel stattfinden.

2) Vielfach herrscht noch Unsicherheit über die Technik der Ausleihe. Jeder Leser muß seine eigene, mit seinem eigenen Namen und Stand selbst unterschriebene Karte haben, die in der Lesehalle selbst (vorläufig noch gegen Ent­richtung von fünf Pfennigen) zu entnehmen und zu unter­schreiben ist. Es soll nicht ein Leser auf die Karte eines anderen hin Bücher für sich entleihen. Von unerwachsenen Lesern wünschen wir auch sehr noch die Unterschrift des Vaters oder dessen Stellvertreters auf der Leihkarte. Jeder Leser kann nur eine Leihkarte haben. Diese Karte bleibt in der Lesehalle, auf ihr wird jedesmal das Zeichen des entliehenen Buches vermerkt. Jeder Leser bekommt auf dieser Karte für alle Zeit seine bestimmte Nummer. Auch wenn diese Karte im Laufe der Zeit vollgeschrieben ist und also durch eine zweite, dritte und weitere ersetzt wird, so bekommt immer die folgende Karte wieder die Nummer der ersten, und es erfolgt kein neuer Eintrag des Lesers in das Leserverzeichnis.

Leihkarten haben bloß für die Person der Entleiher und für deren Familienangehörige Giltigkeit, auf keinen Fall dürfen sie (etwa beim Wegzug von Gießen) anFreunde" undBekannte" weitervererbt" werden, auch nicht, wenn sie von den Entleihern nur einmal benutzt worden sind.

3) Einige Unsicherheit herrscht auch in Betreff der Gebühr, die für solche Bücher erhoben wird, die zwei Wochen nach der Entleihung nicht zurückgebracht werden. Diese Gebühr beträgt für jeden Leih tag , den ein Buch über zwei Wochen hinaus zurückbehalten wird, und für jeden einzelnen Band drei Pfennige. Auf die Größe der Bände kommt es nicht an, sondern auf die Zahl. Nur die Leihtage kommen bei der Berechnung in Betracht, also für erwachsene Leser drei Tage in der Woche, für das Freitagspublikum ein Tag. Doch wird bei der Jugend vorausgesetzt, daß sie die Bücher überhaupt nicht länger als zwei Wochen behält, wenigstens nicht ohne rechtzeitige An­meldung. Es würde also ein Leser, der.an einem Montag drei Bünde entleiht, sie aber am zweiten darauffolgenden Montage nicht zurückbringt, sondern vielleicht erst am Samstag darnach, 2 x 3 x 3-----18 Pfennige zu bezahlen haben, weil er drei Bände zwei Tage über die Frist hinaus behalten hat, und wenn er durch die Post gemahnt worden ist, noch drei Pfennige dazu. Weitere Mahnungen, die durch den Diener überbracht werden, kosten 25 Pfennige außer der Gebühr für das Buch. Leser, die zweimal durch

Gratisbeilagen: Gießener FamitienblStter, Der hessische Kandwirt, Mütter für hessische UolKsKunde.

Rr. 24t Drittes Blatt

Adresse für Depeschen: Anzeiger chletze» Fernsprecher Nr. 51.

Gießener Anzeiger

General -Anzeiger

Kunst und Wissenschaft.

Berlin. Der Kaiser hat nach dem letzten Hof-Konzerte dem Königl. Musikdirektor H. Prüfer in sehr gnädigen Worten mitgeteilt, daß er ihn zum Nachfolger desunvergeßlichen Albert Becker" zum ersten Dirigenten des Domchores ernannt habe.

GrfSeinl itgNch mit Uu-natzm« de-

D» Gießener

werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt.

Landwirtschaft.

W. Altenstadt, 10. Oktober. Wir stehen eben mitten in der Aepfelernte. Sie fällt ungemein reich aus. Die meisten Aepsel werden nach Frankfurt geliefert. Doch wurden auch viele nach Württemberg und Sachsen verkauft. Die erzielten Preise sind sehr verschieden. Der Doppelzentner Schüttelobst wurde anfangs für 8 Mk. 50 Pfg. verkauft, später wurden 9, jetzt werden über 10 Mk. dafür gegeben, ^er Doppel­zentner gebrochene Aepfel wurde für 15 bis 17 Mk. verlauft. Im ganzen werden wir in unserer Gemarkung rund 5000 Malter Aepfel bekommen. Bei einem Durchschnittspreis von 10 Mark pro Malter kommen durch die Aepfel also 50 000 Mark in unsere Gemeinde. Man sieht hieraus, daß die Obstbanmzucht, wenn sie rationell betrieben wird, recht schöne Renten abwirft, und manche Gemeinde, deren Lage für die Obstbaumzucht ebenso günstig ist, könnte sich hier em gutes Beispiel nehmen.Ni-da, 10 Oktober. Die Kartoffel­ernte naht sich jetzt überall ihrem Ende. Die vielen Regentage und Der Aibeltermangel sind schuld daran, daß sie so lange dauerte. Die Erträge sind recht gute. Man erntet im Durchschnitt 45 Malter vom Morgen. Am besten sind dieneuen Imperator",Professor Märker", undMaguum bunum geraten Für das Malter von der letztgenannten Sorte werden eben 3 Mk. geboten, für die anderen viel weniger.

den Diener oder gar durch die Polizei haben gemahnt werden müssen, können im allgemeinen kein Buch mehr bei uns erhalten.

4) Einzelne, zum Teil schon öfter bekannt gemachte Wünsche und Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Ord­nung in der Lesehalle. Es wird allen Einsichtigen verständ- ich sein, daß wir, um drei- bis vierhundert ständige Leser einigermaßen zu befriedigen, auch in kleinen Dingen eine icstimmte Ordnung zähe einhalten müffen, damit wir jeder­zeit in der Lage sind, das Aus- und Eingehen der Bücher und der Leser zu übersehen.

Also:

a) Bücher der Lesehalle nicht in einen anderen Haus­tand weiterverleihen!

b) Bücher soweit wie möglich nur persönlich be- orgen oder durch Familienangehörige besorgen lassen, nicht >urch alle möglichenBekannten",Freunde",Kollegen", es sei denn, daß diesen Beauftragten der Auftrag schriftlich mit NamensUnterschrift des Auftrag­gebers mitgegeben wird.

c) Beim Wegzuge von Gießen (vor dem Wegzuge!) alle Bücher nur persönlich abgeben, nicht einem anderen zur Besorgung übergeben! Wir sehen in einem solchen Weitergeben von Lesehallenbüchern fortdauernd einen groben Mangel an AnstandSgesühl. Wir bemühen uns, mit unseren Gästen anständig zu verkehren, und thun dies natürlich in der Meinung, daß es verstanden und mit dem gleichen Be­mühen vergolten wird.

d) Nicht allzukleine Kinder in die Lesehalle schicken. Auch Freitags haben so kleine Kinder, die kaum auf den Tisch gucken können, oft einen üblen Stand unter den Großen".

e) Die Bücher nicht länger als zwei Wochen zurück­behalten, oder rechtzeitig um Verlängerung der Leihfrist nach­suchen! (Siehe die in jedes Buch eingeklebten Benutzungs­bestimmungen der Bibliothek.)

f) Bücher, die zurückgegeben werden sollen, nicht in der Lesehalle aus der Hand legen, namentlich nicht bei großem Andrang, sondern bei sich behalten, bis sie vom Bibliothekar oder dessen Assistenten selbst abgenommen wor­den sind!

g) Nicht eher aus der Lesehalle weggehen, als bis entweder die Rückgabe des entliehenen Buches durch den Tagesstempel auf der richtigen Leihkarte vermerkt oder das neue Buch, das man mitnehmen möchte, auf dem vordersten Blatte gestempelt und auf der Leihkarte verzeichnet ist! Wir bitten sehr, darauf zu achten, daß kein Buch ungestem­pelt und unverzeichnet mit fortgenommen wird.

h) Lose Blätter in den Büchern sorgsam beachten und bei der Rückgabe solcher Bücher besonders auf diese Blätter aufmerksam machen!

i) Bei nassem Wetter die Bücher in Papier einschlagen!

k) Keine Eselsohren als Lesezeichen in die Bücher machen (= Ecken umknicken), sondern als Lesezeichen nur unschädliche Einlagen verwenden: Papierstreisen, Fäden keine Zahnstocher! überhaupt nichts Dickes.

Die meisten unsrer werten Leser beachten diese Wünsche schon von selbst und sind es gar nicht anders gewohnt, wir möchten aber gern auch die wenigen anderen Leser hierdurch wissen lassen, daß uns an diesen Kleinigkeiten viel gelegen ist, denn hundert Kleinigkeiten sind schon keine Kleinig­keit mehr.

1) Die Bücher, besonders die großen, nicht auf die Knie legen beim Lesen oder Bilderansehen, sondern auf den Tisch! Eltern werden gebeten, ihre Kinder dazu anzuhaltcn.

m) Kunstblätter und Bilder in Büchern und Zeit­schriften, die zusammengefaltet sind, nach dem Gebrauche wieder richtig zusammenlegen, d. h. nicht nach Belieben, sondern in den schon vorhandenen, ursprünglichen Falten oder Brüchen, damit nicht ein solches Bild nach der dritten Ausleihung schon vier- fünferlei Bruchfalten hat barbarisch ist das!

n) Den Stand oder Beruf bei der Unterschrerbung der Leihkarte möglichst genau, vor allem aber der Wahrheit gemäß angeben! Wer Schlosserlehrling ist, schreibe auch Schlosserlehrling, wer Dienstmädchen ist, schreibe Dienst­mädchen und nicht Verkäuferin, wer Student ist, schreibe auch Student und nichtcand oder nDr., wer Gymnasiast ist, muß nichtstud." schreiben, auch nichtstud. pen.' (!) denn die Lesehalle hat vorläufig noch feine Zett auf Ulkereien ^^^So^ selbstverständlich und natürlich dies alles scheint, so ist doch dieGebildetheit" mancher Leute so ins Unnatür­liche gestiegen, daß man auch das ganz Natürliche dann

Mondamin-Wintergerichte.

Mondamin schätzt man meist nur als isommer speise; tedoch besitzt es ausgezeichnete Etgenscha'ten gerade zum Bereiten warmer Sp isen. Monoamtn erwärmt und kräftigt den Korpe«, es ist ein willkommenes Nahrungsmittel in kalten Tagen. Jeder wird daher erfreut sein, zu lesen, daß Brown & Poffon vermiedene neue Rezepte für heiße Speisen haben, wie: Eterkreme, Souffles, JlpfeL schnitten 2c. Um allen Gelegenheit zum ^ brauch zu geben, bietet die Firma die Rezepte in einem Buche kostenlos, franko am Man braucht nur unter deutlicher Adressenangabe sofort an Brown L Poison Berlüi 0. 2, zu schreiben.

und wann mal wieder in empfehlende Errinnerung bringen zu müssen glaubt.

o) Wohnungsveränderungen anmelden! (Schluß folgt.)

Jagd und Spott.

- Die Oktober-Rennen zu Frankfurt a. M«, welche am 14., 15. und 17. ds. Mts., nachmittags 2 Uhr, auf der Rennbahn cm Forsthaus stattfinden, versprechen eine außergewöhnlich starke Beteiligung und daher sehr intereffante sportliche Schauspiele. Es kommen täglich sechs Rennen zur Entscheidung, darunter stets zwei Jagdrennen (Streplechases). Insgesamt werden 97500 Mk. für Preise ausgegeben; außerdem acht wertvolle Ehrenpreise. Für die Rennen sind 326 Nennungen etngelaufen. Jeder Tag hat mindestens eine Attrakttonsnummer, mancher sogar mehrere. Am Samstag wird der Oktober-Preis für Zweijährige gelaufen, der mit 15000 Mk. und dem prächtigen Ehrenpreis der Stadt Frankfurt ausgestattet ist. Wohl .in Dutzend Zweijähriger wird für das wertvolle Kunstwerk den Kampf aufnehmen. Dec Sonntag bringt fas Rennen um den Gold­pokal, gegeben vom Renn-Klub, und noch 15000 Mk., und der Diens­tag hat bas Wäldens Rennen, Preis 8000 Mk., und das Jugend handtcap, Preis 8000 Mk., auf dem Programm. Die Frankfurter Rennstallbesttzer werden sich mit all ihren zur Verfügung stehenden kampfbereiten vierbeinigen Streitern an den Rennen beteiligen und, wie es den Anschein hat, auch mit Erfolg. Die Herren von Lang- Puchhof und Schneider haben ihr famoses Stutenpaar Hutab und Liebelei für den Goldpokal unb das Wäldens-Rennen in Bereitschaft, und Hagen wird ein gefährlicher Gegner im Oktober-Preis fein. Auch die Steeplechases versprechen starke Felder und schöne Reiter kämpfc. Die Bahn selbst prangt im herrlichsten Hertstschrnuck.

Jagdkalender. Im Monat Oktober sind jagdbar männliches Rot- und Damwild, weibliches Rot- und Damwild und Wildkälbcr, Rehböcke, weibliches Rehwild (vom 15. Oktober ab), Dachse, Auer-, Birk- und Fasanenhähne, wilde Enten und Schwäne, Trappen, Schnepfen, Rebhühner, Fasanenhennen, Haselwild, Wachteln, Lerchen, Hasen und alle Drosselarten.

Radsport. Wie muß die Laterne am Rade angebracht sein? Sehr viele Nadler haben die Gewohnheit, die Laterne an der Achse des Vorderrades ihrer Maschine, also vielleicht l1 < Meter über dem Erdboden, anzubringen. Vor zwei Monaten nun überfuhr in München ein radelnder Student, abends gegen 9 Uhr, eine g-rau mit einem Kinde, jedoch ohne sie aber zu verletzen. Die Kleider der Ueber- fahrenen, einer Kaufmannsfrau, wurden jedoch ruiniert. Die Frau klagte nun im Zivilrechtsstreite den Studenten auf 42 Mk. Schadenersatz» ein, da ihr schwarzseidenes Kleid, das sie am fraglichen Abend trug, vollständig unbrauchbar fei, und der Student dahin gefehlt habe, daß er seine brennende Laterne ganz unten am Rade und nicht oben an der Lenkstange, wie üblich, angebracht habe. Sie habe in die Höhe gesehen, um nach Fuhrwerken und der elektrischen Trambahn zu schauen, habe deshalb den Radler nicht bemerken können und sei überfahren worden. Hätte der Student seine Laterne in der Höhe der Lenkstange, wie üb­lich, angebracht, so hätte sie ihn unbedingt gesehen und ausweichen können. Da der Student vom Strafrichter vor kurzer Zeit' hiemegen, der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt, freigesprochen wurde und deshalb der Frau auch keinen Schadenersatz leistete, verklagte diese den Studenten am Zivilgericht, wo die Sache gegenwärtig anhängig ist und das sich demnächst über die Frage entscheiden müssen wird, wie die Laterne am Rade anzubringen ist.