Rr. 292
Erstes Blatt.
Dicnstag bin 12. Decswber
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Amtlicher Heil.
Nr. 45 des ReichS-GesetzblattS, ausgegeben am 5. d.M., enthält:
Nr. 2626. Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 in Helgoland. Vom 25. November 1899.
Gießen, den 9. Dezember 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Gießen, den 6. Dezember 1899.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
s* die Großh. Bürgermeistereien des SretseS.
Wir machen Sie hierdurch darauf aufmerksam, daß der Landwirtschaftsrat an alle Gemeinden, welche bisher nicht auf die regelmäßige Zusendung der wöchentlich erscheinenden Preisnotierungsmitteilungen des Landwirtschaftsrat abonniert haben, im Monat Dezember d. I. unentgeltlich und portofrei die betreffenden Preisnotieiungsmitteil- ungen in Plakatform übersenden wird. Er hofft hierdurch seine bezügliche Einrichtung den betreffenden Gemeinden bekanntzugeben und weitete Gemeindcabonnenten gewinnen zu können
In Anbetracht des uneigennützigen Zwecks der ganzen Preisnotierungsveranstaltung und des Wertes dieser Preisnotierungen und ihrer raschen Bekanntgabe in allen Gemeinden des Landes empfehlen wir Ihnen, falls Sie noch nicht abonniert sein sollten, die Abonnierung. Ein Abdruck der bezüglichen Bekanntmachung des Landwirtschaftsrates und der Bestellzettel, sowie ein Exemplar der Notierungs- Mitteilung vom 27. November d. I. geht Ihnen demnächst zu.
v. Bechtold.
Bekanntmachung,
Betr.: Erweiterung des Bahnhofs Gießen; hier Enteignungsverfahren.
Zur Begründung und Erläuterung des von den Sachverständigen erstatteten schriftlichen Gutachtens, zur Verhandlung über dasselbe, sowie zur Festsetzung und zum Abschluß der Verhandlung über die Entschädigung u. s. w. wird Tagfahrt auf
Samstag, bett 28. Dez. lsd. Js. vormittags 9 Uhr
im Regierungsgebäude dahier, Brandplatz Nr. 9 anberaumt.
Die Beteiligten werden hierzu unter Wiederholung der in der Bekantmachung des Großh. Kreisamts Gießen vom 20. 9. 99 (Kreisblatt Nr. 222) angedrohten Rechts- uachteile geladen.
Gießen, den 9. Dezember 1899.
Der Vorsitzende der Lokalkommission ____________________Frhr. Schenck.___________________
Bekanntmachung.
Betr.: Ausführung des Gesetzes, betr. die Entschädigung für an Milz- und Rauschbrand gefallene Tiere.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 23. November 1899 (Gießener Anzeiger Nr. 279), geben wir bekannt, daß der Kreisausschuß heute noch folgende Personen als Schätzer und Stellvertreter für die Zeit bis -31. August 1902 ernannt hat:
Albach: als Schätzer: Georg Hofmann,
Ludwig Arnold II.;
als Stellvertreter: Ludwig Wagner,
Konrad Gerhard II.,
Harbach: als Schätzer: Gg. Münch HI.,
Christian Münch;
als Stellvertreter: Gg. Gräf IX., W>lh. Schomber.
Gießen, den 9. Dezember 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
__v. Bechtold.__________________
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 24 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 (Reichsgesetzblatt Seite 287) wird der uach Anhörung der Genoffenschaftsvorstände von dem Reichs- verficherungSamt für die Jahre 1900 bis 1902 festgesetzte Prämientarif für die Versicherungsanstalt
der Tiefbau-Berufsgenoffenschaft zu Berlin und
der Hessen-Nassauischen BaugewerkS-BerufSgenossen- schaft zu Frankfurt a. M.
nachstehend bekannt gemacht.
Berlin, 11. November 1899. Das Aeichsverstcherurrgsamt. (gez. Gaebel.)
L Märrnentarif für die vttßchkrunggiiiflolt der Siksbau-Serufsgkmsskiisihast. Gültig für die Jahre 1900 bis 1902.
-------
Betrag der für
Lohnprozente,
jede ange-
ufenbe Rummei
Betriebsarten.
welche als Prämie zu entrichten sind.
fangene halbe Mark deS in Betracht kommenden Lohnes zu entrichten-
den Prämie.
Prozent.
Pfennig.
Erste Gruppe.
Bau und Unterhaltung von
1
Straßen und Wegen.
Reinigung und Unterhaltung von Straßen und Wegen, einschließlich einfacher Uferunterhaltung, ohne Gewinnung und Herstellung der Materialien, in ländlichen Gemeinden,
2
3
4
5
6
7
Landstädten und größeren Kommunalverbänden .........
Wie vor, mit Gewinnung im Bruch und Herstellung von Kleinschlag
Wie laufende Nr. 1 mit Kiesgewinnung Reinigung und Unterhaltung von Straßen in Städten, ohne Gewinnung und Herstellung d r Materialien
Neubauten . on Wegen und Chausseen, ohne Anwendung von Schienengeleisen, einschließlich der Herstellung kleinerer Bauwerke und Durchlässe .... Wievor, mit Anwendung von Schienengeleisen und einschließlich der Herstellung aller Bauwerke aber ohne maschinelle Einrichtungen ....
Wie vor, mit Lokomotiv- und Maschinenbetrieb ........
Fällen von Bäumen......
Zweite Gruppe.
Sonstige Bauarbeiten.
Erd- und Planierungsarbeiten, Unterhaltung von Be» und Entwässerungsgräben mit Wurf und mit nur teilweiser Verwendung von Karren, soweit diese Arbeiten nicht über 1,5 m Tiefe hinaus gehen und sonstige er« schwörende Umstände lAbsteifungen, Rüstungen zc.) nicht hinzutreten .
Wle vor, jedoch mit regelmäßiger Benutzung von Föidergeräten (Karren ic.), aber ohne Schienengeleise . .
Erdarbeiten mit Absteifungen oder bei mehr als 1,5 m Ti. le . . .
Erdarbeiten mit teilweiser Anwendung von Schienengeleisen, ohne gleichzeitige maschinelle Einrichtungen im Betriebe, größere Einebnungen, Deichverstärkungen und Deichwiederherstellungen Erdarbeiten, wie vor, mit nicht erheblichem Lokomotivbetrieb ....
Gas- und Wafferleitungsarbeiten Kanalisationsarbeiten, Reinigung und Unterhaltung von städtischen Kanälen Ufeischutzbauten.......
Betrieb von Pumpwerken für Ent- und Bewässerungen......
Stollen- und Schachtbau.....
Baggerarbeiten.......
Bahnbau .........
Maurer- und Zimmerarbeiten zur
Herstellung von Brücken, Durchlässen, Stütz- und Kaimauern, sowie ähnlichen Bauwerken für Tiefbauten . Maurerarbeiten für Hochbauten . . Zimmerarbeiten für Hochbauten . . Abbruchsarbeiten (ausschließlich derjenigen bei Hochbauten) ....
Wie vor, bei Hochbauten .... Brunnenbau........
Pflasterarbeiten.......
Dritte Gruppe.
Nebenbetriebe.
1,0
2,0
2,0
2,0
2,0
3,8
0,5
l,fr 1,0
1,0
1,0
1,9
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
2,4
1,0
2,0
3,2
4,0
4,4
8,0
4,0 2,4
2,4 7,0
4,0 3,0
M 3,4
3,4
8,0 10,0
5,0
2,2
2,2
1,2
0,5
1,0
1,6
2,0
2,2
1,5
2,0
1,2
1,2
3,2
2,0
1,6
2,2
1,7
1,7
4,0
5,0
2,5
1,1
28
2t
3"
31
Steinschlag für fich allein .... Kies- und Sandgewinnung . . . SteinbruchSarbeiten ohne Sprengung Steinbruchsarbeiten mit Sprengung
4,0
8,8
6,2
6,6
2,0
1,8
8,1
3,3
Sonstige Bestimmungen und Erläuterungen.
1. Für Arbeiten, w lche vorstehend nicht aufgesührt sind, wird b«r Prämi.nsatz nach Maßgabe des für die Genossenschaft geltenden Tarifs voin Vorstande festgesetzt.
2. Wenn dieselben Arbeiter mit mehreren Arten von Arbeiten beschäftigt werden (z. B. mit Straßenreinigung und Steinschlagen), so sind in der monatlichen Nachweisung für jede Art die verwendeten Arbeitetage und die verdienten Löhne getrennt aufzuführen (vergleiche Anleitung des Reichsversicherungsamts. betreffend die Rachweisungen von Regiebauarbeiten, vom 12. Dezember 1887). Erfolgt eine solche Trennung nicht, so wird bei der Berechnung der Prämie die höchste in Betracht kommende Gefabrenklaffe zur Anwendung gebracht. Auf Versicherungen gemäß $ 29 des Bauunfallversicherungsgesetzes findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Festgesetzt gemäß § 24 des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887 (Reichsgesetzblatt Seite 287).
Berlin, den 11. November 1899.
Pas Pcichsversicherungsamt.
(gez.) Gaebel.
II. Krärrrieutarif
für die
Nrrficherusgsaustslt der Keffkn-Nchauischeu Kgllgewerks- Senoffkuschast.
Gültig für die Jahre 1900 bis 1902.
| Lausende Nummer.
Gefahrenklassen.
Lohnprozente, welche als Prämie zu , entrichten S.fmb-Ll
Prozent.'
Betrag der für jede angefangene halbe Mark deS in Betracht kommenden Lohnes zu entrichtenden Prämie
Pfennig.
1
2
3
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5
6
7
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9
10
11
12 Id
14
15
16
17
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20
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26
27
28
29
30
Gefahrenklasse A.
Stubenbohner;
Architekten, Ingenieure, Bauführer, Bautechnikrr, Bauwächter.
Gefahrenklasse B.
Ofensetzer;
Tapezi-rer;
Glaser.
Gefahrenklasse C.
Baulackierer, Bauanstreicher, Weißbinder, Verputzer, Baumaler, Gypser, Tüncher, Kunst« und DekoratwnS« malet;
Stuckateure;
Bühnenbauarbeiter.
Gefahrenklasse D.
Asphaltierer, Steinsetzer (Pflasterer); Bauschreiner.
Gefahrenklasse E.
Einrichter von Gas- und Wasseronlagen;
Steinmetzen und Steinhauer;
Ziegeleien und Kalkbrennerelarbeiten ^Handbetrieb).
Gefahrenklasse F.
Bauschlosser;
Bauklempner.
Gefahrenklasse G.
Maurer;
Schiffsbauer;
Schornsteinfeger.
Gefahrenklasse H
Anbringung, Abnahme, Verlegung und Reparaturen von Blitzableitern;
Fuhrwerk.
Gefahrenklasse J
vauunternehmungs- (Bauunterhal- tungs-) Arbeiten;
Zimmerer.
Gefahrenklasse K
Mühlenbauer.
Gefahrenklasse L.
Kies-, Lehm-, Mergel-, Sand- und Thon-Gräberei;
Erd- und Grundarbeiten.
Gefahrenklasse M.
Brunnenmacher.
Gefahrenklasse N.
Dachdecker;
Steinbrecher, Steinsprenger.
Gefahrenklasse 0.
Wartung und Bedienung von Dampi- krffeln, Kraftmaschinen und von Arbeüsmaschinen re.
Gefahrenklasse P.
Lbbruchsarbeiten.
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4‘, 54/4
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IV.
IV,
IV.
2
2V.
2Vs
37.
3V.
4
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4Vt
5 5V,
6


