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Nr. 188 Erstes Blatt. Samstag den 12. 2lugust
1890
Gießener Anzeiger
General-Unzeiger
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vikNeljährlich 2 Mark 20 Pf,, monatlich 76 Pft« mit Bringerloh».
Bei Postbezug 2 Mark 60 Pf^ vierteljährlich.
Alle Anzeigen-BermittlungSstellen des In- und nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgeg«.
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Die Gießener #«erH1c»l(ittrr «erden dem Anzeiger «dchentlich viermal bei gelegt.
Zlnrts- und Aßrzeigeblntt füv den ICreb Gieszen.
Redaktion, Expedition und Druckerei:
Kch»tßr«tze Nr. 7.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische UolKsbunde.
Adreffe für Depeschen: Anzeiger Kietze»« Fernsprecher Nr. 61.
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Betreffend: Schießübungen.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Infanterie Regiment „Kaiser Wilhelm" Nr. 116 am 14., 15. und 16. August l. Js., jedesmal von morgens 6 bis nachmittags 6 Uhr Schießübungen mit scharfen Patronen in dem Gelände zwischen Groß-Rechtenbach—Büb< liugshäuser-Hof—Stoppelberg—Nauborn—Reiskirchen mit allgemeiner Schußrichtung von Groß- Rechtenbach nach Westen gegen die Linie „hohe Birken—Stoppelberg"abhalten wird. DieStraße« Wetzlar—Groß'Rechtenbach, Wetzlar—Nauborn —Reiskirchen, Reiskirchen—Volpertshausen— Weideuhauseu—Groß Rechtenbach und der Weg Büblingshäuser - Hof—Forsthaus Stoppelberg— Kirfcheuwäldcheu—Nauborn sind ungefährdet. Die Wege, welche in das von vorgenannten Ttraßeu nnd Wegen umgrenzte Gelände hiuein- führeu, find gefährdet, fie werden während der Dauer des Schießens durch Poften gesperrt und dürfen, ebenso wie oben genanntes Gelände selbst, nicht betreten werden.
Besonders wird noch darauf hiugewiefeu, daß an den genannten Tagen während der Dauer des Schießens sich keine Holzhauer, Holzfammler «ud Beerensucher in den gefährdeten Waldungen aufhalten dürfen.
Gießen, am 8. Anguft 1899. Großh. Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Gießen, 8. August 1899.
(Betr.: Die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen a» die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie, mit der Aufstellung der Urlisten der zum Amte eines Schöffen oder Geschworenen bestellbaren Personen zu beginnen und diese Listen nach vorgängiger achttägiger Offenlegung samt den etwa erhoben werdenden Reklamationen mit Begleitbericht spätestens bis zum 15. Oktober l. I. an die zuständigen Amtsgerichte einzusenden.
Die Spruchlisten der Geschworenen haben, wie bereits in unserem Ausschreiben vom 20. April 1885 (Anzeiger Nr. 92) bemerkt wurde, in mehrfachen Fällen die Namen von Personen enthalten, welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das 65. bereits überschritten hatten und sind hierdurch in den Schwurgerichtssitzungen den Fortgang der leihandlungen hemmende Weiterungen veranlaßt worden. Derartige Vorkommnisse können nur durch eine genaue Beobachtung der hinsichtlich der Aufstellung der Urlisten der Schöffen und Geschworenen bestehenden Bestimmungen vermieden werden. Wir machen Ihnen daher die sorgfältigste Beobachtung der Vorschriften in § 1 und 3 der Verordnung vom 14. Mai 1879 (Reg. Bl. S. 213) zur Pflicht. Hiernach sind die in den §§ 32, 33 und 34 des Gerichtsver- jissungsgesetzes (s. Reichs-G.-Bl. von 1877, S. 47) bezeichneten Personen nicht in die Urlisten aufzunehmen, während iei den in § 35 daselbst Genannten der Grund, warum sie tblchnen können, in der Spalte „Bemerkungen" der Liste inzugeben ist. In allen Fällen, in welchen Zweifel darüber bestehen, ob eine in die Urliste aufzunehmende Person das 10. oder 65. Lebensjahr vollendet habe, wollen Sie sich inrch eine Anfrage bei derselben, oder in sonst geeignet scheinender Weise genau über deren Alter vergewissern. Sie dürfen aber auch nicht Personen, welche Sie für ungeeignet |um Amte eines Schöffen oder Geschworenen halten, bei dm-kn aber die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, aus der Liste weglassen, z. V. weil sie arm oder zu alt sind. Sie: wollen vielmehr diese Personen ebenfalls in die Liste aff nehmen, Ihre Ansicht aber unter „Bemerkungen" oder im Legleitberichte angeben.
Das zur Aufstellung der Listen erforderliche Formular Mb Ihnen k. H. zugesandt werden.
v. Bechtold.
Gießen, den 10. August 1899.
Betr.: Feier des Namenstags Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs.
Die Großh. Kreisschulkommission Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Wir beauftragen Sie, rubr. Fest am 25. d. M. in der seither üblichen Weise in den Ihnen unterstehenden Schulen feiern zu lassen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung, betreffend: Die Abhaltung von Körterminen zwecks Aufnahme der Zuchttiere in das Provinzialherdbuch im 1. Körbezirk.
Die Körkommission des 1. Körbezirkes (Vogelsberger Vieh) wird nachfolgenden Körtermin abhalten:
in Stockhausen am 25. August ds. Js., nachmittags 6 Uhr.
Die Züchter von Vogelsberger Vieh, welche ihre Tiere in das Herdbuch eintragen lassen wollen, werden ersucht, ihre betreffenden Tiere an einem von betr. Großh. Bürgermeisterei hierzu bezeichneten Orte aufzustellen, damit die Arbeiten der Kommission ohne Aufschub erledigt werden können.
Anmeldungen zur Körung sind an den Vorsitzenden dieser Kommission, Herrn Oberamtmann Hoffmann in Hof-Gill, oder den Geschäftsführer, Herrn Oberverwalter Beilstein in Laubach, zu machen.
Laubach, den 5. August 1899.
Der Präsident des landwirtschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen: Friedrich Graf zu Solms-Laubach.
Bekanntmachung.
Betreffend: Den Viehmarkt zu Hungen.
Bei der gegenwärtig bestehenden erhöhten Seuchengefahr und mit Rücksicht darauf, daß in zwei Orten in nächster Nähe von Hungen (Villingen und Trais-Horloff) die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist, wird hiermit der auf nächsten Montag den 14. August l. I. vorgesehene Biehmarkt in Hungen verboten.
Gießen, am 11. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Nachdem unter dem Viehbestand zu Klein-Eichen und Bobenhausen II, Kreis Schotten, die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist, ist über die verseuchten Gemarkungen die Sperre angeordnet worden.
Gießen, den 9. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Da die Maul- und Klauenseuche im Kreise Wetzlar in größerem Umfange aufgetreten ist, und dringender Verdacht vorliegt, daß sie sich in der nächsten Zeit weiter ausbreitet, ist der auf den 23. August ds. Js. in der Stadt Wetzlar anstehende Viehmarkt verboten worden.
Gießen, 2. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Die englische Thronrede.
Am Mittwoch traten das englische Oberhaus und Unterhaus zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen, in welcher die Thronrede zur Verlesung kam, durch welche das Parlament geschlossen wurde. Kurz vorher war es im Unterhause noch zu einer lebhaften Debatte über die Transvaal-Frage gekommen, wobei der Kolonialminister Chamberlain längere Ausführungen über die jetzige Lage gab. Danach scheint England fest entschlossen, seine Forderungen gegenüber der Südafrikanischen Republik mit allem Nachdruck durchzusetzen und keinesfalls einzulenken. Was in der Rede Chamberlains besonders auffällt, ist die Betonung der suzeränen Stellung, welche England über Transvaal ausübt. Nach dem im Jahre 1884 abgeschlossenen Vertrage ist der Transvaalstaat als freie unabhängige Macht anerkannt, von einer englischen Oberhoheit ist keine Rede mehr. Daß England von den Bestimmungen dieses Vertrages, welcher die Rechts
grundfrage des heutigen Verhältnisses zwischen beiden Ländern bildet, nicht einseitig zurücktreten und neue Zustände schaffen kann, ist selbstverständlich für jeden sachlich Denkenden. Nur Herr Chamberlain sieht das nicht ein, er „hat die Hand an den Pflug gelegt und wird sie nicht zurückziehen". Diese Anschauung spricht auch aus der Thronrede, in welcher die gegenwärtige Lage in Transvaal als eine beständige Quelle der Gefahr für den Frieden bezeichnet wird.
In dem Augenblick, da wir dieses schreiben, liegen noch keine authentischen Meldungen darüber vor, wie sich die Transvaalregierung und das dortige Parlament zu den Vorschlägen Englands gestellt hat. Während eine Nachricht besagt, daß diese Vorschläge abgelehnt worden seien, heißt es in einer anderen, daß definitive Beschlüsse noch nicht gefaßt worden seien. Präsident Krüger hat sich bisher äußerst nachgiebig gezeigt, und es steht deshalb immer noch zu hoffen, daß er die englischen Forderungen erfüllt, falls er dazu die Einwilligung der Buren erhält. Einfacher wäre die Sache freilich, wenn England eine goldene Brücke gebaut hätte; aber dieses wünscht offenbar die Sache auf die Spitze zu treiben und die Macht entscheiden zu lassen. Welchen Ausgang die Transvaalfrage nehmen wird, ist auch heute noch unentschieden, da die Verhandlungen noch im Gange sind.
Aus Indien weiß die Thronrede nur Unerfreuliches zu berichten. Die ungenügenden Regenfälle lassen eine Hungersnot befürchten, und wenn auch die Regierung sagt, daß zeitig Vorkehrungen gegen einen Notstand getroffen worden seien, so lehrt doch die Erfahrung, wie mangelhaft es damit bestellt ist. Wir wollen nur daran erinnern, daß bei der letzten Hungersnot die Hilfe für Indien aus — Rußland kam, da die Fürsorge der englischen Regierung sich als unzureichend erwiesen hatte. Wie es mit den sanitären Zuständen in Indien steht, geht daraus hervor, daß — wie die Thronrede zugeben muß — die Pest noch ungeschwächt fortdauert.
Sehr knapp sind die Bemerkungen über das mit Rußland abgeschlossene Abkommen, durch welches die beiderseitigen Eisenbahnunternehmungen in China abgegrenzt werden. Bekannt ist ja, daß Rußland bisher bei allen seinen Unternehmen in Ostasien die Sahne abgeschöpft hat und jedenfalls auch bei diesem Abkommen nicht zu kurz gekommen ist. Die Zeiten sind vorüber, wo England auf dem Weltall allein maßgebend war; heute kann es seine Macht nur das kleine Transvaal fühlen lassen, (xx)
Prozeß Dreyfus.
Rennes, 10. August.
General Chamoin legte in der heutigen Geheimsitzung des Kriegsgerichts die noch übrig gebliebenen Schriftstücke des militärischen Dossiers vvr. Paleologue begann hierauf seinen Kommentar über das diplomatische Dossier. Voraussichtlich wird Paleologue noch während der ganzen morgigen Sitzung sprechen. Die Aufgabe dieses Vertreters des Ministeriums des Aeußern ist nicht allein, darzuthun, daß die Depesche Panizzardis einen vollgiltigen Beweis dafür bietet, daß der genannte Attachv den Namen Dreyfus erst durch die Zeitungen erfuhr, sondern Palsologues Vor- trag dürfte auch einige von dem Kassationshofe nur flüchtig berührte Themata genauer erörtern. Dabei handelt es sich, wie verlautet, auch um Briefe von Frauenhand. Palso- logue, der Berlin durch mehrere längere Besuche kennen gelernt hat, wird vielleicht auch eine Darstellung der Bedingungen geben, unter denen Fremde das Potsdamer Schloß besuchen dürfen.
Einer Blättermeldung zufolge dürfte du Paty de Elam heute von Paris nach Rennes abreisen.
Der heutige Tag ist ohne Zwischenfall verlaufen. Dreyfus wurde nach dem Lyceum gebracht, diesmal nur in Begleitung eines Offiziers. Gendarmerie war heute nicht anwesend. Die Geheimsitzung wurde kurz vor Mittag aufgehoben. Das Verhör Paleologues wird noch bis morgen mittag dauern und die nächste öffentliche Verhandlung am Samstag stattfinden. Wie verlautet, werden sich die Aussagen Merciers darauf beschränken, daß er erzählt, er wisse von einer ehrenhaften Person, die er nicht nennen könne, daß Dreyfus schuldig sei.
Deutsches Reich.
Bad Nauheim, 10. August. Fürst Ferdinand von Bulgarien traf heute nacht 12 Uhr im strengsten Jncogmto mit großem Gefolge zu mehrwöchentlichem Kurgebrauche em. Zum Empfange hatte sich außer dem Chef des Poltzetamts,


