Ausgabe 
12.1.1899 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

im Gartensaale desHessischen Hofes" stattfindenden außer­ordentlichen Hauptversammlung des Oberhessischen Obftbau- nereins gelegentlich der Feier seines zehnjährigen Bestehens ergebens! einzuladen. Mittags 1 Uhr findet im selben Hotel ein gemeinsames Essen statt (trocken Kouvert 1,50 Mk.), zu dem Anmeldung direkt beim Gastwirt erbeten wird.

Dr Braden, Geheimer Regierungsrat.

Tagesordnung.

1. Uebersicht über die Wirksamkeit des Oberhessischen Obstbauvereins in den ersten zehn Jahren seines Be­stehens. Erstattet von dem Direktor der Geschäftsstelle, Herrn Dr. von Peter, Direktor der Großh. Hess. Obst­bauschule in Friedberg, und dem Obstbautechniker, Herrn E. Metz.

2. Die Obstbauversuchspflanzungen in der Provinz Ober- heffen, ihr Ziel und ihre Aufgabe. Referent: Der Sekretär des Oberhessischen Obstbauvereins, Herr L. Reichelt, Lehrer für Naturwissenschaften und Obst­bau an der Großh. Hess. Obstbauschule in Friedberg.

3. Geschäftliches: Erhöhung der Technikerremunerationen in zwei besonderen Fällen.

Äetanntmachung,

betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen.

In der Zeit vom 13. dss. Mts. bis einschließlich 19. dss. Mts. liegen auf dem Amtszimmer Großherzoglicher Bürgermeisterei Ruttershausen

1. das Geldausgleichungsverzeichnis über den Zuviel­oder Zuwenig-Empfang an Geländewert,

2. das Geldausgleichungsverzeichnis über den Zuviel­oder Zuwenig-Empfang an Obstbaumwert,

3. das Verzeichnis der Pachtentschädigungen für zu viel oder zu wenig empfangenes Gelände,

4. das Verzeichnis über besondere Herauszahlungen und Entschädigungen,

5. das Verzeichnis der durch die Melioration der Wiesen in den Gewannen 20, 21, 22, 23, 24 und 25 entstandenen Kosten

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Aus­schluffes innerhalb der oben angegebenen Frist bei Großh. Bürgermeisterei Ruttershausen schriftlich einzureichen.

Der Großherzogliche Bereinigungskommissär: Süffert, Kreisamtmann.

Neue Postbestimmungen.

Während die Einführung des Kartenbriefes einer Einrichtung, die sich nicht sonderlich die Gunst des Publikums errungen hat - seiner Zeit mit Begrüßungsartikeln in den Zeitungen ausgiebig bedacht worden ist, sind mit dem 1. Januar d. I. tiefgreifende Aenderungen der Postordnung von 1892 ziemlich sang- und klanglos hingenommen worden, Aenderungen, die für die gesamte Geschäftswelt von be­sonderer Wichtigkeit sind, so daß ihre Zusammenfassung wohl willkommen sein dürfte.

Zunächst ist die zulässige Gewichtsgrenze für Waren­proben von 250 auf 350 Gramm erhöht worden. Während bie Portotaxe von 10 Pfg. für die bisherige Gewichtsgrenze unverändert geblieben ist, beträgt die Taxe für über 250 Gramm wiegende Warenproben 20 Pfg.

Bisher waren Angaben und Abbildungen auf der Adrefsenseite der Poststücke, mit Ausnahme der Adresse des Absenders, nicht gestattet. Von jetzt ab sind außer der Adresse bei gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen, Post­karten, Drucksachen und Warenproben auch solche Angaben zugelassen, die nicht die Eigenschaft einer brieflichen Mit­teilung haben, sowie die Anbringung der Stempelabdrücke und der postdienstlichen Vermerke nicht beeinträchtigen.

Die bisherigen Bestimmungen bei Postkarten und Drucksachen, welche beleidigende oder strafbare Mitteilungen verboten, sind wie folgt zusammengefaßt worden: Post­sendungen, deren Außenseite oder Inhalt, so weit er offen­sichtlich ist, gegen die Gesetze verstößt oder aus Rücksicht des öffentlichen Wohles oder der Sittlichkeit für unzulässig erachtet wird, werden von der Postbeförderung aus­geschlossen.

Dringende Packetscndungen werden ferner am Be­stimmungsorte stets durch Eilboten abgetragen. Die Eil­bestellgebühr ist also in jedem Falle zu bezahlen, während es bisher dem Absender überlassen war, ob er Eilbestellung wünschte oder nicht. Solche Packete kosten außer dem gewöhnlichen Porto und der Eilbestellgebühr noch eine Mark.

Bei Postkarten ist jetzt das Aufkleben der Adresse sowohl des Empfängers als auch des Absenders durch kleine Zettel gestattet. Andere Gegenstände aufzukleben oder zu befestigen, bleibt verboten.

Auch die Bestimmungen über die Drucksachen haben mehrere Aenderungen erlitten. Als Drucksachen wurden bisher nur Gegenstände betrachtet, die durch Buchdruck, Kupferstich, Stahlstich, Holzschnitt, Lithographie, Metallo­graphie und Photographie vervielfältigt waren. Hierzu treten Gegenstände der Hektographie, Papyrographie, Chromo- graphie oder eines ähnlichen mechanischen Verfahrens. Aus­genommen sind die mittels des Durchdruckes, der Kopier- preffe und der Schreibmaschine hergestellten Schriftstücke, llm hektographierte oder ähnlich hergestellte Schriftstücke gegen . Drucksachen-Taxe befördern zu können, mußte man bisher mindestens 20 Abzüge am Postschalter abliefern. Diese Bestimmung ist demgemäß gefallen. Dagegen bleiben für »e» Druck bestimmte, an Zeitungen gerichtete Manuskripte rDr der Beförderung zur Drucksachentaxe ausgeschlosten, sofern sie nicht in Begleitung ihres Korrektur- abzuges versandt werden. Andere Länder befördern die Manuskripte alsGeschäftspäpftr?" zu den billigsten Sätzen.

Die ermäßigte Drucksachentaxe findet auch Anwendung auf solche Drucksachen, die durch verschiedene, nacheinander angewandte Vervielfältigungsverfahren (z. B. teils durch Buchdruck, teils durch Hektographie) hergestellt sind. Ant­wortskarten, die von der Privatindustrie hergestellt sind, dürfen jetzt auch frankiert als Anhang versandt werden.

Als Drucksachen wurden Visitenkarten nur versandt, wenn sie handschriftlich nicht mehr als die Anfangsbuchstaben üblicher Formen zur Erläuterung des Zweckes der Ueber- sendung der Karte enthielten, zum Beispiel 11. G. z. w., p. f. u. f. w. Jetzt dürfen die Karten außer der Adresse des Absenders auch gute Wünsche, Glückwünsche, Dank­sagungen, Beileidsbezeugungen oder andere Höflichkeits­formen handschriftlich enthalten, sofern nicht mehr als fünf Worte dazu gebraucht werden.

Bei Preislisten, Börsenzetteln, Handels-Zirkularen und Prospekten dürfen die Zahlen, sowie bei Reiseankündigungen der Name des Reisenden, der Tag und der Name des Ortes, den er zu besuchen beabsichtigt, handschriftlich ein­getragen oder berichtigt werden.

Auf Büchern, Musikalien, Zeitungen, Zeitschriften, Bildern, Landkarten, Weihnachts- und Neujahrskarten darf eine Widmung hinzugefügt, sowie auch eine Rechnung bei­gelegt werden. Die letztere darf auch mit solchen hand­schriftlichen Zusätzen versehen werden, welche den Inhalt der Sendung betreffen und nicht die Eigenschaften einer besondern, mit dieser in keiner Beziehung stehenden Mittei­lung haben.

Bei Bücher- und Subskriptionszetteln für buchhändle- rische Werke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Bilder und Musikalien dürfen die bestellten oder angebotenen Werke a. s. w. handschriftlich bezeichnet und die gedruckten Mit­teilungen ganz oder teilweise unter- oder durchstrichen werden.

Auf Ausschnitte aus Zeitungen und Zeitschriften können handschriftlich oder auf mechanischem Wege Titel, Tag, Nummer und Adresse der Veröffentlichung, welcher der Artikel entnommen ist, hinzugefügt werden.

Während bisher auf die Beförderung zur Warenproben­taxe nur solche zugelassen waren, können jetzt auch natur­geschichtliche Gegenstände, getrocknete oder konservierte Tiere und Pflanzen, geologische Muster u. s. w., deren Versen­dung zu einem Handelszwecke geschieht, zur Warenproben­taxe versand werden, vorausgesetzt, daß ihre Verpackung den allgemeinen Vorschriften über die Warenproben entspricht.

Für den Postanweisungs-Verkehr bringen die neuen Bestimmungen die Erfüllung langgehegter Wünsche. Zunächst ist der Meistbetrag einer Postanweisung von 400 Mk. auf den doppelten Betrag erhöht worden; ferner ist für Post­anweisungen in einem Betrag bis zu fünf Mark einschließ­lich die Gebühr auf 10 Pf. ermäßigt worden. Die fernem Taxen betragen für

über 5 bis 100 Mark 20 Pf.,

100 200 30

200 400 40

400 600 50 ..

und 600 800 60

Nachnahmesendungen wurden bisher, falls der Absender nicht ausdrücklich bei sofortiger Verweigerung die Rücksen­dung verlangte, sieben Tage am Bestimmungsorte lagern gelassen. Das geschieht jetzt nur mehr, wenn der Absender den Vermerkpostlagernd" gemacht hat. Andernfalls wer­den Nachnahmesendungen bei verweigerter Annahme und wenn der Adressat eine Zahlungsfrist nicht ausdrücklich be­ansprucht, sofort zurückgesandt. Neu ist auch, daß der Absender einer Nachnahmesendung die Nachnahme ohne Rücksicht auf deren Höhe nachträglich streichen oder ändern lassen kann.

Bei durch Eilboten zu bestellenden Sendungen ist die Wertgrenze, bis zu welcher Sendungen mit Wertangabe durch die Eilboten bestellt werden, von 400 auf 800 Mk. erhöht worden, ebenso die Wertgrenze, bis zu welcher Sendungen mit Wertangabe den Landbriefträgern auf ihren Bestellgängen übergeben werden dürfen.

Mit diesen Aenderungen dürfte die Postordnung für lange Jahre festgesetzt sein. Ihre vorhergehende Form hat nur 6l/2 Jahre bestanden, und diese geringe Dauer ist wohl nur auf das Ableben des Staatssekretärs v. Stephan zurückzuführen. (Köln. Vvlksztg.")

Deutsches Keich.

Berlin, 10. Januar. Der Kaiser empfing im König­lichen Schlöffe heute vormittag nacheinander die Chefs bezw. Vertreter der drei Kabinette zum Vortrage. E

Berlin, 10. Januar. Der drittälteste Sohn des Kaiser­paares, Prinz Adalbert, ist seit Ende voriger Woche von leichtem Unwohlsein befallen, weshalb er nicht mit nach Plön reifen konnte. Die Erkrankung wird jedoch in den nächsten Tagen, wie dieNational-Zeitung" meldet, wieder behoben fein.

Berlin, 10. Januar. Wie dieDeutsche Tages-Ztg." meldet, hat der Kaiser den früheren Ceremvnienmeister v. Kotze in Audienz empfangen. Das Blatt bemerkt dazu, damit dürfte nunmehr der Fall Kotze aus der Welt geschafft sein.

Berlin, 10. Januar. Behufs Verständigung über den Marine-Etat angesichts der morgen beginnenden Be­ratung desselben in der Budget-Kommission des Reichstages waren heute der Referent Dr. Lieber und der Korreferent Graf Stolberg-Wernigerode zu einer eingehenden Vor­besprechung mit dem Leiter des Reichs-Marineamtes zu- fammengetreten.

M.P.C. Berlin, 10. Januar. Es dürfte kaum fraglich fein, daß bei der bevorstehenden Beratung der Militär- vorlage im Reichstage auch das bekannte Friedens- resp. Abrüstungs-Manifest des Kaisers von Rußland von der Opposition werde angezogen werden. Dabei ist sich heute ziemlich die gesamte politische Welt

darüber einig, daß die Friedensschalmeien von Rußland nur angestimmt wurden, einmal weil Rußland selbst fühlt, wie schwach in seinen Machtmitteln begründet die führende Stellung ist, deren es sich seit Jahr und Tag erfreut, und zum anderen, weil es zur Zeit außer stände ist, dieser Stellung durch Steigerung seiner Wehrkräfte das erforder­liche Rückgrat zu geben. Kein Anderer als Herr v. Witte, der russische Finanzminister, so wird in einer dieser Tage erschienenen Flugschrift:Die Sprengung des Dreibunds" gesagt, dürfte die erste Anregung zu,ber von der ganzen Welt so gefeierten Kundgebung gegeben haben. Und Graf Murawjeff ergriff sie mit Freuden. Konnte er mit ihr doch zwei bedeutende diplomatische Erfolge einheimsen. Einmal hielt er durch sie die Bestrebungen der französischen Chau­vinisten, die vermittelst der Dreyfus-Affaire einen Krieg mit Deutschland herbeiführen wollen, kräftig nieder; anderer­seits stärkte er in den anderen Staaten die parlamentarische Opposition in ihrem Widerstand gegen die Heeresvermehr- ungen. Wenn die Spatzen es von den Dächern pfeifen, daß Rußland Anleihen aufzunehmen sucht und möglicher­weise bei England Gegenliebe mit seinen Bemühungen findet, so kann bei größerem Zufluß der erforderlichen Mittel Rußland, das infolge feiner hermetischen Abschließung auf vielen Gebieten für uns nicht minder dunkel als Afrika iftr die Hebung seiner Wehrkraft ganz im Stillen wieder auf- nehmen, ohne daß die Regierungen der parlamentarischen Staaten hierauf so überzeugend Hinweisen können, daß die Opposition von dem Widerstand gegen die Heeresvermehr- ungen, die wesentlich denen auf russischer Seite Rechnung tragen sollen, ablassen wird. Wenn wir auch mehr Truppen als Frankreich auf die Beine bringen können, so sind wir doch Frankreich und Rußland zusammen selbst bann noch erheblich unterlegen, wenn wir alle biejenigen Heeresteile außer Betracht lassen, bie Rußlanb zur Sicherung seines Besitzes unb ber Ordnung in seinem weiten Gebiet zu ver- toenben genötigt ist.

Kaiferbefuch in Westfalen. Oberpräsibent Stubt er* hielt berRh.-Westf. Ztg." zufolge vom Hofmarschallamt bie Nachricht, baß ber Kaiser sich entschlossen habe, bie Stadt Dortmund gelegentlich der Kanaleröffnung zu besuchen. Der Tag ist noch nicht bestimmt. Der Kaiser wird den ganzen Tag in Dortmund fein und beim Grafen v. Bvdel- schwingh als Gast weilen. Von Dortmund begiebt sich der Kaiser nach Essen zum Besuch bei Geheimrat Krupp. Das Hofmarschallamt hat soeben den Magistrat von Dortmund ersuchen lassen, ein ausführliches Programm der Feier nebst Situationsplänen zur Prüfung und Genehmigung ein­zureichen.

Wie basWolff'sche Telegraphen-Bureau" erfährt, beruhen bie Blättermelbungen über bas bevorstehend Aus­scheiden der Generale v. Bülow und v. Seebeck, sowie die daran geknüpften Kombinationen über weitere Ver­änderungen in den höheren Stellen des Heeres auf E r - f i n b u n g.

Aus Krefeld wird gemeldet: Heute früh traten 130 Weber der mechanischen Sammetweberei der Firma Mottau und Leendertz in den Ausstand ein, da die vier- zehntägige Kündigungsfrist abgelaufen ist. Auch die Weber anderer Fabriken werden voraussichtlich in den nächsten Tagen nach Ablauf ihrer Kündigungsfrist die Arbeit nieder­legen.

Ausland.

Budapest, 10. Januar. In dem Duell zwischen den Abgeordneten Zeik unb Rakowsky würbe ber erstere an ber rechten Hanb, ber letztere am Kopf nicht unbebeutenb verletzt.

Paris, 10. Januar. Nach einer Berliner Figaro- Depesche bebeutet ber Besuch bes Kaisers bei dem französischen Botschafter in Berlin, Marquis be Noailles bas Vorzeichen einer beginnenben Berstäubigunq über wirtschaftliche unb koloniale Fragen.

Lokales und Provinzielles.

** Sich, 10. Januar. Im Jahre 1898 würbe in bie hiesige, feit bem Jahre 1883 bestehenbe Pfennig­sparkasse von 392 Einlegern bie Summe von 10 798.70 Mk. eingelegt. Im Jahre 1897 wurden 9930.50 Mk. eingelegt' mithin hat das letzte Jahr eine Mehreinnahme von 868.20Mk^ zu verzeichnen. Seit dem Bestehen dieses so wvhlthätig wirkenden Instituts wurde in dasselbe die respektable Summe von ungefähr 150 000 Mk. eingelegt.

Vom Lande, 10. Januar. Nicht immer thun die Landwirte klug, bei guten Preisen mit dem Verkauf ihrer Frucht zu warten auf noch bessere. Denn nicht immer treten Die besseren ein, vielmehr findet oft ein Preisrückgang statt. ®er Landmann aber, der nun endlich feine Frucht ver- taufen muß, verkauft dann allerdings mit Verlust. Für k ?<?^lcentner Weizen bezahlte man im Herbste 17 Mk. unö, oO Mk., jetzt wird für denselben nur 16 bis 16.50 Mk. gegeben. Man hat vielfach auf bem Laube mieber auf eine Preissteigerung gehofft, wie sie im vorigen Jahre bagewesen, ohne zu bebenfen, baß bie bamalige ungeheure Preiserhöhung b^.b;"'b^^bnsinnigen Spekulation eines Amerikaners beruhte, die beffen Krach halb genug herbeiführte.

s J, ${,ftabt, 8. Januar. Auf ber Lubwigshöhe, W? nd%n Höhepunkte unserer Stabt, soll

-Ä p/ah'? bCk abgebrannten Halle ein entsprechenb eingerichtetes und ziemlich reich architektonisch ausgestattetes Loglerhaus errichtet werden. Die Mehrzabl der ferne ha en Sommerfrischler ist aus Mainz. - Unter sehr kbbafter Anteilnahme wurde heute Rechnungsrat Moter (nicht bestattet T)Iud^Iei" meldete), zur letzten Ruhe