Ausgabe 
9.9.1899 Erstes Blatt
 
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1899

Samstag den 9 September

Amts- und Airzeigeblatt für den Ttveis Gieren

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Nr. 212 Erstes Blatt.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

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Die Gießener ^«mW<«»C*fter «erden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt.

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Tage vormittags 11 Uhr im dem Gemeindehaus zu Watzenborn sowie

Samstag, de» 28. September ds. Js. vormittags 11 Uhr

in dem Gemeindehaus zu Hausen.

Von den in diesen Terminen nicht erscheinenden Eigen­tümern wird angenommen, daß sie mit der Zuziehung ihrer Grundstücke zur Bereinigung der Gemarkung Garbenteich einverstanden sind.

Friedberg, den 4. September 1899.

. Der Großh. Bereinigungskornmissär:

Süssert, Kreisamtmann.

Bekanntmachung,

betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Garbenteich.

Behufs Herstellung wirtschaftlich zweckmäßiger Ge­markungsgrenzen zwischen den Gemarkungen Garbenteich einerseits und Grüningen, Hausen und Watzenborn-Stein- berq andrerseits ist die Zuziehung einer Anzahl von Grund­stücken der Gemarkungen Grüningen, Hausen und Watzen­born-Steinberg zur Feldbereinigung der Gemarkung Garben- .-ich Horden? 6.8 .ntol.61id) 20 bg liegen auf den Bürgermeistereibureaus zu Grüningen, Hausen und Watzenborn-Steinberg je ein Plan und zugehöriges Eigentümerverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten offen, aus welchen die durch die beabsichtigte Regulierung be­troffenen Grundstücke jeder dieser Gemarkungen ersichtlich sind.

Termin zur Verhandlung mit den Eigentümern der zugezogenen Grundstücke wegen ihrer Einwilligung hierzu findet statt:

Donnerstag, de« 21. September ds. Js. vormittags V2W Uhr

in dem Gemeindehaus zu Grüningen und am gleichen

Lokales «ad MsvinMes.

Gießen, 8. September 1899.

♦♦ Aus dem Gerichtsdienst. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am! 6. September den Landgerichtsrat bei dem Landgericht der I Provinz Starkenburg Dr. Wilhelm Berchelmann zum I Öberlandesgerichtsrat bei dem Oberlandesgericht, den Ober- I amtsrichter bei dem Amtsgericht Wimpfen Wilhelm Sander I zum Landgerichtsrat bei dem Landgericht der Provinz I Starkenburg und den Staatsanwalt bei dem Landgericht I der Provinz Starkenburg Jakob Hofmann zum Amts­richter bei dem Amtsgericht Darmstadt I, sämtlich mit I Wirkung vom 16. September 1899 an, zu ernennen. Durch Verfügung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz wurde der Gerichtsassessor Hört sch in Mainz mit Wahr- I nehmung der Dienstverrichtungen eines Amtsrichters bei dem Amtsgericht Wöllstein und der Gerichtsassessor H an st ein in Darmstadt mit Wahrnehmung solcher bei dem Amtsgericht Seligenstadt beauftragt.

Aus dem Verwaltungsdienst. Seine Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 2. Sep­tember den Friedrich Gengenbach zu Erbach zum Kreis­amtsgehilfen bei dem Kreisamt Erbach, und den Friedrich Schütz zu Mainz zum Kreisamtsgehilfen bei dem Kreisamt Mainz zu ernennen.

** Höheres Schulamt. Seine Königliche Hoheit der 1 Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 2. September den Rektor an der höheren Bürgerschule zu Lauterbach Georg B üch l er zum Lehrer an dem Gymnasium zu Mainz mit Wirkung vom 11. September l. I. an, den Lehramts- asiessor Otto Altendorf zu Butzbach zum Lehrer an der Realschule zu Butzbach, den Lehramtsassessor Dr. Wilhelm Schottler zu Groß-Umstadt zum Lehrer an der Real­schule und Landwirtschaftsschule zu Groß-Umstadt, den Lehr­amtsassessor Georg Büchler zu Lauterbach zum Dirigenten der höheren Bürgerschule zu Lauterbach mit dem Amtstitel Rektor", den Lehramtsassessor Otto Urstadt zu Gießen zum Lehrer an dem Gymnasium zu Gießen, den Lehramts­assessor Heinrich Fuchs zu Gießen zum Lehrer an dem Gymnasium zu Gießen, den Lehramtsassessor Dr. Karl Busch zu Grünberg zum Dirigenten der höheren Bürger­schule zu Grünberg mit dem AmtstitelRektor" bte beiden ersten mit Wirkung vom 1. Juli und die übrigen mit Wirkung vom 6. August d. I. zu ernennen.

Ruhostandsversetzung und Ordens-Verleihung. Seine Königlich^ Hoheit der Groß her zog haben Allergnädigst geruht, am 30. August den Lehrer an dem Schullehrer- Seminar zu Alzey Georg Ohly auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, mit Wirkung vom 16. Oktober 1899 an in den Ruhestand zu versetzen und demselben aus diesem Anlaß das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen zu ver­leiben

Hohe Jagd. Am Dienstag früh begaben sich Seine Königliche Hoheit der Großherzog zur Hirschjagd nach Lorsch und erlegte einen Kapitalhirsch von 12 Enden. Das Geweih hatte eine Auslage von 1,06 Meter, der Hirsch wog unaufaebrochen 344 Pfd. , , r .

3«8 Manöver. Morgen früh 3 Uhr fahrt unser Kaiser-Wilhelm-Regiment mit der Oberhessischen Eisenbahn nach Fulda, in desien Umgebung für die nächsten Tage Quartier bezogen wird. Die Rückkehr erfolgt am 23. September. ... ,,

* Aus dem Großherzogtum Heyen wird demFrks. Jl." geschrieben: Nachdem die großen Ausführungsgesetze rum Bürgerlichen Gesetzbuche im Landtage beraten und er­ledigt sind, ist das hessische Justizministerium jetzt mit den umfangreichen Vorarbeiten zur Einführung des neuen Rechtes, so weit sie auf dem Verordnungswege zu regeln sind, be­schäftigt. Eine Umgestaltung werden m Zukunft namentlich die Ortsgerichte erfahren, die in Rheinhessen überhaupt

neu eingeführt werden. Sie sollen künftighin aus einem Vorsteher und mehreren Gerichtsmännern bestehen, und zwar in Gemeinden unter 2000 Seelen aus zwei, in Gemeinden über 2000 Seelen aus vier und in den Städten Darmstadt, Offenbach, Gießen, Mainz und Worms aus sechs Gerichts­männern. Um den Uebergang zum neuen Recht zu er­leichtern, werden jedoch in Starkenburg und Oberhessen alle Ortsgerichtsmänner, die am 1. Januar 1900 nach den jetzigen Bestimmungen im Dienste sind, auch dann lebens­länglich im Dienste bleiben, wenn die oben angegebene Zahl hierdurch überschritten wird. Ferner hat die Regierung verordnet, daß vom 1. Januar k. Js. an in jeder Gemeinde zwei Ersatz-Gerichtsmänner bestehen. Damit das Justiz- Ministerium ihre Ernennung rechtzeitig vollziehen kann, ist es jetzt Aufgabe der Amtsgerichte, geeignete Persönlichkeiten hierfür dem Ministerium vorzuschlagen.

** Technische Hochschule. Nach dem soeben im Druck erschienenen Programm der Technischen Hochschule zu Darmstadt für das Studienjahr 1899/1900 beginnen Aufnahmen und Immatrikulation am 3. Oktober 1899 und 10. April 1900. Der Beginn der Vorlesungen und Ueb- ungen im Wintersemester ist am 17. Oktober ds. Jrs. und im Sommersemester am 24. April ds. Jrs. Das Pro­gramm berichtet, wie in früheren Jahren, in ausführlicher Weise über die Einrichtung der Hochschule, über Aufnahme, Zeugnisse, Prüfungen und Gebühren, führt den Personal­bestand auf, bringt das Verzeichnis der ordentlichen und außerordentlichen Prüfungen, die Studienpläne für die ein­zelnen Lehrfächer, Näheres über die Lehrmittel-Samm­lungen, das Prüfungsamt, die Preisaufgaben, Stiftungen usw. Nach dem Personalbestand zählt die Anstalt zurzeit 30 ordentliche Professoren, 8 Honorarprofessoren, außer­ordentliche Professoren und Professoren im Nebenamt, 26 Lehrer und Privatdozenten und 29 Assistenten. Das Rektorat haben Professor Koch und Professor Berndt (als Prorektor) inne. An der Technischen Hochschule bestehen zurzeit folgende Studentenverbindungen: Ausschuß der Stu­dierenden, KorpsHassia", gegründet 1840, Akademischer Verein, gegründet 1872, KorpsRhenania", gegründet 1872, Akademische VerbindungFidelitas", gegründet 1876, Darmstädter BurschenschaftGermania", gegründet 1879, BurschenschaftFrisia", gegründet 1885, KorpsFranconia" gegründet 1889, Akademisch-technischer VereinSkizze", ge- gründet 1890, Darmstädter BurschenschaftRheno-Guest- falia", gegründet 1894, Verein bulgarischer Studierender Nauka", gegründet 1894, Akademische VerbindungChattia", gegründet 1894, Chemischer Verein, gegründet 1894, Aka­demischer TurnvereinAlemannia", gegründet 1894, Pol­nisches Lesezimmer, gegründet 1895, Akademische Verbindung Nassovia", gegründet 1896, Russisches akademisches Lese­zimmer, gegründet 1896, Akademischer Pharmaceuten-Verem, gegründet 1897, Verein deutscher Studenten, gegründet 1897, LandsmannschaftStarkenburgia", gegründet 1897, Lands­mannschaftHasso-Borussia", gegründet 1898 KorpsObo- I tritia", gegründet 1861, wieder aufgethan 1898, Akademi­scher Bauingenieur-Verein, gegründet 1898, Akademischer I Chor, gegründet 1898, BurschenschaftArminia", gegründet I 1899, Darmstädter Studenten-VerbindungWingolf", ge­gründet 1899, Polnischer VereinLechitia", gegründet 1899, Freie akademische VerbindungMarcomanma", gegründet I 1899, Mathematisch technischer Verein, gegründet 1899.

* Bierologisches. Im Großherzogtum Hessen sind I im Rechnungsjahr 1897/98 1,306,417 Hektoliter Bier ge- I braut worden gegen 1,210,495 Hektoliter im Dorj^chre. Der I Verbrauch an Getreide, insbesondere an Malzschrot zur I Bierbereitung war um 1,704,482 Kilogramm, der Verbrauch an Malzsurrogaten (Reis) um 44,963 Kilogramm größer als im Vorjahre. Im Berichtsjahre ist, wie in den vor­hergegangenen Jahren, fast nur untergähriges Bier gleich (1,305,398 Hektoliter unter-, 519 Hektoliter obergahriges) gebraut worden; aus 1 Doppelcentner Gerstenmalzschrot bezw. Reis wurden 3,7 bis 5,7, durchschnittlich 4,5 Hekto­liter Bier hergestellt. Die Ausfuhr von Bier aus dem Großherzogium, mit dem Ansprüche auf Steuervergütung I betrug 1897/98 etwa 11,050 Hektoliter. Zumeist war die I Ausfuhr nach der bayerischen Pfalz, dem Großherzogtum Baden und Elsaß-Lothringen gerichtet. Die Emfuhr von I Bier aus deutschen, nicht zur Brausteuergerneinschast ge- I hörenden Staaten hat gegen das Vorjahr um ^rmherno I 5100 Hektoliter zugenommen, dagegen wurden dem Zou- I vereinsauslande, insbesondere Oesterreich, etwa 930 Hekto- I liter weniger eingeführt. Aus dem angrenzenden preußi­schen Gebietsteile ist die Biereinfuhr nach dem Großherzogtum I in dem seitherigen Umfange verblieben.

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Amtlicher Heil.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Maul- und Klauenseuche.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Langd größeren Umfang angenommen hat, ordnen wir hiermit die Sperre des Orts Langd und dessen Feldgemarkung an. Danach unterliegt der Verkehr mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen folgenden Beschränkungen: das Durch­treiben derselben von außerhalb durch Ort und Gemarkung ist verboten. Die Einfuhr von solchem Vieh über die Gemarkungsgrenze in den gesperrten Ort ist nur zum Zwecke sofortiger Abschlachtung gestattet. Die Ausfuhr ist ebenfalls nur zum Zwecke sofortiger Abschlachtung mit schriftlicher Erlaubnis der Bürgermeisterei Langd auf Grund einer Aeußerung des Großh. Kreisveterinärarztes zulässig. Wer ein Stück Vieh an einen auswärtigen Metzger oder ein Schlachthaus liefern will, muß also zunächst die Unter­suchung durch den Großh. Kreisveterinürarzt veranlassen und wenn danach der Ausfuhr kein Hindernis im Wege steht, einen Erlaubnisschein der Großh. Bürgermeisterei lösen. Bei dem Transport muß er diesen Schein, der eine dreitägige Giltigkeit hat, mit sich führen und die vor- aeschriebenen Transportbedingungen genau beobachten, auch der Polizeibehörde (Bürgermeisterei) des Empfangsorts Nachricht geben. Auf Antrag der Bürgermeisterei wird -von uns im Bedürfnissalle angeordnet, daß der Großh. Kreisveterinärarzt sich wegen Ausstellung solcher Bescheinig­ungen an einem bestimmten Tag wöchentlich, der ortsüblich bekannt zu machen ist, dienstlich einsindet.

Die Sperrmaßregeln bezüglich verseuchter Gehöfte oder Weiden bleiben daneben bestehen. Im übrigen können Klauentiere aus nicht verseuchten Gehöften innerhalb der gesperrten Gemarkung zur Feldarbeit benutzt oder auf die Weide getrieben werden, nicht aber über die Gemarkungs- arenze hinaus. , , v

Wer Grundstücke oder Anlagen in einer anderen Ge­markung besitzt, muß dieselben entweder durch Pferdegespanne, oder aber durch Rindviehgespanne aus dieser anderen Ge­markung besorgen. ,

Jede Weggabe von Milch aus der gesperrten Gemarkung darf nur nach vorheriger Abkochung erfolgen.

Ausfuhr von Dünger, Rauhfutter und Stroh aus dem Sperrgebiet ist verboten.

Gießen, am 7. September 1899.

Großh. Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung,

Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Schotten.

Mit Rücksicht auf die in Ulrichstein und Umgegend herrschende Maul- und Klauenseuche wird die Abhaltung des dorten auf de« 11. September d. IS. an- beranmte« Viehmarktes hiermit untersagt.

Schotten, den 6. September 1899.

Großh. Kreisamt Schotten.

Schönfeld.

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