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Freitag den 6. Januar
Nr. 5 Zweites Blatt
189»
Weßener Anzeiger
General-Anzeiger
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bibliotheken (public libraries , die dort seit ihrer Entstehung eine solche Ausdehnung gewonnen haben und so sicher im öffentlichen Bewußtsein fundiert sind, daß sie dem englischen Bildungsleben einen seiner charakteristischsten Züge aufprägen. Man hat ja jetzt bereits in den meisten Kultur- staaten Volksbibliotheken, nirgends aber sind sie so gut ausgebaut, nirgends besitzen sie einen solchen Umfang wie in England und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. In den wesentlichen Grundzügen ihrer technischen Einrichtungen nnd ihrer Wirksamkeit gleich, beruhen sie doch in England auf einer so eigentümlichen finanziellen und gesetzgeberischen Basis, daß sie auch von den amerikanischen public librariea erhebliche Unterschiede darbieten; die englischen Bibliothekare betonen das auch bei jeder Gelegenheit. Ueberhaupt laffen sich ja die Verhältnisse in den Vereinigten Staaten mit denen anderer Länder nur sehr schwer vergleichen. Ich will nun im Nachstehenden versuchen, eine kurze Schilderung der englischen Bolksbiblio- theken, die ich auf einer zu diesem Zwecke unternommenen Studienreise letzten Sommer kennen zu lernen suchte, und die uns in Deutschland in dieser Beziehung zum Vorbilde dienen können, zu entwerfen.
Es ist interessant, daß die Geschichte der englischen Volksbibliotheken auf einen Ansporn zurückzuführen ist, der einigen Freunden der Volksbildung in England durch die Verhältnisse fremder Länder gegeben wurde. Mr. Edward Eduards hatte gegen Ende der 40er Jahre in verschiedenen Zeitschriften einige Artikel über öffentliche Bibliotheken in London und Paris veröffentlicht, die einem der eifrigsten Vorkämpfer der Volksbildung im englischen Parlament, dem verdienten William Ewart, im Jahre 1849 die Veranlassung gaben, im Unterhause die Einsetzung eines besonderen Komitees zum Zwecke der Untersuchung der Verhält- niffe der Volksbibliotheken zu beantragen.
(Fortsetzung folgt.)
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Fernsprecher Nr. 51.
Amtlicher Teil.
Gießen, 31. Dezember 1898.
Betr.: Die Kranken-, Jnvaliditäts- und Alters-Versicherung der Kreisstraßenwarte.
Das Großher'^ogliche Kreisamt Gießen au die Großherzogl. Bürgermeistereien der Land- gemeinden des Kreises.
Sie wollen den Gemeinde-Einnehmer anweisen, bezüglich der bis Ende Dezember lfd. Jrs. für die Kreisstraßenwarte vorlagsweise gezahlten Beiträge zu den Kosten der Gemeinde-Krankenversicherung, sowie derjenigen für Jnvali- ditüts- und Alters-Versicherung mit der Kreiskasse abzurechnen und die Vorlagen gegen Abgabe der Quittungen hierüber, zu welchen besondere von der Kreiskasse erhältliche Formu- larien zu beitutzen sind, in Empfang zu nehmen.
Wir sehen Ihrem Bericht darüber, daß die Abrechnungen stattgefunden haben, bis spätestens 1. Februar 1899 entgegen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung, betreffend Vie Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1899.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1899 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre desfallsigeu Gesuche um Zulaffung bei Meidung des Ausschluffes von dieser Prüfung
spätestens bis znm 1. Februar 1899
bei der unterzeichneten Kommission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfuugs - Kam- Mission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Grohherzogtum Hesse« seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulaffung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem
17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein.
Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugniß;
b. Einwilligungs-Attest deS Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein;
e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;
d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulaffung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtenheitszeugniß beizulegeu.
Heber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 — Regierungs-Blatt Nr. 27 von 1894) Aufschluß.
Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt, den 30. Dezember 1898.
Großh. Prüfungs-Kommission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Best.
Das friedliebende Frankreich.
Alljährlich am 1. Januar finden in verschiedenen Hauptstädten der Welt sogenannte Empfänge statt, in denen die fremden Vertreter dem Staatsoberhaupte ihre Glückwünsche zum neuen Jahre darbringen, bei welcher Gelegenheit meist die internationale Politik des betreffenden Landes gestreift wird.
Bei uns in Deutschland wurde früher der Ansprache des Kaisers an die Generale eine größere Bedeutung bei
gemessen, doch ist schon seit einer Reihe von Jahren jede§ Eingehen auf die hohe Politik vermieden worden. Aber in Frankreich z. B. hält man noch an dem alten Brauche fest, und Felix Faure beglückt alljährlich die Welt mit de« Versicherungen von Frankreichs Friedensliebe. Diesmal hatte man eine gewisse Berechtigung, der Ansprache FaureS mit etwas mehr Interesse entgegenzusehen, als es wohl sonst der Fall war. Deun es ist noch gar nicht lange her, da waren die Augen der Welt auf die Haltung Frankreichs gegenüber England gerichtet, und es hatte den Anschein, als ob die Kriegsfackel entzündet werden würde und der Kampf zwischen den beiden großen Nationen ausgefochten werden müsse. Wir haben damals gesehen, daß Frankreich thatsächlich in weitgehendem Maße Selbstverleugnung übte und in der Faschoda-Frage nachgab. Daß damit noch nicht alle Gefahr beseitigt war, daß vielmehr noch immer Differenzen genug vorhanden sind, welche den Frieden in Frage stellen, wird kein Kenner der Verhältnisse leugnen wollen, das hat ja auch noch kürzlich Kaiser Wilhelm beim Empfang des Reichstagspräsidiums dargethan.
Präsident Faure spielte denn auch in seiner Ansprache auf die Selbstlosigkeit Frankreichs im Interesse des Weltfriedens an und wünschte jeden Zweifel in die Aufrichtigkeit seiner friedlichen Bestrebungen beseitigt zu sehen. Aber die Rede ließ auch durchblicken, daß es eine Grenze giebt, an der Frankreichs Nachgiebigkeit zu Ende ist, an welcher alle Friedensliebe zerschellen muß. In der Faschoda-Frage hat es nachgegeben, aber zweifelhaft erscheint es, ob es in allen weiteren Angelegenheiten, in denen die Interessen Frankreichs und Englands in Afrika sich kreuzen, ebenso nachgiebig sein wird. Wir wollen dabei gar nicht untersuchen, ob die französische Friedensliebe echt ist, ob man an der Seine nur notgedrungen dem Winke des großen Alliierten an der Newa folgt. Daß auch Frankreichs Interessen es erforderten, gute Miene zum bösen Spiel zu machen, haben wir schon früher nachgewiesen. Und dann mnß man bedenken, daß in Frankreich die Stimmung zu leicht wechselt, daß die Regierung eventuell auch dem Volkswillen Rechnung tragen muß. Unter diesem Gesichtswinkel wollen wir die Rede Faures betrachten und uns nicht Hinwegtäuschen lassen über die Thatsache, daß das friedliebende Frankreich noch immer lüsternen Auges nach den Reichslanden Elsaß-Loth- ringen blickt und kaum einen Weltkrieg scheuen würde, um diese Provinzen wieder zu erlangen, wenn eben der große Alliierte mit von der Partie wäre. (xx)
Feuilleton.
Englische Aolksöiöliotßeken.
Von Di. Ernst Schultze.
I.
Es gibt kaum etwas Interessanteres als die Geschichte des englischen Bildungs- und Erziehungswesens. Noch vor 100 Jahren konnte man von einem solchen kaum sprechen, es gab eigentlich nur einige höhere Schulen, während heutzutage das Erziehungs- und Unterrichtswesen jenseits des Kanals eines der ausgebildetsten darstellt. Zwar läßt sich das eigentliche Schulwesen Englands auch heute noch nicht mit dem Deutschlands vergleichen; dafür hat man aber in England eine Reihe von Einrichtungen, die der Bildung der Erwachsenen dienen, und mit denen nun die bei uns bisher geschaffenen Veranstaltungen, die denselben Zweck fördern, noch keinen Vergleich aushalten können.
Ich glaube, daß diese Erscheinung auf zwei Faktoren zuruckzuführen ist: auf die allgemein verbreitete Ueberzeuqunq, aß der Mensch, wie es in dem Motto einer der größten englffchen Volksbildungsgesellschaften heißt: „das Wissen braucht nicht als ein Mittel zum Lebensunterhalt, sondern als eine Lebensbedingung", und auf die in keinem anderen „ '0 sta.rk wie in England ausgebildete Abneigung der L)effentlichkeit, den Staat in die Angelegenheiten des Ein- zelnen eingreifen zu lassen. Man hat sich in England auf oas äußerste gesträubt, den Staat mit dem Bildungs- und Erziehungswesen — oder, wie es der Engländer kurz nennt: Mucahon — m Verbindung treten zu lassen. Im Jahre >«♦ TrbCT.er äum ersten Male zugunsten des Volksschul- (h (Elementary oder Primary Education) in An- Puc9 genommen und bewilligte bald darauf zu seiner För- erung die erste Summe im Betrage von 20,000 Pfd. St. jn den nächsten Jahren wurde diese Summe beständig er
höht, anfangs unter heftiger Opposition einer ganzen Reihe von Abgeordneten, die fast zu glauben schienen, daß ihre persönliche Freiheit durch diese unerhörten Maßnahmen gefährdet würde. Macauly hat einmal in seiner Eigenschaft als Parlamentsmitglied im Unterhause (am 19. April 1847) eine ausgezeichnete Rede gehalten, in der er schlagend nachweist, daß, wenn der Staat kein anderes Recht hätte, er zum mindesten das für sich in Anspruch nehmen müßte, die Kinder seiner Bürger nicht wie die Wilden aufwachsen zu lassen, um sie nicht durch ihren gänzlichen Mangel an Kenntnissen und Lebensart dem Elend und dem Verbrechen in die Arme zu treiben. Hatte doch (etwa zu Ende des vorigen Jahrhunderts) schon Ur. Johnson erklärt, daß jeder, der wissentlich die Unwissenheit anwachsen lasse, an allen üblen Folgen, die daraus entsprängen, mitschuldig sei; er gleiche demjenigen, der auf einem Leuchtturm die Lichter auslösche. Im Jahre 1870 ist dann der für das Volksschulwesen in England grundlegende Elementary Education Act geschaffen worden, der einen ungeheuren Fortschritt bedeutet, weil er das Chaos des englischen Schulwesens doch in etwas vermindert hat und jedem Kinde einen angemessenen Unterricht zusichert.
In der ganz richtigen Erkenntnis, daß die durch die Volksschulen vermittelte Bildung nicht ausreichen könne, um den Einzelnen auf seinem Lebenswege sicher zu geleiten, hat man nun in England feit etwa einem halben Jahrhundert Einrichtungen geschaffen, die jedem Erwachsenen die Möglichkeit gewähren sollen, sich in geeigneter Weise weiterzubilden. In Deutschland ist man leider noch nicht überall zu der Erkenntnis gekommen, daß die Bildung, die die Volksschulen dem Volke vermitteln, so gut wie zwecklos ist, wenn ihm später keine Gelegenheit geboten wird, diese Bildung zu üben, zu erweitern und zu be- thätigen.
Das wichtigste unter den Bildungsmitteln für Erwachsene in England sind nun die trefflichen Volks-


