Ausgabe 
6.1.1899 Erstes Blatt
 
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Nr 5

Erstes Blatt

Freitag den 6. Januar

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Amts- uni* Anzeigeblatt für den Kreis Gietzen

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Annahme von Anzeigen zu der nachmittag« fir de« fügenden Tag erscheinenden Nummer bis norm. 10 Uhr.

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Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der Kesslsche Landwirt _________________Ktätter für hessische Volkskunde.

Gießen, den 4. Januar 1899. Betr.: Verpachtung von Kirchen- und Pfarrgrundstücken. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die evangel. Kircheuvorstärrde deS Kreises.

Da bei Verpachtung von Kirchen- und Pfarrgrundstücken öfter die Bestimmungen, wie sie im Ausschreiben Nr. 27 des Großh. Oberkonsistoriums vom 5. Dezember 1888 Verordnungsblatt Nr. 17 von 1888 enthalten sind, nicht befolgt werden, weisen wir Sie auf diese Bestimmungen nochmals hin. Danach soll in der Regel die öffentliche Verpachtung durch das ständige weltliche oder ein anderes vom Kirchenvorstand zu beauftragendes Mitglied vor- genommen werden, wofür Gebühren nicht zu beziehen sind. Abweichend davon kann die Vornahme durch das Ortsgericht «der den Notar nur in geeigneten Fällen beschlossen werden, kann aber bei Pfarrgrundstücken erst nach vorher eiu- Zeholter Ermächttgung durch Großh. Oberkonsistorium er­folgen.

v. Bechtold.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße«.

Fernsprecher Nr. 51.

«flt Anzeigen-BermittlungSstelle« M In- und «uSlande, nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen.

ZSezugsprels vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringcrloha.

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.

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Ausland.

Wie», 4. Januar. Das österreichisch-ungarische General- Konsulat in Algier läßt durch dieNeue Freie Presse" er­klären, daß die beunruhigenden Meldungen der österreichischen und ungarischen Blätter über Ruhestörungen in der

Meßener Anzeiger

Heneral-Anzeiger

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener Mamilieuötätter werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt.

ist zu verfaufen.

I Hauptstadt Algeriens vollständig unbegründet sind. Abgesehen von den auch anderwärts vorkommenden Studenten- und Wahl-Krawallen herrsche Ruhe und ge­ordnete Zustände, so daß die Fremden unbesorgt ihre Winter- und Frühjahrs-Quartiere in Algier nehmen I können.

Triest, 4. Januar. Hier und an der adriatischen Küste wütet ein heftiger Südweststurm. Derselbe hat be- deutenden Schaden angerichtet. Die hiesige Riva wurde I überflutet, die Schiffe im Hafen sind teilweise beschädigt. I In Revigno scheiterten mehrere Küstenfahrer. Die Mann- I schäft konnte nur mit Mühe gerettet werden.

Budapest, 4. Januar. Es bestätigt sich, daß zwischen I den Führern der Regierungs-Parteien und der Opposition I ernste Verhandlungen wegen Beilegung der Krisis stattfinden. Die Opposition wird mit Rücksicht hierauf zwar die Obstruktion fortsetzen, jedoch eine ab- I wartende Haltung einnehmen, um die Verhandlungen nicht I zu stören.

I Nom, 4. Januar. Weitere Nachrichten über die schweren Unruhen in Nisemi berichten, daß gestern zahlreiche Ver­haftungen vorgenommen wurden, und Soldaten die Ruhe

I wiederhergestellt haben.

I Paris, 4. Januar. Gestern Abend fand zwischen dem Redakteur des BlattesVolonte" und einem Redakteur des Jntransigeant" ein D e g e n d u e l l statt, bei welchem ersterer

I leicht verwundet wurde.

Paris,4. Januar. Der Kassationshof nahm heute Nachmittag Kenntnis von dem geheimen Dossier und I Zwar im Beisein des Advokaten Mornard und des Generals I Chanoine.

I Paris, 4. Januar. Der Kassationshof hat nun ebenfalls ein Mandat unterzeichnet, wonach Esterhazy vor den Kassationshof geladen wird. Die Vorladung wurde der Geliebten des Esterhazy durch einen Gerichtsdiener zu­gestellt. Dieselbe weigerte sich indes, die Vorladung anzu­nehmen, willigte aber später ein, dieselbe Esterhazy zu über­mitteln. Das Verhör des Esterhazh ist auf den 12. Januar angesetzt. Ohne Zweifel wird Esterhazy der Vorladung keine Folge leisten, weil ihm kein freies Geleit zu- I gesichert ist.

I Paris, 4. Januar. Das Civilgericht verhandelte heute den Prozeß Trarieux gegen Madame Gyp. Die Letztere und ihr Verleger wurden zu je 5000 Frcs. ver­urteilt. Außerdem wurde der Verleger dazu verurteilt, Trarieux je 10 Frcs. zu zahlen für jedes in Zukunft noch

I zu verkaufende Exemplar der Broschüre.

Paris, 4. Januar. DemTemps" zufolge grassiert in der Garnison von Cherbourg der Typhus. Zahl­reiche Marine-Soldaten sind erkrankt. Mehrere Todesfälle I sind bereits vorgekommen.

Paris, 4. Januar. Beim Neujahrs-Empfang im New- Yorker russischen Klub betonte Großfürst Cyrill, England und Rußland würden einander in China nicht chikanieren. Die Selbstverwaltung Chinas sei fortan unmöglich.

Loudon, 4. Januar.Daily Mail" wird aus Singa- pore telegraphirt: Nach einer telegraphischen Meldung aus Jlo-Jlo sind 5000 Amerikaner dort umge­kommen. Die Eingeborenen treffen Vorbereitungen, um die Ausschiffung der Amerikaner zu verhindern.

! Loudon, 4. Januar. Nach einer Meldung derDaily Mau" aus Kairo hat Lord Kitchener bereits die Stelle für die neu zu erbauende Schule bezeichnet. Die Grund­steinlegung werde in den nächsten Tagen Lord Cromer Persönlich vollziehen.

Die Königin Viktoria hat persönlich in die Verhandlungen zwischen England und Abyssinien eingegriffen, um das Mißtrauen des Kaisers Menelik zu beschwichtigen, und zwar in einer Weise, die eigenartig ist und der Klug­heit einer welterfahrenen Frau alle Ehre macht. Sie trug, wie schon einmal der Draht meldete, ihre Glückwünsche in Abyssinien mit Höchsteigner Stimme vor; da aber eine Reise dorthin zu beschwerlich gewesen wäre, vertraute sie ihre Worte dem Phonographen an. Wie man jetzt weiter mit­teilt, sprach sie auf eine phonographische Rolle, laut amt­licher britischer Beglaubigung, am 8. August in Osborne folgenden Gruß:Ich, Viktoria, Königin von England, hoffe Ihre Majestät in bester Gesundheit. Ich danke Ihnen für den gütigen Empfang, den Sie meinen Gesandten Rodd und Harrington bereitet haben; ich wünsche Ihrer Majestät und der Kaiserin Glück und allen Erfolg und ich hoffe, daß die Freundschaft zwischen unfern beiden Reichen beständig zunehmen möge. Menelik ließ das freudige Ereigniß seinem Heerlager durch zahlreiche Kanonenschüsse verkünden, und

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Bekanntmachung.

Es ist wiederholt vorgekommen, daß die bestehenden Reichs-Telegraphenanlagen wegen Mangel an der nötigen Vorsicht bei der Fällung von Bäumen, bei der Ausästung von Baumpflanzungen, durch unvorsichttges Anfahren, sowie infolge Zertrümmerung der in den Telegraphenlinien befind­lichen Porzellan-Isolatoren durch Steinwürfe rc. derart be­schädigt worden sind, daß Störungen und Unterbrechungen «es Telegraphenbetriebes eintreten.

Da die Beschädigung, bez. Gefährdung der zu öffent- ,ßroc(fcn dienenden Telegraphenanlagen gemäß der §§317 und 318 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich strafbar ist, werden im Nachstehenden die bezeichneten Paragraphen zur Nachachtung und Warnung hiermit in Erinnerung gebracht.

§ 317.

x« vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft. M 7

§ 318.

Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken die- egraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft bieniÄr M bie zur Beaufsichtigung und Be- ft,n?n9cn^Crr Telegraphenanlagen und Zubehörungen ange- stellten Personen, wenn sie durch Vernachlässigung der ihnen Obliegenden Pflichten den Betrieb verhindern oder gefährden.

§ 318a.

m«6iA«®0r,?r'f,cn 'N den §§ 317 und 318 finden gleich- . ^"^udung auf die Verhinderung des Betriebs der zu öffentlichen Zwecken dienenden Rohrpostanlagen.

,1C jEr Telegraphenanlagen im Sinne der §8 317 und 31» sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.

Gießen, den 4. Januar 1899.

Großh. Kreisamt Gießen.

v. Bechtold. I

Bekanntmachung,

treffend: die Mathildenstiftung für Oberhessen.

rem Voranschlag der Mathildenstiftung für Ober- Wn sind für das Jahr 1899 etwa 1200 Mk. vorhanden, |

Amtlicher Wl.

Gießen, den 3. Januar 1899.

Betr.: Die Feuerstättenvisitation pro 1899.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

8* Nie Großh. Bürgermeistereien de- Kreises.

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß die Feuer­visitatoren angewiesen worden sind, mit der Vornahme der Feuerstättenvisitationen zu beginnen, und die aufzunehmenden Protokolle spätestens bis zum 1. März l. I. bei uns ein- gereicht sein müssen.

v. Bechtold.

| welche zu wohlthätigen Zwecken verwendet und womit in erster Linie die in der Provinz bestehenden Kleinkinderschulen I bedacht werden sollen.

Es werden hiernach die Vorstände solcher Schulen, für I welche eine Subvention gewünscht wird, aufgefordert, ihre I desfallsigen Gesuche, mit welchen eine möglichst ausführliche | Mitteilung über Ausdehnung, Mittel und Bedürfnisse der I betreffenden Anstalt zu verbinden ist, bis zum IO. Feb­ruar I. I. an den unterzeichneten Vorstand der Stiftung I gelangen zu lassen.

Gießen, den 4. Januar 1899.

Der Vorstand der Mathildenstiftung für Oberheffen.

I. V.: v. Bechtold, I Großh. Provinzialdirektor.

Deutsches Reich.

Berlin, 4. Januar. Der Neujahr-Empfang der kom­mandierenden Generale hat bekanntlich am 1. Januar infolge der Erkrankung des Kaisers ausfallen müssen. Die Generale haben nun, wie dieNational-Zeitung" hört, zum 18. Januar noch einmal nach Berlin Befehl erhalten I um vorn Kaiser empfangen zu werden.

Berlin, 4. Januar. Das erste parlamentarische Dmer in dieser Session findet bei dem Reichskanzler am 12. Januar, Abends 7'/, Uhr, statt. Es sind dazu auch die Minister, Staatssekretäre und Bevollmächtigten zum I Bundesrathe geladen.

Berlin, 4. Januar, Professor Adolf v. Menzel empfing gestern Mittag den Vorstand des Vereins Berliner Künstler, welcher ihm die Glückwünsche des I Vereins zur Verleihung des Schwarzen Adlerordens über­brachte, und ihn zu dem Feste im Künstlerhause am 9. Januar einlud. Professor Menzel nahm die Einladung £!' Zeitig überbrachte Director Anton v. Werner die Glückwünsche des Lehrerkollegiums der königlichen Hochschule für die bildenden Künste.

Berlin, 4. Januar. In parlamentarischen Kreisen wird I angenommen, daß die Verhandlungen Über die Inter­pellation von Wangenheim wegen der Fleischnot wludestens zwei Tage beanspruchen werden. Alsdann kommt die Militär-Vorlage zur ersten Beratung, an welche sich die erste Lesung des Etats anschließt, soweit derselbe nicht der Budget-Kommission überwiesen ist, da sich der Senioren- Konvent noch nicht über die Reihenfolge der Erledigung der emgebrachten Anträge schlüssig gemacht hat.

Berlin, 4. Januar. Ein Berichterstatter meldet, im I Justizministerium sei ein Gesetzentwurf betreffend die Haftung des Staates, der Gemeinde und anderer Kom- munal-Verbände für die Versehen der Beamten aus­gearbeitet worden. Die Vorlage habe die Zustimmung des | Staatsministeriums gefunden und soll dem Landtage zugleich mit dem Etat zugehen.

Berlin, 4. Januar. Der Justiz-Ausschuß des Bundes- I rats wird derNational-Zeitung" zufolge morgen in der I Lippe'sch en Angelegenheit Beschluß fassen. Ob dies auch alsbald in der morgen stattfindenden Plenarsitzung I geschehen wird, ist noch ungewiß.

Berlin, 4. Januar. DerReichsanzeiger" veröffent­licht die bereits bekannte Ernennung des bisherigen Legativns- I rates Dr. Mumm von Schwarzen stein zum Gesandten I am luxemburgischen Hofe.

Berlin, 4. Januar. DerNordd. Allgem. Ztg," zu- I folge steht zu erwarten, daß der im Reichsschatzamt aus- I gearbeitete Entwurf eines neuen Zolltarifs vor dem Spätherbst dieses Jahres mit Berücksichtigung der eventuell I seitens der Regierungen gewünschten Aenderungen so weit I fertig fein wird, daß er als Unterlage für die weiteren I Beratungen dienen kann. Man darf ferner annehmen, I daß der Entwurf dann gleichzeitig auch anderen Berufs- I Körperschaften, welche den Handel, die Industrie und Land­wirtschaft vertreten, wird bekannt gegeben werden. Wenn I die Regierung es für angezeigt erachtet, den Entwurf jetzt I noch nicht mitzuteilen, so liegt dies wahrscheinlich daran, I daß sie keine Veranlassung zu einem Streit über die Zoll- I fätze geben möchte, ehe das Streitobjekt einigermaßen fest- I gesetzt ist.