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Nir. 55 Zweites Blatt Sonntag den 5. März
1899
Gießener Anzeiger
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Die Plenarversammlung des deutschen Handelstages,
ixlche, wie wir bereits in vor. Nr. mitteilten, am 2. d. M. n Berlin stattfand und von Kommerzienrat Frentzel mit einem Hoch auf den Kaiser und eine Gedenkrede auf die verstorbenen zwei ersten Kanzler des Deutschen Reiches eröffnet wurde, beriet zunächst über den Entwurf eines Gesetzes über die privaten Versicherungs-Unternehmungen. Der Ausschuß hatte hierzu folgende Er- klürung beantragt:
„Der Entwurf eines Gesetzes über die privaten Versicherungs-Unternehmungen bezweckt die öffentlich-rechtliche Regelung des Versicherungswesens und will den Betrieb von Versicherungsgeschäften von staatlicher Erlaubnis abhängig machen und staatlicher Beaufsichtigung unterwerfen. Ist eine derartige Sonderbehandlung der Versicherung, abgesehen vielleicht von der Lebensversicherung, weder durch die Natur des Geschäfts noch durch üble Erfahrungen gerechtfertigt, so soll doch jene Grundlage des Gesetzentwurfs nicht angefochten werden, da sie für den größten Teil des Deutschen Reichs dem geltenden Rechte sich anschließt und di«' erstrebte Einheitlichkeit erhebliche Mißstände beseitigen würde. Im Interesse dieser Einheitlichkeit sollte auch die Reichsaufsicht auf diejenigen Versicherungsanstalten erstreckt «erden, deren inländischer Geschäftsbetrieb auf das Gebiet eines Bundesstaates beschränkt ist. Indessen gehen die für bcn Staat vorgesehenen Befugnisse über das Maß des Zulässigen hinaus. Die Versicherungs-Unternehmungen dürfen nicht durch dehnbare Bestimmungen dem freien Ermessen der Behörden preisgegeben werden, und es ist Sorge dafür zu tragen, daß nicht die Beaufsichtigung, in die innerste Geschäftsführung eindringend und Auskunft über sie fordernd, zu schwerer Belästigung und Schädigung ausarten kann. Die Geltung des Gesetzes ist auf die Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Feuer-, Hagel- und Viehversicherung zu beschränken. Die öffentlichen Versicherungsunternehmungen, soweit sie nicht als Landesanstalten staatlich geleitet werden, sind dem Gesetz zu unterwerfen. Zu beseitigen sind im Entwurf die beiden empfindlichen Mängel, die darin bestehen, daß nicht versucht wird, der Vielgestaltigkeit der Besteuerung in den verschiedenen Teilen des Deutschen Reichs ein Ende zu machen, und daß gewiffe landesgesetzliche Vorschriften (polizeiliche Ueberwachung des Abschlusses von Feuerversicherungsverträgen, Verbot des unmittelbaren Abschlusses von Feueroersicherungsverträgen mit im Ausland befindlichen Anstaltsoerwaltungen) unberührt bleiben sollen. Die vorgetragenen Bedenken, zu denen noch eine Reihe anderer hinzukommt, sind so gewichtig, daß dringend zu wünschen ist, der Ent- wurf möge in ihrem Sinne umgearbeitet werden. Endlich ist noch die Forderung zu erheben, daß sobald wie möglich auch die privatrechtliche Regelung des Versicherungswesens herbeigeführt werde."
Nach kurzer Debatte, in welcher Geheimrat Gruner den Standpunkt der Reichsrcgierung vertrat, erfolgte einstimmige Annahme der Erklärung.
Ueber Punkt 4 der Tagesordnung: Wasserbauver- Wallung iuPreußen, referierte Stadtrat vr. Weigert- Berlin. Seine Ausführungen gipfelten darin, daß die gefahrlose Abführung des Wassers keineswegs eine vorwiegend landwirtschaftliche Angelegenheit sei; am Verkehr au.f den natürlichen und künstlichen Gewässern seien Industrie, Handel und Schifffahrt in erster Linie beteiligt. Der Forderung, daß die Aufgaben der Wafferbauverwaltung einer Behörde anvertraut werden, die die Förderung des Verkehrs nicht hinter einseitigen oder vermeintlichen Jn- tereffeu eines einzelnen Berufsstandes zurücktreten lasse, entspreche das Landwirtschaftsministerium nicht. Der Handels- tag spricht sich entschieden dagegen aus, daß in Preußen die gesamte Wafferbau-Verwaltung dem Ministerium für La ndwirtschaft, Forsten und Domänen übertragen werde.— Der einstimmig angenommene Antrag betr. Schädigung ie 8 Handels durch Konsum-Genossenschaften mtb Landwirtschaftskammern lautet:
„Die freie, auf eigener Kraft beruhende Entfaltung ge- »oßsenschaftlicher Thätigkeit ist ein Recht, dessen Ausübung den Beteiligten großen Nutzen gewähren kann und vom Staate nicht behindert, sondern eher gefördert werden sollte. Di:tse Förderung darf jedoch nicht so weit gehen, daß durch iie Geld- und Machtmittel des Staates andere Erwerbskreise im Wettbewerb benachteiligt werden. Wenn Preußen dazu Mngt, erhebliche Staatsmittel zur Errichtung von land- »ivtschaftlichen Getreidclagerhäusern zu bewilligen, und diese
Häuser landwirtschaftlichen Genossenschaften zu günstigeren Bedingungen zu überlasten, als zu denen Kaufleute sich solche Räume verschaffen können, so muß wenigstens verlangt werden, daß die so unterstützten Genossenschaften keine andere, den Handel beeinträchtigende Thätigkeit ausüben, als diejenige, die bei Bewilligung der Staatsmittel ins Auge gefaßt wurde. Demnach ist solchen Genossenschaften, sofern sie sich nicht auf die Lagerung, die Bearbeitung und den Verkauf des von den Genossen erzeugten Getreides beschränken, die Staatshilfe zu entziehen. Ferner muß Verwahrung dagegen eingelegt werden, daß Landwirtschaftskammern, die nach Art von Behörden mit staatlicher Autorität ausgestattet sind, ein Besteuerungsrecht besitzen, und Geldmittel vom Staat beziehen, durch den Betrieb kaufmännischer Geschäfte den Handel schädigen. Wenn auch die Begründung des preußischen Gesetzes über die Landwirtschaftskammern für diese eine genossenschaftliche Thätigkeit in unbestimmtem Umfang vorsah, so findet sich doch in den Bestimmungen des am 30. Juni 1894 erlassenen Gesetzes keine Rechtfertigung dafür, daß eine Kammer für die Landwirte ihres Bezirks Einkaufs- und Verkaufsgeschäfte besorgt. Ein derartiger Betrieb ist daher den Landwirtschaftskammern zu untersagen.
Dem folgenden Punkte der Tagesordnung: „Aende- rung des Bankgesetzes" lag folgender Antrag (Berichterstatter Dr. Soetbeer-Berlin) zu Grunde: Nachdem der Deutsche Handelstag sich am 14. März 1898 gegen eine Verstaatlichung der Reichsbank erklärt hat, erkennt er es mit großer Befriedigung an, daß der Bundesrat in dem Entwurf eines Gesetzes betr. die Abänderung des Bankgesetzes vom 14. März 1875 denselben Standpunkt einnimmt und keine wesentlichen Aenderungcn an der bewährten Verfassung und Verwaltung der Reichsbank vorschlägt. Die vom Gesetzentwurf in Aussicht genommenen Maßregeln einer mäßigen Verstärkung des Grundkapitals und Reservefonds und einer nicht unerheblichen Erhöhung des steuerfreien Notenkontingents der Reichsbank verdienen gebilligt zu werden. Desgleichen erscheint die Verpflichtung der Privatnotenbanken, nicht unter dem Prozentsatz der Reichsbank zu diskontieren, als zweckmäßig, um der im öffentlichen Interesse von der Reichsbank zu betreibenden Diskontpolitik eine größere Wirksamkeit zu sichern. Damit das deutsche Wirtschaftsleben, das in hohem Maße von dem Schicksal der Reichsbank abhängig ist, vor schädlicher Beunruhigung bewahrt bleibe, ist es dringend geboten, die Frist, nach deren Ablauf das Reich die Reichsbank aufheben oder ihre Anteile erwerben kann, von zehn auf zwanzig Jahre zu verlängern. Endlich würde es einem in mittleren und kleineren Orten vielfach geäußerten, berechtigten Wunsch entsprechen, wenn die Anstalten der Reichsbank auch in Städten von 80000 und weniger Einwohnern zur Annahme der Privatbanknoten verpflichtet würden.
Hierzu wurde von einer Anzahl Handelskammern, darunter Darmstadt, Friedberg, Gießen, Mainz, Offenbach und Worms beantragt, an Stelle von Satz 2 des Soetbeer'schen Antrages zu setzen:
„Dagegen erscheint eine Verpflichtung der Privatnotenbanken, nicht unter dem Prozentsatz der Reichsbank zu diskontieren, nicht allgemein, sondern nur für den Fall als gerechtfertigt, daß sie nach Lage der Umstände von der Reichsbank für erforderlich gehalten wird, um einem Abfluß von Gold ins Ausland entgegenzuwirken."
Dieser Antrag wurde durch das Fehlen verschiedener denselben Standpunkt vertretender bezw. geneigter Kammern mit geringer Majorität abgelehnt. — Nach erfolgter Wahl des Ausschusses, die auf die bisherigen Mitglieder fiel, wurde die Versammlung geschloffen.
Profitwut bei Kapitalisten und Genoffen.
Einen Beitrag dazu, wie es mit der Profitwut der Unternehmer eigentlich steht, die von der Sozialdemokratie den Arbeitern vorgespiegelt wird, um sie mit Mißtrauen gegen ihre Arbeitgeber zu erfüllen, liefert das Organ des Zentralvereins für das Wohl der arbeitenden Klaffen, der „Arbeiterfreund" in der von ihm im letzten Vierteljahrsheft des verflossenen Jahres veröffentlichten „Ehrentafel". Er führt darin die im Jahre 1898 von Industriellen, Privaten und Aktiengesellschaften im deutschen Reiche den Arbeitern und deren Angehörigen bezw. notleidenden Volksschichten gemachten außerordentlichen Geschenke und Leistungen auf. Die Zeitschrift setzt aber hinzu, daß diese Zusammenstellung, weil sie nur auf den durch die Preffe und Geschäftsabschlüsse ihr bekannt gewordenen Notizen beruht, auf Voll
ständigkeit keinen Anspruch machen kann. So sind z. B. die Stiftungen eines schlesischen Großindustriellen im Betrage von 1 Million Mark, sowie die Krupp'schcn Zuwendungen im verflossenen Jahre nicht erwähnt. Aber auch ohne diese beläuft sich die Gesamtsumme der in die Oeffent- lichkeit gedrungenen Stiftungen auf 27,4 Millionen Mark, an denen 241 Geber und zwar 103 Aktiengesellschaften, 90 private Arbeitgeber und 48 sonstige Personen beteiligt sind. Nach dem Willen der Stifter sollen die Summen verwendet werden, wie folgt:
Mark
Auf allgemeine Arbeiterwohlfahrtszwecke sowie auf gemeinnützige Anstalten und Ein
richtungen . 8550998
auf Begründung und Ergänzung von statutarisch geregelten Pensions- und Unterstützungskassen 7 871 115
auf Sanatorien, Erholungszwecke, Krankenpflege 4 265000 auf Zwecke für Erziehung und Fachbildung . 2017 000
auf Altenheime und Altersversorgung . . . 1070000
auf Förderung von Kunst und Wissenschaft . 870000
auf Gratifikationen und Lohnprämien . . . 701563
auf Förderung von Wohnungserwerb . . . 520200
auf Armenunterstützungen 407000
auf Unterstützung von Arbeiter-Hinterlaffenen 403000
auf Blindenfürsorge * . . 363000
auf Badeeinrichtungen 210000
auf Volksparks und Verschönerungen . . . 96000
auf Unterstützung für Kleinkaufleute und Klein
gewerbetreibende ........ 55600
Das ist die praktische Sozialpolitik der Unternehmer, die sich von der Politik derjenigen Herren, die Sozialpolitik aus den Taschen anderer treiben, wesentlich unterscheidet. Mit diesen Thatsachen vergleiche man ferner die rücksichtslose Ausbeutung, der die Arbeiter anerkanntermaßen in sozialdemokratischen Unternehmungen ausgesetzt sind, besonders in den sozialdemokratischen Konsumvereinen in Sachsen, aus denen seitens der Angestellten unaufhörlich Klagen über schlechte Bezahlung, übermäßige Arbeitszeit, mangelhafte Sonntagsruhe und schlechte Behandlung erhoben werden, zuletzt noch in einem Fachblatte, dem Handlungsgehilfenblatte. Nach diesem Fachblatte läßt der große Konsumverein in Schedewitz bei Zwickau, an dessen Spitze bekannte Sozialdemokraten stehen, trotz 15 bis 16 Prozent Dividende in den letzten Jahren sich eine schwere Ausbeutung seines Personals zu Schulden kommen und behandelt dasselbe zudem noch schlecht. Dieses Unwesen muß in der letzten Zeit einen Umfang angenommen haben, der ein Totschweigen als nicht mehr möglich erscheinen läßt; denn der sozialdemokratische „Vorwärts" selbst muß von der Sache Notiz nehmen und den profitwütigen Genossen den Text lesen. Er schreibt:
„Bei der Sucht in Arbeiterkreisen, Konsumvereine zu - gründen, muß nachdrücklichst darauf aufmerksam gemacht werden, daß es alsdann auch eine einfache Anstandspflicht ist, dem Bedienungspersonal in Bezug auf Bezahlung, Arbeitszeit, Sonntagsruhe usw. diejenige Stellung einzuräumen, die seit Jahren die Arbeiterklasse gegenüber den Unternehmern verlangt. Gegen diese Forderungen verstößt aber noch immer ein Teil der von Arbeitern geleiteten Konsumvereine aufs schroffste. Die Sucht nach Dividende darf die einfachsten Forderungen der Gerechtigkeit nicht in den Hintergrund drängen, sonst kann man es den Gegnern nicht verdenken, wenn sie aus solchen Widersprüchen zwischen Theorie und Praxis ihre Vorwürfe herleiten."
Die Handlungsweise der sächsischen Betriebsleiter ist wieder ein Beweis dafür, daß die Führer der Sozialdemokratie an die angeblich von ihnen vertretenen Arbeiterin- tereffen gar nicht denken, wenn sie mit deren Wahrung betraut sind; der Sinn ihres Vorgehens gegen die „Kapitalisten" und Unternehmer ist eben einfach: Geh weg, damit ich mich an deine Stelle setzen kann. Hoffentlich werden einmal auch den heute noch im Banne sozialdemokratischer Verhetzung stehenden Arbeitern die Augen darüber aufgehen, auf welcher Seite ihre Jntereffen besser gewahrt sind. I. Z.
Deutsches Reich.
M.P.C. Berlin, 3. März. Nicht nur die Ausfuhr von Zucker aus Deutschland nach den Vereinigten Staaten, sondern auch die anderer deutscher Waren ist in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. So ist z. B. die Ausfuhr gegenüber 1896 zurückgegangen bei baumwollenen Strumpfwaren um 6 Millionen Mark, bei Bunt-,


