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4.6.1899 Erstes Blatt
 
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Sonntag den 4. Ium

Erstes Blatt.

1899

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Zlnrts- und Zlnzeigablntt für den Kreis Gietzen

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B<i Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.

^teiuflsprcfs vierteljährlich

2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn.

Awimjmr von Anzeigen zu der nachmittag- für den felOjekn leg erscheinenden Nummer bi- vorm. 10 Uhr.

«tk Anzrigen-Bermittlung-stellen de- In- und Au-landeS nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen.

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doch der mit Kindersegen bedachte Mann schwerer von der Besteuerung getroffen werde als ein Junggeselle, der sich mit 5000 Mk. ein behagliches Heim schaffe. Ministeriaö rat Krug zu Nidda erklärt, der Antrag passe nicht zur Vermögenssteuer, und Hesien werde im Deutschen Reiche als Unikum dastehen, da weder Preußen, Bayern noch Württem­berg eine Mobiliarsteuer habe. Das Prinzip einer Luxus­steuer sei an sich nicht von der Hand zu weisen und habe eine gewisse Sympathie. Die Art der Besteuerung müsse aber auf anderen Grundlagen aufgebaut werden. Abg. Jöckel als Berichterstatter tritt dem Antrag Ulrich und Friedrich entschieden entgegen und bittet um Annahme des Ausschußantrags.

Art. 6 wird hierauf mit dem Amendement Friedrich Das Mobiliarvermögen von 8000 Mk. an zur Steuer heranzuziehen" mit 20 gegen 16 Stimmen angenommen. Der Antrag Ulrich wurde gegen 19 Stimmen abgelehnt.

Die Art. 712 werden ohne Debatte angenommen.

Zu Art. 13 haben die Abg. Ulrich und David folgenden Antrag eingebracht:

Wir beantragen dem Art. 13 folgende Fassung zu geben: Die Vermögenssteuer beträgt: bei einem Vermögen von 3000 Mk. bis ausschließlich 4000 Mk. jährlich 1,65 Mk. und steigt bei höherem Vermögen bis ausschließlich 30 000 Mk. für jede angefangenen 1000 Mk. um je 55 Pfg. jähr­lich ; bei einem Vermögen von 30 000 Mk. bis ausschließlich 32 000 Mk. jährlich 18 Mk. und steigt bei höherem Ver­mögen bis ausschließlich 60 000 Mk. für jede angefangenen 2000 Mk. um je 1,20 Mk. jährlich; bei einem Vermögen von 60 000 Mk. bis ausschließlich 63 000 Mk. jährlich 42 Mk. und steigt bei höherem Vermögen bis ausschließlich 90 000 Mk. für jede angefangenen 3000 Mk. um je 2,10 Mk. jährlich; bei einem Vermögen von 90 000 Mk. bis ausschließlich 94 000 Mk. jährlich 72 Mk. und steigt bei höherem Vermögen bis ausschließlich 150 000 Mk. für jede angefangenen 4000 Mk. um je 3,20 Mk. jährlich; bei einem Vermögen von 150 000 Mk. bis ausschließlich 156 000 Mk. jährlich 135 Mk. und steigt bei höherem Vermögen bis ausschließlich 300 000 Mk. für jede angefangenen 6000 Mk. um je 4,50 Mk. jährlich; bei einem Vermögen von 300 000 Mk. bis ausschließlich 310 000 Mk. jährlich 300 Mk. und steigt bei höherem Vermögen für jede angefangenen 10 000 Mk. um je 10 Mk. jährlich.

Abg. Ulrich begründet den Antrag. Geh. Staatsrat Krug erklärt denselben für die Regierung für unannehmbar. Abg. Weidner und Genossen stellen zu Art. 13 einen Vertagungsantrag, um zu dem Antrag Ulrich und Genossen Stellung nehmen zu können. Geh. Staatsrat v. Krug hält diesen Antrag für überflüssig, da die Regierung der Tendenz des Antrags Ulrich in keiner Weise näher treten könne. Eine große Anzahl von Abgeordneten sprechen sich für die Aussetzung der Beratung bis zur Debatte über die Stempelsteuer aus, und wird der Antrag einstimmig ange­nommen. Die Art. 14 bis 41 werden sodann ohne De­batte nach den Ausschußanträgen angenommen. Ebenso die Art. 42 bis 56. Damit ist das ganze Gesetz bis auf Art. 13 genehmigt. Morgen früh 9 Uhr Fortsetzung der Be­ratung mit dem Gesetzentwurf der Klassenlotterie und Hunde­steuer.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Uotkskunde.

«drrfle für Depeschen: Anzeiger Hieße«. Fernsprecher Nr. 51.

- Nthmiarkte eine Verlosung von Vieh und landwirtschaftlichen Sträl en zu verbinden. Großh. Ministerium des Innern l|il die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser ^ütrlofung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr d 5000 Lose zu 1 Mark das Stück, ausgegeben werden b«irfen und mindestens 60 Prozent des Bruttoerlöses aus dmi Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen p verwenden sind.

Zugleich ist der Vertrieb der Lose in der Provinz Nerheffen gestattet worden.

Gießen, den 1. Juni 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Gefunden. 3 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Geld- M, 1 Uhr-Anhängsel, 1 Taschenmesser, 1 Regenschirm, IPaar Kinderschuhe, 1 Schürze, 1 Zwicker, 1 Päckchen klaff, 1 Handtuch, 1 Mundharmonika, 1 Gummiball, I Hundehalsbald und 1/4 Pfund gebrannter Kaffee.

Gießen, den 3. Juni 1899.

Großherzogliches Polizeiamt.

I. V.: Roth.

Weidner betont, daß es nicht seine Absicht gewesen sei, den Aktiengesellschaften nahezutreten. Notwendig sei eS aber unter allen Umständen, daß die Aktiengesellschaften mit ihrem Vermögen zu besteuern seien. Geh. Staatsrat Krug kann die Ansicht des Vorredners nicht teilen, und die Annahme des Antrages David auf Heranziehung juristischer Personen zur Vermögenssteuer würde der Re- gierung das Gesetz unannehmbar machen. Auch der Abg. Jöckel als Berichterstatter hält den Antrag für ent­schieden zuweit gehend und die Einschätzung der Gesell­schaften ungeheuer schwierig. Die Bezeichnung Vermögens­steuer wünscht er umgeändert inErgänzungssteuer". Er verweist dabei noch auf Preußen mit seinen vielen Aktien- Unternehmen, welche doch sicher zur Steuer herangezogen würden, wenn etwas dabei herausspringen würde. Er bittet um Annahme des Ausschußantrages. Bei der Abstimmung wird Art. 3 mit dem Amendement Ulrich und Friedrich angenommen; desgleichen der Artikel 4 und 5 des Gesetzes.

Zu Art. 6, welcher das steuerfreie Vermögen festsetzt, beantragen die Abgeordneten Ulrich und David, daß auch die Luxusartikel im Haushalt, wie Kunstgegenstände, Bilder, Gold- und Silbergegenftände u. s. w., zur Ver­mögenssteuer herangezogen werden sollen. Die Besteuerung soll erst mit dem Werte von 5000 Mk. beginnen. Ober­finanzassessor Becker weist auf die Belästigungen des Publikums hin, welche aus dem Anträge Ulrich entspringen würden, und die besteuerbare Feststellung dieser Luxus­gegenstände in den Familien werde eine Reihe von Un­zuträglichkeiten zur Folge haben und der Ertrag einer solchen Steuer sei sehr gering. Abg. Reinhard ist im Prinzip nicht gegen die Besteuerung in dieser Form; auch er habe die Meinung, daß noch eine ganze Reihe von Ver­mögen vorhanden find, welche der Besteuerung würdig wären. Thatsache sei, daß der Wert der Kunst­gegenstände um mehr als das Doppelte gestiegen sei. Der Kern des Antrages sei gut, aber schwer durchführbar. Geh. Staatsrat Krug hebt hervor, daß mit dem Anträge Ulrich gerade die mittleren Steuerzahler am meisten ge­troffen würden. Auch in Preußen sei man von der Ein­führung einer Luxussteuer zurückgekommen, weil man eine derartige Besteuerung für bedenklich hielt. Abgeordneter Weidner kann für den Antrag Ulrich eintreten, da er den Nagel auf den Kopf trifft. Wenn man den Landwirt mit seinen Betriebsmitteln zur Steuer heran­ziehe , umsomehr müsse man den reichen Mann mit seinem Luxus mit der Vermögenssteuer treffen. Oberfinanzassessor Becker bestreitet, daß der Beamte bei der Besteuerung besser behandelt werde, wie der Landwirt. Die Feuerversicherungs-Policen seien keinesfalls zur Fest- stellung des Vermögens zu verwenden. Er weist nochmals auf die außerordentlichen Schwierigkeiten hin, welche die Einführung einer solchen Besteuerung in sich führe. Auch zu den Mühen und Kosten werde der Ertrag der Steuer in keinem Verhältnis stehen, da bei einem Steuerkapital von 30 Millionen Mark ca. 16,000 Mk. Steuern eingehen. Die demnächstige Besteuerung der Feuerverficherungspolicen treffe das Mobiliar schon genügend und aus diesen Gründen bitte er, den Antrag abzulehnen. Abg. Schröder hält es für außerordentlich bedenklich, daß man auch Samm­lungen von Münzen, Kunstgegenständen und Porzellan als Besteuerungsobjekte verwenden wolle. Damit werde man hemmend auf das Kunstgewerbe einwirken. Von sozial­politischem Gesichtspunkte aus sei diese Besteuerung zurück­zuweisen und auch in der ersten Kammer werde der Antrag nicht angenommen werden. Wenn auch einige Gründe für eine solche Besteuerung sprechen, so sei doch die Ausführung mit den denkbar größten Schwierigkeiten verknüpft. Abg. Friedrich geht von dem Gedanken aus, daß das Haus sich klar sei, daß die leistungsfähigen Schultern herangezogen und die schwachen entlastet werden. Man müsse frank und frei anerkennen, daß der Antrag Ulrich diesem Grundgedanken entspreche, weil durch denselben die Einführung einer Luxussteuer hindurchleuchte. Die von verschiedenen Setten betonten Schwierigkeiten bei der Be­steuerung fürchte er nicht, insbesondere da mit dieser Be­steuerung Objekte getroffen würden, welche bei der Ein­kommensteuer nicht zu fassen seien. Die Heranziehung des großen Reichtums müsse die Aufgabe der Regierung sein, denn Geben sei doch Sache der Reichen. Er stellt den Antrag, die Besteuerung erst bei 8000 Mk. eintreten zu lassen. Abg. Häusel erblickt in dem Antrag Ulrich eine schwere Schädigung des Gewerbes und der Industrie. Graf Oriola weift ebenfalls darauf hin, daß es schr schwierig sei, eine richtige Besteuerungsgrenze zu ziehen, da

Bekanntmachung.

Der Zahltag für Dienstag den 6. I. Mts. wird aus- «hmsweise nur von vormittags 7 bis 10 Uhr statt- fiiden.

Gießen, den 2. Juni 1899.

Großherzogliche Diftrits-Einnehmerei Gießen I.

Hansult.

Gießen, den 1. Juni 1899.

lieh..: Die polizeiliche Beaufsichtigung der Spinnstuben. Dis Großherzogliche Kreisamt Gießen em Hie Großh. Bürgermeistereien deS Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserer Auflage vom

April 1899 (Amtsblatt ohne Nr.) noch nicht nach- gafunmrn sind, werden an deren Erledigung mit Frist von ad^t Idigcn erinnert.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Der Ortsvorstand von Hungen beabsichtigt mit dem

18. September I. I in Hungen stattfindenden

Males und Provinzielles.

Gießen, den 3. Juni 1899.

Hessische Staatslotterie. Nach einer Telephonmeldung aus Darmstadt hat heute vormittag die Zweite Kammer den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung einer staat­lichen Klassenlotterie, gegen 7 Stimmen angenommen. Gegen das Gesetz stimmten die Sozialdemokraten, sowie die Abgeordneten Schröder und Schönberger.

* Kunstverein. Das Kolossal-Gemälde von Paul Bouchard-PariS,Die Stummen des Serails" ist heute, von Hamburg kommend, im Turmhaus am Brand eingetroffen, kann aber infolge zu späten Eintreffens erst in kommender Woche mit einem weiteren Teil neuer Bilder zur Ausstellung gelangen. Im Laufe dieser Woche find neu ausgestellt worden von K. Stockmayer-Baden-Baden 1. Por­trät, 2. Sonnenschein, von O. Fritz-Gießen Porträt, von C. Engel f (alter hessischer Meister) Ein Spaß in Ehren, kann niemand wehren. Ferner ist die Ausstellung mit in­teressanten Gemälden und Radierungen aus Worpswede be­schick worden, von den Künstlern O. Modersohn, F. Over­beck, F. Makensen, H. a. Ende und H. Vogeler.

** Kriegerfest. Die auf gestern abend anberaumte Probebeleuchtung des Festplatzes (Oswalds Garten)

Bekanntmachung,

3klr. Maul- und Klauenseuche zu Allendorf a. d. Lahn.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Allendorf i 1 Lahn erloschen und die erforderliche Desinfektion a »»geführt ist, wird die angeordnete Gehöftsperre wieder cr-rchchden.

Gießen, den 2. Juni 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bech told.

Bekanntmachung,

bücheffind: Die Feuerlöschverhältnisse auf Hofgut Schiffenberg.

5! achdem die Feuerlöschverhältnisse aus Hofgut Schiffen- br-ig neu geordnet und wesentlich verbessert worden sind, wir mit Zustimmung des Kreisausschusses in Er- gÄnzur g des § 21 der Kreisfeuerlöschordnung bestimmt, diurj Schiffenberg derart in einen Brandhilfsverband mit fcter Gemeinde Watzenborn-Steinberg ausgenommen wird, hftil d iese die gesetzliche, beim Großh. Beigeordneten zu Witzen born zu erbittende Brandhilfe leistet.

Gießen, den 30. Mai 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Hessischer Landtag.

Zweite Kammer der Stände.

nn. Darmstadt, 2. Juni 1899.

Die Sitzung wird um 1/ilQ Uhr eröffnet.

Am Regierungstische: Geh. Staatsrat Krug zu Ai'dda, die Ministerialräte Rothe, Bitte! und Deißler iitbo die Regierungsräte Rhode und Becker.

Das Haus ist sehr schwach besetzt.

Die Beratung des Gesetzentwurfes über die Ver- nöigenSsteuer wird mit Arttkel 3 fortgesetzt. Abg.

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