Nr. 3 Zweites Blatt Mittwoch de« 4. J<mu«
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Gießener Anzeiger
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Amtlicher Feil.
Bekanntmachung,
betreffend das Ersatz-Geschäft für 1899.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Ordnung werden:
1) alle im Jahre 1879 geborenen Militärpflichtigen, sowie
2) die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht -«r Musterung gestellt haben, oder
8) welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt ober ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Ent« scheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauerudeu Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungödiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrik, arbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit aufgefordert, fich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 5. Januar bis zum 15. Januar l. I bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, deziehungswerse ihres dauernden Aufenthaltsortes zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte l icht geboren sind, ihren Geburtsschein, welcher nunmehr von dem betreffende» Standesamt zu erwirken ist, und wenn sie sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Losungs-Schein vorzulegen.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Die fertigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung ausgeschloffen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen MUitärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend find, find deren Eltern, Vormünder, L hr-, Brod, und Fabrikherren zu diesen Anmeldungen verpflichtet.
Die Groß herzoglichen Bürgermeistereien des Kreises «erden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu laffen.
Gießen, am 2. Januar 1899.
Der Civilvorsitzende
ber Grobherzoglichen Ersatz-Commission Gießen. Boekmann.
Bekanntmachung.
In letzter Zeit ist bei uns darüber Klage geführt worden, daß die an den Plakattafelu und Säule» oft erst kurz vorher angeklebten Plakate sehr häufig in rücksichtsloser Weise abgerissen werden.
Wir nehmen daher Anlaß, die in dem nachstehend abgedruckten Lokalpolizei Reglement enthaltenen Bestimmungen, insbesondere diejenige in $ 4 desselben mit dem Anfügen in Erinnerung zu bringen, daß die Schutzmannschaft angewiesen worden ist, jede Beschädigung oder Beschmutzung der Anschlag» täfel» und Säulen, sowie das widerrechtliche Abreißen der Plakate «»»achsichtlich zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 29. Dezember 1898.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Muhl.
Lokal-Polizei-Reglement,
betr.: Den öffentlichen Zettelanschlag in der Stadt Gießen.
Nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung wird mit Genehmigung Großherzoglichen Ministerium» vom 9. Sep tember l. J-. zu Nr. M I. 25078 für den Bezirk der Stadt Gießen verordnet wie folgt:
S 1-
Bekanntmachungen, gewerbliche Anzeigen, öffentliche Ankündigungen, insbesondere von Belustigungen, Versammlungen und Ausführungen, soweit dieselben nicht den öffentlichen Ver kehrsintereffen dienen, dürfen innerhalb der Stadt Gießen und deren Gemarkung, vorbehältlich der Ausnahmebestimmungen im $ 2 und $ 8, nur an den von der Stadt Gießen errichteten Anschlagssäulen und angebrachten Tafeln ange- schlagen werden und zwar nur durch die seitens Großherzog' licher Bürgermeisterei Gießen dazu berechtigten Personen. Diese bedürfen hierzu der Erlaubnis Großherzsglichen Polizei- amts Gießen und haben einen auf Namen lautenden, von Großherzoglichem Polizetamt Gießen auszustellenden, Legiti. mationsschein bei fich zu führen.
8 2.
Im übrigen ist die Anbringung der in $ 1 erwähnten Bekanntmachungen rc. nur mit Zustimmung des Eigenlhümerr des betr. Gebäudes rc. und unter der Voraussetzung zulässig,
daß die Plakate auf einer, von Großherzoglichem PoUz-wmt Gießen hierzu für geeignet erklärten Anschlagstafel befestigt werden.
S 3.
Die Bestimmungen der §$ 1 und 2 beziehen fich nicht auf Bekanntmachungen, welche von Grundstückseigenthümern oder Mietern ausschließlich in ihrem Privatintereffe an ihren eigenen Grundstücken, Häusern oder Mietsräumen ausgehängt oder angeschlagen werden.
S 4.
Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen sowie absichtliche Beschädigung, Beschmutzung und widerrechtliche Benutzung der Anschlagstafeln und Säulen, Abreißen von Anschlägen von denselben, werden unbeschadet höherer allge- meiner Strafbestimmungen mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft.
S 6-
Vorstehendes Lokal - Polizei - Reglement tritt am 15. Oktober l. Js. in Kraft.
Gießen, am 6. Oktober 1896.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.
Die handelspolitischen Beziehungen zu England.
Nach einer in diesen Tagen gebrachten Meldung dürste das Handelsvertragsprovisorium zwischen dem deutschen Reiche und England noch geraume Zeit in Geltung bleiben. Wir haben schon früher darauf hingewiesen, daß der Handelsvertrag mit England die Pläne und Absichten der Regierung bezüglich der künftig zu verfolgenden Handelsvertragspolitik offenbaren muß, und die Aufnahme, welche der Entwurf im Reichstage finden wird, dürfte der Regierung zeigen, welche Aussichten jene Politik bei der Volksvertretung haben wird. Freilich werden die „großen" Handelsverträge erst im Jahre 1904 zu erneuern sein und der jetzige Reichstag wird sich mit der Beratung nicht mehr zu befassen haben, aber im allgemeinen findet in den Parteiverhältnissen des Reichs- Parlaments keine wesentliche Verschiebung durch die Neuwahlen statt.
Es ist noch in frischer Erinnerung, wie große lieber-
Feuilleton.
Was das Jahr 1899 Neues für den Harten bringt.
(Nachdruck verboten.)
Das verflossene Jahr war für die Züchtung von Neu- Netten überaus günstig, und selten sind so viele beachtenswerte neue Sorten entstanden. Es ist dies Streben unserer Gärtner im Interesse der Entwickelung des Gartenbaues mit Freuden zu begrüßen, doch soll man sich hüten, das schon als Neuheit auszugeben, was vielleicht in Form und Farbe nur wenig abweicht, im übrigen aber keine Garantie bietet, etwas Besseres und Werthvolleres an die Stelle des alten guten zu bringen. — Die hier beschriebenen Neuheiten, die in den verschiedensten Gegenden Europas entstanden und von den verschiedensten Züchtern herangezogen find, bieten Gewähr für einen Fortschritt, zumal sie schon mehrere Jahre auf ihr Festhalten („Treubleiben" sagt der Gärtner) auf die erkannten Eigenschaften geprüft worden find. Vor einem Jahre haben wir an dieser Stelle die für das verflossene Jahr als beachtenswert erfundenen Neuheiten beschrieben, und der Erfolg hat gezeigt, daß alle Voraussagungen eingetroffen sind, und die Hausfrau, der Professions-Gemüsebauer und der Blumenfreund haben ihre Rechnung durch diese Hinweise gefunden.
Dies war besonders mit der sogen. Juli-Bohne der Fall, die man als die früheste und reichtragendste aller Stangenbohnen erkannt hatte. Eine neue „Zehnwochen- Stangenbohne" scheint sie verdrängen zu wollen. Sie ist m der Thal noch früher, und was die Hauptsache ist, sie hat viel längere Schoten, die bis 25 Zentimeter lang Werben. Ihr zur Seite tritt eine neue, verbesserte Kaiser Wtlhelm-Buschbohne, die die alte Sorte gleichen Namens Hinsichtlich der Länge der Schoten und der großen Fruchtbarkeit ibertrifft.
Bon Ra dies treten zwei neue Sorten auf den Plan. Das eine mit dem bezeichnenden Namen „Eiszapfen" ist
ein zirka 10 Ctm. langes, marmorweißes, durchsichtiges Radies, das an einen Rettig erinnert, ohne den Radiesgeschmack verkennen zu lassen, das andere ein besonders frühzeitiges und ausnehmend leuchtendrotes, ovales Radies „Erste Nummer" genannt, weil es thatsächlich an Frühreife allen anderen Sorten über ist.
Die gern zu Salat benutzte Rapunzel (Feld- oder Kornsalat), die man bisher nur in Grün kannte, ist durch eine neue Sorte „Goldherz" vermehrt, welche inmitten der Pflanze goldgelbe Blätter entstehen läßt, die der Pflanze sowohl als dem daraus bereiteten Salat ein anziehendes Aeußere geben.
Unter der prosaischen, aber für die Volkswirtschaft so wichtigen Kartoffel findet sich eine neue Sorte mit dem poetischen Namen „Goldkind", die sehr viel Aussichten für die Zukunft hat, da sie neben großer Widerstandsfähigkeit und geringen Ansprüchen an den Boden die einzige gute mittelfrühe Kartoffel ist, welche ein tiefgelbes Fleisch besitzt.
Von Erbsen sei die neue „Ideal" genannt, die man als die früheste Markerbse bezeichnen kann, und die Schoten von 12 Ctm. Länge mit 10—11 Erbsen bringt.
An Blumen-Neuheiten giebt es eine große Zahl, von denen als die hervorragendsten erscheinen: ein neuer Convolvulua tricolor niedrig. Die Windensorten kannte man bisher nur mit langen, kriechenden Ranken, diese Neuheit, die buschig wächst, eignet sich gut zu Gruppen nnd als Topfpflanze. Ferner ist eine Zwerg-Komet-Persektion- Aster sehr bemerkenswert. Sie wird nur 20 Ctm. hoch und bringt 12 Ctm. im Durchmesser haltende reine weiße Blumen.
Eine neue Sonnenblume „Orion" erinnert durch ihre gekrümmten Petalen fast an eine Georgine. Eine neue Resedasorte „Bismarck" übertrumpft die bekannten Sorten durch die bekannten starken Blütenrispen. Unter den Alpenveilchen findet sich eine neue Sorte, deren Blütenblätter am Rande stark gewellt sind. Sie hat den Namen „Papilio" (Schmetterling) erhalten. Ein neues Vergißmeinnicht „Liebesstern" zeigt einen unerreichten Blütenreichtum von sehr
langer Dauer, und eine neue Canna variegata reizt durch ihre hellgrün, rot und gelb gesprenkelten Blatter, während die Blüte allerdings unbedeutend ist.
Zum Schluß sei für den Pflanzenliebhaber, der auf das Zimmer angewiesen ist, einer neuen „Zimmergurke" gedacht. Sie ist in Rußland entstanden und nennt sich „Rytow'sche Gurke". Es ist bekannt, daß bei unseren bisherigen Gurken ein erfolgreiches Heranziehen im Zimmer nicht gut möglich war. Diese ganz besondere Sorte hat sich erst nach jahrelanger Kultur und Kreuzungen für diesen Zweck bewährt.
Die Kultur ist sehr leicht und einfach; am besten legt man anfangs April in Blumentöpfe von etwa 7 Ctm. lichter oberer Weite je ein Korn des Samens und verpflanzt nach etwa 4 Wochen die Pflanze unter Schonung des Ballens ix einen großen Blumentopf von 12—15 Ctm. oberer Weite; jedoch kann man auch von vornherein in einen großen Topf aussäen; das erstere Verfahren ist aber vorzuziehen. Für diese Gurke nimmt man kräftige, etwas sandige Gartenerde; die Töpfe stellt man in einen Raum, in welchem die Temperatur nachts nicht unter 8° R sinkt; man gießt nach Bedarf und vermeidet vor allen Dingen zu große Feuchtigkeit. Wenn die Pflanze zu ranken beginnt, bringt man aus einigen Holzstäbchen ein leichtes Gitter dahinter an und heftet die Ranken lose an. Hat die Pflanze 8—9 Blätter getrieben, so schneidet man die Spitze ab, um den Fruchtansatz zu befördern; auch kann man in Abständen von 3—4 Wochen mit ganz kleinen Gaben Pflanzennährsalz düngen, aber nicht zu viel geben. Ausgewachsen erreichen die Früchte eine Länge bis zu 40 Ctm.; will man jedoch besseren Ertrag erzielen, so empfiehlt es sich, die ersten Früchte, wenn sie eine Länge von 20 Ctm. erreicht haben, abzunehmen.
Jeder, der nur einen Blumentopf und einen Platz am Fenster zur Verfügung hat, kann sich mit dieser Neuheit das Vergnügen verschaffen, auch einmal selbstgezogene Gurken zu essen. Man sagt ja, daß das Selbstgezogene besser schmeckt als das Gekaufte. I. C. S.


