Ausgabe 
20.1.1898 Zweites Blatt
 
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1808

Donnerstag den 2V. Januar

Zweites Blatt.

Mv. 16

Gießener Anzeiger

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Hmeral-AHeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Areis Gieren.

Gratisbeilage: Gießener Familienblätter

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hinzuwirken

Tagesordnung:

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ASe Auzeigen-BermittlungSstellen bei In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger cntgegeu.

Kunahmr von Anzeigen zu der Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.

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Rebaction, Expedition und Druckerei:

Sch.kßratze Ar. 7.

der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift deS Vaters oder Vormundes beglaubigt sein;

ein UubescholtenheitSzeuguih, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde aus-

»isfion nur dann einzureicheu, wenn der sich Meldende im Grotzherzogthum Hessen seinen dauerudeu Aufenthalts- ort hat.

Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.

Das Gesuch muß vou dem Betresfeudeu selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

abreffe für Depeschen: Anzeiger Hietze».

Fernsprecher Nr. 51.

a. GeburtSzeugniß;

Einwilligungs-Attest deS BaterS oder Vormundes mit

Geschäftliche Mitthetlungen.

Vortrag des Her- i Secretärs Leithiger zu Alsfeld über die Anwendung von künstlichem Dünger.

Vortrag des Herrn LandwirthschaftSlehrerS Dr. von Peter in Friedberg über die Gründung einer Molkereigenossen- fchaft in Gießen.

Gießen, den 10. Januar 1898.

Der Dirrctor des landwirthschaftlichen BezirkivereinS.

E. Jost, RegterungSrath t. P.

Deutsches Reich,

Darmstadt, 18. Januar. Gestern Abend fand auf Ein­ladung der Allerhöchsten Herrschaften in den Räumen des Großherzoglichen Residevzschloffr» eine kleine Abendgesell­schaft stau, bei welcher sämmtliche Anwesenden in Empire- CostÜmen (Zett 18001814) erschienen waren. Die meisten Eostüme zeichneten sich durch vollständige historische Treue auS, und namentlich die Eostüme der Allerhöchsten Herrschaften erregten lebhafte Bewunderung. Getue Königliche Hoheit der Großherzog hatte die Uniform eines alten hessischen Hu­saren Regiments angelegt, während Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin eine prachtvolle, durch einen herrlichen Brillantschmuck gehobene weiß-seidene Robe trug. Die Soiree begann um 7 Uhr, um welche Zeit sich die Geladenen im ersten Kaiserzimmer versammelten. ES folgte die Begrüßung derselben durch die Allerhöchsten Herrschaften, Höchstwelche, umgeben vou den Hofstaaten, im zweiten Kaiserztmmer Auf­stellung genommen hatten. Sodann begab sich die ganze Ge­sellschaft in die anstoßenden Zimmer, wo an drei stilvoll decorirten und reich mit Blumen geschmückten Tafeln daS Souper eingenommen wurde. Nunmehr begab man sich tu den Kaisersaal, wo verschiedene photographische Aufnahmen der Gesellschaft bei dem Schein electrischen BogenlichtS statt- fauden, worauf man durch eine im Kaisersaal auS Orangen­bäumen und griechischen Statuen geschaffene Allee nach dem Weißen Saale schritt. Hier folgte demnächst die Aufführung der Lustspiele »Herrn Kandels Gardinenpredigten" und »Militärfromm", die seitens Mitglieder des Großherzoglichen HoftheaterS in ausgezeichneter Weife zur Darstellung ge­langten. Nach der Aufführung begab man sich tu die Affembleeziwmer, wo an Büffets Thee und Erfrischungen gereicht wurden. Den Schluß des glänzenden Feste- bildete ein Tauz, der die Gesellschaft bis kurz nach 1 Uhr in früh- lichster Stimmung zusammenhielt. Darmst. Ztg.

Berlin, 18 Januar. Heute Mittag hielt der Kaiser im Schloß daS Eapitel des hohen Orden- vom schwarzen Adler ab. Jnvestirt waren Minister v. Miquel, Geh. Rath v. LucauuS, Hofmarschall Graf Eulenburg, General Graf Häseler, General v. Wittich und der Chef deS Generalstabes, Graf v. Schlieffeo. Später wohnte der Kaiser der Nagelung und Wethe einer dem Ulauenregtmeut Graf Dohna (Ost- pleußische- Nr. 8.) verliehenen Standarte bei. Abends fand im Schloß ein Diner statt.

Berlin, 18. Januar. Eine Petition an den deutschen Reichstag ist von Frl. Marie Raschke, Frl. Dr. jur. Anita Augsburg und Frau Mtuua Lauer im Auftrage vieler Frauen am 12. d. eingereicht worden. Die Petevtivnen fordern, daß bei Revision des GerichtS-BerfaffungS- Gesetzes 1. die Bormundfchaftsgerichte in der Weife zu organifiren seien, daß zur Eotscheidung derjenigen Streitig­keiten, welche durch daS Bürgerliche Grsetzbuch und sonstige Gesetze ihnen zugewiesen find, Laien zugezogen, und daß zu diesem Laiemichteramte auch Frauen berufen werden können. 2. Zu Schöffen und Geschworenen können auch Frauen, die daS 30. LebeaSjahr vollendet haben, berufen werden.

Berlin, 18. Januar. Die ReichStagScommisfion für die Militärstrafprozeß-Reform trat heute zusammen. Von einer Generaldebatte wurde abgesehen, doch beschlossen, zwei Lesungen vorzunehmen. Beim § 1 beantragten die Sozialdemokraten folgende Fassung: Der MilitärgerichrSbar. k-tt sind wegen aller militärischen Verbrechen und Bergrhen unterstellt: 1. Militärpersonen deS activen Heeres und der activen Marine. 2. Die in den §§ 157 und 158 bei Militär- strafgesetzbucheS bezeichneten Personen, so lange sie dem Militär- Strafgesetz unterworfen find. DaS Centrum beantragte, im $ 1 die Eingangsworte folgendermaßen abzuändern: »Der MilitarstrafgertchtSbarkeit find, insofern nicht die noch folgenden Paragraphen ein Andere« bestimmen, wegen aller strafbaren Handlungen unterstellt". Dazu hatte daS Levtrum beantragt, die zur Disposition gestellten Offiziere ufw. nur wegen Zn- Widerhandlungen gegen die Vorschriften der Mtlitärstrafgrsetze der Militärgerichtlbarkrit zu unterwerfen. Der sozialdemo­kratische Antrag wurde abgelehot, der deS LentrumS ange­nommen. Ebenso ein Paragraph la, wonach wegen Zuwider­handlungen gegen die Ftnanzgesetze, Polizei-, Jagd- und Ftschereigesetze dem bürgerlichen Gerichte zur Untersuchung und Entscheidung überlassen bleiben. Auch ein neuer Para­graph lb wird aus Antrag deS CentrumS genehmigt, wonach der bürgerlichen Gerichtsbarkeit unterliegen: 1. Die Mtlttär- personen des activen Heere» und der activen Mariae wegen Amtsverbrechen und Amtsvergehen, welche sie bei einstweiliger Verwendung im Livildienst begangen haben. 2. Personen

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zustellen ist;

ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, La­teinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein

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vierteljährlich ,

2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerloh«.

Bei Postbezug Mark 50 Pf,, ierteljährlich.

Bekanntmachung,

betreffend die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1898.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1898 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch auf gefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum 1. Februar 1898 bei der unterzeichneten Commission einzureichen.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Spe- ciellen das Folgende bemerkt:

1. Das Gesuch ist bei der uulerzeichneten Prüfungs - Com-

täglich »it Ausnahme des Montags.

Die Gießener A«»tkieuvlät1er werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt.

Die Aussichten der Civilprocetzordnnng.

Die erste Lesung der Gesetze betreffend Aenderung be» GerichtsoerfaffnagSgesetzeS, der Ctvilproceßordnung und de« StrasproceffeS ist vom Reichstage beendet worden- die Vor­lagen wurden sämmtlich der bereit» bestehenden Jastizcommis- fion überwiesen. Dieselben müffen bekanntlich bi» zur Ein- führung deS bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 erledigt sein, und deshalb müffen die Berathuagen irgend ein positives Resultat haben. Wa» die Civilproceßresorm betriff», so ist es um so leichter, etwas zu schaffen, al» die Urtheile über da» jetzt geltende Verfahren allgemein keine allzu gün­stige find. Auch im Reichstage wurde scharfe Kritik geübt, die sogar in dem Wunsche ihren Ausdruck fand, lieber da» alte preußische System wiederherzuftellen, als das jetzige bet­zubehalten. DaS sind natürlich nur Uebertreibungen, denn wenn wir einen Vergleich zwischen früher und jetzt ziehen, so fällt da» Urtheil doch zu Gunsten de» heutigen Verfahrens auS, wenn auch starke Mängel desselben nicht in Abrede ge­stellt werden können.

Die Reichsregierung stand vor der Frage, die Civil- proceßordnung von Grund au» umzugeftalten ober nur ba» Allernothwendigste zu 'verbessern. Man hat fich zu bem Letzteren entichieben, womit man anscheineub auch ben Wün­schen des Reichstag» entgegevgekommen ist, benn dieser hat die Neigung kundgegeben, von den durch die Regierung zur Abänderung vorgeschlagenen Punkten noch eine Anzahl auS- zuscheiden und e» bezüglich dieser bei de« ölten «erfahren zu lassen. Denn e» ist natürlich, daß bei einer größeren Anzahl von Vorschlägen auch die Differenzpunkte zwischen Reichstag und Regierung fich vermehren, und das muß im Interesse des Zustandekommen» be» Gesetze» ängstlich ver- mieben werben. Wa» die Hauptsache bei bet Vorlage bleibt, so haben diejenigen Punkte, welche btrect ba» Bürgerliche Gesetzbuch berühren, bei ber ersten Lesung im Reichstage im Allgemeinen eine wohlwollende Beurtheilung gefunden.

Besonder» lebhaft debattirt wurde btkanvtlich da» Zu- stellungSweseu und da» Verhältniß der RechtSconsulenten. Von Seiten be» CentrumS würbe ber Wunsch laut, bezüglich be» elfteren noch im Laufe dieser Session an eine vollständige Umformung herauzutreten. ES darf nun nicht geleugnet werden, daß da» Zustellungswesen Mängel in fich birgt, welche dringend der Abänderung bedürfen; aber wenn jetzt die Neu­regelung de» ZustellungSwesenS thatiächlich in Angriff ge­nommen werden soll, so liegt die Gefahr nahe, daß dann der Abschluß de» Gesetzentwurf» in dieser Seffion nicht mehr durchgeführt werden kann. Denn die Regierung würde erst einen Entwurf auszuarbeiten haben, ber wahrscheinlich lange Debatten erforbert, da die Juristen im Reichstage sich be­kanntlich schlecht einigen können. Man muß immer im Auge haben, daß ber Termin für die Einführung deS Bürgerlichen Gesetzbuches nahe bevorsteht, insbesondere wenn man erwägt, daß die einzelnen Regierungen noch die AuSfÜbrungSvor- schriften für daS Inkrafttreten deS Werke» zu treffen haben. Deshalb wird wohl ber Reichstag borauf verzichten, über ben Rahmen der ihm zur Abänderung empfohlenen Punkte be» Gesetze» hinauSzugehen.

Ueber bk künftige Stellung bet RechtSconsulenten waren die Anschauungen sehr verschieben. BtSher lag bte Zulassung solcher Consulenten ganz in bem Ermessen be« Richters. Bon einzelnen Seiten würbe bte Ansicht vertreten, daß diese Wivkeladvocateu nicht alle über einen Leisten geschlagen werden dürften, da vielfach ein Bebürfniß vorliege, sich bei gering­fügigeren Angelegenheiten fich durch jene vor Gericht ber­ieten zu lassen. Ob eine Verständigung hierüber erzielt werden wird, läßt fich heute noch nicht übersehen. Dagegen kann schon jetzt mit Sicherheit angenommen werden, daß der Reichstag ber Erweiterung bes Kreises ber unpsänbbaren Gegenstänbe zustimmen unb auch ber Einsührung beS Vor» terminS seine Genehmigung nicht versagen wirb.

Wie wir schon früher an tiefer Stille auSetuanbergesetzt haben, wirb bie Bestimmung der Vorlage, wodurch die RevifionSsumme der dem Reichsgericht zu unterbreitenden Processe von 1500 Mk. auf 3000 Mk. erhöht werden soll, voraussichtlich nicht durchgehen, da keine einzige Partei diesem Vorschläge sympathisch gegenübersteht. Die Regierung wird fich also wohl ober übel mit der Ablehnung ber Revision»- summe abfinden müffen und andere Maßnahmen vorbereitev, um dem Reichsgerichte die Bewältigung ber Arbeiten zu er- möglichen. Abgesehen hiervon ober wirb der Reichstag aller Wahrscheinlichkeit nach auf dem Gebiete be» Civilproceffe» etwas Positive» schaffen und dem dringendsten Bebürfniß Rechnung tragen. (xx)

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6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prü­fung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtrnheitszeuguitz beiznlegen.

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 Regierungs-Blatt Nr. 27 von 1894) Aufschluß.

Bezüglich des Prufungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattsindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt, den 10. Decrwber 1897.

Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Dr. Kayser.

Bekanntmachung.

Freitag bett 21. Januar 1898, Nachmittags i/42 Uhr, wird auf Louys Felsenkeller zu Gießen eine General-Versammlung bes laubwirthschast- liche« Bezirksvereius bes Kreises Gießen abge­halten werden.

Zu dieser Versammlung werden alle Mitglieder des Vereins und der landwirthschaftlichen Localvereine, sowie alle Freunde der Bestrebungen auf Hebung der Landwirthschaft hierdurch freundlichst eingeladen. Die Herren Bürgermeister werden ergebenst ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben, um auf recht zahlreichen Besuch der Versammlung