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17.2.1898 Zweites Blatt
 
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Nr. 40 Zweites Blatt. Donnerstag den 17. Februar __________L8N8

Erscheint täsiNch mit Ausnahme dcS Montags.

Die Gießener Mamitienblättcr «erden dem Anzeiger »Schentlich viermal beigelegt.

Gießener Anzeiger

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Schukstratze Kr. 7.

Arntlnch«»' Thrill.

Bekanntmachung, da» Grfatzgefchäft pro 1S98 betreffend. Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1898 findet an den nach- benannten Tagen statt und zwar:

I. Zu Sich im Rathhaussaale.

Mittwoch den 2. März, Vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenleich, Grüningen und Holzheim;

Donnerstag den 3. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hausen, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns und Langsdorf;

Freitag den 4. März, Vormittags von 9 Uhr au: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschenheim, Münster, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen und Rodheim;

Samstag den 5. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.

Montag den 7. März, Vormittags von 9 Uhr an:

Loosziehung.

II. Zu Giehen in der Restauratiou Zum Lonys Bierkeller", Schanzenstratze 18. Dienstag den 8. Marz, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung

der Mlitärpflichtigen der Gemeinden Mendorf an der Lahn, Mendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen- Buseck, Hattenrod und Heuchelheim;

Mittwoch den 9. März, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1896 und 1897) und der Gemeinde Großen-Linden;

Donnerstag den 10. März, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (189b) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinde Klein-Linden;

Freitag den 11. März, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lollar, Mamzlar, Oppenrod, Reis­kirchen, Rödgen,Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck;

Samstag den 12. März, Vormittags von 9 Uhr au:

Loosziehung.

III. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.

Montag den 14. März, Vormittags von 9 Uhr au:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters­hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, und Lauter;

Dienstag den 15. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

Mittwoch den 16. März, Vormittag von 9 Uhr an.

Loosziehung.

Besondere Bestimmungen.

1) Zur Dtusterung haben sich, bei Meidung der gesetz­lichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil ihre Heimath oder ihren ständigen Wohn­fitz _ haben und sich nicht in einem andern Theile des Großherzogthums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) ange- gebeneu Eigenschaften aufhalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst­boten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungs- diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr­

burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft r aufhalten, oder die Universität Gießen oder das | Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstatt $ in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil be­sitzen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1878 geboren sind;

ferner

Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1896 bezw. 1897 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Num­mer disponibel geblieben, d. h. nicht ein­berufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.

2) Diejenigen Mlitärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.

3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück­stellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforder­lichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung an- beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amt­lich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig­keit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission ein* zufinden.

4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Da» Borhandenfeia von Epilepfle ist durch die eidliche Erklärung von mindesten» drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Er­satz-Commission das Loos.

6) Die Großherzoglichen »ürgermeistereie« haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörige« oder in ihrer Gemeinde gestellung»pstichtigen Militärpflichtige auf Grund der ihnen bereit» zugegangenen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Mili­tärpflichtige, welche sich au-wäri» aufhalten, zur Musterung nicht geladen werden dürfe«, da solche nur an ihrem Aufenthaltsort ge» stcllungspflichtig find.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste­rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich dämm zu bemühen, daß die Letzteren Va Stunde vor der be­stimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krank­heit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Mlitärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Im Anschluß, an das Ersatz-Geschäft findet Samstag den 5. März im Rathhaus zu Lich, Freitag den 11. März in der RestaurationZum Lonus Bierkeller, Schanzenstraße 18, zu Gießen, Dienstag den 18. März im Gasthaus zum Rappen zu Gründerg,

die Clasflfleiruug der Mannschaften der Reserve, der Landwehr erste« uud zweite« Aufgebot» «ud der Grsah-Reserve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.

Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr­männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurück­stellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgen» 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.

Gießen, den 12. Februar 1898.

Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. Dr. Wallau.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Auf­schlags von Fünf vom Hundert pro Monat Januar 1898 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg betragen:

Hafer Mk. 16,40, Heu Mk. 7,10, Sttoh Mk. 5,00.

Gießen, den 15. Februar 1898.

Großherzogltches Kreisamt Gteßen. v. Gagern.

Gteßen, den 14. Februar 1898.

Betr.: Die Mathideostiftuag für die Provinz Oberhessen.

Bekanntmachung.

Die diesjährige Hauptversammlung der Mathildru- stiftuug für die Provinz Oberhessen findet

Montag de« 14. März d. Js.,

Vormittags 11 Uhr,

im Regierungsgebäude zu Gießen statt, wozu die verehrlichen Mitglieder der Stiftung ergebenst etngeladen werden.

TageS-Ordnnng:

1. Prüfung der Rechnung pro 1897.

2. Bertheiluug des Überschusses aus 1897 zur Uoterstützmig gemeinnütziger Anstalten.

3. Feststellung des Voranschlag» für 1898.

4. Ergänzungswahl deS Vorstandes.

Der Vorstand der Mathildrustiftuug für die Provinz Oberhessen.

v. Gagern, Grohh. Prooinzial-Dirrctor.

Bekanntmachung.

Wie in den Vorjahren, wird in den Sommermonaten der vierte (oberste) Cursus für Bauhaudwerker abgehalten werden. Derselbe beginnt am 14. April, dauert vier Monate und wird unter Auderm den Anforderungen Rechnung tragen, welche au die Ausbildung der staatlichen Hochbauaufseher, Straßenmeister rc. sowie entsprechend tech­nischer Beamten im Kreis« und Gemeindedienst gestellt werden. Bei der Aufnahme werden die Kenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt, welche in der dritten Abteilung für Bauhand­werker an der LandeS'Baugewerkschole erworben werden können.

Gleichzeitig wird der obere Cursus für Maschinen- bauer «ud Schlosser abgehatteu- Aufnahme hierin finden Solche, welche den Nachweis derjenigen Kenntnisse und Fertig­keiten erbringen, welche in dem unterem Cursus für Ma­schinenbauer und Schlosser erworben werden können.

Die Aumelduugeu zur Aufnahme habe« bis zum 5. März ds. Js. bei der unterzeichnete« Direetiou (Neckarstraße 3) schriftlich zu geschehe».

Darmstadt, den 12. Februar 1898.

Direetiou der Großh. Landeß-Baugewerkschule.

H. Müller.__

Aus den Verhandlungen der Zweite« Kammer der hessischer» Stünde.

G. Darmstadt, 15. Februar 1898.

Die Berathungen über da» Fiuauzbudget werden heute um/jll Uhr fortgesetzt.

Zur Tagesordnung steht Capitel 39, Lande»- universitär. Die Regierung fordert für diese StaatSaustalt 674800 Mk., 58450 Mk. mehr wie im vo.jährigen Budget. Der Ausschuß war nach eingehender Prüfung von der Noth- Wendigkeit der Forderung überzeugt und beantragt Be-