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6.11.1898 Drittes Blatt
 
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Nr. 261

Sonntag den 6. November

Drittes Blatt

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Siebener Anzeiger

Heneral-Wzeiger

Anrts- und 2lnzeigeblutt für den Ttveis Gieren

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Achussiratze Ar. 7.

Amtlich«»« Theil.

Bekanntmachung,

betreffend: Feldbereinigung in den Gemarkungen Garbeotetch und RtugelShansen.

Auf Grund de» Artikel 19 de» FeldbereiniguugSgesetze» vom 28. September 1887 fordere ich hiermit die betheiligten Grundbesitzer auf, die Einträge der Eigenthuw»- und der sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Blichtrn, inso» wett dieselben den bestehenden Verhältnissen nicht mehr ent» sprechen, innerhalb einer Frist von drei Monaten bet de« Großh. Amtsgericht Gießen bezw. Nidda berichtigen oder ergänzen zu lassen, dam t die bestehenden Rechtsverhältnisse beim Beretnigungdverfahren berücksichtigt werden können.

Die Aufforderung ergeht:

1. an Diejenigen, welche Grundstücke im B«reinigung»be-irk erworben, aber ihren Eintrag im Grund« oder Flur­buch bezw. im Mutatiou»vrrzeichniß noch nicht erwirkt haben, um die Errichtung und Jugrossation ihrer Er- werbtttel oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken;

2. an Dtrjenigen, welche zwar im Grundbuche stehen, aber weil sie schon vor Einführung de» Gesetze» vom 21. Februar 1862 eingetragen waren, ohne Beifügung de» Erwerbtitrl», nun letzteren nach Maßgabe de» Artikel 28 de» Gesetze» vom 21. Februar 1862 ein» tragen lassen, indem sonst, abgesehen von dem Hinder­nisse bet der Feldberetnigung, demnächst nur eine Bescheinigung de» Befltzstande» statt einer EtgeMhum»- urkunde ausgestellt werden wird;

3. an Dtijenigeu, welche au ein auf fremden Namen i« Grundbuch eingetragene» Grundstück einen BindieattooS« oder einen unter gewissen Umständen zu realtfireuden Au« und Rllckfallßan'pruch wegen eine» vor Einführung de» Gesetze» vom 21. Februar 1862 vertragsmäßig gemachten EigenthuwSvorbehaltS oder wegen einer bei der Veräußerung beigifügten auflöleoden Bedingung eines Eadterwiu» oder einer Zweckbestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den vermerkstreitig" oderbeschränkt" im Grundbuch gesichert zu haben, sowie au Diejenigen, welche unter Nachweis der gesetz­lichen Voraussetzungen die Bemerkunggehemmt" wollen etutragea lassen,-

4. an die Odereigenthümer und Fidetcommißberechtigteu, welche ihre HtimfallS- und SuccesfionSrechte nicht durch Eintrag der Lehen»«, Erb« und Laudstrdel«, Leih« oder Fidetcomwisqualität eine» Grundstücks im Grundbuch haben rtntraaeu lassen, um ihre Rechte, soweit die» nach Artikel 37 und 38 des Gesetzes vorn 21. Februar 1862 noch zulässig ist, trn Grundbuch eiutragen zu lassen -

6. an Diejenigen, welche Pfandrechte, EigeuthurnSvor- behalte, RevocitatioaS Resolution»- oder NichtigkeitS«, Separation», oder andere SlcherheüSrechte, die weder im Hypotheken« noch im Grundbuch gewahrt find, an zur Bereinigung bestimmten Grundstücken geltend machen können, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung und derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dieueo, die Einträge in die öffentlicher» Bücher zu erwirken-

6. au Diejenigen, welche Rralserv'tnten, die nicht durch die bei der Bereinigung vorzuuehmrude neue Weg« und WäfferungSreguliruug erlöschen, sondern noch nach derselben geltend zu machen find, z. B. Weg« und WofferleituugSgerecht'gkeiteu zu Gunsten von Grund« stück n, die nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon-, Sandgrube- oder Kellerberechttgungeu auf zur Be­reinigung gehörigem Gelände anznsprechen Haden, ferner an die, welche solche Grundstücke zu lebenslänglicher Nutzuiehung, zur Benutzung als Brautgade btS zur geschwisterlichen Theilnag, zur Sicherung einer lebens« länglichen LeibzuchtS- oder SnSzugSberechtiguug auzn« sprechen haben;

7. au Diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffent­lichen Büchern solche Reckte eingetragen find, welche fie für erloschen halten, aber noch nicht haben löschen lassen, nm diese Löschung unter Vorlage der uöthigen Beweise hierzu zu erwirken.

Rechte der unter pos. 17 genannten Art, welche nach Ablauf vou drei Monaten weder in den öffentlichen Grnnd- iib Hyporhekenbücheru, bezw. den zu den Flurbüchern ge­hörigen MutatiouSverzeichniffen, noch in den in Gemäßheit

der Anmeldungen aufzustellenden Verzeichnissen gewahrt find, bleiben bei der stattfiadendrn Feldbereinigung unberücksichtigt, ebenso werden erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte al» fortbrstrhend behandelt.

Friedberg, den 28. Oktober 1898.

Der Großherzogliche BereinigungSeommifsär.

Auszug

«ml dem Bericht über die Tätigkeit des Chemischen Untersuchung!- amte» für die Provinz Oberhessen

für die Zeit vom 1. April 1897 bis 1. April 1898.

Während des Geschäftsjahres 1897/98 wurden im Unter­suchungsamte im Auftrage von Behörden 1002 (im Vor­jahre 622), von Privatpersonen 620 (im Vorjahre 394), in»« gesammt 1622 (tm Vorjahre 1016) Untersuchungen au»« geführt.

Zu Beanstandungen gaben 74 Objecte gegen 63 im vor-

jahre Veranlassung:

Gegenstand der Untersuchung.

Anzahl.

Grund der Beanstandung.

Butter

4

zu hoher Ntchtsettgrhalt.

«ter

7

Hefe- und bakterievtrüb.

Eonservesalz

2

borsänrehaltig.

EoSrnetika

1

enthielt wasserlösliche» Oueck- filbersalz,

Dürrobst

1

verdorben.

Fluhwasser

1

iufectionSverdächtig.

Gewürze

3

durch versch. Zusätze verfälscht.

Laktodenfirneter

9

waren unrichtig.

Milch

2

entrahmt.

Mörtel

2

zu niedriger Kalkgehalt.

Schmieröle

1

säurehaltig.

Speiseöle

16

entsprachen uichtd.Bezeichuuog.

Spiegel

1

fehlerhafter Belag.

Trtnkwasser

18

ungeeignet f. d. menschlichen Genuß.

Weiue

1

gespritet.

, (Tokayrr)

1

entsprach nicht der Bezeichnung.

Wurstwaaren

10

borsänrehaltig.

4

mehlhaltig.

Summa

74

Die beanstandeten Proben verthrilen sich auf die ein­zelnen Kreise wie folgt:

«ret»

Eingesandt von

Gesamrntzahl

Behörden.

Privaten.

AlSfeld

2

2

Büdingen

11

11

Friedberg

13

18

Gießen

32

7

39

Lauterbach

2

2

Schotten

3

2

5

Summa 72

dazu außerhalb der Provinz 2

74

Die Anzahl der im letzten Jahre tm Austrage sowohl von Behörden wie auch von Privaten untersochren Gegen­stände hat den Vorjahren gegenüber wieder einen bedeutenden Zuwoch» erfahren, so daß beiderseü» die bisher höchsten Z fferu erreicht wurden.

Die regelmäßige Eontrole von Nahrung» Genvßmittelu

und GebrauchSgegenstäuden in der Weise, daß seitens drS chemischen UntersuchuniSamteS nach Maßgabe des verschie­denen Behörden hierfür zur Verfügung stehenden SrediiS in einer größeren Anzahl vou Orten in der Provinz die Ent­nahme vou greignetro Proben durch die zuständigen Ort»- behördeu zum Zvrcke der Untersuchung veranlaßt wird, fand in gleicher Wene w e in den Vorjahren statt.

Gelegentlich der vorbereitenden Arbeiten für den Ent­wurf einer neuen MilchverkansSordnung für die Stadt Gießen feiten» drS chemischen UnteriuchungSawte» wurden bei in Gießen Milch on den Markt bringenden Milchproducenten unter amtlicher Eontrole Stallrntlchproben erhoben und durch da» UnteriuchnngSamt untersucht.

Die Probeentnahme sand statt bei iu»gesawmt 130 Pro- bueeotku mit zusammen 441 Milchkühen.

Auf Grund der erhaltenen Resultate ergab sich die mittlere Zusammensetzung der 130 Milckprobeu zu: SpeetfiicheS Gewicht 1,03086, Trockensubstanz 12 55 pEt., Fett 3 83 ,

fettfreie Trockensubstanz 8,72 ,

Die 'preislichen Gewichte und die Mengen der einzelnen Bestanbtheile schwanken zwischen folgenden Grenzen:

Sprc fische» Gewicht 1,0277 bi» 1,0345, Trockensubstanz 11,3 16,0 pEt.,

Fttt 2 658 ,

kettfreie Trockensubstanz 7,9 9,9

Da» specifilche Gewicht betrug 1,028 und darüber bei 99,24 pEt. der untersuchten 130 Mi'chproben, der Fettgehalt betrug 3 pCt. nrb darüber bei 98 6 pEt. der Proben. Die wenigen Milchprobeu, die weniger al» 1 028 sprcifiicke» Ge­wicht und weniger al» 3 pEt. Fett befitzen, find daher al» - abnorm sür die hiesigen Verhältnisse zu bezeichnen. Da» ' vorg-kommene höchste ipec fische Gewicht betrug 1 0345.

Unter Berückfichtigung vorstrhrnder Au»sühruogen em­pfiehlt e» fick, die Zulässigkeit der Vollmilch tm Handel»- verkehr in hieflqer Stadt an die Bedingung zu knüpfen, daß dieselbe bei 150 C. ein specifilche» Gewicht von 1,028 bi» 1,0346 und einen Fettgehalt von wenigsten» 8 pEt. besitze. (Ja der zur Zeit gütigen Milckverkauf»ordoung für die Stadt Gießen vom 12. Oktober 1891 ist al» niedrigste» zu>ä sige» specifiiche» Gewicht 1,027 und al» niedrigster Fett­gehalt 2,8 pEt. festgesetzt.)

Die Einnahme au» den au»geführten Untersuchungen ergab den Gffammtbetrag von 8714,22 Mk, tm Vorjahre 3,26690 Mk.

Deutsches Reich.

Tarmstadt, 4 November. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 31. Oktober dem dienstthneuden Kammerherru Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Alexander von Fraukenderg und Ludwig»dorss aus sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner treu geleisteten Dienste, den Abschied zu erthetlen.

Darmstadt, 4. November. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin, Ihre Kaiserlichen Hoheiten der GroßsÜrft und die Großfürstin Sergiu», sowie die Großfürsten Bort» und Andrea» von Rußland find gestern Nachmittag 6 Uhr 26 Mtn. nach Pari» abgereist, und zwar mittelst Soudrrzug bis Mainz, von wo au» fahrplanmäßige Schnellzüge benutzt werden. Die Herrschaften reisen inkognito.

Berlia, 3. November. Die Jsteinuahme au» den Zöllen und Verbrauchssteuern im ersten Halbjahr 1898 zeigt rin unter allen Gesichtspunkten überau» erfreuliche» Bild. Sie beläuft sich mit 364 3 Millionen Mark auf 29 6 M llioaen Mark höher al» tm ersten Halbjahr 1897/98, »st mithin um 8 pEt. gestiegen. Diese Vermehrung übersteigt den Durch- schuitt der Jahre seit Eintritt der Wendung zum Günstigen in den Reich»fioauzen nicht unerheblich und bleibt selbst hinter der ganz au»uahwSweise hohen Steigerung von 1895/96 auf 1896/97 nur sehr wenig zurück. Sie ist auch absolut und relativ höher al» der Mehronsatz in dem Reichshau»halt»etat mit 48 Millionen oder eiwaS mehr al» 7 pEt. Beträgt die Jsteinnohme in dem zweiten Halbjahr auch nur ebensoviel wie tn dem letzten Winterhalbjahr, so wäre auf eine Jst- einnahme de» ganzen Jahre» vou 761 Millionen Mark, mit­hin mir einem U-be, schuß vou ruub 60 Millionen über da» EtatSsoll vou 701 M'lltouen zu rechnen. Steigen die Ein- nahmen aber tn dem zweiten Halbjahr in demselben Maße, wie tm ersten, wo» allerding» au»wei»lich der Auschreibnugen nicht unzweifelhaft erscheint, so würde fich der Ueberschuß auf mehr al» 98 M'lltouen Maik belaufen. Jedenfall» ist e» wahrscheinlich, daß der U derschuß de» laufenden Jahre» den de» Vorj-Hre» mit 78 Millionen Mack wtndisten» erreichen wird. Da die Stewpelabgaben, welche tm Vorjahre um über 4 Millionen Mark h'uter dem Etat»ausatze zurvckvlieben, gleichfalls eine steigende Tendenz angenommen haben, so daß, statt auf einen Fehlbetrag, auf einen wenn auch nicht be­trächtlichen Ueberschuß zu rechnen ist, und da die Einnahmen der ReichSbetriebSverwaltungen eine normale Fortentwickelung aufweisen, darf die Lage der Reichsfinanzen tn dem laufenden Rechnungsjahre, soweit die Etunahmeu tn Betracht kommen, al» eine durchau» günstige angesehen werden. Die ihatsäch- liche Entwickelung bestätigt daher tn vollem Umsauge die von der Oppofitiou al» weitaus zu optimistisch bntj-* saffuug der Finanzlage im Reick, zu weich^U'261 schatziecretär Frhr. v. Thielmann fich bei a 3lott.r6o.lage bclanntt. [en.ehattent

»nli»,4. November. «chNs«vert. .. . .

«Ich °J° deatlchen «chtffsohrtolrellev^ haben' Entwicklung unserer ostasiatischen Befitzung entgegen. Durch deutsche Schiffe find berei t.

t bindungen eingerichtet worden, die Kiautschou t«