Ausgabe 
21.11.1897 Viertes Blatt
 
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träge werden gerne übern: Winber- ifter Dörr, Sion- s Heuser, Bild' )tbig, taollet

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Nr. 274 Viertes Blatt. Sonntag den 21. November

1897

Der Siebener Jhqeiget erscheint täglich, Witt Au-nahme de» Montags.

Die Gießener 7^mirtenötä1ter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Gießener Anzeiger

Keneral'-Anzeiger.

vierteljähriger ASounementspreis» 2 Mark 20 Pfg. et« Lringerlohn. Durch die Post bezöge, 2 Mark 50 Pfg.

Rebaction, Expedition und Druckerei:

Zchntstraße Ar.^ Fernsprecher 51.

2lints- und Anzeigeblutt für den Ureis Giefzen.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Lag erscheinenden Nummer bis Lorm. 10 Uhr.

Hratisöeikage: Hießener Jiamilienötätter.

Alle Lnnoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehme» Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgege».

Bekanntmachung.

ES wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Gärtnergehülfe Christoph Bonarius zu Großen- Buseck zum Vertrauensmann aus dem Kreise der Arbeit« nehmer an Stelle des Werkführers Gg. Konr. Schmidt zu GroßeN'Bufeck von der Invalidität«- und AlterSver- sicherungßanstalt Gr. Hessen ernannt worden ist.

Gießen, den 18. November 1897.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Gagern.

Gießen, den 19. November 1897.

Betr.: Ausführung der LandeSfeuerlöfchordnuug - hier Ver­gütung für Leistung von Brandhülfe.

M Grotzherzogliche KreiSamt Gießen

en die GroFH. BSrgersreißterebe« M AcdM.

Da wir in letzterer Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht haben, daß bei Leistung der Brandhülfe eine be« deutend größere Mannschaftszahl abgesendet wird, als nach § 26 unserer Kret-feuerlöschordnung vorgeschrteben und er­forderlich ist, machen wir Sie darauf aufmerksam, daß auS der KreiSkasse Vergütung geleistet wird höchstens für

24 Mann (doppelte SpritzenbedienungSmann-

schaft)...........24

4 bis 6 Steiger.........6

den Lommandanten........1

in Summa 31 Mann.

Für zwei Pferde werden bis zu drei Stunden 5 Mk., für jede weitere Stunde 1 Mk., jedoch höchstens 10 Mk. vergütet.

Die Bürgermeisterei, für deren Gemeinde die Brand­hülfe geleistet wurde, hat stets sofort mit dem Berichte über Las stattgehabte Schadenfeuer anzuzeigen, welche Gemeinden Hülfe leisteten, wann dieselben anrückten und wann sie ent­lassen wurden.

Sie wollen sich hiernach in Zukunft bemessen und auch die Commandanten Ihrer Feuerwehren entsprechend instrutreu.

v. Gagern.

Local-Polizei-Reglement für die Provin)isl-H«vpPadl Gießen, die Aus­führung des Art. 57 der Allgemeinen Bau­ordnung betr.

Auf Grund des Art. 2 und 57 deS Gesetzes vom 30. April 1881, die Allgemeine Bauordnung betr., und deS § 6 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der Allgemeinen Bauordnung betr., wird nach Anhörung der Stadtverordneten'Berfammlung unter Zustimmung des KreiS- auSfchusieS und mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern zu Nr. M. I. 24747 vom 9. November 1897 unter Aufhebung des § 20 der Local­polizeiverordnung vom 6. Juli 1888 für die Provtnztal- Hauptftadt Gießen verordnet, wie folgt:

§ 1-

Alle an Straßen oder Plätzen stehenden Gebäude, deren Dachtraufen nach der Straße oder dem Platz gehen, find mit Schutz- refp. Schneefangvorrichtungen an den Dächern in geeigneter Weife nach der Straßenseite hin zu versehen, sofern die Dachneigung steiler ist als 1 : 3.

Bei vorhandenen Gebäuden hat die» innerhalb sechs Monaten nach Erscheinen dieses Local-Polizei-Reglement- zu geschehen.

§ 2.

Verfehlungen gegen die Vorschrift deS § 1 unterliegen bett Rechtsfolgen der Art. 79 und 80 der Allgemeinen Bau­ordnung.

Gießen, den 15. November 1897.

GroßherzogltcheS Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf vorstehendes Local-Polizei-Regle» ment fordern wir die Etgenthümer der in Betracht kommen- ben Gebäude auf, längstens bis zum 15. Mai k. IS. die Dächer ihrer Häuser mit geeigneten Schneefangvorrichtungen versehen zu lassen.

Gießen, den 15. November 1897.

GroßherzogltcheS Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Wir bringen zur allgemeinen Kenntntß, daß der Austrieb von Vieh zu den am 23. und 24. l. MtS. stattfindenden Märkten nicht vor 8 Uhr Vormittags erfolgen darf.

Bis zu dieser Zeit ist auch das Aufstellen von Vieh in den nach dem Marktplatz führenden Straßen verboten.

Zuwiderhandlungen werden unnachfichtig zur Bestrafung angezeigt.

iS Gießen, den 19. November 1897.

Großherzogliche« Polizetamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Der vordere Theil des oberen Riegelpfads zwischen Liebigs- und Ludwigstraße, sowie der von der Ltebigstraße abzwetgende Weg nach der Wilhelmstraße wird vom nächsten Montag an bis auf Weiteres für jeden Verkehr polizeilich gesperrt.

AIS Ersatzwege werden angewiesen: Der untere Riegel- Pfad für Fußgänger und die Wilhelmstraße für Fuhrwerke.

Gießen, den 20. November 1897.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

v. Bechtold.

Gefunden: 2 Portemonnaie« und 1 Geldbeutel mit Inhalt, 1 Taschenuhr, 1 Brosche, 1 Arbeitsbeutel, 1 Fächer, 1 Corsett, 1 Kindermüffchen, 1 Strickzeug, 1 Weste, 1 Hals­tuch, 1 Ktndermütze, 2 Fensterläden, 1 Peitsche und 1 Laterne.

Zugelaufen: 1 Gans.

Gießen, den 20. November 1897. Großherzogliches Polizetamt Gießen. ____________________v. Bechtold.__________________

Nachrichten über den Saatenstand im Grotzherzogthum Heffen

um die Mitte des Monats November 1897.

Zusammengestellt bet der Großherzogltchen Oberen landwtrthschaft- ltchen Behörde.

1 Ord.-Nr. ii

Provinzen und Erhebungsbezirke

Saatenstand, ybote 1 sehr guter, 2 guter, 3---mittlerer, 4geringer, 5sehr geringer Stand

Ernteertrag in 100 Kilo per Hectar

Winterweizen

Wtnterspelz

Winterroggen

Hafer

Kartoffeln

Klee (auch Luzerne)

Wiesen \

1

Prov. Starkenburg Kreis Bensheim....

17

120

16

15

2

Darmstadt . . .

2

2

2

20

125

20

30

3

Dieburg ....

2

2,5

24

160

60

60

4

Erbach.....

3

3

3

18

120

!

5

Groh-Gerau. . .

2

21

136

55

46

6

Heppenheim . . .

2

2

15

112

38

31

7

Offenbach....

3

2

16

120

Durchschn. f. Starkenburg

2.4 |

2,3

23

191|128

38

36

8

Prov. Oberhessen.

Kreis Alsfeld.....

3

_

2,5

16

120|

9

Büdingen....

2,5

3

24

125

40

45

10

Friedberg....

3

3

39

160

60

50

11

Gtehen.....

2,5

2,5

20

120

12

Lauterbach . . .

2

2,5

16

140

13

Schotten ....

-1

Durchschn. f. Oberhessen

2,6 |

27

23

\33

50

47

14

Prov. Rheinhessen. Landw.Ver.-Bez. Alzey

-

_

2

_

70

_

15

Bingen . . .

Flonheim . .

2,5

2.5

22

72

90

80

16

3

3,5

28

126

17

,Ingelheim . .

2,5 1

2,5

20

70

50

18

Mainz . . .

2,5

2,5

26

120

19

Nieder-Olm. .

3

24

100

120

72

20

Oppenheim . .

3

125

100

21

* Osthofen . . .

2,5

20

120

60

22

Pfeddersheim .

3

3

22

136

50

40

23

Wöllstein . .

3,5

22

72

50

40

24

Wörrstadt . .

20

150

40

25

Worms . . .

2,5 |

2,5

25

95

49

40

Durchschn. f. Rheinhessen

2,6 |

2 8

23

103|| 70

54

Durchschnitt f. d. Grotzh.

2,5 |

2,3

2,6

22,12111 53 || 46

Bemerkunaen. Die §

kariös

el ist

zu 8 bis 10 pCt.,

im

Erhebungsbezirk Osthofen sogar bis zu 50 pCt. faul. Bet der an­haltend trockenen Witterung gingen die Herbstsaaten schlecht auf, auch leiden diese, sowie der Klee durch Mäusesraß. Der Ertrag der Weinberge wird zwischen 15 bis 25 Hectoliter per Hectar angegeben.

Zum Todtensest.

Ernst klingen die Glocken über Dörfer und Städte dahin. Da« Todtenfest läuten fie ein, da« Todtenfest lauten sie auS. Todtenfest ? Reimt sich das zusammen? Liegt nicht im Worte selbst ein unlösbarer Widerspruch? Ist im Bereich de- Todes noch ein Fest möglich, verbietet der Ernst de- TodeS nicht jegliche- Fest?

Wenn da« nur Feste find, mit denen Festesten, Fest­gelage, Festreden verbunden werden können, dann verbietet fich freilich von selbst, ein Todtensest zu halten. Glück­licherweise hat aber unser Volk noch nicht ganz verlernt, daß Feste auch anders gefeiert werden können, baß festlich gestimmt sein nicht bloß heißt zum Esten bereit und zum Trinken fertig sein, daß festlich gestimmt sein auch heißt: im Innern feiern, ernsten Gedanken nachhängen, fich abschließen von dem geschäftlichen Treiben de« Tage- und fich aufschlteßen ruhigen Betrachtungen ewiger Dinge. Zu solch festlicher Stimmung ruft uns daS Todtenfest. Ptlgerzüge bewegen fich heute zum Gottesacker. Ein Blick ins Herz verräth uns, was fie zu den Gräbern eilen macht. Wie überall, so finden wir auch hier die Schaar der Neugierigen, fie kommen bloß, um zu sehen oder fich sehen zu lasten, um ihre Schaulust zu be­friedigen, vom Ernst des Todes verspüren fie wenig. Aber die größere Schaar fie eilt zum Grabe tief bewegt, gar manche Wunden, die der Tod unerbittlich geschlagen, bluten noch, gar manche Wunden, wenn auch halb vernarbt, schmerzen noch,- und wem die Zeit die brennenden Wunden längst ge­schlossen, dem wird heute in der Erinnerung dennoch weh umS Herz.

Die Liebe schmückt die Gräber, die trauernde Liebe, die dankbare Liebe, die hoffende Liebe. Wie mancher Schmerz lindert fich im Schmuck der Gräber! ES ist doch etwa« Tröstliches um dasnoch lieben können", wenn es auch ein Lieben im Tod ist. Wie manch' versäumte Dankbarkeit wird uachgeholt dem Tobten! Versäumte Pflicht will im Gräber­schmuck nachgeholt werden, den Schmerz der Treue zu lindern. Dankbare Liebe sucht fich da ein reiches Feld. Höher aber al« die trauernde Liebe, größer als die dankbare Liebe, ist die hoffende Liebe. Da« Todtensest ist ein Tag der Hoffnung. Wa« immer zum Schmuck der Gräber treibt, das edelste Motiv ist die gläubige Hoffnung. Sie schmückt die Gräber nicht um des Prunkes willen, sie schmückt die Gräber nicht bloß zum Zeichen liebenden Gedenkens, die gläubige Hoffnung kennt keinen Todtencultus, fie kennt nur das Eine: Deine Tobten werden leben. Wo die hoffende Liebe an den Gräbern stille waltet, da sind die blühenden Blumen, Leben-zeichen von dem Leben, das au« den Gräbern sprießt und ewiglich währet. Au- der Zeit in die Ewigkeit führt daS Todtenfest. Der Tag eilt dahin, wie andere auch. Möge der Ernst diese« Tage« von längerer Wirkung sein und der Trost gläubiger Hoffnung in manches unruhige Herz Ruhe und Stille gebracht haben!

Politische Wochenschau.

Während Deutschland den Haitianern noch nicht har zeigen können, welche Folgen es hat, wenn halbwilde Nationen deutsche Reich-angehörige belästigen, find an der chinesischen Küste bereit- deutsche Marinetruppen gelandet, um die Nieder- metzelung unserer Missionäre Seitens Bewohner des Reiches der Mitte einmal gründlich zu sühnen. Die deutsche Regierung scheint diesmal ein gehöriges Exempel statuiren zu wollen, da man durch die jetzige Expedition den bezopften Gesellen für alle Zeiten die Lust an Uebergriffen und Grau­samkeiten gegen deutsche Unterthanen verderben will. Wenn sich bestätigt, daß der letzte Meuchelmord nicht das Werk von Banditen war, sondern auf Anstiften be« chinesischen Gouverneur« erfolgte, so dürfte man auch noch ein ernste« Hühnchen mit der Pekinger Regierung pflücken, und wird der gelben Majestät nichts weiter Übrig bleiben, als ihren Beamten, der sich so schwer gegen da- internationale Recht vergangen hat, per Strick vom Leben zum Tode zu befördern. Große Schwierigkeiten stellen fich anscheinend unseren Blau­jacken bei dem Rachezuge nicht entgegen, da die Helden von Ktao-Tschau, als fie die deutschen Marinetruppen heranrücken sahen, ihren Zopf in Sicherheit brachten und schleunigst Reißau« nahmen. Hoffentlich wirkt das Beispiel, welches Deutschland im fernen Osten statuirt, auch auf andere Nationen nach, sodaß wir immer seltener in die Lage kommen, Kriegs­schiffe entsenden zu müssen, die wir so schwer entbehren können. Daß die deutschen Landungstruppen, welche an der Ktao-Tschau Bai chinesischen Boden betreten haben, mit deut­scher Gründlichkeit Vorgehen wollen, geht daraus hervor, daß