u
l«Uefe,
loes»
and.
auch diesmal * ner Gießens, bifftlbt en, einer Anzahl ine Weihnacht«
träge werden gerne übern: Winber- •ifter Dörr, Sion- s Heuser, Bild' )tbig, taollet
Neustadt ll. , ckwolle, b Qualitäten, zu » lB
Matratzen.
dis 4 Ahr MM ctioni ier, Pyi?ch' n. Kleidchen, «12 «
Mnoth, rem . y., Kachn.»
es.; los.; 21$ zj 1687 SO«
io'S 110«
Jt 1897.
,Übtrro^ »-Mtt 8
Klicch«
DbL .,,906 99$
SfäSlSä r-SS-
len
tthl Jfl "C 16SÜ
Nr. 274 Viertes Blatt. Sonntag den 21. November
1897
Der Siebener Jhqeiget erscheint täglich, Witt Au-nahme de» Montags.
Die Gießener 7^mirtenötä1ter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Gießener Anzeiger
Keneral'-Anzeiger.
vierteljähriger ASounementspreis» 2 Mark 20 Pfg. et« Lringerlohn. Durch die Post bezöge, 2 Mark 50 Pfg.
Rebaction, Expedition und Druckerei:
Zchntstraße Ar.^ Fernsprecher 51.
2lints- und Anzeigeblutt für den Ureis Giefzen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Lag erscheinenden Nummer bis Lorm. 10 Uhr.
Hratisöeikage: Hießener Jiamilienötätter.
Alle Lnnoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entgege».
Bekanntmachung.
ES wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Gärtnergehülfe Christoph Bonarius zu Großen- Buseck zum Vertrauensmann aus dem Kreise der Arbeit« nehmer an Stelle des Werkführers Gg. Konr. Schmidt zu GroßeN'Bufeck von der Invalidität«- und AlterSver- sicherungßanstalt Gr. Hessen ernannt worden ist.
Gießen, den 18. November 1897.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 19. November 1897.
Betr.: Ausführung der LandeSfeuerlöfchordnuug - hier Vergütung für Leistung von Brandhülfe.
M Grotzherzogliche KreiSamt Gießen
en die GroFH. BSrgersreißterebe« M AcdM.
Da wir in letzterer Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht haben, daß bei Leistung der Brandhülfe eine be« deutend größere Mannschaftszahl abgesendet wird, als nach § 26 unserer Kret-feuerlöschordnung vorgeschrteben und erforderlich ist, machen wir Sie darauf aufmerksam, daß auS der KreiSkasse Vergütung geleistet wird höchstens für
24 Mann (doppelte SpritzenbedienungSmann-
schaft)...........24
4 bis 6 Steiger.........6
den Lommandanten........1
in Summa 31 Mann.
Für zwei Pferde werden bis zu drei Stunden 5 Mk., für jede weitere Stunde 1 Mk., jedoch höchstens 10 Mk. vergütet.
Die Bürgermeisterei, für deren Gemeinde die Brandhülfe geleistet wurde, hat stets sofort mit dem Berichte über Las stattgehabte Schadenfeuer anzuzeigen, welche Gemeinden Hülfe leisteten, wann dieselben anrückten und wann sie entlassen wurden.
Sie wollen sich hiernach in Zukunft bemessen und auch die Commandanten Ihrer Feuerwehren entsprechend instrutreu.
v. Gagern.
Local-Polizei-Reglement für die Provin)isl-H«vpPadl Gießen, die Ausführung des Art. 57 der Allgemeinen Bauordnung betr.
Auf Grund des Art. 2 und 57 deS Gesetzes vom 30. April 1881, die Allgemeine Bauordnung betr., und deS § 6 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der Allgemeinen Bauordnung betr., wird nach Anhörung der Stadtverordneten'Berfammlung unter Zustimmung des KreiS- auSfchusieS und mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern zu Nr. M. I. 24747 vom 9. November 1897 unter Aufhebung des § 20 der Localpolizeiverordnung vom 6. Juli 1888 für die Provtnztal- Hauptftadt Gießen verordnet, wie folgt:
§ 1-
Alle an Straßen oder Plätzen stehenden Gebäude, deren Dachtraufen nach der Straße oder dem Platz gehen, find mit Schutz- refp. Schneefangvorrichtungen an den Dächern in geeigneter Weife nach der Straßenseite hin zu versehen, sofern die Dachneigung steiler ist als 1 : 3.
Bei vorhandenen Gebäuden hat die» innerhalb sechs Monaten nach Erscheinen dieses Local-Polizei-Reglement- zu geschehen.
§ 2.
Verfehlungen gegen die Vorschrift deS § 1 unterliegen bett Rechtsfolgen der Art. 79 und 80 der Allgemeinen Bauordnung.
Gießen, den 15. November 1897.
GroßherzogltcheS Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf vorstehendes Local-Polizei-Regle» ment fordern wir die Etgenthümer der in Betracht kommen- ben Gebäude auf, längstens bis zum 15. Mai k. IS. die Dächer ihrer Häuser mit geeigneten Schneefangvorrichtungen versehen zu lassen.
Gießen, den 15. November 1897.
GroßherzogltcheS Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Wir bringen zur allgemeinen Kenntntß, daß der Austrieb von Vieh zu den am 23. und 24. l. MtS. stattfindenden Märkten nicht vor 8 Uhr Vormittags erfolgen darf.
Bis zu dieser Zeit ist auch das Aufstellen von Vieh in den nach dem Marktplatz führenden Straßen verboten.
Zuwiderhandlungen werden unnachfichtig zur Bestrafung angezeigt.
iS Gießen, den 19. November 1897.
Großherzogliche« Polizetamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Der vordere Theil des oberen Riegelpfads zwischen Liebigs- und Ludwigstraße, sowie der von der Ltebigstraße abzwetgende Weg nach der Wilhelmstraße wird vom nächsten Montag an bis auf Weiteres für jeden Verkehr polizeilich gesperrt.
AIS Ersatzwege werden angewiesen: Der untere Riegel- Pfad für Fußgänger und die Wilhelmstraße für Fuhrwerke.
Gießen, den 20. November 1897.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
v. Bechtold.
Gefunden: 2 Portemonnaie« und 1 Geldbeutel mit Inhalt, 1 Taschenuhr, 1 Brosche, 1 Arbeitsbeutel, 1 Fächer, 1 Corsett, 1 Kindermüffchen, 1 Strickzeug, 1 Weste, 1 Halstuch, 1 Ktndermütze, 2 Fensterläden, 1 Peitsche und 1 Laterne.
Zugelaufen: 1 Gans.
Gießen, den 20. November 1897. Großherzogliches Polizetamt Gießen. ____________________v. Bechtold.__________________
Nachrichten über den Saatenstand im Grotzherzogthum Heffen
um die Mitte des Monats November 1897.
Zusammengestellt bet der Großherzogltchen Oberen landwtrthschaft- ltchen Behörde.
1 Ord.-Nr. ii
Provinzen und Erhebungsbezirke
Saatenstand, ybote 1 — sehr guter, 2 —guter, 3---mittlerer, 4 —geringer, 5 —sehr geringer Stand
Ernteertrag in 100 Kilo per Hectar
Winterweizen
Wtnterspelz
Winterroggen
Hafer
Kartoffeln
Klee (auch Luzerne)
Wiesen \
1
Prov. Starkenburg Kreis Bensheim....
17
120
16
15
2
„ Darmstadt . . .
2
2
2
20
125
20
30
3
„ Dieburg ....
2
2,5
24
160
60
60
4
„ Erbach.....
3
3
3
18
120
—
!—
5
„ Groh-Gerau. . .
2
21
136
55
46
6
„ Heppenheim . . .
2
2
15
112
38
31
7
„ Offenbach....
3
2
16
120
—
—
Durchschn. f. Starkenburg
2.4 |
2,3
23
191|128
38
36
8
Prov. Oberhessen.
Kreis Alsfeld.....
3
_
2,5
16
120|
9
„ Büdingen....
2,5
—
3
24
125
40
45
10
„ Friedberg....
3
—
3
39
160
60
50
11
„ Gtehen.....
2,5
—
2,5
20
120
—
—
12
„ Lauterbach . . .
2
—
2,5
16
140
—
—
13
„ Schotten ....
—
—
-1
—
—
Durchschn. f. Oberhessen
2,6 |
—
27
23
\33
50
47
14
Prov. Rheinhessen. Landw.Ver.-Bez. Alzey
-
_
2
_
70
_
15
„ „ Bingen . . .
„ „ Flonheim . .
2,5
—
2.5
22
72
90
80
16
3
—
3,5
28
126
—
17
, „Ingelheim . .
2,5 1
—
2,5
20
70
50
18
„ „ Mainz . . .
2,5
—
2,5
26
120
—
19
„ „ Nieder-Olm. .
—
3
24
100
120
72
20
„ „ Oppenheim . .
—
3
—
125
100
—
21
■ * Osthofen . . .
—
—
2,5
20
120
60
—
22
„ „ Pfeddersheim .
3
—
3
22
136
50
40
23
„ „ Wöllstein . .
—
3,5
22
72
50
40
24
„ „ Wörrstadt . .
—
—
20
150
40
—
25
„ „ Worms . . .
2,5 |
—
2,5
25
95
49
40
Durchschn. f. Rheinhessen
2,6 |
—
2 8
23
103|| 70
54
Durchschnitt f. d. Grotzh.
2,5 |
2,3
2,6
22,12111 53 || 46
Bemerkunaen. Die §
kariös
el ist
zu 8 bis 10 pCt.,
im
Erhebungsbezirk Osthofen sogar bis zu 50 pCt. faul. Bet der anhaltend trockenen Witterung gingen die Herbstsaaten schlecht auf, auch leiden diese, sowie der Klee durch Mäusesraß. Der Ertrag der Weinberge wird zwischen 15 bis 25 Hectoliter per Hectar angegeben.
Zum Todtensest.
Ernst klingen die Glocken über Dörfer und Städte dahin. Da« Todtenfest läuten fie ein, da« Todtenfest lauten sie auS. Todtenfest — — ? Reimt sich das zusammen? Liegt nicht im Worte selbst ein unlösbarer Widerspruch? Ist im Bereich de- Todes noch ein Fest möglich, verbietet der Ernst de- TodeS nicht jegliche- Fest?
Wenn da« nur Feste find, mit denen Festesten, Festgelage, Festreden verbunden werden können, dann verbietet eß fich freilich von selbst, ein Todtensest zu halten. Glücklicherweise hat aber unser Volk noch nicht ganz verlernt, daß Feste auch anders gefeiert werden können, baß festlich gestimmt sein nicht bloß heißt zum Esten bereit und zum Trinken fertig sein, daß festlich gestimmt sein auch heißt: im Innern feiern, ernsten Gedanken nachhängen, fich abschließen von dem geschäftlichen Treiben de« Tage- und fich aufschlteßen ruhigen Betrachtungen ewiger Dinge. Zu solch festlicher Stimmung ruft uns daS Todtenfest. Ptlgerzüge bewegen fich heute zum Gottesacker. Ein Blick ins Herz verräth uns, was fie zu den Gräbern eilen macht. Wie überall, so finden wir auch hier die Schaar der Neugierigen, fie kommen bloß, um zu sehen oder fich sehen zu lasten, um ihre Schaulust zu befriedigen, vom Ernst des Todes verspüren fie wenig. Aber die größere Schaar — fie eilt zum Grabe tief bewegt, gar manche Wunden, die der Tod unerbittlich geschlagen, bluten noch, gar manche Wunden, wenn auch halb vernarbt, schmerzen noch,- und wem die Zeit die brennenden Wunden längst geschlossen, dem wird heute in der Erinnerung dennoch weh umS Herz.
Die Liebe schmückt die Gräber, die trauernde Liebe, die dankbare Liebe, die hoffende Liebe. Wie mancher Schmerz lindert fich im Schmuck der Gräber! ES ist doch etwa« Tröstliches um das „noch lieben können", wenn es auch ein Lieben im Tod ist. Wie manch' versäumte Dankbarkeit wird uachgeholt dem Tobten! Versäumte Pflicht will im Gräberschmuck nachgeholt werden, den Schmerz der Treue zu lindern. Dankbare Liebe sucht fich da ein reiches Feld. Höher aber al« die trauernde Liebe, größer als die dankbare Liebe, ist die hoffende Liebe. Da« Todtensest ist ein Tag der Hoffnung. Wa« immer zum Schmuck der Gräber treibt, — das edelste Motiv ist die gläubige Hoffnung. Sie schmückt die Gräber nicht um des Prunkes willen, sie schmückt die Gräber nicht bloß zum Zeichen liebenden Gedenkens, die gläubige Hoffnung kennt keinen Todtencultus, fie kennt nur das Eine: Deine Tobten werden leben. Wo die hoffende Liebe an den Gräbern stille waltet, da sind die blühenden Blumen, Leben-zeichen von dem Leben, das au« den Gräbern sprießt und ewiglich währet. Au- der Zeit in die Ewigkeit führt daS Todtenfest. Der Tag eilt dahin, wie andere auch. Möge der Ernst diese« Tage« von längerer Wirkung sein und der Trost gläubiger Hoffnung in manches unruhige Herz Ruhe und Stille gebracht haben!
Politische Wochenschau.
Während Deutschland den Haitianern noch nicht har zeigen können, welche Folgen es hat, wenn halbwilde Nationen deutsche Reich-angehörige belästigen, find an der chinesischen Küste bereit- deutsche Marinetruppen gelandet, um die Nieder- metzelung unserer Missionäre Seitens Bewohner des Reiches der Mitte einmal gründlich zu sühnen. Die deutsche Regierung scheint diesmal ein gehöriges Exempel statuiren zu wollen, da man durch die jetzige Expedition den bezopften Gesellen für alle Zeiten die Lust an Uebergriffen und Grausamkeiten gegen deutsche Unterthanen verderben will. Wenn eß sich bestätigt, daß der letzte Meuchelmord nicht das Werk von Banditen war, sondern auf Anstiften be« chinesischen Gouverneur« erfolgte, so dürfte man auch noch ein ernste« Hühnchen mit der Pekinger Regierung pflücken, und eß wird der gelben Majestät nichts weiter Übrig bleiben, als ihren Beamten, der sich so schwer gegen da- internationale Recht vergangen hat, per Strick vom Leben zum Tode zu befördern. Große Schwierigkeiten stellen fich anscheinend unseren Blaujacken bei dem Rachezuge nicht entgegen, da die Helden von Ktao-Tschau, als fie die deutschen Marinetruppen heranrücken sahen, ihren Zopf in Sicherheit brachten und schleunigst Reißau« nahmen. Hoffentlich wirkt das Beispiel, welches Deutschland im fernen Osten statuirt, auch auf andere Nationen nach, sodaß wir immer seltener in die Lage kommen, Kriegsschiffe entsenden zu müssen, die wir so schwer entbehren können. Daß die deutschen Landungstruppen, welche an der Ktao-Tschau Bai chinesischen Boden betreten haben, mit deutscher Gründlichkeit Vorgehen wollen, geht daraus hervor, daß


