1S97
Freitag den 5. Februar
Zweites Blatt
Nr. 30
Anrts- und Anzelgeblutt für den Tivers Gieren
chraiisöeitage: Gießener Aamilienölätter.
Tag und Stunde
5, März
30 Preise
Mk.
= 2000
2. für Zweijährige:
1800 Mk.
gedeckten Stute. Im
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die im Borjahre gekörte und vor der noch nicht gekörten
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werden; Borhand
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de« folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorm. 10 Uhr.
gedeckte oder nicht
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Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Za kören 15 15 14 16 12 26 12 10 12 10
Freitag,
SamStag, Montag, Dienstag,
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Mittwoch, Donnerstag
Mk.
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Reihenfolge statt:
Ort
Nieder Wöllstadt Berstadt Butzbach Grünberg Ober-Ofleiden Romrod Engelrod
Schlitz Düdelsheim Hirzenhain
Jede Stute
100 =
60 =
40 -----
50 =
40 =
30 -----
12.
12. für
Vierteljähriger /tbonnementspreisr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
-chHlSraße Ar.7.
Fernsprecher M.
neu gekört Stute hat die
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Die Körung einer Stute ist an Einstimmigkeit der Kör- commiifion gebunden.
Als Körcommisiäre werden mit den uöthigen Ersatz« wählen die nämlichen Herren wie im vergangenen Jahre thätig fein.
Bis zu 300 Stuten können gekört werden.
Uebrtgen entscheidet die Qualität.
Für jede gekörte Stute wird dem Besitzer von der Kör« commisfion ein Deckhengst vorgeschlagen. Der Besitzer erhalt für jedes aus seiner gekörten Stute von dem bestimmten Hengst gefallene lebende Fohlen vom Verein nach Vorlage der beglaubigten Abschrift des Geburtsscheines ein Angebinde von 20 Mark, als sogen. Fohlengeld auSbezahlt.
im Ganzen — 75 Pretse t. Betrage v. 3800 Mk. Darmstadt, den 15. Januar 1897.
Für den Vorstand: von Westerweller.
Vermischter.
* Der echte und der falsche Zacherl. Vor einem Er« kenntnißsenate deS Wiener LandeSgertchteS wurde dieser Tage ein iutereffanter Markenschutzproceß gegen drei Angeklagte zu Ende geführt, die sich vereinigt hatten, um auf den Namen Johann Zacherl hin, den einer von ihnen tragt,
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Der Borstavd
Stutenkörung des Pferdeznchtvereins im Grotzherzogthum Heffen und Prämiirung von aus gekörten Stuten gefallenen Fohle« im Jahre 1897 betr.
Die diesjährigen Köitermine finden in nachfolgender
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Mit der Körung wird eine Prämiirung der Hengst- und Stutfohlen verbunden, die im Jahre 1894/95 auS gekörten Stuten gefallen find. . ..
Die Prämiirung dieser zweiiahrrgeu und drei- iäbriaeu Hengst« und Stutfohlen findet gleichzeitig mit der Körung bei den einzelnen Körtermineu statt. Die Besitzer solcher Fohlen werden hiermit zu ihrer Vorführung auf« gefordert und besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Besichtigung bezw. Prämiirung nur erfolgt, wenn der Kör- commtsfion Kör- und Deckschein vorgezeigt worden ist.
Nur fehlerfreie Thiere können prämiirt werden.
An Preisen sind vorgesehen:
1. für Dreijährige:
1000 Mk.
600 „
400 „
Der Hießeuer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener Aamikienvtälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
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Gießemr Anzeiger
General-Anzeiger.
und Praller, ein Gourmand, wie Lucullus, Galba oder BitelluS, Nba6 kaiserliche Schwein", der mit Esten in sieben Monaten 126 Millionen Mark vergeudete, schrieb ein Kochbuch mit einer großen Anzahl von Reeepten, unter welchen sich auch für die Fabrikation von Blutwurst verschiedene befanden. So kommen dort schon „lukanische Würste" vor, das sind geräucherte, ferner Würste von Rindfleisch, eine Magen« oder Plumpwurst- PliuiuS erwähnt ebenfalls die Mageuwurst, während Horaz die Knackwurst uns nennt.
Im Eulturleben des deutschen Volkes kommt im Niedersächsischen daS Wort Wurst oder Wust in keiner der ältesten Schriften vor- dennoch ist eS sehr alt. Ob das Wort mit „wirren" zusammeuhäugt oder mit „drehen , „toinben , ob es auf das Gothische „v&ursto“, d. h. Gemachtes, daS Werk von „würken" zurückzuführen ist, möge hier unerörtert bleiben. Thatsache ist jedenfalls, daß Grimm in seinem Sprachschatz das Wort „Blut"wurst nicht aufführt- dagegen die vLeber • wurst aus den Sumerlaten, den Fastnachtsspielen und der aus dem 15. Jahrhundert stammenden St. Galler Ordnung nachzuweisen ist. Wurst im Allgemeinen kennen verschiedene Codices und Gloffen aus dem 10. bis 12. Jahrhundert- der au» dem 11. Jahrhundert stammende Emeraner Codex nennt lepara (Leber)« und prat (Brat)wurst. Abraham v. Sta Clara spricht von »Lefzen, die waren wie zwei 8ufammenfleWd)te Leberwürst"- Luther spricht von „Bratworst , HauS Sachs von „Brotwürst"- in den erwähnten Fastnachtsspielen heißt es: „Wurst von einer pfiuntgen sau"- die P^udenordnung der Klosters Geisenfeld aus dem 13. Jahrhundert enthält eine Bestimmung: „so git man je der vrowen e n wurst , das Meraner Stadtrecht von 1317 sagt: »ei siülent ouch keine wurst nicht machen danne mit dem fleisch daz von dem swine körnen ist.« Leber« und Rosenwürste werden in der AugSburgischen Metzgerordnung von 1548> «»«»*• Im AugSburgischen bezeichnet man mit „Wurstmahl ein Hochzeitsmahl gemeiner Leute mit gemeinen Speisen, das find Würste. Wurstsuppe wird einmal 1691 besonders erwähnt. @übbcut^lQnb (ennt won btt Blutwurst unter de» Namen .Sweiz-wurst" (schwitzen, bluten). In der nieder« sächsischen Gegend, auf dem Höhenzuge deS FlämiugS, in der
Mark Brandenburg heißt eine Sorte Blutwurst ,/P^ump"« wurst oder „Plunz"wurst, auch Blunzwurft- letztere Bereich« uung ist allerdings auch in Bayern gebräuchlich. Unter Plump versteht man etwa- Schwerfälliges, Dickes, wie man denn zu Plumpwürsten auch die dicksten Därme zu nehmen pflegt. In Schertlin» Briefen kommt eine Stelle vor: „wie künden wir ime (dem Feinde) nun tun, so er nit willens ist zu schlagen, In solchem vorteil nit anzugreifen- wir wollten gern „blutwürst machen", so man un» Rath geben möcht? Bedeutet diese Redensart so viel wie „schlacht liefern, schlachten, Blutgemetzel?" Vielleicht. An einer anderen Stelle derselben Quelle heißt eS ferner: „mein Kundschaft ist gut, ver hoff gut leberwürst zu machen gegen Tag." In milder Deutung dürfte man hier verstehen „gute Arbeit machen . Neben Plunze und Blunze (Bluthund) heißt die Blutwurst in anderen Gegenden auch Saunudel, Schiebung. Jedenfalls aber beweisen alle Bezeichnungen, daß die Blutwurst namentlich im kleineren Volke ein Product war, daS keinem Hause fremd galt. Die sprüchwörtlichen Redensarten, die nur im Munde des Volke- erwachsen, bestätigen diese Ansicht. „Wurst wider Wurst" heißt Gleiches mit Gleichem vergelten- „bratest Du mir eine Wurst, lösch ich Dir den Durst" heißt gegen- fettig gefällig sein- „wie der Manu ist, brat man ihm die Wurst" bedeutet Jeden nach seinem Werthe behandeln, und ..mit der Wurst nach der Speckseite werfen" hegt die Er« Wartung einer größeren Gefälligkeit für eine kleine Aufopferung. DaS Mittelalter hatte völlig Recht, wenn es sagte: „eier, worst und fladen - daS kau wer alle- uit geschaden bunteste Blutwurst ist jedenfalls die, mit welcher die Fletscherzunft zu Königsberg i. P..zu Neujahr umher- zuziehen pflegte und welche Fleischerknechte °uf den Schultern truaeu 1528 kwar sie 198 Ellen lang, 1583 596 Elle» und nach längerer Pause 1602 sogar 1005 Ellen. Diese wog 885 Pfund. Dem Kurfürsten wurden hiervon zum Neujahrsgeschenk 130 Ellen abgeschnitten. Seitdem hat mau nichts wieder von „historischen" Blutwürsten gehört. Diene ihr Jubiläum dazu, dieser so angenehmen wie nützlichen Speise nach Gebühr zu gedenken.
Feuilleton.
Blutwurst.
Eine culinarische Plauderet.
Von W. Zanke.
(Schluß.)
Die Colontfirungen der Griechen werden, wie so manche Erscheinung, auch die Verarbeitung des Schweinefleisches zu Wurst, und in erster Linie immer zu „Blutwurst , in die« jrutgen Länder getragen haben, wo Griechen überhaupt Colonien aulegten. Noch mehr aber als durch friedliche Colonisationen dürfte durch die Eroberungen der Römer angenommen fein. Als Rom da- lüderliche Frankreich jener Tage, da- ganz parisische Griechenland und Asien erobert hatte, kam mit der hellenischen Sprache auch die hellenische Zunge, und der hellenisch-orientalische Tafelluxu- wurde den Römern nur zu lieb. Waren doch die Griechen nicht die Elfinder und Urheber, die feinere Kochkunst war von Asien,au«. gegangen- die Griechen erbten sie von den Persern, von den Griechen die Römer. Der gewaltige Reichthum, welchen sie durch ihre Eroberungen zusammenhäuften, brachte auch> die Kochkunst bei ihnen zur Höhe der Ueppigkeit, die nie w^der erreicht werden wird. Die Wurstmacher bildtten in Rom schon ein Gewerk und auf dem berüchtigten 6c6
Trimalchio", welches uns PetroniuS Arbiter Wlbert, gehörten Blutwürste auf silbernem Roste zum „Entrse , wahrend einer der vielen Tricks die Zerlegung eines ganzen SchweineS war, aus deffen Bauchöffnung allerhand Arten von Würsten herauSfieleu. Außer dem erwähnten Petron kennen LaberiuS, Varro, MartiSl, PliniuS und andere die Blutwurst und feierl sie in ihren Schriften. DaS Raffinement, mit welchem in der „Wölfin Rom" Zunge und Magen angeregt werden mußten, ließ die Wurstmacher im®er neue Arten finden - aber alle Erfindung konnte nicht verhindern, daß Rom an ver« dorbeuem Magen zu Grunde ging.
Bezeichnend ist eS, daß dieser Geist deS Feiuge chmackS fich in die Jahrhunderte u. Chr. hinübertrug. «rnobtuS, ein Kirchenvater zur Zeit Diokletians, widmet der SW sondere Arbeiten, und ApicinS, einer der größten Schlemmer
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Insektenpulver in den Handel zu bringen und der bekannten Zacherlin-Firma I. Zacherl unerlaubte Concurrenz zu machen, indem sie deren gesetzlich geschützte Marke uachahmten. Der Handelsagent Moritz Kohn war der Unternehmer, der Soda- waffererzeuger Franz Denk der Capitalist und den Namen gab der Sanerkräutler Johann Zacherl her. Der Gerichtshof unter Vorsitz des LandeSgerichtSratheS Dr. Granichstädteu erkannte in Gemäßheit der Anträge deS Vertreter- der klage« rischen Firma I. Zacherl, alle drei Angeklagten des Ver, gehen- gegen daS Markenschutzgesetz schuldig und verurtheilte Moritz Kohn und Franz Denk zu je zwei Monaten Arrests mit zwei Fasttagen und den Johann Zacherl zu einem Monat Arrest mit einmaligem Fasten - ferner zum Kostenersatze, zum Verfall der beschlagnahmten Geschästsutensilien und zur Veröffentlichung deS rechtskräftigen UrtheileS in zwei Wiener und zwei Budapester Zeitungen. I" der UrtheilSbegründung betonte der Vorfitzende, daß sich die Angeklagten hauptsächlich zu dem Zwecke vereinigten, um durch den Namen Zacherl ihrem Product einen Aufschwung zu geben. ES war ihnen bekannt, daß die Firma Zacherl gesetzlich geschützte Marken sühre. Nichtsdestoweniger ahmten sie dieselben nach und erhöhten sogar die Möglichkeit der Irreführung deS Publikums durch den Vermerk: „Nicht zu verwechseln mit I. Zacherl . Der Gerichtshof habe, abgesehen von der im Laufe der Verhandlung zur Verlesung gebrachten Entscheidung deS Handels« Ministeriums (in welcher die Löschung der Marke deS falsche« Zacherl ausgesprochen wird) sich durch Autopsie überzeugt, daß für den Laien eine Täuschung, nament ich durch Ausnahme deS Namens Zacherl in die Marke, ^icht möglich sei, welcher Name den wichtigsten Bestandtheil der Marke bilde. Die von den Bertheidigern der Angeklagten vorgebrachte Behauptung einer Verjährung sei durch Erbringung einer Anzahl von Facturen aus den Monaten August, September und Oktober hinsällig geworden. Erschwerend war bei den Angeklagten Kohn und Denk, daß Beide schon vorbestrast waren.
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Gießen, den 3. Februar 1897. Betr.-. Statistik über die Placirung hessischer Staatspapiere. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Grosth. Bürgermeistereien «ud die Kircheuvorstände des Kreises.
Soweit Sie mit Erledigung unserer Verfügung vom 23. v. Mts. — Gießener Anzeiger Nr. 21 — noch im Rückstände sind, erinnern wir Sie an die Einsendung des Verzeichniffes binnen drei Tagen.
v. Gagern.
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