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— Wie schreibe ich meine Briefe! Die Kunst des Briefschreibens. Ein Handbuch mit über 200 Mutterbriefen u. s. w. für die verschiedensten Anlässe und Vorkommnisse zum Gebrauch für Jedermann. Nebst einer Auslese von mehr als 100 Album- und Stammbuchversen. Don Constanze von Franken. Stuttgart, Verlag von Levy & Müller. 362 S. Octav. Preis drosch. Mk. 3.50, eleg. ged. Mk. 4.50. Das von C. von Franken herauS- gegebene Handbuch über die Kunst des Briefschreibens hat eine so wohlwollende Aufnahme in allen Gesellschaftskreisen gefunden, daß. sich die Verlagsbuchhandlung genöthtgt sah, in schon verhältnißmäßig kurzer Zeit nach dem Erscheinen eine neue Auflage dieses ebenso praktischen wie anmuthig und elegant geschriebenen Buches zu veranstalten, und wir sind gewiß, daß auch diese neue, wesenlltch erweiterte und verbesserte Auflage vielen ein Helfer in der Noth werden wird. „Wie schreibe ich meine Briefe?" ist nämlich keineswegs ein Briefsteller im üblichen Sinne des Wortes; die Hauptbedeutung des Werkes liegt in den jedem Capttel beigegebenen Anleitungen und Anweisungen für correcte und gewandte Abfassung aller Correspondenzen, die der gesellschaftliche, familiäre, geschäftliche und amtliche Verkehr mit sich bringt. Die zahlreichen (mehr alS 200) Musterbriefe, die dm verschtedmsten Personen, Anläsfm und Vorkommnissm angepaßt sind, dimm hauptsächlich dazu, die gegebmen Rathschläge zu tllu- striren, und sind so geschickt abgefaßt, daß an ihrer Hand Jeder seine eigenen Briefe für den speciellm Fall leicht nachbilden und sich selbst zum guten Stllisten und flotten Briefschreiber heranbilden kann. — Der Anhang von mehr oI6 hundert sorgfältig gewählt«, vielfach ganz neuen Album- und Stammbuchversen wird dem Buche für Viele etnm besonderen Reiz verleihm. Wir können das seitens der Verleger prächtig ausgestattete Buch als eines der practtschestm und nützlichsten Geschenkbücher aufö Wärmste empsehlm.
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Opernha«».
Mittwoch dm 30. December, Nachmittags 3»/,Uhr: Schön- cl ärch en. Donnerstag dm 31. December, Nachmittags 31/, Uhr: Schönclärchen. Abmd» 7 Uhr: Hochzeit des Figaro. Freitag dm 1. Januar, Nachmittags 3Vi Uhr: Schönclärchen. Abends 7 Uhr: Tannhäuser. Samstag dm 2. Januar, Nachmittag« 3Vi Uhr: Schönclärchen. Abend» 7 Uhr: Martha. Sonntag den 3. Januar, Nachmittag» 3Vt Uhr: lSchönclärche«. Abmds 7 Uhr: Heimchen am Herd. Montag dm 4. Januar, Nachmittags 3«/, Uhr: Schönclärchen.
Schauspielh««».
Mittwoch dm 30. December: Der Pfarrer von Ktrch- seld. Donnerstag dm 31. December: Alt-Frankfurt. Freitag dm 1. Januar, Nachmittags 3*/i Uhr: RosmerSholm. »bmdS 7 Uhr: Die Ehre. SamStag dm 2. Januar: Renaissance. Sonntag dm 3. Januar, N.chmtttags 3«/, Uhr: Bürgerlich und romantisch. AbmdS 7 Uhr Renaissance. Montag dm 4. Januar: Die Ränder.
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Amts- ttnb Anzeigeblirtt für den Ttveis Gieren.
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Die Gießener Aamitiengtälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Bierteljähriger Avounemeutspreiar 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.
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Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
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Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Norm. 10 Uhr.
Abonnements^Einladrmg.
Zum Bezug des „Gießener Anzeiger" für das 1. Vierteljahr 1897 laden wir hiermit ergebens! ein. Wie bisher, wird der „Gießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer den Thatsachen entsprechender Werse zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nachrichten der zuverlässigsten telegraphischen Nachrich- ten-Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorkommnisse in demselben auf dem Laufenden. Unterstütztdurch an allenOrtender Provinz O b e r h e ss en ansässige Berichterstatter, ist der „ Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Provinz so fÄhzeittg wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des Anzeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschaft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Berücksichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschaft, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein gediegenes Feuilleton wird neben besonderen Ar- tikün ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die „Gießener Familierrblätter", welche dem Anzeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten.
Wir ersuchen nun namentlich auswärttge Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. Januar den Anzeiger kostenfrei zu- gestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Nummern nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie setther, den Anzeiger Wettersenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt.
Hochachtend
Verlag des „Gießener Anzeiger" Brühl'sche Univ.-Buch- u. Steindruckerei (Pietsch & Scheyda).
Amtlicher Theil.
Gießen, den 24, December 1896.
Betreffend: Die Zeitschrift: DieJnvaliditätS-und Altersversicherung im Deutschen Reich.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen sm die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die im Verlag von I. Diemer in Mainz erscheinende Zeitschrift „Die Invalidität-- und Altersversicherung im Deutschen Reich" hat mit dem 1. November d. I. ihren 7. Jahrgang begonnen. Ursprünglich aus das Gebiet der JnvaliditätS- und Altersversicherung beschrankt, hat die Zeit- schrift seit dem 3. Jahrgang ihre- Erscheinen- ihr Programm auf die Besprechung wichtiger Fragen de- Krankeuversiche- rungsgesetze- ausgedehnt und ist dieselbe der ihr gestellten Aufgabe, auf eine richtige und gleichmäßige Durchführung Md Weiterbildung der Gesetzgebung auf dem Gebiete der Invalidität-- und Alter-- und Krankenfürsorge hiuzuwirken, t« vollem Maße gerecht geworden. Dabei hat diktRedaction t- sich angelegen sein lassen, namentlich auch den Gemeindebehörden und Rechnern von Krankenkassen auf Anfrage unentgeltlich Rath [nnb Belehrung zu ertheilen. Um da-
Jntereffe an dem fraglichen Unternehmen bei den mit der Ausführung der gedachten Gesetze befaßten Organen wach- zuhalren, weisen wir die Bürgermeistereien der größeren Landgemeinden, sowie die örtlichen Organe der Invalidität-- und Altersversicherung auf das Abonnement der Zeitschrift hin. Die letztere erscheint monatlich zweimal 'und kostet bei Franeozuseudung 8 Mark jährlich.
__v. Gageru.
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Gieße», den 29. December.
**V.A. Wesen und Bedeutung der sog. Wartezeit in der Invalidität-- und Altersversicherung wird noch vielfach verkannt. Sie ist von größter Wichtigkeit für die Invaliden- und AlterSrentenansprüche, sowie für die Er- stattuugsansprüche. Da- Gesetz gibt Anspruch auf Rente nicht jedem Versicherten, der invalid wird oder der 70 Jahre alt wird, sondern eS verlangt, daß der Betreffende auch eine zeitlaug versichert war und Beiträge gezahlt, somit einigermaßen einen Gegenwerth geleistet hat. j)iese Zett ist für Jnvalidenrentenansprüche allgemein 235 Wochen- für Altersreutenansprüche ist sie vorläufig und bi- 1921 veränderlich und richtet sich nach dem Geburtstag des Versicherten- je mehr Jahre ihm am 1. Januar 1891 an 70 Jahren fehlten, desto größer ist die Wartezeit. Erst von 1921 ab ist die UebergangSzeit des Gesetze- in dieser Beziehung vorbei und die Wartezeit beträgt gleichmäßig 1410 Wochen. Die Wartezeit für die Invalidenrente muß nicht in einem bestimmten Zeitraum zurückgelegt werden- nur müffen innerhalb vier Kalenderjahre stets mindesten- 47 Wochen erbracht werden. Für die Regel wird die Wartezeit zurückgelegt durch Bei- tragSleistung und Markenverweudung auf Grund von ver- ficheruugspfltchtiger Beschäftigung. Solcher werden aber gleichgeachtet volle Krankheit-Wochen, wenn die Krankheit mit Erwerbsunfähigkeit verbunden war und der Betreffende an Fortsetzung seiner Arbeit durch sie verhindert wurde - desgleichen die Wochen, während derer der Betreffende seine Wehrpflicht in Heer oder Marine erfüllt. Ebenso gelten Marken, welche zur freiwilligen Fortsetzung des Verfiche- rungSverhältuiffeS verwendet find. Wer vorübergehend oder dauernd aus dem BeschäftigungSverhältutß auSscheidet, kann nämlich die Versicherung durch Verwendung von Marken fortsetzen. ES besteht vielfach die Meinung, Zeiten, während derer infolge von Wetterverhältniffen oder dergleichen die Arbeit ausgesetzt werden müßte, könnten ohne Weitere- angerechnet werden- da- ist irrig- ob die Arbeitslosigkeit und Unterbrechung mit oder ohne Schuld des Arbeiters eiutritt, ist einerlei - nur die freiwillige Markenverweadung kann solche Zeiten anrechnungsfähig machen. Dieselbe muß aber rechtzeitig geschehen. Ein Maurer z. B., der im November die Arbeit etnstellt, muß diese Markenverwendung spätesten- bei Ausnahme der Arbeit im nächsten Frühjahr vornehmen - find erst wieder auf Grund der Beschäftigung Marken verklebt, so ist die Lücke nie mehr auszufüllen. DieS ist bet vielen Rentenanträgen von entscheidender Bedeutung zum Nachtheil des Gesuchstellers gewesen. Ferner kann nach Eintritt der Invalidität und deS 70. Geburtstag- für die frühere Zeit keine freiwillige Versicherung mehr stattfinden. Ein Invalider scheidet aus jedem VerficherungSverhältniß au-, sodaß er weder in einer versicherung-pflichtigen Beschäftigung stehen, noch sich freiwillig weiter versichern kann. Wer also bei Eintritt der Invalidität die Wartezeit von 235 Wochen noch nicht erfüllt hat, kann sie in Zukunft nicht mehr erfüllen, es sei denn, daß er wieder erwerbsfähig wird. Kann er aber Nachweise», daß er in früherer Zeit in einem bestimmten, Versicherungs- Pflichtigen Berhältniß gestanden hat, für welches die Markenverwendung unterblieben ist, so kann ausnahmsweise eine nachträgliche Markeuklebung stattfiuden. — Die Invalidenrente wird gegeben 1. vom Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit ab oder 2. bei vorübergehender Erwerbsunfähig- leit vom Ablauf der 52. Woche ab. Jener Zeitpunkt ist daun gegeben, wenn die Hoffnung schwindet, daß der Betreffende noch zu Vb des ortsüblichen Tagelohnes erwerbS- fähig werde. Schwindet erst im Verlauf einer Krankheit diese Hoffnung, dann wird der vorher liegende Theil der Krankheit in die Wartezeit eingerechnet. Im 2. Fall werden die 52 Wochen KrankheitSzeit angerechuet. Bet der Altersrente waltet bezüglich der Wartezeit ein Unterschied ob. Wer am 70. Geburtstag die gesetzliche Wartezeit noch nicht erfüllt hat, kann, wenn er noch nicht invalid ist, durch Beitrags- letstung auf Grund von Beschäftigung oder freiwilliger Versicherung die Wartezeit noch in Zukunft allmählich erfüllen - er bekommt dann die Altersrente von dem Tage ab, an welchem die erforderliche Markenzahl vorhanden ist. — TS
ist nun noch die sog. Selbstverficheruug zu erwähnen, dazu sind berechtigt Betriebsunternehmer, die nicht regelmäßig mindesten- einen Lohnarbeiter beschäftigen und Hausgewerbetreibende, jedoch nur dann, wenn sie noch nicht 40 Jahre und noch erwerbsfähig find. Die Hausgewerbetreibenden der Tabaks- und Textilindustrie find versicherungspflichtig und kommen also hier nicht in Betracht. Wer e- mit seiner Versicherung ernst meint, muß sich bemühen, die Wartezeit rasch zu erfüllen.
△ Rieder Ohmen, 28. December. Die mechanische Schlofferwerkstätte deS Herrn Walther dahier hat elektrischen Betrieb mit elektrischem Lichte eingeführt. Bereit- auf da- Weihnacht-fest konnte die Lichtstation in Thätigkeit treten. Eine weitere elektrische BeleuchtuugSaulage wird demnächst, wie schon gemeldet, da- Mühlwerk des Herrn Neeb hier erhalten. Nachdem so da- elektrische Licht seinen Einzug im Ohmthal gehalten, steht seine weitere Anwendung in sicherer Aussicht. Namentlich find e- die mit starker Wasserkraft versehenen Mühleu, die mit verhältnißmäßig geringen Kosten sich in den Besitz der wunderbaren Lichtquelle zu setzen verwögen.
-§- Sellnrod (Kr. Schotten)', 28. December. Eine schlimme Weihnachtsbotschaft erhielt der hiesige Geflügelhändler Frei. Sein erwachsener Sohn, welcher in Schalke aus der dortigen Zeche „Wilhelmine Victoria II und HL* als Tagesarbeiter beschäftigt war, gerteth so unglücklich zwischen einen Waggon und die Schiebebühne, daß ihm der Brustkorb eingedrückt ward und der Tod auf kbcr Stelle eiutrat.
§ «uS dem Kreise Alsfeld, 28. December. Zu den früher gemeldeten, theilweise mit dem Tode verbundenen Unfällen, die sich beim Holzmachen im Walde zngetragen, ist ein abermaliger Unfall zu reihen. Derselbe betraf den Holzmacher A. Müller aus Ratnrod. Eine Birke, mit deren Fällen dieser beschäftigt, fiel auf ihn, zerschmetterte ihm da- Schlüsselbein und verletzte die Wirbelsäule. Der Verunglückte wurde in die Klinik zu Gießen gebracht.


