Nr. 305 Zweites Blatt. Dienstag tat 29. Derember
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Der
Hkßener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des MontagS.
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Kenerak-Mnzeiger.
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Alle Annoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Töeit.
Gießen, den 24. December 1896.
Betr.: Jahresberichte der Fabrikinfpectoren für 1896.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern die Rückständigen von Ihnen an unfehlbare Erledigung deS Amtsblatts vom 25. September l. I. bis spätestens Ende l. M. bet Meldung der Zusendung von Wartboten.
v. Gagern.
Gießen, den 23. December 1896.
Betr.: Die Ausführung deS JnvalidttätS- und AlierS« verficherungSgesetzes.
DaS Grotzherzogliche Kreisamt Gießen
fr* die Grstzh. Bürgermeistereien de» Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser AuSschretben vom 9. Januar l. I. benachrichtigen wir Sie, daß Seitens derZJnvalidttätS« und AlterSverficherungsanstalt ^Großherzogthum Hessen"
1) Christian Reitz, Schreiner zu Gießen, zum Ersatzmann deS BertrauensmanneS aus dem Kreise der Arbeitnehmer au Stelle des Heinrich Sauer ebenda
2) Georg Appel, Kutscher zu Gießen, zum Ersatzmann des Vertrauensmannes aus dem Kreise der Arbeitnehmer an Stelle deS Moritz EuderS ebenda
3) Adam Werner, Werkführer zu Gießen, zum Vertrauensmann aus dem Kreise der Arbeitnehmer an Stelle des Wtlh. Junker ebenda ernannt worden ist.
v. Gagern.
Bekanntmachung, betreffend die Beförderung der Musterkoffer von HandlungS- reifenden auf österreichischen Eisenbahnen zu ermäßigten Preisen.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 9. Juli d. I. — Gießener Anzeiger Nr. 162 — bringen wir die nachstehenden neuen Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, den 23. December 1896.
Großherzogliches KceiSamt Gießen.
v. Gagern.
Ermäßigter Gepäcks'Taris für Musterkoffer von Handlungsreisendeu aus österreichischen Eisenbahnen.
Für die Musterkoffer jener Handlungsreisenden, welche sich als dieser BerufSklaffe angehöreud, mit einer, den Namen deS Reisenden und dessen Firma, Anzahl und Inhalt der milgeführten Koffer, der Unterschrift deS Inhabers und die Bestätigung der competenten Behörde enthaltenden Legt- timationSkarte auSwetfen, find auf den nachstehenden österreichischen Eisenbahnen für je 10 Kilogramm und für jedes Kilometer 0.1 tr. zu entrichten:
K K. österreichische Ctaatsbahueu, und zwar bezüglich jener Strecken, auf welche die „Reglementarijchen Bestimmungen und Tarife für die Beförderung von Personen, Reisegepäck, Expreßgut und Hunden im Localverkehr", gtltig vom 1. August 1896, Anwendung finden,
K K. priv. Kaiser Ferdinands Nordbahu.
„ „ „ Oesterr. Nordwestbahn und Südnorddeutsche Verbindungsbahn (auSnahmltch aller im Betriebe der k. k. priv. Oesterr. Nordwestbahn und Südnorddeutschen Verbindungsbahn stehenden Localbahnen und der Retchenberg-Gablonz-Tonnwalder Eisenbahn), Priv. österr.-nngar. StaatsStseubahu-Gesellfchaft,
K. K. priv. Graz-Köflacher Eisenbahn- nud vergban-Sesellfchast, „ „ „ Eisenbahn Wien Aspaug, „ „ „ Böhmische Nordbahu, „ „ n AuffigTeplitzer Eisenbahn, A. priv. Boschtehrader Eifenbahn,
K. K. priv. vöhmifche Commercialbahueu,
K. u. k. Militärbah« Vaujaluka-Doberli».
Auf den Linien der k. k. priv. Südbahu-Sefellschast (aus- nahmlich der Strecke ZapreSie Sissek), der k. k. priv. Wien- Pottenborf Wiener Neustädter Bahn, der Localbahueu Liesing- Kaltenleutgeben und Spielfeld-RadkerSburg, werden Musterkoffer von Handlungsreifenden zum Tarife für gewöhnliches Eilgut, und zwar für ungarische Strecken unter Zurechnung der 18procentigen Transportsteuer befördert.
Die LegitimationSkarten find von den zur Ausfertigung derselben berufenen Behörden nach dem am Fuße gegebenen Muster aufzulegen. Diese Behörden werden dringend ein» geladen, um eine mißbräuchliche Benützung der Legitimationen hintanzuhalten, bei Ausfertigung derselben mit größter Rigorosität vorzugehen und über deren Ausgabe ein Der- zeichniß zu führen. Die Legitimationskarten dürfen auS- gegeben werden:
1. an die Inhaber protocollirter Geschäfte und deren eigene Angestellten,
2. an die Inhaber nicht protocollirter Geschäfte und deren eigene Angestellten,
3. an Handels-Agenten, welche ihre Geschäfte persönlich besorgen, insofern der Sitz der betreffenden Firma sich im Amtsbezirke der zur Ausfertigung der Legitimationen befugten Behörde befindet.
Dagegen dürfen LegitimationSkarten nicht ausgegebeu werden an die Gehilfen der Handelsagenten.
In Berlustfallen können als solche zu bezeichnende Duplikate der Legitimationen mit gleichen OrdnungSnummeru wie die Originale ausgegeben werden.
Die LegitimationSkarten haben Giltigkeit für die Dauer eines Kalenderjahres und find bei Aufgabe von Reisegepäck am Schalter mit der Fahrlegitimation vorzuweisen. Zur Constatirung der Identität deS Besitzers hat derselbe Über Verlangen die NamenSsertiguug zn leisten.
Die Bahnanstalteu behalten sich das Recht vor, in zweifelhaft erscheinenden Fällen den Inhalt der Musterkoffer zu prüfen. Die Muster müssen als solche erkennbar sein. Colli, welche VerkausSobjecte ober sonstige Gepäckstücke enthalten, find von der Anwendung der ermäßigten Gepäcklaxen ausgeschlossen. Diese, sowie eigentliche Reise-Effecten find daher bei der Ausgabe besonder- zu declartren und werden mit eigenen Gepäckscheinen abgefertigt.
Auf der Außenseite jede- Musterkoffers muß der volle Name der Firma, in deren Auftrag die Reise unternommen wird, dauerhaft kenntlich gemacht sein. Die Aufschrift ein* zelner Buchstaben ober eine- SiguumS, sowie baS Aufkleben von Vtfit-, Abreßkarteu unb sonstigen ben Namen tragenden Papierstücken genügt nicht unb werben Musterkoffer, welche biesen Forderungen nicht entsprechen, von der Beförderung zum ermäßigten Gepäcktarife ausgeschlossen.
ES ist jedoch gestattet, den Namen der Firma mit einem leicht abhebbaren Schuber ober Lappen oder durch eine mittelst Federdruck festgelegte Platte zu bedecken.
Für Musterkoffer mit absperrbaren Schildern kann der ermäßigte Gepäcktarif nur dann Anwendung finden, wenn die Schilder bet der Aufgabe unversperrt sind und während deS Transportes in diesem Zustande verbleiben.
Der Reisende ist verpflichtet, den Zug zu benutzen, für welchen die Musterkoffer aufgegeben wurden. Innerhalb einer Stunde nach Ankunft des Zuges in der BesttmmungS- sta ton ist die LegitimationSkarte vorzuweisen, um das Gepäck ausgefolgt zu erhalten oder das GepäckS-Recepisse mit dem Vermerke des erfolgten Vorweises versehen zu lassen, widrigenfalls die Gebührendifferenz zwischen dem normalen und dcr ermäßigten Tarifsätze im NachzahluugSwege eingehoben to'.rb.
Jeder Mißbrauch dieser Begünstigung Hal für den Betreffenden d'.e dauernde Entziehung derselben unnachsichtltch zur Folge.
Städtischer Arbeitsnachweis Gießen.
Angebot der
1 Bäcker.
1 Tapezier.
5 HauSburschen.
1 Schweizer.
7 Taglöhner.
1 Aushilfskellner-
Gartenstraste 2.
Vom 21. bis 23. December:
Arbeitnehmer.
2 Weißbinder.
1 Schreiner.
1 Fahrbursche.
1 Pferdeknecht.
4 Dienstmädchen.
1 Comptorist.
Nachfrage der Arbeitgeber.
1 Schlosser. 1 Schreiner.
1 Laufkran- 14 Lehrlinge.
10 Dienstmädchen für Haus und Küche.
2 tüchtige Pferdeknechte.
1 ältere Person zur Beaufsichtigung der Kinder. 3 Kindermädchen.
Spar- und Leihkaffe Gießen.
Wir bringen hierdurch zur Kenntniß der Interessenten, daß uns auch in diesem Jahre eine Summe zur Prämiirung von Dienstboten des Sparkassenbezirks zur Verfügung gestellt wurde. Prämien können von fünf zu fünf Jahren nur solche Dienstboten im engeren Sinne erhalten, welche bei der Herrschaft Kost und Logis haben und sich über gute Führung durch Zeugnisse ausweisen können.
Von Vollendung der fünf Jahre kann nur dann im letzten Dienstjahre abgesehen werden, wenn der Dienstaurtritt durck Einberufung zum Militär, durch Auflösung des Haushaltes der Herrschaft, oder durch Gründung eines eigenen Haushalts erfolgt.
Es werden hiernach alle diejenigen Dienstboten, welche nach vorstehenden Bedingungen auf eine Prämie glauben Anspruch erheben zu können, aufgefordert, sich unter Vorlage der Dienstbücher, eines Zeugnisses der Herrschaft über gute Führung, sowie eines etwaigen Sparkassenbuchs bei unserer Kasse oder der Großh. Bürgermeisterei des Wohnorts bis 3um 24. I. M. zu melden.
. Gießen, am 8. December 1896.
Die Direction des Spar» und Leihkassevereins.
I. E.: Wiener.
Spar- und Leihkaffe Gießen.
Im Monat December l. I. werden bei der unterzeichneten Kasse jeden Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag Zahltage abgehalten. Die Einleger werden ersucht, an diesen Tagen unter Vorlage der Einlagebücher ihre Zinsen in Empfang zu nehmen oder beischreiben zu lassen. Zinsen, welche bis zum 1. Januar n. I. nicht erhoben oder beigeschrieben sind, werden in den Büchern der Kasse ohne Weiteres zugeschrieben und von diesem Tage an verzinst. Es brauchen hiernach alle diejenigen Einleger im December nicht zn erscheinen, welche nur Zinsen beischreiben lasten wollen, dies kann vielmehr ganz gelegentlich im Laufe des nächsten Jahres geschehen.
Gießen, den 28. November 1896.
Spar- «nd Leihkasse Gießen.
10564 Doering.
Gießener Rindvieh - Affecnranz.
General - Versammlung
Mittwoch, den 30. December 1896, Abends 8 Uhr, bei Wirth Sauer (vormals Spies).
Tages-Ordnung: Rechnungsabhör und Vorstandswahl.
Hl30 Der Vorstand.
&ZantzseLW^ KaiglM Bonn^erlu^Hainbu^
Alleinverkauf für Giessen bei J.
Neuester Ernte ä Mk. 2,50, 3,—, 3,60, 4,—, 6— pr. r/z Kilo vorzüglichster Qualität.
M. Schulhof. 9796
BehördlicheAnzeigenl
Wir machen hiermit bekannt, daß der Consnm-Berein der Main- Weser-Hütte, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, mit dem 31. December l. I. kraft Generaloersammlungsbeschlüsse vom 11. und 20. November auf- gelöst ist.
Gleichzeitig fordern wir die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, sich bei der Genossenschaft zu melden.
Lollar, den 21. December 1896.
Der Vorstand des Consum - Vereins der Main-Weser-Hütte eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. G. Knörr. Heinr. Rain II.
Ehr. Ullmann. 11iss
Empfehlungen. •
Preißelsbeeren,
Gurken, Mix-Picles, Perlzwiebeln mss
empfiehlt J. M. Schulhof.


