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29.11.1896 Viertes Blatt
 
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Nr. 282

Der Hießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des MontagS.

Die Gießener Aamirienvtäller werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigrlcgt.

Viertes Blatt. Sonntag den 29. November

Gießener Anzeiger

Keneral-Mnzeiger.

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Amtliche* Theil

Bekanntmachung.

Die Maul, und Klauenseuche in der Gemeinde Königs­berg, KretL Biedenkopf, und in Münchholzhausen, Kreis Wetzlar, ist erloschen und die angeordneten Tchutz maßregeln wieder aufgehoben worden.

Gießen, am 26. November 1896. GroßherzoglicheS KreiSamt Gießen, v. Gagern.

Gefunden: 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Cigarren etuis, 1 Kapuze, 1 Kette, 1 goldener Ring, 1 Handschuh, 1 Ktnderkragen, 1 Schleier.

Gießen, den 28. November 1896.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.

Deutscher Reichstag.

184. Plenarsitzung. Freitag, den 27. November 1896.

Die Berathung der Justtznovelle wird fortgesetzt bei den $S 364 und 366 der Strasproceßordnung, welche die Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz ordnen.

Nach dem bestehenden Gesetz, woran die Vorlage nichts geändert hat, kann die Ladung der ersttnstanzttchen Zeugen unterbleiben, wenn eine wiederholte Vernehmung zur Aufklärung der Sache nicht erforderlich ist. Die Zeugenaussagen erster Instanz dürfen ohne Einwilligung der Procehbetheiltgten nur dann verlefen werden, wenn die Ladung der Beweispersonen erfolgt oder rechtzeitig vor der Haupt- aerhandlung beantragt ist.

Die Commission hatte anfänglich beschlossen, für die Berufung gegen Uriheile der Schöffengerichte die gegenwärtigen Bestimmungen aufrecht zu erhalten, in der Berufung gegen Strafkammerurthetle dagegen solle gegen den Widerspruch eines Procehbetheiltgten die Verl, fung erstinstanzlicher Aussagen überhaupt unzulässig fein. Dielen Beschluß der Commission habe die Regierung für unannehmbar erklärt und die Commission hatte denselben daher in einer dritten Lesung wieder rückgäng g gemacht. Außerdem hat die Commission noch die Bestimmung htnzugefügt, der Angeklagte sei ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß bei Unterlassung der rechtzeitigen Ladung von Zeugen die Verlesung der erstinstanzlichen Aussagen auch ohne seine Zustimmung zulässig sei.

Ein Antrag Broekmann, Schmidt-Warburg will die anfänglichen Commtsstonsbeschlüsse wiederherstellen. Eoentuell soll die Verlesung vor den OberlandeSgertchten wenigstens dann nicht erfolgen dürfen, wenn in der Vorinstauz bei der P otocolltrung die Aussagen nicht vorgelesen und genehmigt waren.

Geb. Raih Lucas erklärte, der völlige Ausschluß der Verlesung vor den Oberlandesgertchten würde es wahrscheinlich unmöglich machen, die Zustimmung deS BundesrathS zu erreichen. Die Bedenken gegen die Berufung bei den Oberlandesgertchten würden durch solchen völligen Ausschluß der Verlesung sehr verstärkt werden. Hauptsächlich der Kosten halber, welche die Vernehmung so zahlreicher Zeugen vor den OberlandeSgerichten verursache. Im Allgemeinen sei ja auch da« Princip der Mündlichkeit schon durch die Commtssionsbeschlüsse hinreichend gewahrt.

Abg. v. Buchka (conf.): Nach dieser Erklärung würde man bei Annahme deS Antrages Schmidt riSktren, daß das Gesetz scheitere, so lieb ihm auch daS Princip der Mündlichkeit sei, so sei es daher doch richtiger, jenen Antrag abzulehnen.

Feuilleton.

Wochendriefe aus der Residenz.

lOriginalbericht deSGießener Anzeigers").

Z. Darmstadt, 26. November.

GeburtSfest des Sroßherzoglichen Paares. Theater. Covcerte.

DaS Doppel-GeburtSfest unseres hohen landeSfürftlichen Paares sei der erste Gegenstand, von dem heute geredet werde. Selbstverständlich hatte die Residenz auS Anlaß deffelben Festgewand angelegt. Fahnen wehten von allen öffentlichen und vielen Privatgebäuden und auch sonst entbehrten namentlich die Häuser des Haupt« zeschästöviertelS nicht des Schmuckes. Am Abend vor dem Feste fand großer Zapfenstreich der Garnison statt, an dem ILmmtliche MusikcorpS der hier liegenden Regimenter mit- wirkten. Der Morgen deS 25. ward eingeleitet durch großes Wecken seitens der Militärcapellen. Dom Thurme der Stadtktrche erschallte Choralmufik und das Glockenspiel hatte die hessische Fürsteuhymne angestimmt. In den Kirchen «Arden Festgottesdienste gehalten, an denen die Truppen unb Beamten sich zahlreich betheiligten. Um 11 Uhr fand auf dem Paradeplatze Wachparade und große Parole statt. Fun Großh. Neuen Palais hatten sich zahlreiche Militärs unb Mitglieder ber Bürgerschaft eingefunden, um ihre Namen In die offenliegenden Gratulationslisten einzutragen, wahrend bbe Spitzen ber Behörden, die Hofchargen, die hiesigen Ge« sandten, Generäle unb RegimentS-Eommandeure in persvn-

Ernest, legte alsPhaon" vtelverfprechenbe Beweise schau­spielerischen Könnens ab. Die Figur berMelitta" fanb in Frl. Etchelshetm eine hervorragende Verkörperung.

Heute hat ein auf drei Abende berechneter Cyclus von Goethes Faust" begonnen, der hier vollständig zur Durchführung kommt. Wir werden am Ende der Gcsammt- aufführung auf dieselbe zurückkommen.

Auch an anderen musikalischen Genüssen weist die ver­gangene Berichtswoche genug Erwähoenswerthes auf. Der auS den vorausgegangenen Jahren noch bestens bekannte Richard.Wagner-Zweigverein eröffnete seine dies- winterliche Thätigkeit mir einem Beethoven-Abend, der als in allen Thetlen wohlgelungen betrachtet werden muß. Bewährte Kräfte des HoftheaterS und der Hofmusik hatten ihre Kunst in den Dienst des Vereins gestellt und brachten daS außerordentlich geschmackvoll zusammengestellte Programm zur effectvollsten Durchführung.

Einen sehr gut besuchten Liederabend veranstaltete der ouS seinen vorjährigen Gastspielen noch in bester Er« innerung stehende Kgl. Bayerische Kammersänger Dr. Raoul Walter und erntete auch hier ungeheuren Beisall. DaS Programm zeigte neben Werken von BrahmS und R. Strauß auch solche von Schubert und M. Schumann und bewies in seinem Arrangement wie in seiner Durchführung des Meisters hervorragenden musikalischen Geschmack und geradezu phäno- meualeS Können.

Abg. Werner (Res.-P.) stellt sich ganz auf den Boden deS Antrages Schmidt. Letzterer habe ganz Recht, wenn er die Protocolle nicht immer für absolut zuverlässig halte unb daher unbedingte Mündlichkeit auch bet den Oberlandesgertchten verlange.

Abg. Beckh (frf. Vp.) hält ebenfalls das, was der Antrag Schmidt verlange, für sehr wünschenswerth. So wie die Protocolle jetzt abgefaßt würden, seien sie vollständ'g unzureichend.

Abg. v. Curry (natl): Er und seine Freunde forderten beider Reform des MilitärflrasproceffeS die Mündlichkeit. Umsoweniger könnten sie hier, bei der Berufung vor den Oberlandesgertchten, auf die Mündltchkett verzichten. Werde diese nicht ausdrücklich unbedingt vorgeschrieben, so werde Angesichts der Größe der Oberlandesgertchts- beztrke und der durch die mündliche Vernehmung entstehenden Kosten sicherlich sehr oft von der Zeugenvernehmung abgesehen und zur Verlesung geschritten werdm. Mit einer solchen Verschlechterung wolle er aber die Berufung nicht verkaufen, so lieb sie ihm auch sei.

Geh. Rath Lenthe sucht die Bedenken gegen die Zulänglich­keit der Protocolle zu zerstreuen, es werde über dem Inhalte der­selben ausreichende Controlle geübt.

Ein jetzt eingehender Antrag Beckh vervollständigt den Haupt­antrag Schmidt dahin, daß die Protocollverlesung sich überhaupt aus die in der Hauplverhandlung gemachten Aussagen, also nicht etwa auch auf die Aussagen in der Voruntersuchung erstrecken dürfe.

Abg. Stadthagen (Soc.) ist für den Antrag Schmidt.

Abg. v. Marquardsen (nl.) widerspricht einet Aeußerung v. Buchkas, als laufe man Gefahr, auch die gewünschte Mtlitärstraf- proceßordnung nicht zu bekommen, wenn der vorliegende Gesetz­entwurf wegen Annahme des Antrages Schmidt scheitere. Er könne dem Anträge nur beistimmen, der uns diejenigen Garantien gewähre, die wir bei ber ersten Instanz schon haben.

Abg. Lerno (Ctr.) wibersprtcht dem Anträge seines FractionS- genossen Schmibt. Man müffe boch stets daran denken, daß die Richter sich ihrer hohen Aufgabe bewußt seien. Wenn mit diesem Paragraph das Gesetz falle, so bekämen wir überdies die Berufung gar nicht und auch die Aussichten für die Militärstrasproceßordnung feien dann nur schwach.

Abg. Haußmann (südd. Vp.) kann in den Beschlüssen der Commission eine ernstliche Beeinträchtigung ber Münblichkeit unb beS Angeklagten nicht finden und dem Abg. v. Maiquardsen auf seinem Wege, ber bie Berufung überhaupt gefährbc, nicht folgen.

Abg. Schmibt-Warburg (Ctr.) für seinen Antrag. Eine Be­rufung, bie in Wirklichkeit keine Berufung sei, weil ohne bie nöthigen Garantien, wolle er nicht.

Abg. v. Buchka (confj rechtfertigt seine Bemerkung bezüglich ber Militärstrasproceßordnung. Für eine Reform bes Militärstraf­verfahrens werde das Civtlstrafoerfahren die Grundlage sein und man werde diese schwerlich erhalten, wenn man nicht einmal den Civilstrafproceß mit der Regierung zu Stande bringe. Für das Scheitern dieser und jener Vorlage tragen also die bie Verantwortung, bie auf ben Antrag Schmidt bestehen. Bei Philippi sehen wir uns wieder.

Abg. Spahn (Ctr.) will eine Berufung nur, wenn dieselbe eine gute, das BewetSverfahren ein vollständiges ist.

Der Antrag Schmidt wird mit dem Amendement Beckh mit großer Mehrheit angenommen.

Zu S 370 wirb ein Antrag Frohme (Soc.) angenommen, wo­nach in der Berufsinstanz auch dann, wenn das Ausbleiben des Angeklagten bezw. seines Vertreters nicht genügend entschuldigt ist, die Berufung nicht ohne Weiteres verworfen, sondern in die Ver­handlung eingetreten werden soll.

Eine längere Debatte veranlaßt S 399, Wiederaufnahme­verfahren in Verbindung mit S 413b, Entschädigung unschuldig Verurtheilter.

Abg. Roer en (Ctr.): Er verzichte lieber auf die Entschädigung unschuldig Verurtheilter, als daß er darein willige, daß das Wieder­aufnahmeverfahren erschwert werde. Nach dem bestehenden Gesetze genüge behusS Erlangung des Wiederaufnahmeverfahrens, daß man

nur Thatsachen beibringe, welche die Freisprechung oder eine ge­ringere Bestrafung zu begründen geeignet seien- Nach der Vorlage daaegen würden Thatsachen erfordert, welche die Unschuld des Ver- urtheilten zu begründen geeignet seien. Das erschwere dem Verur- theilten die Wiederaufnahme des Verfahrens ganz außerordentlich, denn im Vorverfahren die Unschuld zu begründen statt des bloßen non liquet, werde oft sehr schwer sein. Nun werde zwar die Regie­rung einwenden, nach Wiedereinführung der Berufung werde ohne­hin das Erforderniß einer Wiederaufnahme des Verfahrens seltener werden. DaS mag sein, aber Fälle, wo letztere trotz ber Berufung geboten erscheine, würben immer noch eintreten, unb ba entstehe bas Bedenken, daß ein Verurtheilter beispielsweise nicht im Stande sei, bie Zeugen zu beschaffen, bie vielleicht seine Unschulb glaubhaft machen könnten. ES sei beshalb eine Härte, ben Unschulbsbeweis im Vor­verfahren zu verlangen. Es sei nicht ohne Bebenken, einem nach­träglich nur burch ein non liquet Freigesprochenen die Entschädigung zu gewähren; aber man kann doch auch nicht zwei Klassen Freige­sprochener schaffen. Er bitte, die das Wiederaufnahmeverfahren er­schwerende Bestimmung zu streichen.

Geh. Rath v. Lenthe: Die Erschwerung deS Wiederaufnahme­verfahrens fei keineswegs nur veranlaßt durch die Rücksicht auf die Enlfchädigungsfrage; aber sicher fei, daß es daS Rechtsgefühl des Volkes verletzen würbe, wollte man auch bei einem non liquet Ent­schädigung gewähren. Andererseits gehe eS nicht an, zwei Klassen Freigesprochener zu schaffen, deren eine die Entschädigung erhalte, die andere nicht. DaS jetzige Verfahren bei der Wiederaufnahme habe Mängel. In Frankreich sei daS Wtederaufnahmeverfahrcn noch mehr erschwert, als hier vorgeschlagen.

Abg. Träger (frf Vp.) wandte sich gegen eine Erschwerung des Wiederaufnahmeverfahrens. Ebenso Abg. Liebknecht (Soc.), der namentlich dem Fall Ziethen und die in demselben ergangenen Gerichtssprüche kritistrte.

Weiterberaihung morgen.

CoceU» «nd prottittiieltes,

-§- Wettsaasen (Kr. Alsfeld), 27. November. Wie ge­fährlich eSist, kleine Ktnderunbeaufstchttgtzu lasten, zeigt wieder folgender Vorfall. Die Kinder eines hiesigen Bergwerkarbeiters spielten, während ihre Mutter in der Stube weilte, mit ankeren in der Scheuertenne. Hierbei setzten sie ihr zwei Jahre altes Brüderchen aus den Kettenzug einer Futterschneidemaschine und brachten diese in Thätigkeit, daS Kind hin und her fahrend. Plötzlich gerieth es mit dem einen Händchen in die mit Zähnen besetzten Triebwellen. Die Hand wurde zerquetscht und der Daumen halb abgehackt. Das Kind bebält vielleicht für sein Lebtag eine steife Hand.

D. Herbstein, 26. November. Der Kaufmann Kugel­mann besitzt in seinem Schlafzimmer einen amerikanischen Füllofen, der Abends abgestellt wird, damit das Feuer die Nacht über anhalte. Vor einigen Tagen, um Mitternacht, scharrte und winselte der zufällig im Zimmer gebliebene Hund des Kugelmann in so ausfallender Weise, daß Kugel« mann vom Schlafe erwachte und, um nach der Ursache zu sehen, auS dem Bette sprang- er merkte sofort, daß das ganze Zimmer mit Kohlengasen angefüllt war und öffnete in halb betäubtem Zustande Thüre und Fenster, babet um Hülfe schreiend. Hierauf fiel er ohnmächtig zur Erde. In­zwischen war Hülfe gekommen und fand man sämmtliche im Zimmer befindliche Personen in betäubtem Zustande dem ErstickungStode nahe. Nur mit Mühe konnten dieselben vom Ersticken errettet werden.

licher Audienz ihre Glückwünsche überbrachten. Nachmittags vereinigte sich eine überaus zahlreiche Versammlung der ber* schiedensten Kreise zu einem Festesten im Städtischen Saal- bau, bet dem Staatsminifter Finger, Exc., die F strebe auf daS hohe Paar hielt. In den Schulen fanden allent« halben der Bedeutung des TageS entsprechende Feierlichkeiten statt, auch das Polytechnikum hielt einen Feftact, bei dem der neu ernannte Professor für Literatur Dr. Harnack über daSVerhältniß zwischen Goethe und Shakespeare" sprach. Die Studentenschaft hatte schon am vorhergehenden SamStag durch einen solennen FestcommerS, ber sich auch zahlreichen Zuspruchs aus bürgerlichen Kreisen erfreute, im Städtischen Saalbau ben Tag in ihrer Art gefeiert. Die verschiedenen Vereine, namentlich Krieger- und Militärvereine, ließen e« ebenfalls an dem Feste würdigen Veranstaltungen nicht fehlen.

Im Großherzoglichen Hoftheater gab man aus der gleichen Veranlassung vor festlich erleuchtetem Haufe E. KretfchmarS fünfactige OperDie Folkunger" in glänzender Neuinscenirung. Trotzdem war daS Werk nicht im Stande, einen nachhaltigen Eindruck zu erzeugen. Sänger und Orchester thaten ihre volle Schuldigkeit, aber der Mufik haftet ein gewisser flacher Zug an, der eine tiefere Wirkung des prachtvollen Textes vereitelt.

Ebenfalls nach mehrjähriger Pause, aber mit mehr Er­folg verlief die Wiedergabe von Grillparzers fünfaetfgem TrauerspielSoppho", das eine wirklich musterhafte Dar­stellung fanb. Die Titelrolle hatte in Frl. Cramer eine vorzügliche Vertreterin gefunden- deren Partner, Herr