Freitag den 29. Mai
1896
Amts- und Anzeigeblutt für den Ureis Gieren*
Hratisöeitage: Hießener Jamikienötätter
Amtlicher Theil
in jede'
: Imigme von Anzeigen zu der Nachmittag» für de, ' Jlgnbrn Tag erscheinenden Nummer bi» vorm. 10 Uhr.
Ungeduldig trat kerzengerade an eindringlich und
Alle Armoncen-Vureaux de» In- und Auslandes nehme, Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Geringste davon entwendet worden.
Hier stand er vor einem Räthsel. Herr v. Hiller nun auf den noch immer der Thüre stehenden Burschen zu und sagte streng :
„Wenn Sie vorgeben, jene zwanzig
heretWjWN andern wieder hinaus!"
rs schalt die Herrschaft Tag um Tag.
essen,
uch alle Interessenten,k chrem Vereinslocal, K r
chcn Stenogrq einschliehlich Lehrbuch ! Ricker'schen Buchhc älligen EinzeichMg ch Der!
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rßui Befehl, Herr General!"
Eie Hände an den Hosennähten, in stramm-dienstlicher abMz, stand Carl Wehnert vor seinem Gebieter. Der UMMich-vertrauttche, halb ängstliche Ausdruck seines bteiM, gutmüthigen Gesichtes verrieth den Neuling- erst fett t lni Monaten befand sich der junge Soldat, dem kaum kur nibntflaum an der Lippe sproßte, als Bursche im Hause -des il'KnUrals von Hiller. Carl Wehnert hatte nie besondere Syvmchien für den Frontdienst an den Tag gelegt, daher man > diese als Ehrenposten dünkende Stellung höchst wiMNnveu.
hatte die Gewohnheit, kleine Geldbeträge und Cigarren lose in der Rocktasche zu tragen- aber noch nie war ihm daS
vierteljähriger XioewtemtiFtri, 1 2 Mark 20 Pfg. mit vringrrlohu. Durch dir Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg.
Redaktion, Expedition und Drucker«:
Zch.lstrahe Hlr.7. tzcrnsprcchcr 51.
tehlung
ch bis auf Weiteres enbergertveg Steins Garten.
m Binden zeschäft ausgeführt wui:: ngefeckgt. Bestellung cltersweg, und Frau Li )hr. Pfeiffer
neben Stein» I
stimmten Weise:
„Herr General find im Jrrthum. Ich habe kein Geld gekriegt !"
Kopfschüttelnd und smit finster gerunzelter Stirn be- trachtete Herr v. Hiller eine Weile den Regungslosen- end. lich sagte er streng und gebieterisch:
„®at — gehen Sie. In einer Stunde können Sie wieder hereinkommen und mir das Resultat melden. Ich hoffe — um Ihretwillen — daß dasselbe über den Verbleib des Geldes näheren Aufschluß geben wird!"
Mit todteubleichem Gesicht machte Carl Wehnert auf dem Absätze Kehrt und wankte hinaus.
(Fortsetzung folgt.)
Ä 124 Zweites Blatt.
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Feuilleton.
Km Nichts.
Skizze aus dem Leben.
Von Doris Fretin von Spättgen.
(Nachdruck verboten.)
ihrer Besitzer herumlanfen, wird — abgesehen von den bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften in Art. 257 des Polizeistrafgesetzes, sowie in § 367, pos. 11 des Strafgesetz. bucheS, auf Grund des Art. 56 der Städteordnung — nach Anhörung der Stadtverordneten.Versammlung und mit Ge- nehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 3. Januar 1882 zu Nr. M. I. 27202 für die Pro- vinzial'Hauptstadt Gießen verordnet wie folgt:
§ 1.
Es ist untersagt, Hunde in dem Botanischen Garten, in den städtischen Anlagen, sowie in den Anlagen vor den Bahnhöfen unbeaufsichtigt um- herlausen, oder die Gebüsche, Grasplätze und Beete in denselben betreten zu lassen.
§ 2.
Das Mituehmeu von Hunden auf den Fried« hos, in öffentliche Dieustgebäude, in Wirthschasts- locale innerhalb der bewohnten Thetle der Stadt, auf den Wochenmarkt, den Jahrmarkt und zu öffentlichen Festlichkeiten ist verboten.
§ 3.
ES ist verboten, Hunde zur Nachtzeit auf der Straße frei umherlaufen zu lassen.
§ 4.
Für jeden Hund, welcher in das nach Vorschrift der Verordnung vom 16. November 1874, die Hundesteuer betreffend, von der Bürgermeisterei zu führende Declaration-, register eingetragen ist, erhält der Besitzer des Hundes eine Blechmarke mit fortlaufender Nummer, welche der Hund auf der Straße re. stets am Halsbaude oder am Maulkorb zu tragen hat.
§ 5.
Alle bissigen Hunde, ferner alle größeren Hunde, ausgenommen Jagdhunde, namentlich Bullenbeißer, Bulldoggen, Metzger- und Schäferhunde, Neufundländer, Bernhardiner. Leonberger und Ulmer Hunde, dann alle an einem Fuhrwerke angespauute oder zur Bewachung irgendwie angebundene Hunde, endlich solche Hunde, bezüglich welcher die Polizeibehörde deßfallfige besondere Anordnung getroffen hat, müssen innerhalb der be- wohnten Theile der Stadt auf der Straße mit einem das Beißen wirksam verhindernden Maulkorb versehen sein, oder au einer kurzen Leine oder dergleichen geführt werden.
Local-Reglement, betreffend die Beaufsichtigung der Hunde in der Provinzial« Hauptstadt Gießen.
Zur Verhütung von Beschädigungen und Belästigungen durch Hunde, welche frei und ohne genügende Beaufsichtigung
en Batist, Mei* »n Crepon, 35,^ yowaci and Damen-Co*
panfallS gab er sich alle erdenkliche Mühe, seine PfltW- bestmöglichft zu erfüllen- allein daS Sprichwort: , EStt" M kein Meister vom Himmel" bewahrheitete sich MrW1 roteMucttnmal hier. Wie viele grobe Verstöße gegen Bildung und ii pt Manieren hatte Frau v. Hiller fast täglich zu rügeha «II der zerbrochenen Lampenglocken, Gläser und Taffen garsi r.lt zu gedenken. Bald trat er mit der blauen Putz. schüiÄj! im den Salon, bald hatte er in seinem Diensteifer auf Herrn Generals Schreibtisch einmal „Ordnung" ge- mQd^al) dabei mehrere Notizen verräumt.
mlllS schlimmster Fehler aber war seine Vergeßlichkeit, weloGiIhsm schon manchen Verweis des sonst keineswegs fireraip fHerrn zugezogen hatte.
,8ri find die bestellten Briefmarken, Carl?" oder:
Bekanntmachung.
betreffend die Beaufsichtigung der Hunde in der Provinzial. Hauptstadt Gießen.
Das nachstehend abgedruckte Local-Reglement wird vielfach, insbesondere bezüglich der §§ 1 und 2, nicht befolgt.
Wir sehen unS daher veranlaßt, zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß die Schutzmannschaft zur strengsten Handhabung des erwähnten Reglements und zur Anzeige der Uebertretungen desselben angewiesen worden ist.
Bet der Schwierigkeit, frei umherlaufende Hunde von dem Betreten der Gebüsche, Beete und Grasplätze in den Anlagen abzuhalten, empfehlen wir den Hundebefitzern, ihre Hunde während des PasfirenS der Anlagen an der Leine zu führen.
Für Beschädigungen der Anlagen durch Hunde können die Hundebefitzer, abgesehen von der gerichtlichen Bestrafung, auch ctvilrechtlich haftbar gemacht werden.
Gießen, am 27. Mai 1896.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
v. Bechtold.
„Au verflucht! DaS habe ich vergessen!" meinte Carl dann in seiner treuherzigen Weise und rannte, sich hinter den Ohren kratzend, im Sturmschritt davon, um daS Versäumte nachzuholen.
„ES ist solch ein williger, ehrlicher Mensch! Behalten wir ihn nur," gab Frau v. Hiller ihrem Gatten stets als Erwiderung, wenn bei diesem der Geduldsfaden einmal zerrissen war und er damit drohte, Carl ins Regiment zurückzuschicken.
Ein wenig ängstlich starrten des jungen Burschen wasser- blauen Augen jetzt in seines Gebieters Angesicht. Hatte er etwa schon wieder eine Dummheit gemacht oder einen ihm ertheilten Auftrag vergessen? Alles, was die Gnädige und der Herr General feit gestern zu ihm gesprochen, versuchte er in seinem Hirn schleunigst zu recapitulireu.
„Carl, wo ist die Quittung über die gestern von Ihnen eingezahlten zwanzig Mark?" fragte Herr v. Hiller mehr ungeduldig als barsch. „ES ist merkwürdig, daß Sie sich absolut keine Ordnung angewöhnen können. Sie hätten den Postschein sofort abliefern müssen."
„Postschein? Zwanzig Mark?! Halten zu Gnaden, Herr General haben mir gestern kein Geld verabreicht!" stammelte der Bursche sichtlich erschreckt, wobei etwa- wie spöttische Ueberlegenheit und trotziger Widerspruch um seine Lippen zuckte.
„Was — Sie behaupten, jene zwanzig Mark, welche Sie auf eine für meinen jüngsten Sohn nach Lichterfelde bestimmte Postanweisung einzahlen sollten, nicht erhalten zu haben? DaS ist wirklich stark!" rief Herr v. Hiller jetzt ein wenig erregt und heftete einen durchbohrenden Blick auf seines Dieners grinsendes Gesicht.
„Nein, Herr General haben mir kein Geld gegeben," klang es fest und bestimmt zurück. sAD <
Mehrere Secunden verharrte der Angeredete wie erstarrt. Sollte er fich in Carl Wehnert so vollständig ge- täuscht haben? Verbarg fich hinter seinem läppischen Wesen vielleicht doch nur Schlauheit und List? Bisher war er ihm als nüchterner, ehrlicher Mensch erschienen. Der General
Der
ftrmt täglich, , » Abnahme de» f ontog».
Iie Gießener lie-ötälier »wfci ibfm Anzeiger WMr.clich dreimal l mgrlrgt.
Gießener Anzeiger
Keneral-Anzeiger.
Giften»
Md W vermähle *- Schief
Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon oerichtlich anzuzeigen und ist, wenn rin Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weg- gezogen ist, zugleich anzugcben, wohin derselbe verzogen ist.
Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober- Ersatz-Geschäfte bis zum Schluß des gesammten Geschäfts selbst anwesend zu sein, um bei der Untersuchung von Felddienstuntauglichen sowie Invaliden ev. Auskunft geben zu können, auch haben sich dieselben darum zu bemühen, daß die Militärpflichtigen, den Ladungen entsprechend, eine Stunde vor Beginn des Geschäfts zur Stelle sind.
Gießen, am 14. Mai 1896.
Der Civil-Borsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Gießen.
Dr. Melior.
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Ä Nachmittags Vfc.
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ein„Wckm- haben Sie die Jaloufieu im Studirzimmer nicht ""W®» Aaii^. y1 herMÜchjffen? Ist das Packet mit den Büchern vou Schmidt hei, und n'knküe immer noch hier? Natürlich, zu einem Ohr V* “■$1"
Bekanntmachung,
ückMend: das Ober-Ersatzgeschäft sür 1896.
Ober-Ersatz-Geschäft für 1896 wird im Kreise • n
DMioaoch den 3. Juni im Nachhause zu Lich, Vor- Mtags 8 Uhr,
FHrritttß den 5. Juni daselbst, Vormittags 8 Uhr, Skamot-rg den 6. Juni in der Restauration „Zum Lahn- slcm", Nordanlage ju Gießen, Vormittags 8 Uhr,
WMa® den 8. Juni daselbst, Vormittags 8 Uhr, Titimclug den 9. Juni daselbst, Vormittags 8 Uhr, M»Mvl,ch den IO. Juni im Gasthaus „Zum Rappen" zu Grünberg, Vormittags 8 Uhr,
ftCLdtlfliuCiii.
ks I haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden '^Maugen an den genannten Tagen vor der Großherzog- lickim Q >er-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Jnfanterie- Br.chck in sämmtlichen Aushebungsorten zu gestellt:
a. die für dauernd untauglich befundenen Militärpflichtigen, soweit denselben eine besondere Ladung zugeht ;
b. die zuni Landsturm I in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen ;
c. i die zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen;
d. die von der Ersatz-Commission als tauglich und ein- I stellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließ- !lich derjenigen aus früheren Jahrgängen;
e. !die von den Truppentheilen zur Disposition der Er- Isatz-Behörden entlassenen Sollraten;
f.idie von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig ! Freiwilligen.
£ei. Großherzoglichen Bürgermeistereien werden besonder seLadimgen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche beiti.teffenben unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug bcm Zungen ist innerhalb 5 Tagen anzuzeiaen. Die Mi- UtäWiöiitigen sind außerdem anzuweisen, ihre Loosungsscheine mitt iir Stelle zu bringen.
Iie zur Bcurtheiluug vou Reklamationen in Betracht komulMdnn Personen haben ebenfalls zu erscheinen.
Mark von mir nicht erhalten zu haben, so'weiß ich wirklich nicht, was ich mir denken soll, Carl. Zu Ihrer Rechtfertigung will ich fürs Erste noch annehmen, daß Sie dieses Umstandes vergessen haben. An einem Jrrthum meinerseits liegt es keineswegs, da nebenbei auch noch die Frau Generalin zugegen war, als ich Ihnen das Geld verabfolgte, und dann ist dieser Betrag, wie ich daS bei jeder Ausgabe zu Ihnen gewohnt bin, bereit- gebucht. Besinnen Sie fich also einmal gründlich und sehen Sie alle Ihre Taschen nach, daun bringen Sie mir Bescheid. Bis jetzt habe ich an etwas" — der General zögerte, — „wodurch Ihre Ehrlichkeit in Frage gestellt werden konnte, noch nicht gedacht."
Bet diesen Worten glitt ein eigenartiges Zucken durch des jungen Burschen Körper. Er richtete sich noch straffer empor und erwiderte in der nämlichen monotonen, aber be-


