Ausgabe 
19.7.1896 Drittes Blatt
 
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Sonutag den 19. Juli

Zlints- und Anzeigeblatt für den Areis Gieren

chralisbeikage: Gießener Iamikienötätter.

amtiid^r Ttzril.

a.

Lser, Eisenwerke,

Sonne.

Dr. Ploch, Schiele, Schwall, vr. Thaer, Vogt und WallenfellS.

jur Keuntniß der Versammlung gebracht.

»vnahmr von Anzeigen zu der Nachmittag« für den frlflcnben Tag erscheinenden Nummer bi« Borm. 10 Uhr.

1)

2)

Bor Eintritt in die Tagesordnung brachte Herr Ober« bilrgermeister Gnauth eine au die Herren Stadtverordneten «krichtete Einladung des Turnvereins zu desien dem- vSchstiger 50jähriger Jubelfeier zur Kenntntß. Eine weitere Mttheilung betrifft eine Eingabe deS mit der Verfolgung brr Biehmarkt. Angelegenheit betrauten Bürger- auSschusieS, wonach derselbe auf Grund der in der allgemeinen LL-rgerversammlung vom 27. Juni gefaßten Resolution Etu- s»r«vch gegen die beschloffene Verlegung deS ViehmarktPlatzeS auS formellen Gründen Einspruch

Die Ueberficht über die wirklichen Einnahmen und Aus­gaben des Realgymnasiums und der Realschule für 1895/96 wurde nicht beanstandet.

Das Gesuch der Großh. Direction der Ober­hessischen Eisenbahnen wegen Entwäfferung betrifft die Anlage zweier EntwäfferungSleitungen aus dem neuen Werkstättegebäude am Rtegelpfad- dem Gesuch wurde wider-

Die Versammlung trat nunmehr in die Berathung über die Errichtung eines städtischen Arbeitsnachweises. In dem Verwaltungsbericht der Großh. Bürgermeisterei für das Jahr 1893/1894 war eine Bemerkung deS Herrn Oberbürgermeisters enthalten, daß der Frage wegen Errichtung eines Arbeitsamtes in hiesiger Stadt näher getreten werden würde, wenn von Seiten der Juteresienten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) diesbezügliche Wünsche vorgebracht würden. Darauf hin hat eine Arbeiter-Commission sich mit einer Ein- gäbe an die Bürgermeisterei gewandt und einen Entwurf vorgelegt: auch der evangelische Arbeiterverein nahm sich der Sache an, indem er besonders auf die Nothwendigkeit hinwieö, daß sich das Arbeitsamt auch mit der Vermittelung kleinerer Wohnungen befaffen möge. Von Setten des Kauf- mannsstandes verhielt man sich dagegen ablehnend, weil in diesem die Stellenvermittelung bereit- in daS Gebiet der Thattgkett der bestehenden Corporationen einbezogen. In einer späteren Sitzung der Beisitzer deS Gewerbegerichts verhandelte man über die wesentlichsten Gesichtspunkte, unter denen ein Arbeite- amt eivzurichten sei- längerer Behandlung bedurfte hierbei der sog. Strtkeparagraph, dessen Aufnahme in daS OrtSstatut von den Vertretern der Arbeiter entschieden verlangt wurde.

Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herr Bei­ordneter Wolff, von Seiten der Stadtverordneten die Herren ldami, Brück, EmmeliuS, Faber, Flett, Grünewald, vr.Gaffky, Dr. Gutfleisch, Haubach, Helfrich, Heyligeustaedt, Heichelheim,

Bkrtdjahrifler ASoiuttm««t5pret»i 2 Mark 20 Pfg. mit Bringcrlohn. Durch die Post bczo*» 2 Mark 50 Pfg.

Redaktion, «kxpeditts» und Druckerei:

Fernsprecher 5L

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Alle Xnnoncen-Bureaux de« In- und LuSlande« nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger^ entgegen.

Sitzung -er Stadtperordneteir

am 16. Juli 1896.

Ar. 16« Drittes Blatt

bend:

in Gießen.

Sl Rlkil Ks.

mvereinr

Der

Hietzener Anzeiger irfcheinl täglich, »it Ausnahme de«

Montag«.

Die Gießener

I.mitteudtLIter ectlen dem Anzeiger Hichentlich dreimal beifldtgt

*1 ß«"> I andlung M, insch sofort2"^

Cocwk» «m» provinsieUc»,

R. Reichelsheim, 17. Juli. Während auf der neuen Bahnstrecke BeienheimHungen noch gar kein UnglückSfall, auf der Strecke FriedbergBeienheim bis jetzt nur ein einziger Unglücksfall vorkam, ereignete sich gestern kurz vor Feierabend der dritte UnglückSfall auf der Strecke BeienheimSalzhausenNidda und zwar auch diesmal wieder in dem zwischen hier und Blofeld gelegenen Basaltsteinbruche aus derKrone". Beim Umkippeu eines mit Steinen be- ladenen Wagens kam, ähnlich wie bei dem kürzlich gemeldeten Falle, ein Fuhrknecht unter die herabstürzendeu Steine und wurde sofort zu Boden geschlagen. Der Mann wurde augen­blicklich ohnmächtig, auf der einen Seite ganz blau und wurde nach Hause verbracht, wo die Ohnmacht nicht wich. Man glaubt, daß innere Verletzungen stattgefunden hatten. Heute

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4 7. Bei Streitigkeiten, welche zwischen Arbeitgebern und

Arbeitnehmern über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wieder­aufnahme des Arbettsoerhältnisses entstehen mrd zu Ausstanden oder Ausiverrunaen führen, stellt der Arbeitsnachweis seine Thattgk^t für die Betheiligten ein, sobald das dafür zuständige äewerbegertcht oder im Falle der Unzuständigkeit des Letzteren die Deputation für den Arbeitsnachweis auch nur von einem der streitenden Theile als Eintaunasamt angerufen wird. Soferne vor diesem Etntgungsamt weder eine Vereinbarung noch ein von beiden Theilen anerkannter Schiedsspruch zustande gekommen ist, beschließt die Deputation, ob d-?Arb-ttsn°chw°'» für d>- w,-d-r -ufg-n-mm-n ober

M8 tur Beilegung des Streites eingestellt bleiben soll.

D \ 8 Dte Geschäfte des Arbeitsnachweises werden nach etnn Geickättsördnung, dte von der Stadtverordneten-Verfammlung nach Anhörung der Deputation erlassen wird, geführt. Die Vertretung dn Anstalt erfolgt durch den Vorfitzenden der Deputation.

§ 9. Der Arbeitsnachweis tritt mit dem 1. November 1896 in Wirksamkeit.

Entsprechend der bisherigen Gepflogenheit halt die Stadtverordneten-Verfammlung auch in diesem Jahre Ferien und zwar in der Zeit vom 1. August bis 1. September.

Bon den vorliegenden Wtrthschafts - LoncesfionSgesuchen »erben btejentgen ber Herren C ° r l E n l e r (Hammstraße 16) nnb Daniel äßidjarb (Hammstraße 14) ablchlagllch be. schieden, ba ein Bedllrfniß bazn nicht vorhanden, diesen,gen er Herren Jae. Krämer (Felstng'scheS HanS in den Renen- bänen) Georg Sch äs er (Grünberger Straße 32) nnb Frtedr Schaas (Bahnhofstraße 48) durch Besahnng der Bedürsnißfrage befürwortet.

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Hietzemr Anzeiger

Kmerat-Mnzeiger.

eihans

Das Statut, dessen Genehmigung nach Vornahme einiger kleinerer Aenderungeu en dloo erfolgte, hat folgende Fassung:

1. Der Arbeitsnachweis hat die Aufgabe, zwischen Arbeit­gebern und Arbeitnehmern (Arbeitern jeglicher Art, Dienstboten und Lehrlingen und zwar überall beiderlei Geschlechts) Arbeit zu vermitteln.

c 2. Die Leitung und Verwaltung des Arbeitsnachweises ist einer Uädttschen Deputation übertragen, welche besteht:

aus dem Bürgermeister oder dem von ihm dazu beauftragten

Beigeordneten als Vorsitzenden, ....

,us acht von der Stadtverordneten-Verfammlung gewählten Mitgliedern, von welchen je die Hälfte Arbeitgeber und Arbeit­nehmer, sowie mindestens je drei Arbeitgeber mrd je brd Arbeitnehmer Beisitzer des Gewerbegertchts sein müssen. Gemäß Art. 52 der Städteordnung müssen aber auch mindestens zwei Mitglieder Stadtverordnete sein; es ist daher, soweit zur Deckung dieser Mindestzahl erforderlich, die Wahl nicht auf die Beisitzer des Gewerdegerichts beschränkt.

Sämmtliche Mitglieder der Depu at on müssen nach Art. 13 u. ff. der Städteordnung stimmberechtigte und wahlfähige Mtt- gliecer der Stadtgemetnde sein.

Dte AmtSdauer erlischt . . a k

für diejenigen Mitglieder, welche Stadtverordnete find, mit der nach der regelmäßigen Ergänzung der Stadtverordneten-Der. sammlung ftattgehabten Einführung der neugewählten Mtt-

b für^die üÄgen Mitglieder mit dem Ablauf der Zeit, auf welche die Beisttzer des Gewerbegerichts gewählt waren.

c 3 Die Sitzungen der Deputation werden von dem -vor- fitzenden nach Bedarf ober auf Antrag von fünf Mitgliedern, redoch mindestens alle drei Monate etnberufen. Dte Deputation ist beschluß- säbia wenn alle Mitglieder geladen und einschließlich des Vorsitzenden fünf Mitgtteder und zwar wenigstms zwei Arbeitgeber und zwei Arbeitnehmer versammelt sind. Sind die Mitglieder ium zweiten Male zur Verhandlung über denselben Gegenstand etnberufen, aber Lch niÄ in genügender Zahl erschienen f° sind dl. E-Menenen über diesen Gegenstand unter allen Umständen beschlußfähig

Dte Beschlüsse der Deputation werden nach Stimmenmehrheit gefaßt; insoweit bet der Abstimmung Arbeitgeber und Arbei nehmer ür ungleicher Zahl anwesend find, haben die überzähligen Mitglieder der stärkeren Sette und zwar zunächst dte dem Lebensalter nach jüngeren sich der Abstimmung zu enthalten.

$ 4. Alle Kosten für Errichtung und Unterhaltimg des Ar­beitsnachweises trägt die Stadt Gießen; dte Arbeitsvermttttung selbst erfolgt ^bn^eltltch Arbeitsnachweis erforderlichen Beamten werden nach Anhörung der Deputation auf Beschluß der Stadtver­ordneten-Versammlung durch dte Großh. Bürgermeisterei Gießen auf Widerruf angestellt und entlassen.

c e Dte Mitglieder der Deputation erhalten, soweit sie nicht zugleich Stadtverordnete find, für jede Sitzung, welcher fie bei­wohnen, eine Entschädigung von 2 Mk. und alls die Sitzung mehr als einen halben Arbeitstag in Anspruch nimmt, eine solche von

Gießen, den 16. Juli 1896. Hrtr.: Die Herrichtung der Schullocalitäten während der Ernteferteu.

ras Großherzogliche Kreisamt Gießen

» die Groß-. Bürgermeistereien des Kreises.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß wir die Pünkt- liche Erfüllung der Vorschriften in rubr. Betreff von Ihnen erwarten. Der Anstrich !der Wände in den Schulzimmern «ß mindestens alle 2 Jahre erneuert werden (Ausschreiben sroßh. Ministeriums de- Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenhetlen, vom 29. Juli 1876).

v. Gagern.

Gießen, den 16. Juli 1896.

Mreffend: Die Ausgabe deS neuen Gesangbuches mit Noten.

ruflich stattgegeben. I

Herr Kirch fragt hierauf an, welche Schritte Großh. Bürgermeisterei bereits gethan bezw. zu thun beabsichtige, um dte Schädigung der Stadt abzuwenden, welche derselben aus Anlaß des UebergangS der Oberhesfischen Bahnen an Preußen und der daraus erfolgenden Auflösung der Großh. Direction der Oberhesfischen Eisenbahnen entstehe. Wenn auch dte Dtrectton nicht zu erhalten sei, so könnten doch Schritte zur Erlangung einer Special- bezw. Betriebsinspectton für dte Stadt gethan werden. Herr Oberbürgermeister Gnauth theilt unter ausführlicher Darlegung des bisherigen Ganges der Sache mit, daß nach dem Schlußprotokoll über die Verhandlungen wegen UebergaugeS der hessischen Bahnen bet Bertheilung der Jnspectionen bezw. BetrtebSämter auf

Die ©iefctn und Darmstadt Rücksicht genommen sei. Er habe

flUwfth Kreiö-SckKltVMMiKvL ©ieftttt Rücksprache mit einigen Herren Stadtverordneten ge- VlVtW. VKDtw nommen und tn der Annahme, daß die Versammlung dies

an die Schulvorstände des Kreises. Wy, bereits eine Eingabe an das Staatsministerium ge-

Bon nachstehendem AuSschretben des Großh. Ober- I xid^tet und um Eröffnung darüber gebeten, aus welche -nnfistoriumS geben wir Ihnen Kenntniß und empfehlen Mtndestzahl von Beamten bezw. Jnspectionen (eS können für iJhoen die Befürwortung der Anschaffung des rubr. Gesang- @te^en tn Betracht kommen: zwei Betriebs-, eine Verkehrs- Ruches in Ihren Gemeinden: und in Ansehung der Werkstätten eine Maschinentnspection)

v. Gagern. I bk Stadt Gießen rechnen könne. Er hoffe auch, daß sich

----------- die Großh. Regierung den demnächst zusammentretenden | Darmstadt, den 16. Juni 1896. Ständen gegenüber aussprechen werde. Dte Versammlung «ettessend: Wte oben. erklärte sich hierauf damit einverstanden, daß der Herr

Das Großh. Oberconfistorium Wii,trb"an6iU9Cnt,ett su ®unften

an die evangelischen Pfarrämter. Widerruflich genehmigt wird da- Gesuch deS Herrn

Dte tn unserem AuSschretben Nr. 22 vom 24. Juli 1891 Schwall um Erlaubuiß zur Anbringung eines

bekannt gemachten Bedingungen des Bezugs des Gesangs- Schilde« zwischen seinem Hause in der Lindengasse und dem buchrs mit Noten haben diesem keine genügende Verbreitung Eckpavillon der Marktlauben, desgleichen daS Gesuch deS -kracht. Zur größten Förderung deS KtrchengesangS haben Hru Otto Schmidt um Erlaubuiß zur Anbringung einer $ir mit der Verlagshandlung (G. JonghauS Verlag dahier) electrischen Uhr am Hause Marktstraße 1.

sslgeude Preise, mit Wirkung vom 1. Juli I. I. an, vereinbart. ${e ^(rma Heyligenstae dt u. Comp. beabsichtigt

DaS Gesangbuch, nur in Octav erschienen, kostet im b(t ^ren ncuen Werkstätte-Anlagen an der verlängerten -linzelverkauf daS Exemplar: Liebigstraße einen Lagerraum sowie Lagerschuppen zu er-

1. auf gewöhnlichem Papier (gewöhnliche Ausgabe) xid)ten. bQd Gesuch wird ausnahmsweise befürwortet- deS- roh (ungebunden) 1 Mk. 30 Pfg., gebunden (tn [eid^ totrb ausnahmsweise und unter Bedingung der Sicher-

Papier mit Letnwandrücken und -Ecken) 1 Mk. hettSletstung für den späteren Straßenausbau das Baugesuch 45 Pfg. Bezüglich des letzteren tritt für Semtnarten Herrn Heinr. Winn für dte Hofmannstraße bezw. und Präparandenanstalten, falls auf einmal min- j an ^elle der Hollergasse anzulegende Straße befürwortet.

JO Ek°m?lare bestellt »erben der Preis ^°n dem Speeialboranfchlag (17500 Mk.) über den

MMri« »te.» d« n«. fax dl- 9 Dtt Sei.tDI.-liaala« dd-c dl- Woldi-Ng---

-ibuudeuen Exemplare der gewöhnlichen Ausgabe zu ge- d e r S t a d t G i e ß e n für 1897/98 wkbJn »ährenden Provision mit der Verlagshandluug ins Benehmen die systemaüsche Wegeverbesseruug berücksichtigenden Form )U fC^tn' vr. Gold mann. | ^Dem Ziegenzuchtvecein Gießen werden mit Rück-

sicht auf desien Bestrebungen zu Gunsten weniger bemittelter BolkSklasien 100 Mk. bewilligt, um den Verein die Haltung von vier Böcken Schweizer Rasse zu ermöglichen.

Jul}.

gl Au»8?benhf) Giesse:

1PD ,i9 und «hübt, bezw. mittheilt, daß

bet Großh. Kreisamt erhol

twoch, den 22. Juli, bends 8i/2 llhr, staaratiou Möhleißev (früher Schnell). " W nnng: Bericht-

50jäbr. Stiftung Verschiedenes.

Xtx Vvr'ssaud.

: Mer-W Lätigkeite-Vereln). eustelle ist durch einen tüt eler neu zu besetzen.

ian abzugeben Musburglä

M-8esuch.

if feinen md gieße« MM Zrtlbedel md anto ft» ehinbenW w4°-41,f unjeten eigene« Süufetn bffi'l