Sonntag den 18. October
1896
n
Gießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger
unb Anzeigeblatt für den Ureis <5i<fjen
chratisöeitage: Gießener Kamikienökätter.
Anrtttcher TNeil
f
9215
eiuzu-
’te Gattin
an
der
von
nasik
H
310.00
Serien
*
»len
Kirch als Stellverereter.
ft
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Kummer bis Norm. 10 Uhr.
Adami als Stellvertreter,- für den 3. Wahlbezirk:
Haubach als Stellvertreter/ für den 5. Wahlbezirk:
Alle Lnnoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" -entgegen.
Die Gießener Aamitien b tatter werden dem Anzeiger .wöchentlich dreimal beigelegt.
w ir
n n if if ii
i-aw, ii
Stadtverordneter A. Keller als Vorsitzender, „ Schwall als Stellvertreter/ für den 4. Wahlbezirk:
Stadtverordneter Jughardt als Vorsitzender,
Der
JUtjdger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags.
Lommerzienrath W. Gail als Vorsitzender, Kaufmann Friedrich Habenicht als Stellvertreter/ für den 6. Wahlbezirk:
Oberbürgermeister Gnauth als Vorsitzender, Stadtverordneter Bogt als Stellvertreter/ für den 7. Wahlbezirk:
Stadtverordneter Heyltgenftädt als Vorsitzender,
246 Zweites Blatt
Zum Wahlcommiffär, an Iwelchen die Wahlacten senden find, ist der Unterzeichnete ernannt.
Gießen, den 17. October 1896.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
v. Gageru.
1870 zu verfahren und über die Wahlhandlung ein Protocoll nach dem mitgetheilten Formular aufzunehmen.
c. Dieses Wahlprotocoll mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken, nämlich der Gegenliste, der Wählerliste, welche beide von dem gesammten Wahlvorstaud zu unterschreiben sind, und denjenigen Stimmzetteln, über welche eS einer Beschlußfassung deS Wahlvorstandes bedurft hatte, unverzüglich, jedenfalls aber so zeitig an den unterzeichneten Wahlcom- missär des Wahlkreises einzusenden, daß dasselbe spätestens im Laufe des 8. November 1896 in desien Hände gelangt. DEL Die Großh. Bürgermeistereien werden angewiesen, die Wahlvorsteher auf die vorstehenden Vorschriften — II — besonder- aufmerksam zu machen, den Wahlvorstehern auch eine Wahlurne, sowie mindestens drei Tage vor der Wahl ein Exemplar des Wahlgesetzes (BundeSges.-Bl. 1869 Nr. 17) und deS Wahlreglements (BundeSges.-Bl. 1870 Nr. 17) zum Gebrauch und zur Auslegung im Wahllocale zuzustellen.
Mit dem nach der vorausgehenden Verfügung bis zum 31. October zu erstatteten Berichte werden die Großherzogl. Bürgermeistereien auch die Anzeige verbinden, daß die vorstehenden Anordnungen von Ihnen vollzogen find.
v. (Sagern.
Gießen, den 17. October 1896. Betreffend: Reichstagswahl.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
<m die Großh. Bürgermeistereien des KreifeS.
Wir beauftragen Sie, vorstehende Bekanntmachung, welcher Sie noch die Bezeichnung des Wahllokals zuzusetzen haben, sofort — spätestens aber am 27. Oktober 1896 — in Ihren Gemeinden^ sowie in den Ihnen etwa zugetheilten besonderen Gemarkungen ortsüblich bekannt zu machen.
Ihrem Bericht über den Vollzug dieser Anordnung sehen wir unter Angabe des Tages der ortsüblich erfolgten Bekanntmachung zugleich mit der Namhaftmachung des Wahl- localS unfehlbar bis zum 31. October entgegen.
v. Gag er n.
86N 103.10 26.10 9L90 1687 32.10
101-70 M40
sprachen gleichmäßig berichtigt werden müssen, sind am 29. October 1896 unter Unterschrift der Großherzoglichen Bürgermeister abzuschließen.
Auf dem für den Wahlvorsteher bestimmten Exemplar ist nach Vorschrift der Anmerkung auf pag. 4 deS Formulars nach dem Worte: „Abgeschlossen" der Zusatz:
„mit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegen» wärtige Exemplar mit dem Hauptexemplar der Wählerliste völlig übereinstimmt"
beizusügen.
b. An dem nämlichen Tage (29. October) ist ferner von den Großherzogl. Bürgermeistereien auf beiden Exemplaren der Wählerliste die auf pag. 4 deS Formulars am Schluffe abgedruckte Bescheiuigung nach vorherigem Eintrag der Worte: „vom 8. bis zum 15. October 1896" und nach Ausfüllung deS Datums zu unterzeichnen.
Auf dem für den Wahlvorsteher bestimmten Exemplar ist nach Vorschrift der Anmerkung (Absatz 2) auf pag. 4 deS Formulars die Aenderung der Worte: „Die vorstehende Wählerliste" in: „DaS Hauptexemplar der vorstehenden Wählerliste" vorzunehmen.
c. Nachdem die Wählerliste in der bezeichneten Weise abgeschlossen worden ist, darf darin eine Streichung oder Eintragung von Wählern nicht mehr ftattfinden.
d. DaS Hauptexemplar der Wählerliste nebst zugehörigen Belegen ist bei den Bürgermeisterei-Acten sorgsältigst zu verwahren, das zweite Exemplar dagegen von dem Großh. Bürgermeister, da, wo er selbst Wahlvorsteher ist, zum Zwecke der Benutzung bei der Wahl au fich zu nehmen, andernfalls dem betreffenden Wahlvorsteher zuzustellen.
II. Die Wahlvorsteher weisen wir unter Hinweis auf ihre Verantwortlichkeit und auf die Nothwendigkett der pünktlichen Beobachtung der das Wahlgeschäft betreffenden Vorschriften an:
i. AuS der Zahl der Wähler ihres Wahlbezirks einen Protokollführer und 3 bis 6 Beisitzer, welche aber kein unmittelbares StaatSamt bekleiden dürfen zu ernennen, und dieselben spätestens am 2. November 1896 eiuzuladen, am Wahltage (5. November) zur Bildung deS Wahlvorstandes so zeitig im Wahllocale zu erscheinen, daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags beginnen kann.
b. Bei der Wahlhandlung selbst genau nach den Vorschriften in §§ 11 bis 21 deS Reglements vom 28. Mai
die Großh. Bürgermeistereien und Wahl- Vorsteher des Kreises.
Wir ertheilen Ihnen bezüglich deS Abschlusses Wählerlisten folgende Weisungen:
a. Die beiden Exemplare der Wählerliste, welche im Falle Streichungen und Nachträgen infolge erhobener Ein-
>r 1896. gilbtrrtnlt ldckenle m
-Griechen von ftentenb. £>bL
* DaS Pflaster ist bekanntlich immer eine der größten Sorgen der städtischen Verwaltungen gewesen. Ein sehr gutes Pflaster, das fich ausgezeichnet bewährt, soll nun jetzt seit einiger Zeit in Wien in Benutzung sein. Wir erfahren darüber folgendes: Dasselbe besteht aus granilirtem Kork, der mit mineralischem Asphalt oder irgend einem anderen cohärirendem Material gemischt und dann in Blöcke von geeigneter Form und Größe gepreßt ist. Unter den zahl- reichen dieser neuen Pflasterart innewohnenden Vortheilen find besonders zu erwähnen: Reinlichkeit, Geräuschlosigkeit, Dauerhaftigkeit, Elafticttät, Abwesenheit von Schlüpfrigkeit, ob nasses oder trockenes Wetter ist, und billige Kosten. Im Gegensatz zum Holzpflaster ist cs außerdem nicht absorbirend und deshalb auch geruchlos. Es bietet den geringsten Widerstand gegen Ausdehnung und beseitigt infolge seiner Elasticität die durch schwere Gespanne versuchte Vibration. Die Blöcke werden in Theer eingebettet und ruhen auf einem 6 Zoll dicken, festen Untergrund. Nach längerer Benutzung zeigt fich bei herauSgenommenen Blöcken gegenüber neuen eine durch Abnutzung bewirkte Reduction der Dicke von nur */8 Zoll und das an Blöcken, die zwei Jahre lang jeden Tag den schwersten Lasten und Fuhrwerken ausgesetzt waren, jedenfalls ein großer Erfolg.
Brid As Igs.so 4.17
Ju den übrigen Gemeinden hat der Großh. Bürgermeister als Wahlvorsteher, der Großh. Beigeordnete als Stellvertreter zu fungiren.
Die Wahl ist in den einzelnen Gemeinden in dem Gemeindehause, bezw. in dessen Ermangelung im Schulhause abzuhalten und wird durch die Großh. Bürgermeistereien das Nähere ortsüblich bekannt gemacht werden.
4. Wahlbezirk:
Bahnhofstraße Nr. 1—50, Burggraben, Kirchstraße, KaplanSgaffe, Katharinengasse, Kreuzplatz, Marktplatz, Marktstraße, MäuSburg, Rittergafle, Schanzenstraße, Tiefenweg, Wettergasse, Wetzsteingasie, Wetzsteinstraße.
5. Wahlbezirk:
Bahnhofstraße Nr. 51—93, Grabenstraße, Hammstraße, An der Hardt, Kornblumengasse, Krofdorferstraße, Lahn- straße, Neustadt, Große und Kleine MÜhlgasse, Rodheimer- straße, Sandgasse, Schützeostraße, Westanlage Nr. 22—45.
6. Wahlbezirk:
Bergstraße, Bismarckstraße, Eichgärten, Erdkauterweg, Gartenstraße, Goethestraße, Grünbergerftraße, Hessenftraße, Landmannstraße, Licherstraße, Löberstraße, Lonyftraße, Lud- wigftraße Nr. 1—46, Ludwigsplatz, NahrnngSberg, Schiffen- bergerweg, Stephanstraße, Wolfftraße, Gemarkung Schiffenberg.
7. Wahlbezirk:
Alicestraße, An den Bahnhöfen, Bleichftraße, Ebelstraße, Frankfurterstraße, Hofmannstraße, Klinikstraße, Leihgesterner- weg, Liebigstraße, Ludwigstraße Nr. 47—73, Riegelpfad, Westanlage Nr. 1—21, Wilhelmstraße.
Die selbstständigen Gemarkungen werden den Bürgermeistereien wie folgt zugetheilt:
HeibertShausen zu Doubringen / ArnSburg zu Eberftadt/ Schiffenberg zu Gießen (6. Wahlbezirk)/ Hof Albach, Coln- Hausen und Mühlsachsen zu Lich/ Hof Güll zu Muschenheim/ Appenborn zu Odenhausen/ Ringelshausen zu Rabertshausen/ Hof-Graß zu Rodhetm/ Winnerod zu BerSrod/ Bollnbach, BeitSberg und Wirberg zu Saasen/ Friedelhausen zu S aufenberg.
Zu Wahlvorsteher« bezw. Stellvertretern werden ernannt: in Gießen:
für den 1. Wahlbezirk: Beigeordneter Georgi als Vorfltzender, Stadtverordneter Hornberger als Stellvertreter/
für den 2. Wahlbezirk:
Stadtverordneter Heichelheim als Borfitzender,
»MM).
:t Beerdigung der rbekajfe, Sonntag t wollen.
Utjr. 9222
Bekanntmachung.
Großh. Ministerium des Innern hat durch Entschließung vom 7. October d. Js. die Abhaltung des VtehmarkteS zu Schotten am 20. October l. I. unter der Bedingung genehmigt, daß nur Thiere aus unverseuchten Orten der Provinz Oberhessen und des Kgl. Preuß. Amtsgerichtsbezirks Birftein aufgetrieben werden dürfen, daß Thiere von Händlern aber nur dann zugelassen werden, wenn fie mindestens sieben Tage in unverseuchten Orten der Provinz Oberheflen in seuchenfreiem Zustande zugebracht haben.
Wir machen dabei darauf aufmerksam, daß beim Auftrieb von Vieh vorschriftsmäßige Ursprungszeugnisse vorzuzeigen find, welche für Nichthändler von den Großh. Bürgermeistereien, für Viehhändler dagegen von einem beamteten Thierarzt ausgestellt werden müssen.
Schotten, 10. October 1896.
Großherzogliches KreiSamt Schotten.
Schönfeld.
Gießen, den 17. October 1896.
Betr.: Reichstagswahlen.
ZÄS Grobherzogliche Kreisamt Metzen
vierteljähriger Abounemeutspreisr 2 Mark 20 Pfg. mit vringerlohn.
Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
-chutstraße Ar. 7.
Fernsprecher 51.
Betr.: Reichstagswahl.
Bekanntmachung.
Die durch Erlöschen des Mandats des seitherigen Reichs- tagSabgeordneten Köhler erforderlich gewordene Ersatzwahl im 1. ReichStagswahlkreise deS GroßherzogthumS ist auf
Donnerstag, den 5. November 1896,
festgesetzt.
Die Abstimmung wird um 10 Uhr Morgens beginnen und um 6 Uhr Abends geschlossen werden.
Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem Anfügen, daß jede Bürgermeisterei des Kreises, mit Ausnahme der Stadt Gießen, einen Wahlbezirk bildet.
Die Stadt Gießen zerfällt in folgende 7 Wahlbezirke:'
1. Wahlbezirk:
Asterweg, Ederstraße, Mardurgerftraße, Nordanlage, Am Rodtberg, Schillerstraße, Schottstraße, Steinstraße, Wall- thorstraße Nr. 23—77, Weserstraße und Wieseckerweg.
2. Wahlbezirk:
Dreihäusergaffe, Erlengaffe, Löwengaffe, Maigaffe, Neuenweg, Plockstraße, SelterSweg, Sonnenftraße, Süd- cknlage, Teufelslustgärtchen, Weidengasse, Wolkengasse.
3. Wahlbezirk:
An der Bach, Brandgaffe, Brandplatz, Braugaffe, Diez- straße, Dammftraße, HundSgaffe, Kaplaneigasse, Kanzleiberg, Sirchenplatz, Lindenplatz, Lindengaffe, Moltkestraße, Neuen- baue, Ostanlage, Schloßgasse, Schulftraße, Senkenbergstraße, Waagengasse, Wallthorstraße Nr. 1—22, Wiesenftraße, ZozelSgaffe.
■’ 161.00
•ä$S***
ht
nz.
Ibends 8 Uhr:
Uttg =
|, 9241
Vorstand,
* Dün 35'Psg. ton 23 N H " m 18 " von iß " von 6 " von 30 von 20 " von 18 * von 22 "
vl vnn 5
Gießen, den 16. October 1896.
Betreffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung / hier die Gebühren der BezirkS-Banaufseher und Sachverständigen für Prüfung genehmigungspflichtiger Bauten.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche mit der Einsendung der Verzeichnisse rubr. Betreffs für das 3. Quartal 1896 noch im Rückstände find, erinnern wir an die Vorlage derselben binnen 8 Tagen.
v. Gag er«.
'»« 190 U, «9« M K *
dwig Flamme^
AM-Sondeln. der Herr
Berona. „ ft(, trn. %•»***> ”91«
9241


