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Samstag den 18. Juli
1890
Aints- und Anzeigeblutt füv den Aveis <6ieszen
chratisöeikage: Gießener Aamitienbkätter
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de, fslgmden Lag erscheinenden Nummer bi- Borm. 10 Uhr.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Ausländer nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Die Gießener W.miliendtätter werden dem Anzeiger »Dch«tlich dreimal beigrlegt.
Der
Gtzegener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme bei Montags.
werden, dürfen vor Beginn der Marktzeit überhaupt nicht und während der ersten drei Stunden der Marktzeit nur auf den dafür bestimmten und angewiesenen VerkaufSplätzen, also auch nicht im Umherziehen, feilgeboteu werden.
Biertkljähriger Avo«»emeu1spreiOI 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
Redactton, ExpedttiaO und Druckerei:
Fernsprecher 5L #
Meßmer Anzeiger
Kmerat-Mnzeiger.
Anrtlichev Theil.
Bekanntmachung,
betreffend: die Maul- und Klauenseuche.
Zu Bad-Nauheim, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrocheu und Gehöftsperre angeorduet worden.
Gießen, den 15. Juli 1896.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Gießen, den 16. Juli 1896.
Betr.: Ausführung der Bestimmungen des BundeSrathS über den Betrieb von Bäckereien und Conditoreicn.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen «z die Grohh. Bürgermeistereien deS Kreises.
Wir erinnern Diejenigen von Ihnen, welche unserer Verfügung vom 19. Juni d. I. (Gießener Anzeiger Nr. 144) noch nicht entsprochen haben, an sofortige Erledigung.
v. Gagern.
Wochenmarktordnung
für die Provinzialhauptstadt Gießen.
Mit Genehmigung Großberzoglichen Ministeriums deS Innern und der Justiz vom 7. Juli 1896 zu Nr. M. I. 19703 wird im Einverständntß mir der Stadtverordneten- Versammlung auf Grund der §§ 69 und 149 der Gewerbeordnung unter Aushebung der Wochenmarktordnung vom 24. Juui 1856 die nachfolgende Wochenmarkroldnung für die Provinzialhauptstadt Gießen erlaßen.
§ 1.
Am DienStag, Donnerstag und Samstag jeder Woche findet in Gießen Wochenmarkt statt.
§ 2.
Die Marktzeit dauert dabei vom 15. April bis 15. September einschl. von 7 Uhr Morgens bis 1 Uhr Nachmittags, im Uebrtgen von 8 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags.
§ 3.
Zum Verkauf auf den Wochenmärkren zugelaffen find die sämmtlichen in § 66 der Gewerbeordnung aufgeführten Gegenstände des WochenmarktoerkehrS- die Wochenminkte find aber vorzugsweise bestimmt zum Feilbieten solcher Er- zeugniffe deS Bodens, der Land- und Forstwirthschafr, wie der Jagd und Fischerei, welche als LebenSmittel dienen, sowie von Blumen, Pflanzen und Samen.
§ 4.
Zu Wochenmarktplätzen sind zunächst bestimmt: a. der Marktplatz für Geflügel, Wildpret und Fische, b. die Schulstraße für Beeren und Obst in einzelnen Körben,
c. der Ltndenplatz für Gemüse und Kartoffeln im Kleinen, Pflanzen, Blumen und Samen,
d. die Marktlaubenstraße für Butter, Käse und Eier, e. der Kanzleiberg und Brand für Kartoffeln, Kraut und Obst auf Wagenladungen,
f. der OSwaldSgarten für Heu und Stroh, Holz und Brennmaterialien auf Wagenladungen,
g. die Marktlauben für die unter a bis d aufgeführten Gegenstände.
§ 5.
Die auf den offenen Marktplätzen (a bis f) deS § 4 Feilbietenden bekommen ihre Plätze durch den Marktmeister nach der Reihenfolge ihres Eintreffens und in der Art an- gewiesen, daß die Maaren gleicher Gattung sich thunlichft in denselben Reihen befinden und der freie Durchgang nicht behindert wird- ebenso müffcn die Zugänge und Zufahrten zu den umliegenden Häusern freibleiben. Kein Verkäufer darf ohne Erlaubntß des Marktmeisters den einmal eingenommenen Platz wechseln- spätestens mit Ablauf der Marktzeit jedoch haben die Verkäufer ihre Plätze zu räumen. Standgeld ist für diese Plätze nicht zu entrichten.
§ 6.
Die gedeckten Marktlaubeo (g deS § 4) dagegen werden je auf die Dauer eines Rechnungsjahres unter die Liebhaber meistbietend versteigert- einzelne Lauben, welche nicht für's ganze Jahr vergeben find, werben auch auf kürzere Zeit, zum Mindesten aber auf die Dauer einer Woche an die Verkäufer nach der Reihenfolge der Anmeldung zu der tarifmäßigen Gebühr abgegeben.
§ 7.
Außerhalb der Markttage und Marktzeiten ist das Feil- bieten von Gegenständen deS Wochenmarktverkehrs am Stand auf den vorgenannten offenen Verkaufsplätzen verboten und nur in den gedeckten Marktlauben gestattet. — Ausnahmsweise kann im Bedarfsfälle auch daS Feilbieten von Obst und Bodenerzeugntßen am Stand an bestimmten anderen Plätzen der äußeren Stadt und an den Thoren der inneren Stavt in jederzeit widerruflicher Weise von Großherzoglichem Poliz°.iamt im Einverständntß mit der Stadtverordneten-Ver- sammlung und gegen — im Einzelfall festzusetzeude — Gebühren erlaubt werden.
§ 8.
Gegenstände des Wochenmarktverkehrs, welche an Markttagen ohne feste Bestellung von außerhalb hier etngeführt
§ 9.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Wochenmarkt- ordnuog werden in Gemäßheit deS § 149, 6 der Gewerbe- ordnung mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft.
Vorstehende Wochenmarktordnung tritt am 1. August 1896 in Kraft.
Gießen, den 16. Juli 1896.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
I. V.: Roth.
Bekanntmachung.
Der landwirthschaftliche BezirkSverein des Kreises Gießen wird
Donnerstag den 27. August 1896
auf dem Viehmarktplatze zu Grün berg gelegentlich des ViehmarkteS eine Diehpreisvertheilung veranstalten, für welche die nachstehenden Bestimmungen getroffen find:
I. Bezüglich der von dem landwirthschaftliche» Bezirksverein zur Ausführung der Biehpreisvertheilung zur Verfügung gestellten Mittel in dem Betrage von 500 Mk.
1. An der Ausstellung können sich alle im Kreise Gießen wohnenden Viehzüchter, Viehhändler ausgenommen, be- theiligen.
2. Sämmtliche aufzustellenden Thiere find bis Morgens 9 Uhr auf dem Viehmarktplatze zu Grünberg aufzu- treiben und von den Besitzern auf den ihnen von der Commission angewiesenen Ständen aufzustellen. Nur preiswürdige Thiere werden prämitrt und zwar:
a. Bullen im Alter von 1 bis 2</a Jahren,
b. Rinder, welche sichtbar trächtig und
c. Kühe, die sichtbar trächtig find oder frisch gekalbt haben.
3. Diese Thiere müßen selbst gezüchtet oder zum Zweck der Zucht mindestens 2 Monate vor der PretSvertheilung erworben worden sein und
4. folgenden Rußen angehören:
a. Bullen dürfen nur der reinen Vogelsberger oder der reinen Simmenthaler Raße angehören.
b. Mutterthiere ebenfalls nur der reinen Vogelsberger Raße. Mutterthiere, welche eine weiße Färbung am Euter zeigen, werden erst in zweiter Linie prämiirt.
c. Mutterthiere der reinen Simmenthaler Rasse-
Ferritteton.
Am fünfzig Gulden.
Novelle von Doris Freitn von Spättgen.
(6. Fortsetzung.)
Ich war aufgestanden, um die niedliche Sprecherin näher betrachten zu können.
„Du haft gewiß noch ältere Geschwister daheim?"
„Nein, keine. Ich bin PapaS einziges Kind," gab fie, das blonde Köpfchen stolz in die Höhe reckend, selbstbewußt zur Antwort.
„Ah — und heute erwartest Du Papa, gelt ja? DaS wird schön werden. Er holt Dich dann sicher für den Nach- mittag heraus und fährt mit Dir spazieren?" forschte ich lebhaft intereffirt weiter.
„Ja, Papa hat die Frau Oberin darum gebeten, mich für zwei Tage mitnehmen zu dürfen. Ich sehe ihn so selten, ost nur zweimal im Jahr."
„So lebt er weit von hier?"
„O, weit, sehr weit, in Oesterreich-Schlesien liegen seine Güter, aber er ist Botschafter im AuSlande und kommt selten heim. Graf Fernhoven heißt Papa," sagte die Kleine in wichtigem Tone.
„Fernhoven! Wie komisch! Genau so hieß ein Herr, btt früher, als ich selbst kaum vierzehn Jahre zählte, in meinem Elternhause viel verkehrte. Ja, ja, er war sogar bei der Gesandtschaft angestellt. Vielleicht ist daS Dein Papa, daS wäre spaßig!"
Zutraulich und auf daS Lebhafteste angeregt schauten die blauen Kinderaugen zu mir empor.
„Bleiben Sie doch hier bis Papa kommt," bat daS süße Kind und faßte nach meiner Hand. „Ich erwarte ihn jeden Moment."
„Nun, ich muß ebenfalls auf Mutter Ludmilla warten, welche meine Tante ist," erwiderte ich lachend. „ES wäre wirklich ein nettes Zusammentreffen, wenn ich Deinen Vater als einen alten Freund meiner Eltern hier wtederfände. Ich würde ihn wohl kaum mehr erkennen."
„O, er ist sehr groß und hat ein paar dunkle Augen, die so finster und ernst blicken können. Wenn man nicht weiß, wie herzensgut er ist, könnte man fich vor ihm fürchten," plauderte die Kleine jetzt völlig vertraut.
„So! Nun, er liebt sein Töchterlein gewiß zärtlich und freut fich ebenso wie Du auf diese zwei Tage," sagte ich und strich liebkosend über das lockige Haar.
„Papa ist erst heute mit dem Frühzuge hier ange- kommen, aber da ich die Klaffe nicht versäumen durfte, hat die Frau Oberin ihm ins Hotel geschrieben, mich nicht vor Mittag zu besuchen."
Die Kleine erwartete sicher eine Entgegnung, denn voll Spannung ruhten die blauen Augen auf meinem Gesicht.
Allein ich vermochte kein Wort der Erwiderung hervor- zubringen, sondern stierte wie benommen auf einen Fleck.
Ich gehöre zwar keineswegs zu Menschen, deren Phantasie und Einbildungskraft gelegentlich einige gewagte Bocksprünge macht, bin im Gegenthetl ein wenig realistisch von Natur veranlagt, trotzdem hatte ich mich hier beinahe auf spiritistischem Gebiete ertappt.
Gerade über der hohen Stuhllehne, woran daö blonde Haupt des Kindes ruhte, bildete ich mir ein, das scharf- geschnittene Gesicht deS Fremden vom Bahnhofe auftanchen zu sehen, deffen feurige dunkle Augen jetzt spöttisch, ja fast triumphirend zu mir hinüberspähten.
Sonderbar! Ich sah schärfer hin — nichts mehr zu erblicken.
Unwillig Über mich selbst, stieß ich ein Helles, ziemlich gezwungen klingende- Lachen aus, so daß die Kleine mich verwundert anschaute. Etwas wie leichtes Unbehagen regte fich mir in der Brust und ein etgenthümlicheS Gedankenchaos wirbelte durch mein Hirn. Graf Fernhoven, der große Fremde vom Bahnhof — der Botschafter — deS Blondkopfes Papa — alles da- verschmolz schließlich In einer einzigen Person.--—---------
„Ah, Marianne, — wie lieb und freundlich von Dir, mich einmal zu besuchen. Grüß Gott, mein rheure- Kind!"
So tönte jetzt eine sanfte Stimme vom Eingänge her. Die Gestalt einer Nonne in der im Kloster zum heiligen Herzen üblichen Tracht mit der vorstehenden Haube, von welcher die GefichtSzüge fast gänzlich beschattet wurden, kam auf mich zugeeilt, und bald fühlte ich mich von zwei Armen zärtlich umfaßt.
„Mutter Ludmilla — Tante — ich bin ja so gern gekommen — ich habe Dir ja fo viel zu erzählen," stammelte ich ein wenig verwirrt.
Die Angeredete blickte mich prüfend an und sagte lächelnd: „Nun, so komm heraus in den Garten, Marianne, dort find wir völlig ungestört. Ich möchte Dich dann auch der Frau Oberin vorftellen. Sobald laffe ich Dich heute nicht mehr fort, mein Kind!"
Damit schob die Tante mich zur Thür hinaus.
„Adieu, Kleine, ich hoffe sehr, wir sehen un- noch!" rief ich der Zurückbletbenden in freundlichem Tone zu.
Beinahe traurig über mein Fortgehen sah da- Kind mir nach. — —
(Schluß folgt.)


