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Aints- unb Anzeigeblcrtt für den Ureis Gieren.
Hratisöeikage: Gießener Iamilienötätter.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorrn. 10 Uhr.
Alle Lnnoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nahmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Die Gießener W«mirte»vtätter werden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal beigrlcgt.
vierteljähriger Akonaementsprei» I 2 Mark 20 Pfg. mU vringerlohn.
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Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.
Gießener Anzeig er
Kenemt-Wnzeiger.
Amtlicher Theil.
Gießen, den 14. Juli 1896. gelt.: Die Vorschriften des Arbeiterschutz Gesetzes vom l.Juni 1891 über bie Arbeitsbücher und Beschäftigung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach c. II Abs. 2 der Ihnen zugegangenen gedruckten Anweisung vom 26. März 1892 ist van der Ortspolizeibehörde in jeder gewerblichen Anlage, welche den Bestimmungen der §§ 135 bis 139b der Gewerbeordnung vom I. Juni 1891 unterliegt und in welchen Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, jährlich mindestens eine ordentliche Revision vorzunehmen.
Hierbei sind folgende Punkte festzustellen:
1) Wie groß ist die Zahl der in der revidtrten Anlage zur Zeit beschäftigten Arbeiter
a. zwischen 16 und 21 Jahren,
b. zwischen 14 und 16 Jahren, c. unter 14 Jahren?
In allen Rubriken a., b. und c. sind diese Zahlen getrennt nach Geschlechtern festzustellen. Außerdem ist, soweit die» thunlich, die Zahl der Arbeiterinnen über 21 Jahre zu ermitteln.
2) Sind sämmtliche minderjährige Arbeiter (mit Ausnahme der unter A III Abs. 3 der Anweisung bezeichneten) mit vorschriftsmäßig auSgesÜllten Arbeitsbüchern versehen?
3) Ist in den ArbettSräumev, tu denen Arbeiterinnen Über 16 Jahre beschästtgt werden, der Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen ausgehängt?
4) Stimmt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit an den Vorabenden der Sonn- und Festtage und die Mittagspause der Arbeiterinnen über 16 Jahren mit den gesetzlichen Vor- schriften (§ 137 Abs. 1 — 4 der Gew.-Ord.) und mit der, der Ortöpolizetbehörde erstatteten Anzeige überein?
5) Wird denjenigen Arbeiterinnen über 16 Jahren, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, auf ihren Antrag eine 1 ^Madige Mittagspause gewährt?
6) Werden nicht Arbeiterinnen entgegen der Vorschrift deS § 137 Abs. 5 der Gewerbeordnung während der ersten vier Wochen nach ihrer Niederkunft beschäftigt oder ist, sofern
eine Beschäftigung während der folgenden zwei Wochen stattfindet, daS Zeugntß eines approbirten Arztes, welches diese Beschäftigung für zulässig erklärt, beigebracht worden?
7) Sind in den Arbeitsräurnen, in denen jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, der Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen und das Verzeichniß der jugendlichen Arbeiter auSgehängt?
8) Stimmen die Angaben dieses VerzeichnisieS über Arbeitszeit und Pausen mit den der Ortspolizeibehörde gemachten Anzeige überein?
9) Stimmen die in dem Verzeichnifie eingetragenen jugendlichen Arbeiter mit dem Befunde und mit den vom Arbeitgeber verwahrten Arbeitsbüchern überein?
10) Stimmen Arbeitszeit und Pausen der jugendlichen Arbeiter mit den gesetzlichen Vorschriften und den auf den Verzeichnissen eingetragenen Angaben Überrin?
Indem wir Sie an die Vornahme dieser Revision hiermit erinnern, wollen wir Ihrer berichtlichen Vorlage, unter genauer Berücksichtigung der vorerwähnten Punkte, dis ZUM 15. August d. I spätestens entgegengesehen.
v. Gagern.
BeksMtmschmtg, betreffend oie Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1896.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1896 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulaffung bei Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. August 1896
bei der unterzeichneten Commission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Spe- ciellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfnngs Com- misfion nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen dauernden Aufenthalts- ort hat.
2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugniß;
b. Einwilligungs-Attest des VaterS oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters oder Vormunde! beglaubigt fein;
o. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei- Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist,-
d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulaffung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholtonheitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die" Prüfungs-Ordnung (Anlage 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. Novbr. 1888 — Regierungs-Blatt Nr. 27 von 1894) Aufschluß.
Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf specielle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt, den 2. Juli 1895.
Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende:
Buchinger, Regierungs-Rath.
Vermischter.
* Frankfurt a. M., 13. Juli. Ein Soldat des Kaiser- Wilhelm - Regiments Nr. 116 in Gießen hatte sich gestern Nachmittag ohne Urlaub aus der Kaserne entfernt. Heute früh 6 Uhr wurde er von einem Schutzmann im Nizza angehalten, als er, nur mit Hose und Weste bekleidet, die Abficht kund that, sich in den Main zu stürzen. Er wurde nach der hiesigen Kaserne gebracht. Seine Uniformstücke wurden auf einem Abort des Hauptbahnhofs aufgefunden.
Franks. Ztg.
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Feuilleton.
Um fünfzig Gulden.
Novelle von Doris Freiin von Spättgen.
(4. Fortsetzung.)
„Danke, mein Herr," sagte ich daher in eisig abweisendem Tone, indem ich ihm mit stolzer Bewegung halb den Rücken kehrte. „Ich bedarf Ihres Beistandes nicht, da eS sich hier wohl nur um einige Formalitäten handelt und ich Gott Lob nachzuweisen im Stande bin, daß jener auf mir lastende Verdacht unbegründet ist."
„Wer wollte daran zweifeln, Gnädige," gab er mit jenem halb spöttischen, halb väterlich vertraulichen Lächeln zurück.
Empörend! Der Mensch wurde unverschämt.
Jetzt hatte der Polizist unser Coups geöffnet und meine Reisegenosfin und ich stiegen endlich aus. Ich ignorirte den Fremden vollständig.
„Verzeihung, Gnädige, meine dreiste Zudringlichkeit »uß Ihnen befremdend erscheinen," sagte er abermals mit leichter Verneigung dicht neben mir, „allein eine Ähnlichkeit gab Anlaß zu diesem impulsiven Vortreren meinerseits. Dürfte ich Ihnen meine Karte überreichen?"
„Nein — danke — keineswegs! Bemühen Sie sich nicht weiter, nutn Herr," stammelte ich in zorniger Erregung mit einer Stimme, welche mir selbst fremd k ang. während meine Blicke in strafender Verachtung über die hohe Gestalt hinweg glitten. Ich fühlte die stechenden Augen meiner Peinigerin fortgesetzt auf mir ruhen und daS reizte mich in hohem Grade.
Eigenthümlich finuend, im Moment beinahe traurig, schaute der große Herr zu mir herab. Vielleicht war der Mensch verrückt . . .
Ich wandte mich rasch dem Polizisten zu und fragte ein* dringlich und fest:
„Was soll nun geschehen?"
„Die Damen müsien mich nach dem Polizeibureau begleiten, don wird bte Sache zu Protocoll genommen werden und eS steht Ihnen dann frei, sich zu legitimiren und zu rechtfertigen, Madame," gab der Angeredele nicht unfreundlich, allein kurz zur Antwort. —
ES ist zehn Uhr Morgens. Ich, die Hofdame der Herzogin von 3E. . . ., Gräfin Marianne Lortzing, befinde mich in einem kahlen, von heißer, dunstiger Luft erfüllten kleinen Gemache als Gefangene. Die einzige Thür, die nach dem Corridor führt, hat man verriegelt. Wenn eß nicht zum Weinen wäre, so hätte ich nickt üble Luft, mich darüber rodtzulachen. Meine sämmtlichen Reise-Effecten find hierher gebracht worden und stehen geöffnet neben mir, weil — doch halt, — ich muß meine chaoSartigen Gedanken sammeln und der Reihenfolge nach erzählen.
In einem Fiaker, die abscheuliche Person, derentwegen ich all dieses Ungemach ertragen mußte, neben mir im Fond deS Wagens, der Sicherheitsbeamte aus dem Rücksitze, so raffelten wir wohl eine gute Viertelstunde durch die noch im Morgenfrieden ruhende Stadt.
Im Polizeibureau angelangt, trennte man mich von meiner Begleiterin und führte auch zunächst vor einen alten, anscheinend höheren Beamten, woselbst ich meine Aussagen wiederholen mußte.
Jede- meiner Worte wurde gewisftnhaft zu Protocoll genommen.
Nachdem dies geschehen war, wurde ich aufgesordert, Portemonnaie und Brieftasche zu öffnen, deren Inhalt man genau untersuchte. Wie Centnerlast fiel eS mir vom Herzen, als ich mich plötzlich daran erinnerte, in meiner ganzen Baarschaft keinen einzigen Fünfzig-Guldenschein zu besitzen.
Welch fatales Zusammentreffen hätte daS sein können, wenn sich ein solcher bei mir oorgesunden.
Ich flehte zu Gott, diese mir auferlegte Prüfung ab* znkürzcn. Obgleich sämmtlicke Beamte mir durchaus nicht beleibtgenb oder auch nur unhöflich begegneten, so fühlte ich
doch instinctiv, daß daS Auge deS Gesetzes scharf prüfend auf mir ruhte und keine Vorsichtsmaßregeln, diese mystische Sache aufzuklären, außer Acht gelaffen wurden.
Ich legitimirte mich natürlich so gut ich eß vermochte, durfte mich indeß nicht wundern, die kühle, wenig ermuthigende Antwort zu erhalten:
„DaS genügt unS nicht, Madame, ehe Sie uns nicht eine Persönlichkeit von Belang namhaft zu machen im Stande find, welche Sie als Gräfin Lortzing recognoöcirt, müffen Sie hier bleiben und den Verlauf des Weiteren abwarten. Wir werden sogleich nach X ... . telegraphiren, um die Richtigkeit Ihrer Aussagen festzustellen."
Ich fühlte, wie eine heiße Röthe mir in die Wangen stieg, nannte jedoch schnell den Namen deS Hofvorstandes, an den man sich zu wenden habe.
Nach diesem peinlichen Verhör brachte man mich in jenes öde, heiße Zimmer, deffen trübe Fenstern nach einem finsteren Hofraum führen.
Man hatte mich bedeutet, daß ich die Antwort aus X. . . . hier in Geduld abwarten müffe.
Da faß ich nun in trostloser Verlassenheit auf einem harten Stuhle und dachte über meine trübe Lage nach. Daß nach der Antwort auS X. . . . sich mir wieder Thür und Thor öffnen würden, deffen war ich gewiß; aber wie furcht- bar langsam verstrich die Zeit! Zwei, auch vielleicht drei Stunden konnte eß wohl dauern, bis das Telegramm zurückkam.
Der Zug, welcher mich nach H . . . zu den Meinigen führen sollte, war längst abgegangen. Wie würden die lieben Menschen sich mein Ausbleiben erklären?
Noch war kein Frühstück über meine Lippen gekommen. Meine Kehle war trocken und der Kopf brannte mir. Doch ich wäre jetzt außer Stande gewesen, baß Geringste zu mir zu nehmen. Ich fühlte mich so greuzenloß verlaffen.
(Fortsetzung folgt.)


