Ausgabe 
13.12.1896 Erstes Blatt
 
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Nr. 294

Sonntag den 13. December

1896

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Anrts- und Anzeigeblutt für den TLveis Gietzen

chratisöeilage: Hießener Aamilienötätter.

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Sonnenstr. 25

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lz- und Emaillegeechirren,

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Amtlicher Theil

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Annahme von Anzelgen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.

Gattung der Betriebe.

Bezeichnung der nach S 105d zugelassenen Arbeiten.

In Tonnenmälze- reten, welche mit eine» Brauerei nicht ver­bunden stad, der Be trieb während der Zeil vom 15 September vis zum 15. Mai.

Alle Lnnoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Die Gießener Aamikienklälter »erden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal beigelcgt.

Bedingungen, unter welchen die Arbeiten gestattet werden.

Der

H^ener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Nach 10 Uhr Vormittags darf jeder Arbeiter abwechselnd an einem Sonn- oder Festtage nur während eines Zeitraums von rwei Stunden und am folgenden sonn- oder Festtage überhaupt nicht beschäftigt werden.

Jedem Arbeiter ist mindestens an jedem dritten Sonntage die zum Besuche des Gottesdienstes erforderliche Zett frei zu geben.

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annt vorzüglicher Bitte.

to®» Chocolade,

Vierteljähriger Avonnementspreis r 2 Mark 20 Pfg. mit vringerlohn. Durch die Post bezöge« 2 Mark 50 Pfg.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Kchutfirahe Kr.7. Fernsprecher 51.

Auswahl

Lehen-,

u den feinsten mit Nickel-

Dehttscher AeichstaS.

144. Plenarsitzung. Freitag dm 11. December 1896.

Entsprechend dem Anträge der GeschästsordnungS-Commisfion wird die von einem Pfarrer Cetty nachgesuchte Genehmigung zur Erhebung einer Privatklage wegen Beleidigung gegen den Abg. Bueb (Soc.) versagt, während die Genehmigung zur Einleitung eines ehrengerichtlichen Versahrens argen den Aba. Radwansko (Ctr.) auf besten ausdrücklichen Wunsch erthetlt wird.

Zur Berathung stehen sodann noch einige bei der Berathung deS Bürgerlichen Gesetzbuches unerledigt gebliebene Resolu- "0" Die Commisfion beantragt, der Reichstag möge die Erwartung aussprechen, daß nachstehende Materien baldthunltchst einheitlich geregelt werden möchten: 1) Die Rechtsverhältnisse der Berufsvereine, 2) die ArbettSverträge, 3) Haftung des Reiches für Saäden, welche durch RetchSbeamte in Ausübung ihrer Amlsbefugntste verursacht sind, 4) Bergrecht, 5) Jagd- und Ftschereirecht, 6) DrrstcherungSrecht, 7) Verlagsrecht und 8) Wasterrecht.

Abg. v. Kardorff (Rp.) erklärt sich zugleich im Namen des abwesenden Fractionsgenost'n o. Stumm gegen diese Resolution, die ganz überflüssig sei. Es habe gar keinen Zweck, die Regierung zu baldthunlichstn" Regelung einer so großen Reihe wichtiger Materien aufzufordern, da dazu vielleicht 60 bis 70 Jahre erforderlich sein roÜrb«6fl. Hüpeden (b. k F): Stumm betrachte alle Berufsvereine nur als Kampfoereine und übersehe ganz deren socialpoltlische Be­deutung. Er selbst glaube, im Gegensatz zu Herrn v. St um m^ nur durch eine gesetzliche Organisation der BerufSveretne könne Streit und Hader vermieden werden und er fordere daher d«S HauS dringend auf, vor Allem Nr. 1 der Resolution anzunehmen.

Abg. v. Euny (nl.) constattrt, daß Nr. 1 und 2 der Resolution vom Hause schon in der Sitzung am 1. Juli angenommen worden sei. Die ad 3 der Resolution empfohlene Regelung der Haftung des Reiches für den durch Reichsbeamte verursachten Schaden sei auf jeden Fall eine würdige Ausgabe für das Reich. Auch in Bezug aus die übrigen Punkte bittet er, die Resolution anzunehmen.

Staatssecretär Nieberdtng: Für einzelne BerwattungSzweige

Abonnements^Einladung.

Zum Bezug desGiefzener Anzeiger" für daS 1. Vierteljahr 1897 laden wir hiermit ergebenst ein. Wie bisher, wird derGießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer den Thatsachen entsprechender Weise zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nachrichten der zuverlässigsten telegraphischen Nachrich­ten-Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorkommnisse in demselben auf dem Lau senden. Unterstütztdurch an allen Orten der P r o v i n z Oberhessen ansässig e Berichterstatter, ist der Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Provinz so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des An­zeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschaft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Berück­sichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschaft, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein ge­diegenes Feuilleton wird neben besonderen Ar­tikeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die Gietzener Familienblätter", welche dem An­zeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten.

Wir ersuchen nun namentlich auswärttge Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. Januar den Anzeiger kostenfrei zu­gestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- 9kummern nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnements­betrag durch Quittung erheben lasten, falls nicht aus­drückliche Abbestellung erfolgt.

Hochachtend

Verlag desGießener Anzeiger" Brühl'sche Univ.-Buch u. Steindruckerei (Pietsch & Scheyda).

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Ausschank

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Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit tm Gewerbebetriebe. Vom 27. November 1896.

Auf Grund des § 105d der Gewerbeordnung hat der BundeSrattz befchloffen:

1. Ja der Tabelle, welche der Bekanntmachung vom 6. Februar 1895 (ReichS Gefetzbl. S. 12), betreffend Ausnahmen von dem Verbote der SonntagSarbeit im Gewerbebetriebe, beigefügt ist, erhält die Gruppe G (NahrungS- und Genußmittel) zu Ziffer 6 folgenden Z"fatz:

igteu Preifev

dieses Jahres

Erkcs Blatt.

vekmmtmachmig,

betreffend: die Maul- und Klauenseuche zu Rödgen und Wteseck.

Die zu Rödgen und Wies eck auSgebrochene Maul- «nb Klauenseuche ist erloschen und find die getroffenen Sperr- maßregeln aufgehoben worden.

Gießen, am 12. December 1896.

Großherzogltches KretSamt Gießen.

v. Gagern.

möge ja eine Regelung der belr. Haftpflicht deS Reiches möglich und wür.fchenswerlh fein, aber eine generelle Regelung für alle Ver­waltungszweige, eine einheitliche Regelung für dieselben sei ganz unmöglich, undurchführbar. Zu bedenken gt6e er überdies, daß die Haitpfllchl für Post- und das Etsenbahnwesen bereits geregelt let Wümche man an dieser Regelung Aenderungen vorzunehmen oder nicht? Wenn nicht, dann müsse das doch mindestens in der Re­solution zum Ausdruck gebracht werden. WaS dann das DerlagS- und VerficherungSrecht anlange, so sei der Wunsch nach deren Regel­ung berechtigt, aber diese sei ja schon in Angriff genommen, und sobald die Regierungen mit allen Arbeiten im Anschluß an daS Bürgerliche Gesetzbuch fertig sein würden, hofften sie, dem Hause darüber bald Vorschläge machen zu können. Für die Regelung von Berg-, Jagd-, Fischerei- und Wasterrecht müste das HauS doch wenigstens die Grundsätze kundgeben, nach denen eS die einheitliche Regelung wünsche. Die Resoluiton in ihrer Gesammthett stelle der Regierung Aufgabm, von denen er nicht glaube, daß sie in zehn Jahren gelöst werden könnten. Wolle man also mit der Resolution sagen, daß die Regierung schon j-tzt Vorarbeiten zu alledem machen solle, dann verlange das Haus, abgesehen von dem Verlags- und BerstcherungSrecht, Unmögliches.

Abg. Spahn (Etr.) drückt seine größte Ueberraschung au« über dieses Ve> halten des SlaatSsecretärs. In der Eommisston sei man s. Z dahin übereingekommen, alle diese Maarten nicht in dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln, um dessen Zustandekommen nicht zu sehr zu verzögern, aber man habe gleichzeitig auf dem Wege der Resolution die baldmözltchste Regelung aller dieser Materien für nothwendig erklären wollen. Daß die Regelung sofort in 2 Jahren erfolgen solle, habe ja Niemand verlangt oder erwartet.

Abg. Frohme (Soc.): Wie nothwendig eine gesetzliche Organisation der Berufsoereine sei, habe erst jetzt wieder der Ham­burger Strtke gezeigt. Wir Socialdemokralen ftehm durchaus nicht aus dem Boden des StrikewesenS, aber so lange Sie den Arbeitern ein geordnetes Coalitionsrecht verweigern, so lange können sich die­selben nicht anders als durch Strtkes helfen.

Abg. v. Kalisch (cons.) befürwortet den die Haftung deS Reichs betr. Punkt der Resolution, will dagegen, daß bezüglich deS Wasserrechts Preußen vorangehe.

Staatssecretär Nieberding wiederholt, daß für Verschulden von Reichseisenbahnbeamten bereits eine Substdiarhastpflicht deS Reiches bestehe.

Abg. Fischbeck (fr. Dp.) empfiehlt die einzelnen Theile der Resolution, widerspricht aber einet schablonenhaften Regelung deS Wafferrechts. . ~,

Abg. Lerno (Ctr.): Mit den Materien Berg-, Jagd»,Fischerei- und Wasterrecht presstre es nicht, diese Punkte könnten einstweUen aus der Resolution fortbleibm.

Abg. o. Bennigsen (nl.) plaidirt für Annahme der ganzen Resolution. t ,

Abg. Schneider (frf. Vp.) macht besonders geltend, daß an der Regelung der Rechtsverhältnisse der BerusSoeretne nicht nur Arbeiter interesstrt wären, sondern vornehmlich auch die Handwerker. Alle diese Vereine seien jetzt so gut wie rechtlos, stets hänge über ihnen das Damoklesschwert, da in ihnen allen Verhandlungen über irgend welche socialpolitischen Fragen gar nicht ausbleiben könnten.

Abg. Hüpeden (b. k. Fr.) legt lebhaft Verwahrung gegen die Auffassung ein welche namentlich in Stumm'schen Kreisen herrsche daß nicht conservativ sei und der Socialdemokratie Vorschub leiste, wer für die Organisation der Arbeiter eintrete. Man solle sich doch darüber klar sein, daß die Socialdemokratie nicht vom Himmel heruntergeschneit sei. Gerade die Abneigung gegen die Arbeiter-Organisationen, wie sie Stumm bei jeder Gelegenheit äußere, sei gemeingesährlich, und er könne nur bedauern, wenn sich die C-w- seroatioen von den Nattonalltberalen, die ja für Nr. 1 der Resolu­tion stimmen wollten, beschämen ließen und sich dadurch den Vor­wurf zuzögen, ganz im Stumm'schen Fahrwasser zu segeln.

Abg. Spahn stellt aus Grund der stenographischen Protocolle aus der Commission für das Bürgerliche Gesetzbuch fest, daß sich damals der Staatssecretär Niederding ganz anders über die Forde­rungen der Resolution ausgesprochen habe.

Abg. o. Kardorff begründet dem Abg. Hüpeden gegenüber seinen Widerstand gegen bte Regelung der Rechtsverhältnisse der BerufSveretne damit, daß letztere zweifellos sofort in die Hände der Socialdemokratie fallen würden.

Abg. Schall (c.) verwahrt die konservativen gegen die Vor­würfe HüpedenS, auf die Naumann'schen Vereinsbildungen hin­weisend. Er wolle nur wünschen, daß letztere sich von den sociau- demokratifchen Umschlingungen freimachen könnten. (Lachen linkS). Die confervative Partei sei durchaus arbeiterfreundlich. (Lachen bet

Abg. Frohme (Soc.): Die confervative Arbeiterfreundlichkeit erweise den Arbeitern nur als artigen Kindern kleine Wobithaten, während sie ihnen das Coalitionsrecht verweigern wolle. Die con- servattve Arbritersreundlichkett sei auf den vernünftigen Sinn dieses Begriffs ein wahrer Hohn. . , , .

Abg. Hüpeden erwidert dem Abg. Schall: Gerade bei den unoraantfinen Masten habe die Socialdemokratie leichteres Spiel als bei organistrten Gewerkschaften. Nicht er sei von den Conser- vativen abgegangen, sondern diese Partei habe sich von ihm entfernt. (Hettelkett.)För^^r kitt NamenS der Reformpartei ebenfalls für Organisation der Berufsvereine ein.

Die Resolution der Commission wird in allen ihren Punkten angenmnm ^e(oIutj£)n auer, betreffend baldthunlichsten Erlaß einer Gewerbegerichtsnovelle behufS Ausdehnung der Zuständigkeit der Ge- werbegeiichte aus Streitigkeiten aller Arbeitnehmer, wird nach kurzer

Endttch wird noch durch eine Resolution Bachem zu erwirken gesucht, daß an den Landesuniveisiiäien das Bürgerliche Gesetzbuch den Mittelpunkt der prtvatrechtttch.n Vorlesungen bi de.

Nach einigen empfehlenden Worten Spahns wird die Resolu­tion, deren Inhalt auch Staatssecretär Nieberding beipflichtet, angenommen^ Postd,mpfer-Gesetz. Schluß 5»/< Uhr.

Gießener Anzeiger

Kmerat-Wnzeiger.

Bekanntmachung, betreffend: Ausnahmebestimmungen von dem Verbot der Sonntagearbeit in Mälzereien.

Anschlüsse an unsere Bekanntmachung vom 1. März 1895 (Gießener Anzeiger Nr. 57, 3°"iteS Blatt) und vom 1. Mai 1896 (Gießener Anzeiger Nr. 104, Erstes Blatt) bringen wir die ergänzende nachstehende Bekanntmachung deS Reichskanzlers über die SonntagSarbeit in Mälzereien zur öffentlichen Kenntniß.

Gießen, den 10. December 1896.

Großherzogltches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

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2. Die vorstehende Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 27. November 1896.

Der Reich'kauzler.

I. D.: von Bo etlicher.

* Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Neichsgefetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Auf­schlags von Fünf vom Hundert pro Monat November 1896 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg betragen: Hafer Mk. 15,60, Heu Mk. 6,80, Stroh Mk. 4,70.

Gießen, den 11. December 1896.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Gefunden: 1 Taschentuch, 1 Muff, 1 Weckbeutel, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Schürze, 1 Ring, 1 Laterne und Frachtscheine.

Gießen, den 12. December 1896.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen, v. Bechtold.

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_JÄB -Telephon Nr. 71. -