Ausgabe 
4.6.1896 Zweites Blatt
 
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Auszug bom Jahre 1892, wonach der Erwerber der Gründ« stücke dem Angeklagten statt früher bestimmt angegebene Quanten Kartoffeln, Holz rc. freie Beköstigung zu liefern hatte. Auf den Vorhalt, daß ja der Schwiegersohn dieser Pflicht nicht regelmäßig habe Nachkommen können, weil er ja gar nicht in Nieder-Ohwen wohne, erklärt der Angeklagte, daß er damals in Burg-Gemünden gearbeitet habe, er sei im Jahre 1892 noch Wittwer gewesen und erst später habe er wieder geheirathet. Es wird das Protocoll vom 29. Sep­tember 1891 des Amtsgerichts Grüuberg verlesen- ferner das bom Angeklagten selbst damals aufgestellte BermögenS- verzeichniß, darin find die werthlosesten Gegenstände verzeichnet, außerdem enthält daS gerichtliche Protocoll die Erklärung, daß der Schwörende ausdrücklich erklärt hat, daß er weder Außenstände noch sonst Rechte auf Immobilien besitze oder baareS Geld habe. Der Angeklagte meint auf Vorhalt, daß ihm nicht in den Sinn gekommen wäre, daß er Außenstände oder Rechte noch besitze, ob er ausdrücklich danach vor Ab­leistung des Eides bom Amtsrichter gefragt worden fei, das wiffe er nicht mehr. Er fei der Meinung, daß er auf die Auszugsrechte Verzicht geleistet hätte.

Der Vorsitzende bemerkt, daß er allerdings zwei Monate nach der Eidesleistung vor dem OrtSgerichr Grünberg ein dahingehendes Protocoll gemacht habe, allerdings sei darin von dem Guthaben der 200 Mark nicht die Rede. Der Angeklagte bleibt dabei, er meine, er habe auf Alles ver­zichtet. Darüber, ob er schon bet der Eidesleistung den Glauben hatte, daß er auf das ganze Auszugsrecht ver­zichtet, bemerkt der Angeklagte, dieses wiffe er nicht mehr. Der Angeklagte antwortete auf die Frage des StaatSanwaltS, wie viel Lohn er denn von feinem Schwiegersöhne bekommen habe, wenn er als Maurer bet demselben gearbeitet, pro Tag 1 Mk. 50 Pfg. mit Kost. Auf den Vorhalt, daß er doch bet seinem Schwiegersöhne laut dem Vertrag schon Kost zu bekommen hatte und er daher einen höheren Lohn hätte verdienen muffen, schweigt der Angeklagte. Ebenso auf den Vorhalt, daß, wenn er Verzicht geleistet gegen die Be­köstigung, er doch die Pachtgelder nicht hätte einstecken dürfen. Der Angeklagte gesteht zu, daß er 1888, als er den Uebergabevertrag gemacht, nur zwei Gläubiger mit kleinen Guthaben, die auSgeklagt waren, hatte, die aber befriedigt wurden.

ES folgt die Zeugenvernehmung:

Johanne- RuckelShausen, Burg-Gemünden (der Schwiegersohn des Angeklagten), bekundet,' daß sein Schwieger­vater eine Wirthschafteriu hätte, und dieser Umstand, welcher deffen Kindern ärgerlich war, gab die Veranlaffung, daß er, um der Sache ein Ende zu machen, beschloß, nach Rieder- Ohmen zu ziehen und die Hofratthe des Alten zu über­nehmen, daher wurde der Uebergabevertrag gemacht. Jedoch wurde ihm, dem Zeugen, die Sache wieder leid- er blieb in Burg-Gemünden, übernahm aber eine dem Schwiegervater gehörende Wiese. Diesen ließ er auf dem Besitztum schalten und walten, wie er wollte, und kümmerte sich nicht darum. Der Alte hat aber öfter sich Geld zu Zinsenzahlungen ge­macht und hierdurch und durch Einnahme der Pachtungs­gelder fei die Kaufsumme, die beim UebergangSvertrag zu leisten gewesen, getilgt, selbst die Restsumme der 200 Mk. Den NaturalauSzug erklärt der Zeuge nicht geliefert zu haben. Wahl habe sein Schwiegervater öfter an seinem Tische gegeffen und bei ihm gearbeitet und dafür 1 Mk. 20 Pfg. bis 1 Mk. 50 Pfg. erhalten- ohne Kost erhält ein Maurer 80 Pfg. mehr pro Tag. Der Lohn ist zeitweilig zusammen­gerechnet und bezahlt worden.

Auf Befragen deS StaatSanwaltS erklärte der Zeuge, daß er die im Vertrage genannte 450 Mk.-Anzahlung für den Uebergang thatsächlich nicht bezahlt habe, er verneinte aber entschieden, daß der Vertrag zum Schein gemacht fei, um die Hofraithe rc. vor etwaigen Gläubigern zu schützen.

Die Ehefrau RuckelShausen, die Tochter deS An­geklagten, verweigert ihr Zeugntß.

Oberamtsrichter Mtckel von Grünberg hat dem An­geklagten den in Frage kommenden Eid abgenommen, nachdem er denselben ausdrücklich gefragt hat, ob das, was er an­gegeben, richtig fei, nach einem AuSzugSrecht ist nicht ge­fragt worden, wohl aber nach ausstehenden Forderungen. Der Zeuge hat den Angeklagten auch in dem Vorverfahren wegen Meineid vernommen- da hat er erklärt, er habe laut OrtSgertchtSprotocoll seinem Schwiegersöhne vor Ableistung deS OffenbarungSetdeS die Zahlung der 200 Mk. erlassen. Der Zeuge erklärt, daß ihm kürzlich erzählt worden sei, daß der Angeklagte an dem Tage, wo er den Eid geleistet, noch Einkäufe in Grünberg im Betrage von 810 Mk. gemacht habe, obzwar im Verzeichniß kein baares Geld al6 vorhanden angegeben ist. Der Herr OberamtSrtchter deponirt weiter, er habe sich s. Zt. über die Vollständigkeit deS Verzeichnisses gewundert.

Ludwig Bast, der Sohn des Angeklagten, verweigert fein Zeugniß.

Bürgermeister Fleischhauer von Burg-Gemünden er­innert sich, daß der Angeklagte allein zu ihm gekommen sei, um den Nachtrag zu machen wegen Fortfall der Naturalien- lteferung gegen daS Recht des Mitessens an seinem Tische.

Bürgermeister Pollack von Nieder - Ohmen depo­nirt, daß er den Vertrag als einen ernstlich gewollten be­trachtet habe und daß die Verhältnisse es bet Abschluß auch vernünftig und räthlich erscheinen ließen, einen solchen Ver­trag zu machen. Auf die näheren Einzelheiten der Sache erinnere er sich nicht. RuckelShausen sei ein rechtschaffener Mann. Den Angeklagten halte er ebenfalls für einen ver­ständigen Mann, der bei Leistung des Eides gewußt habe, worum es sich drehe.

Auf die Vernehmung des Denuncianren Isaak Sturm von Nteder-Gemünden wird allseitig verzichtet.

HerrRechtSanwalt W e id i g plaidtrt für die Vereidigung deS Zeugen RuckelShausen. Der Vertreter der Staatsbehörde prorestirt hiergegen. Der Gerichtshof beschließt dem Antrag

der vertheidigung gemäß. Der Zeuge präcifirt seine ge­machte Aussage dahin, daß er sich nicht erinnere, daß der Sauf im Jahre 1888 ein Scheingeschäft gewesen ist und er will lieber, um sicher zu gehen, von dem Rechte der Ab­lehnung deS Eides als naher Verwandter Gebrauch machen.

Den Geschworenen wird die Frage wegen Meineid vorgelegt und im Fall der Verneinung dieser Frage, ob der falsche Eid auS Fahrlässigkeit geleistet ist.

Herr Staatsanwalt Zimmermann ist der Meinung, daß der hier zur Prüfung vorliegende AuSzugSvertrag weiter nichts sei als ein Scheinverkauf, geschloffen zu dem Zwecke, die einzigen BermögenSobjecte, die der Angeklagte s. Z. be­sessen, seinen Gläubigern zu entziehen. Der Herr Staatsanwalt geht noch einmal die Beweisaufnahme durch, um an der Hand derselben zu erhärten, daß der Angeklagte bei Leistung des Offenbarungseides, durch Verschweigen der Thatsache, daß er mindestens noch AuSzugSrechte, noch 200 Mk. Rest- kaufgeld besitze, seine Eidespflicht verletzt hat. Die Ausrede des Angeklagten, er habe beim Schwören nicht an diese Dinge gedacht, wird Niemand glauben, will man eS aber annehmen, daß dem so sei, so bleibe immer noch die Leistung eines fahrlässigen falschen Eides über. Nach der Ansicht der Staatsbehörde liegt hier ein wissentlich falsch geleisteter Eid vor, und er bitte, die dahin an die Geschworenen gerichtete Frage zu bejahen. Vertheidiger Herr RechtSanwalt Wei big vertritt den Standpunkt, es sei zwischen dem Angeklagten und dessen Schwiegersohn kein Scheinverkauf abgeschlossen und kommt dann auf den EtdeSleistungStermin zu sprechen. Dem Mann war aufgegeben, ein VermögenSverzeichviß einzureichen, dieses hat der Angeklagte getreulich gethan, indem er alle Gegen­stände, die ihm zu eigen, angegeben. ES hat ihn, wie Herr Ober- AmtSrichter erklärt hat, Niemand gefragt, wie daS mit feinem Auszugsrecht steht und der einfache Manu hat nicht wissen können, daß dieses Recht oder die Rechte aus dem Vertrage überhaupt angegeben werden müssen, er wußte nicht, daß er sich durch das Verschweigen der Thatsache deS Auszuges eines Meineides schuldig mache und wenn die Geschworenen derselben Meinung find, dann sollen dieselben nur ruhig die erste an fie gerichtete Frage verneinen. WaS das Guthaben der 200 Mark anbetrifft, so war dasselbe bei der Eides­leistung nicht mehr vorhanden, denn der Angeklagte hatte ja an Packt in den abgelaufenen drei Jahren vorher mehr wie 300 Mk. eingenommen, die gegen die 200 Mk. zu verrechnen sind. Ob der Eid als ein fahrlässig geleisteter anzusehen ist, darüber kann man verschiedener Meinung sein, und der Herr Staatsanwalt sei ja darauf noch gar nicht etngegangen, und er, der Vertheidiger, wolle nachher darauf zurückkommen. Herr Staatsanwalt Zimmermann ist der Meinung, daß es fich hier um einen wissentlich falsch geleisteten Eid handelt und die Geschworenen die Hauptfrage auch bejahen müssen. Darum gehe er nicht darauf ein, die Frage zu erörtern, ob der Angeklagte einen fahrlässig falschen Eid geleistet habe, dieser Fall liege aber doch zweifellos vor, wenn man die Frage wegen wissentlicher falscher Eidesleistung im vor­liegenden Fall verneine- denn wohin würde es führen, wenn jeder den Offenbarungseid Leistende, der falsch geschworen hat, Glauben finden sollte, er habe daS nicht angegebene Ver- mögenSobject vergessen anzugeben und auf diese Angabe hin freigesprochen würde. Herr RechtSanwalt Weidig legt den Geschworenen nahe, daß sie auch zu prüfen hätten, ob der An­geklagte auch wirklich fahrlässig gehandelt hätte, man dürfe nicht etwa folgern, weil der Mann nicht wissentlich falsch geschworen, müsse er fahrlässig gehandelt haben.

Nach der erfolgten Rechtsbelehrung durch den Vorsitzenden ziehen fich die Geschworenen zur Berathung zurück. Die Berathung dauerte eine knappe halbe Stunde, worauf der Obmann, HerrKarl Adam Damm-Friedberg, den Wahr­spruch dahin verkündete, der Angeklagte ist des Meineides nicht schuldig, wohl aber deS fahrlässigen falschen Eides. Der Angeklagte wurde darauf dem Anträge deS StaatSanwaltS gemäß in eine sechsmonatliche Gefängnißstrafe unter Anrech­nung von 1 Monat für erlittene Untersuchungshaft verur- theilt und erkannte die Rechtskraft des UrtheilS sofort an.

Bon der deutschen Lehrerverfammluug.

Hamburg, 30. Mat.

Zum dritten Male tagte in der Pfingstwoche die allgemeine deutsche Lehreroersammlung in der freien Reichsstadt Hamburg. Auf der Versammlung im Jahre 1855 zählte man 263 Theilnehmer, 1872 5100 und in diesem Jahre gar 7500. Offenbar bat das In­teresse, das die in dem deutschen Lehrerverein mit seinen 62 000 Mit­gliedern vereinigte deutsche Lehrerschaft der Versammlung entgegen- brtngt, in den letzten Jahren bedeutend zugenommen; auf der anderen Sette aber glauben wir den überaus starken diesjährigen Besuch als ein erfreuliches Zeugnttz der wtrthschaftltchen Besserstellung betrachten zu dürfen, welche viele Lehrer, namentlich in Süddeutsch­land, in der letzten Zett erfahren haben. Rach einer stark besuchten Begrüßungsoersammlung am Montag Abend traten am Dienstag Morgen die Abgeordneten deS deutschen Lehrervereins zu einer zwei­stündigen Sitzung zusammen. In der hierauf folgenden erstm Hauptversammlung sprach zuerst Schulrath Ma braun - Hamburg überdie Bedeutung Johann Heinrich Pestalozzis für die ErztehungS- aufgaben unserer Zeit". Die von dem großen schweizerischen Päda­gogen aufgestellten ErziehungSgrundsätze haben Geltung für alle Zetten; auch heute noch gelte der Sah:Ziel der Erziehung ist die allseitige harmonische Entwicklung aller geistigen Kräfte des Menschen", und nicht minder die an den Lehrer gestellte Sortierung, ein Herz zu haben für alle Elenden, Armen und Verkommenen. Gerade in unserer Zett der Classengegensätze sei es Pflicht deS Volksschullehrers, als sociales Bindeglied zwischen Armen und Reichen zu wirken. Im Anschluß an diesen Vortrag wurde beschlossen, dm verdtentm Pestalozztforschern Director Morf - Winterthur und Oberpfarrer Sevffarth-Ltegnttz den Dank der Versammlung telegraphisch zu über­mitteln. Nunmehr hielt Lehrer RieS-Frankfurt t. M. einen Vor­trag überdie Beibringung der Lehrer an der Schulverwaltung". Jedermann werde die Forderung der Lehrerschaft, in ihren ur- etgenften Angelegenheiten mttzuwtrken und mitzubeschließm, natürlich finden, wie man eS als selbstverständlich erachte, daß Geistliche trn Ktrchenvorstand, Bauverständige In der Baucomrntssion, Kaufleute tn der Handelskammer sttzm. In Oesterreich und Frankreich sei den Lehrern Sitz und Stimme in allen Stufen der Schulverwaltung eingeräumt worden, tn Preußen bagegen verweigere man den Lehrern die Thetlnahme an der Verwaltung, dte anderen Beamtenklaffen auch schon längst eingeräumt sei. Dem Lehrerstande gebühre nicht nur aus schultechnischen, sondern ebenso sehr au8 socialpädagogischen Gründe» leine angemessene Vertretung, mit Sitz und Stimme tn

allen Instanzen der communele» und staatlich-,, cx. Sofern eine Sahl der Vertreter auS dem n

solle sie ben Lehrern übertragen werden. Die Fermke Grundgedanken fei in ben verschiedenen brutto« p, fäluß an die bestehenden DerwaltungSorgantsatiann,"^ r Wo nur die untersten Instanzen eine colleaiale °*>* fei zunächst auf eine gesetzlich geordnete Vertretuna 66 '» in diesen Instanzen hinzuwirkm; besitzen auch Kreis- und Provinzialschulcommisfionm, eine coQtaui so fei die grundsätzliche Forderung auf diese eu4latu Verwirklichung zu erstreben. Zu ben von dem Berichs *i geschlagenen Schlußanträgen stellt ein Barmer bebtet antrag, wonach dte Vertretung der Lehrerschast am 2? (Rectoren) und Clasienlehrern bestehm soll. ».

gellend gemacht, baß fast tn allen I bellen Deuvchl^ hältntß zwischen dm Lehrern und Leiter» der Lchui- wünschm übrig lasse und es daher nicht angebrachtsn i spalt heraufzubeschwören. Die Anträge des Berichter!»!^ -'N mit großer Mehrheit unverändert angenommen.

In der zweiten Hauptversammlung am Mitt^ i. Lehrer Tews-Berlin daS Thema:Die Umfleftaltuog der Volksschule nach ben Forderungen der Gegenwart - wartete die Frage: Ist eine Erneuerung be« . überhaupt nothwmdig ober nichtmit einem cnttottbaxi eine Anzahl von Leitsätzen auf, in deren erstem die Äutoitu schule, an welche dte obligatorische tforibilbun^tule wendiges Glied des VolkSbUdungSorgantSmus sich tnfiii zeichnet wird, daß sie dte ihr anvertrautm Kinder n>4 n ihrer Geisteskräfte und der versügbarm Zett, zu DollaxTtSa--11** der gegenwärtigen nationalen Culturgemelnschast iU Der Unterricht in den unteren VolkSschulklasien, ale ba V° ? lichen Elementarschule für die Kinder aller Älksklast«?'^ al« bisher auf biejenigen Elemente zu beschränken w<sJ* meinsameGrunblage für bm Unterricht in aUtnnational*.* anstalten hergeben. Aus ber Oberstufe der Volkstoulc 'n bilbung für baS Gemeinschaftsleben unb bte pramlch» * gaben deS Einzelnen mtbr als bisher zu betonen z- t ,;c forbert Rebner, baß ber Religionsunterricht als letee hr'-jT'- betrachte, in bte sittlichen Grunbsätze einzuführen. ooa Gesammthett in ihrem Zusammenleben geleitet werd«» - Geschichtsunterricht, ber vorzugsweise bazu bestimmt ist, u -.7 ? unb Streben ber Volksgemeinschaft einzuführen, die Guituitr . beS deutschen Volkes unter Verzichtleistung auf iolch« h-;* beite Stoffe, bie für blefe Aufgabe unwichtig sind, in lügen darftelle unb hierbei auch ber Entwicklung ber faffung sowie berjentgen bes wirthschastlichen Leden« H» p fe, wart Beachtung schenke; ferner, baß auch bie übrigen , Volksschule, soweit btefelben dazu geeignet sind, der HctKisi daS Gemeinschaftsleben und ben practischen L'ebentwjra ,< Einzelnen mehr alS bisher nutzbar gmiacht, und b«g , Zwecke bie Elemente ber VerfassungS- unb Rccht-kimde AU W I Privatwir ihschastSlehre, Buchführung unb Gesund heil»!.; « flanbtbeile bieser Fächer ausgenommen werden; daß tüt la arbeitsunterrtcht der Knaben unb bte hauSwirtdtchin.iL> rtchtung ber Mäbchen Gelegenheit geboten werde, und bei bie körperliche Entwickelung burch obltgatorttoen eurcex*« auch für Mädchen und durch Pflege des ^ugrnilpttil ^tae werde. Einer Mehrbelastung ber Jugend sei durch |.i*; aller Lehrstoffe, bie lebiglich ber scgenannten ZormalUld« v , sollen, vorzubeugen, bagegen bürfe bie Einführung in die j gemeinen Verständntß zugänglichen wissenschaftlichen i der Gegenwart, sowie bie ethische unb ästhetische Bildung ter keine Beschränkung erletben. Eingehendere Belehrui-grn **r ä Grundlage dev staatlichen, rechtlichen unb wirtUchastliche» u ber Gegenwart seien in ber obligatorischen Fortbildung'chrck : Schüler bereits im practischen Leben stehen, zu omrittck- j eingehender Erörterung ber aufgrstelltm Leitsätze wertes tu*-.« mit geringen Anträgm fast einstimmig angenommen.

In ber dritten Hauptversammlung wurde übo tu 14 bibelfrage verhandelt. Der Berichterstatter,Schatd«reems,h('-. (Sonnenberg, befürwortete die Annahme folgender Uwi»- l i » deutsche Lehrerversammlung erklärt sich gegen dw s*e.--na *: Vollbibel im Religionkunterricht ber Volksschule. oti tz 7 durch lebiglich durch pädagogische Gründe bcstimwt. 2- ia4 * genügt ein biblisches Lesebuch, das nach pädagoMm *.-2 i a für bie BebÜrsniffe bcB Religionsunterricht- bearbeitet urt ua Form unb Inhalt geignet ist, bte Einführung in bu MNM i zubereiten. 3. Die Vollbibel bleibe bem Gonfhminbtiu^icnM vorbehalten. Rebner erklärt fich mit großer Entschieden Ku i: i obligatorische Einführung ber Schulbibel. In ber M f4-r: auch bie gegenseitige Ansicht, baß die Vollbibel nicht n< der 64* verdrängt werden dürfe, zum Ausdruck; bei der ibmirr langten die beiden ersten Leitsätze zur Annahmc; iw 4: r.;

geistlichen Redners, ber betonte, daß bezüglich M for«* Unterrichts nicht bte Schule, fonbern bie Kirche würbe ber britte Leitsatz gestrichen. AlS Ort baf zuhaltenben nächsten beutschen Lehrerversammlm« uur« rutii gewählt.

Literatur rrnd

i.r<d

Groß« Berlin, Berliner illustrirte Zeinm- krster : ber Ausstellungrftadt, btrauflgegeben von Alvert Xuici=LJ literarische unb künstlerische Leitung Richard Schott kenni W. Paulis Nachs. (H. Jerosch), Berlin^. |

Berlin mit deinem Palmen,welpe stehst du an bei Neige tn edler stolzer Männlichkeit!" mit dieser nur In «_*1 veränderten Anrede des Dichters an ben Mentow leun Ludwig Pietsch bas PrachtwerkGroß-Berlin" ein. N« " zur Ausgabe gemacht hat, ein würdiges literarisches und tu.' Denkmal für die Reichshauptstabt von 1896 für M Deel« AuOstellung-iahre- zu bilden. Schon da» ioede» erste Heft des auf 20 Lieferungen berechneten Äervrt davon ab, in wie eigenartiger, geschmackvoller und echt Weise man diese Aufgabe zu losen gedenkt. Ein h 1 hergestellteS, von William Pape geschaffenes eiuldild * man eine bie Intelligenz verkörpernde elegante tarne len^T Bären zur Ausstellung nach Treptow führen steht, Umschlag bes glänzenb ausgestattelen, umfangreich« bekannte Faust- resp Hammerplakat in getreuer 'ardign^ leitet al- Kunstblatt .Groß Berlin" ein, welchem Unurnaj" ... Seitens bcS Arbeitsausschusses ber SBetHner ('eroerteiueW. £ bas Recht dieser Rachdilbung erthetlt wurde; Groß Berlw mit dem öffentlichen Vertrauen deS Vorstand.s ter n ... ausgezeichnet. Der außerordentlich reichhaltige JnhuU ue 3» von Prof. Ludwig Pietsch, Fedor von Zobeltif.

mit nahezu zwei Dutzend Original,eichnungen bervonagmoo __ wie Prof. Skarbina, Prdf. Hanns ffechner.

G H Engelhardt, W. Pape, Paul Hoenizer, I X) i mann u. f. w. und zahlreichen Portraiis oom Mu« < t' t

kaiserlichen Familie, vom Proiector, Ehrenpräsidenien. m - y , geschäft-führenden Ausschuß der AuSstrllung. von j.

Borsig u. A. m. Ein großes zweiseitraes / erste der für die SiegeSaUee bestimmten Standbildsu"' « der Bär", in einer nach dem Entwürfe des Bildhauer« . auSgeführten Zeichnung zum ersten Male demPudl Außer Artikeln über ,da» Kaiferhau-, die du-neuimg. Borsig" u. s. w. bringt das Heft auch noch M «JJ* ; Romans .Neue Zeitm", da«, in dem lebens voll «e touc^ garten spielend, sich vieloerheißend anläßt. Der vert A. E. Strahl, wird auch auf dem Tbtaterzettel Theaters erscheinen, für das ct etne ba P«hieme< **

Die Victoria-, geschrieben hat. Tie bunt« rme °°" werden sich gewiß bald allgemeiner Beliebtheit ert Verkaufspreis nur 50 Pfg. beträgt.