Ausgabe 
3.7.1896 Zweites Blatt
 
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Freitag den 3. Zuli

1896

Aints- und Anzeigeblatt für den Kreh Gietzen.

Oratisöeikage: Hießener Jamilienökätter

AnrtUcher^ Thell

Mcht-

4.

6067

5.

All- «nnoncm-Bureaux des In- und Auslandes nehm» Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

AnSfchreitvnge» im Reclamewefe»,

Quantitätsverfchleierungen,

Unwahre, dem Geschäftsbetriebe oder de« Credtt von Gewerbetreibenden uachtheilige Vehavptuagea, Die ans Täuschung berechnete Benutzung von Name« oder Firmen,

Der Verrath von Geschäfts, oder Betriebsgeheimnisse».

Der BereinigungS-Commissär: I. V.: Muhl, Großh. Regierungsafseffor.

I daS Bestreben, in dem Absätze von Maaren einen Vorsprung vor anderen Gewerbetreibenden zu gewinnen, immer schärfere Formen angenommen. Darin aber liegt für Personen von minder ausgebildetem Sinn für geschäftliche Ehrbarkeit ein Anreiz, im Kampfe gegen die Concurrenz zu unlauteren Mitteln zu greifen. Der Kampf um'S Dasein, der unter den heutigen Verhältnissen, besonders für die mittleren Schichten der Erwerbsstände, schon schwer genug ist, wird unter solchen Umständen ein Kampf mit ungleichen Waffen, in welchem das redliche Gewerbe den Kürzeren zieht. Darin aber liegt eine Gefahr für die Wohlfahrt weiter, achtungs- werther Kreise des Volkes und damit für die Gesundheit des Staatswesens selber, deßhalb mußte der Staat dem redlichen Gewerbetreibeudeu einen Schutz gewähren gegen die unlauteren Elemente im Geschäfts' und Erwerbsleben.

Nicht liegt es in der Abficht des Gesetzes, die Con­currenz, den Wettbewerb als solchen einzuschränken oder ihn in der Anwendung von Mitteln zu behindern, welche, ohne gegen die Gepflogenheiten eines ehrbaren Geschäftsmannes zu verstoßen, anderen Gewerbetreibenden lästig oder un­bequem sein mögen, nein, nur insoweit, als gewisse Mittel, welche moralisch verwerflich, wenngleich vom Gesetze bisher nicht verboten find, zu dem Zwecke angewendet werden, um unberechtigte Vortheile gegenüber dem Concurrenten zu ge­winnen, will das Gesetz Abhülfe schaffen. Das Gesetz ver­folgt auch nicht unmittelbar den Zweck, daS consumirende Publikum gegen Uebervortheilungen zu schützen, indessen kommen seine Vorschriften, da sie in den gegenseitigen Be­ziehungen der Gewerbetreibenden Treu und Glauben zu be­festigen bestimmt sind, mittelbar dem Interesse der Abnehmer der Gewerbetreibenden, dem Interesse des Publikums ent- gegen. Unmöglich auch ist es, im Handel und Wandel jedem Verstoße gegen die gute Sitte schlechthin durch gesetzliche Bestimmungen vorzubeugen, das Gesetz kann und will deshalb vorerst nur bestimmte, nach de» bisherigen Erfahrungen für de» redlichen Gewerbetreibende» besonders nachtheUige Miß­bräuche verhindern, es bestimmt deshalb den Begriff des uu- lauteren Wettbewerbs nicht allgemein, sondern behandelt fünf besondere «rtea desselben. ES find dies

Annahm« von Anzeigen zu der Nachmittags für bcw -atzenden Tag erscheinenden Nummer- bis Dorm. 10 Uhr.

Unlauterer Wettbewerb.

(Nachdruck verboten.)

L. Das Reichsgesetz vom 27. Mai 1896.

Am 1. Juli ist das Reichsgesetz zur Bekämp­fung des unlauteren Wettbewerbes in Kraft ge­treten. Bet der großen Bedeutung dieses Gesetzes für die Gewerbetreibenden im Besonderen und für daS Publikum im Allgemeinen bringen wir über dasselbe die nachstehenden Aus» sührungen.

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Nr. 154 Zweites Blatt.

auf dem Gemeindehaus zu Staufenberg, wozu ich die In­teressenten unter dem Hinweise einlade, daß die erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Friedberg, den 1. Juli 1896.

Der chte-tner Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener Knmitieuvtäller werden dem Anzeiger »öchmtlich dreimal beigelegt.

Veranlassung zu dem Gesetze gaben Mißbräuche auf verschiedenen Gebieten deS Geschäftsverkehrs, Mißbräuche, welche geeignet sind, berechtigte Interessen an­derer Gewerbetreibender zu verletzen und daS Publikum über die Herkunft, über die Beschaffenheit und über den Werth von Maaren irrezuführen. Wir wollen hier nur an die Fälle erinnern, wie sie vorgekommen find, in denen Veran­stalter von Ausverkäufen durch schwindelhafte Vorsptege« sungen für minderwerthige Maaren einen Absatz erzielt haben, der den Bedarf eines Ortes oder eines ganzen Be­zirkes auf Jahre hinaus deckte und für den entsprechenden Zeitraum die Thätigkeit der übrigen in demselben Geschäfts- zweige arbeitenden Gewerbetreibenden nahezu lahmlegte. Wenn solche Mißbräuche leider bestehen, so kann deshalb daraus doch nicht der Schluß gezogen werden, daß in Deutsch- land Treue und Glauben in Handel und Wandel sehr er- heblich zurückgegangen seien, daß im Erwerbsleben Deutsch, lands Mißbräuche in steigendem Umfange hervorgetreten oder daß die Anschauungen über geschäftliche Moral minder strenge geworden seien. DaS Gegentheil ist der Fall. Treue unb Glaube» bilde» in höherem Grade, wie jr zuvor, die gesunde Grundlage deS geschäftlichen Verkehr» in Deutschland, und der deutsche Gewerbestand hat in Bezug aus redliche und gewissen­hafte Geschäftsführung den Vergleich mit keiner anderen Nation zu scheuen. In demselben Maße aber, in dem das Gefühl für ge chäftliche Ehrenhaftigkeit in Deutschland an Verbreitung gewinnt, steigert sich die Empfindlichkeit gegen Handlungen, welche einem redlichen Gefchäftsverkehre nicht ent­sprechen. Von dieser Empfindlichkeit getrieben drängte die Mehrzahl der Gewerbetreibenden ans den Erlaß gesetzlicher Vorschriften zur Bekämpfung deS unlauteren GeschäftSgebah- reuS. Aber auch abgesehen von diesem Drängen der redlichen Gewerbetreibenden sah sich der Staat gezwungen, gegen den unlauteren Wettbewerb Bestimmungen zu erlassen. Unter (der Einwirkung der schnellen VerkehrSentwickelung während der letzten Jahrzehnte und angesichts der stetigen, die Nach­frage vielfach überflügelnden Steigerung des Angebots hat

Bekanntmachung^

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Staufen- berg, hier den Meliorationsplan

vom 2. und 3.^^

17 Ä. Zeit »°m d. I. bis einschließlich 17. Juli d. I- llegen^uf dem Amtszimmer der Großh. Vürgermeisterel StaKnberg zur Einsicht der Betheiligten offen: _ J; der all^em^e Meliorationsplan,

2. Enauicrungsbericht und Prüfungsprotocoll zu demselben,

3. das Protocollbuch, enthaltend das Protocoll über die Prüfung der beantragten Abänderungen des allge­meinen Meliorationsplanes vom 2. und 3. Felde.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen gegen die Abänderungen des allgemeinen Meliorationsplanes vom 2. und 3. Felde, welche schriftlich einzureichen sind, findet statt Gamstag, 18. Juli 1896, Vorm. 9 % bis 10% Uhr,

Gießene r Anzeig er M yjr Redaction, Expedition

A p L und Druckerei:

Keneral-Mnzerger. "äse*

Bekanntmachung.

Nach uns vorliegender Verfügung Großherzoglichen Mi- nrsteriums der Finanzen, Abteilung für Steuerwesen, No. F. M. Lt. 17 937 vom 24. v. Mts. ist der Finanz- Aspirant Wolfschmidt mit der interimistischen Verwaltung der Districts-Einnehmerei Gießen I beauftragt worden. Wir bringen dieses mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß des Publikums, daß von heute an das Dienftlocal der Distncts-Einnehmerei Gießen I Alicestraße Nr. 18, ebener Erde, sich befindet.

Gießen, den 2. Juli 1896.

Gr. Rentamt Gießen.

Rübe.

Distriets-Einnehmerei Gießen I.

Das GefchäftSlocal befindet sich von Donnerstag den 2. Juli d. I. ab Alicestrahe 18, parterre. J

Wo lfsch midt, FinanzaSpirarft^

Feuilleton.

Die Msnsefslle von Nancy.

Eine Erinnerung aus dem Jahre 1870.

Von Fred Vinc>nt.

(1. Fortsetzung.)

Obgleich also der Endpunkt der Bahn schon seit Wochen bedeutend weiter nach Paris vorgeschoben worden, sanden wir dennoch, als wir endlich nach einer weiteren Stunde in den Bahnhof von Nancy einfuhren, denselben mit Proviant­zügen angefüllt, mit welchen auch sämmtliche Nebengeleise besetzt waren. Nicht einmal die beiden Hauptgeleise schienen sreigehalten worden zu sein, denn birect vor nuS auf dem EinfahrtSgeleise stand bereits ein anderer Zug, und wir er- fuhren sehr bald, als wir uns auf dem Etappen-Commando meldeten, daß an ein VorwärtSkommen fürs nächste nicht zu denken sei.

Thut mir leid, Herr Lieutenant, kann Ihnen nicht helfen," entgegnete mir der Etappen-Commandeur, als ich dagegen remonstriren wollte.Die telegraphische Verbindung nach vorne ist seit ungefähr zwei Stunden unterbrochen und wir wissen nicht, was aus einem Zuge geworden ist, der vor ungefähr derselben Zeit hier abgelassen wurde. Wir ; oben starke Cavallerie- und Infanterie-Patrouillen vor- / ^schickt, jedoch noch keine Nachricht erhalten. Sobald Ihr Transport verpflegt ist, bitte ich zu melden- wir wollen dann sehen, waS wir mit Ihnen anfangen; hoffentlich können Sie morgen früh weiter."

Diese Hoffnung erwies sich allerdings als trügerisch, denn noch war keine halbe Stunde verfloffen, da lief die Meldung ein, daß der zuletzt abgelaffene Zug wieder zurück­stoße. Und wirklich fuhr derselbe gleich darauf langsam und dorfichtig wieder in den Bahnhof ein. Da mußte etwas Ernsthaftes paffirt sein, und daß dem in der That so war, I

erfuhren wir sehr bald durch die Meldung deS Transport- sührers. Die erste Mofelbrücke zwischen Nancy und Toul war von einer Franktireurbande gesprengt worden, welcher eS gelungen war, in der dunklen und stürmischen Nacht die Bedeckungsmannschaften zu überrumpeln und niederzumachen. Der zurückgekommene Zug war nahe daran gewesen, in den Fluß hinabzustürzen und er verdankte seine Rettung nur der Geistesgegenwart eines verwundeten Landwehrmannes, der im letzten Augenblick ein Warnungszeichen gegeben hatte. Die sofort angestellte Untersuchung hatte ergeben, daß ein Brückenbogen total gesprengt und in die Mosel hinabgestürzt und dadurch die Verbindung mit Toul, resp. Paris abermals unterbrochen war. Der verwundete Landwehrwann war mit zurückgebracht worden und er kam sofort in ärztliche Behänd- lung, während seitens des Etappen-CommandeurS das Ge­schehene dem Gouvernement gemeldet wurde.

ES dauerte auch gar nicht lange, so erschien Seine Excellenz General v. SBonin, seit dem 17. August zum General-Gouverneur von Lothringen ernannt, mit einer Anzahl Offiziere persönlich auf dem Bahnhofe, nm die schleunigst zu ergreifenden Maßregeln anzuordnen. Mährend der Verwundete vernommen wurde derselbe hatte einen tiefen Stich in den Rücken unb einen Schuß burch ben Ober­schenkel erhalten würbe der zurückgekommene Zug, mit Pechfackeln unb anberent Beleuchtungsmaterial versehen, mit einer starken Jnfanterie-Abtheiluug wieder nach ber ge­sprengten Brücke vorgeschickt, um weitere Zerstörungen, eventuell bas Verunglücken eines Zuges aus ber Richtung von Toul her zu verhinbern. Gleichzeitig würbe einer der Abjutauten mit Mannschaften nach ber Mairie entsanbt, um möglichst viele Werkzeuge unb Materiale zur Wieberherstellung ber Brücke zu requiriren. Damit sollte ber zweite Zug be- laben werben, währeub ber meinige, sowie mein Commando zur Verfügung beS Gouvernements auf bem Bahnhofe in Bereitschaft gehalten wurde.

Die Aussagen des Verwundeten hatten folgendes Er-

I gebniß gehabt: Schon seit Anfang September hatten fich von Zeit zu Zeit Frauktireurbanden in ber Gegenb bemerk­bar gemacht, es war auch wieberholt zu kleinen Zusammen­stößen mit ihnen gekommen, ohne baß fie bisher etwas Ernst- Haftes gewagt hätten. Jedesmal, wenn man ihnen unserer­seits energischer hatte zu Leibe gehen wollen, waren bie Banben verschwunben gewesen, woraus mit Sicherheit zu schließen war, baß fie nicht nur sehr gute Verbinbungen mit der Einwohnerschaft der Stabt nnb ber umliegenben Ort­schaften besaßen, fonbern fich mit ber größten Wahrscheinlich­keit aus ber letzteren relrutirten. Es würbe sogar behauptet, baß Einwohner von Nancy manchmal auf einige Tage der- schwinben, umauf bie Preußenjagb zu gehen" (pour aller ä la chasse aux prussiens), wie ihre geschmackvolle Um­schreibung des ehrlosen Franktireurgewerbes lautete. Glaub­lich erschien diese Annahme immerhin, denn erstens stand ber Deutschenhaß in Nancy in voller BlÜthe unb dann waren nachgewiesener Maßen diese Freischaaren zumeist mit Jagd­gewehren bewaffnet, wie jetzt wieder die Schußwunde des Landwehrmannes ergab, denn die in derselben vorgefundene Kugel war zweifelsohne aus einem solchen Gewehr ab- geschossen.

Daß daS Gouvernement diesen Zustanden gegenüber die größte Wachsamkeit entfaltete, ist natürlich, unb so war denn auch bie betreffende Brücke Tag unb Nacht von einem Zug Lanbwehr besetzt gewesen. Derselbe bezog auf bem bieSseitigen Moselufer eine Feldwachstellung in einer kleinen Holzbaracke und sicherte die Brücke durch Doppelposten und Patrouillen, sowie einen stehenden UnteroffizierSpoften auf dem anderen Ufer. Bisher war die BedeckungSrnannschaft noch niemals belästigt worden, obgleich ein benachbartes Dorf als Hauptfchlupfwinkel für die Franktireurs galt und das unübersichtliche, von kleineren und größeren Bnschpartien unterbrochene Terrain geradezu zum Angriff einlud.

(Fortsetzung folgt.)