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Rölirle, ' auerei, Gießen.
üß«. 103 Zweites Blatt. Samstag den 2. Mai
Aints- und Anzeigeblutt für den Kreis Gieren.
| chratisöeikage: Gießener Jamikienökätter
linn^mt von Anzeigen zu der Nachmittag» für de» Vgncdm Tag erscheinenden Nummer bi» Sonn. 10 Uhr.
Idt Gießener
Au, »kien Skalier tyttai bem Anzeiger Gottlich dreimal brigelegt.
Der ltkß<»er A»zetger -lheint täglich, di Ausnahme de» Montag».
vierteljähriger JWaeeeeuebyrti» i 2 Mark 20 Pfg. m* vringcrlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.
ftebacHon, Erpeditto» und Druckerei:
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Alle Annonem-Bureaux de» In- und AuLlande» nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Gießener Anzeiger
Kenerat-Ztnzeiger.
2lmttid?er
vekamttmachung,
hchttnssemd die Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli 1893 fllb tr bis polizeiliche Beaufsichtigung der Miethwohnungrn und Schlafstellen.
Gelegentlich der von unS z. Zt. veranlaßten Neurevision d«R lldtsr obiges Gesetz fallenden Räumlichkeiten bringen wie zvi» allj emeinen Kenntntß, daß den Bermiethern der nach- ftoftynb bezeichneten Wohnungen und Schlafstellen unter AlKikr-m dir häufig außer Acht gelassene Verpflichtung zur Ätn|tigc von Vermiethungen und von Aenderungen in den Wßtikihat rhältnissen obliegt.
Die hier in Betracht kommenden Vorschriften sind im •tijtlirn folgende:
1. Derjenige, für dessen Rechnung eine Wohnung erstmals oeeiictjiet wird, oder dessen Vertreter ist verpflichtet, hiervon vom dem Einzug des MietherS der OrtSpolizeibehörde Anzeige zm »achttn, wenn entweder
». die Miethwohnung (einschließlich der Küche und ausschließlich solcher Räume, die in Aftermiethe gegeben oder von anderen Personen regelmäßig mitbenutzt werden) aus drei oder weniger Räumen besteht oder l> Kellergeschosse oder nicht unterkellerte Räume, deren Fußboden nicht mindestens 0,25 Meter über Erbe gelegen ist oder
c. unmittelbar unter Dach (ohne Zwischendecke) befindliche Räume
zusnLilhnen vermtethet werden sollen.
Dn Anzeige muß Auskunft geben über
a. den Eigenthümer, sowie die Lage deS HauseS nach Straße und Nummer,
b. die Lage der Wohnung (ob im Haupt- oder Nebengebäude und in welchem Stockwerk),
c. die Anzahl und Bestimmung der Räume,
d. den Beruf des MietherS, sein Berhältniß zu den in seiner Hausgemeinschaft befindlichen Personen, sowie Namen und Alter derselben.
Die Vermiether sogenannter mäblirter Wohnungen sind 6oii diel«er Anzeigepflicht befreit, wenn und so lange der IRifcitlpn iß für das Zimmer den Betrag von monatlich 8 Mark flbcrcföreütet.
2. Der OrtSpolizeibehörde ist ferner binnen einer Woche 8«Heigt zu machen, wenn in der Person deS DermietherS oder viiethers einer Wohnung der unter 1. vorstehend be- zeickbsncv Art eine Aenderung eintritt, oder wenn durch Brr-
Minderung der Zahl der Mlethräume oder durch After- vermiethung die Wohnung nachträglich anzeigepflichtig wird.
Die Anzeigepflicht trifft bei Aiuberungen in der Person deS DermietherS den neuen Vermiether.
Bei Aenderungen in der Perlon d s MietherS sind zugleich die im vorigen Artikel unter d. vorgeschriebenen Angaben zu machen.
3. Wer dritten, nicht zu seiner Familie gehörigen Personen Schlafstellen mit oder ohne Berechtigung zum Aufenthalt über Tag vermiethet, hat hiervon vor Beginn der Mieth- benutzung der OrtSpolizeibehörde Anzeige zu machen.
Die Anzeige muß Auskunft geben über
a. Lage deS HauseS nach Straße und Nummer, sowie über den Vermiether,
b. Lage, Länge, Breite und Höhe der zu Schlafstellen bestimmten Räume,
c. die Anzahl der in jedem einzelnen Raume vorhandenen Schlafstellen.
Von jedem Wechsel in der Person deS DermietherS der Schlafstellen hat der neue Dermether der Polizeibehörde binnen einer Woche Anzeige zu machen. Der Wechsel in der Person deS MietherS ist — im Unterschied gegen die unter 2. bezeichnete Vorschrift — nicht anzuzeigen.
4. Der Bermicthung im Sinne dieses Gesetzes steht gleich j'be Vergebung von Wohnräuwen oder Schlafstellen gegen Entgelt.
5. Diejenigen Vermiether, welche am 1. Mai l. I. eine Wohnung der unter 1. bezeichneten Art oder eine Schlafstelle (oergl. zu 3. oben) vermiethet haben, find zur Anzeige dieses MiethoerhältnifleS nur dann verpflichtet, wenn die betr. Wohnung oder Schlafstelle nicht zufolge der zur Zeit durch die Schutzmannfchaft stattfindenden Erhebungen aufgenommen worden ist.
6. Sämmtliche Anzeigen sind auf dem Polizei Melde Amt (Weidengaffe 5, 2 Stock) einzuretchen.
7. Wer die Erstattung der vorgeschriebenen Anzeigen unterläßt oder in denselben wissentlich unrichtige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft.
Formulare zu BermiethungS-Anzeigen sind auf dem Polizei'Melde Amte erhältlich.
Gießen, den 28. April 1896.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
v. Bechtold.
§§ Rieder-MooS, 28. April. Heute fand hier der erste diesjährige Frühjahrs - Ziegenmarkt in Verbindung mit Schwetnemarkt statt. Bon Ziegen war der Markt
ziemlich gut befahren, meistens Schweizer ungehörnte Saunen- ziegen. Mehrere Käufe wurden abgeschlossen, das Stück kostete 60 biß 70 Mk., junge Ziegen da» Stück 12 bis 20 Mk. ES waren sehr viele Käufer da, sogar aus weiter Ferne, weshalb die Nachfrage das Angebot erheblich überstieg. — Schweine kosteten 5 bis 6 Wochen alte Ferkel 25 bis 30 Mk., 6 bis 8 Wochen alte 35 bis 42 Mk. das Paar, Zuchtschweine 60 bis 65 Mk. das Stück, fette Schweine 38 bis 40 Pfg. per Pfund Schlachtgewicht.
n, Ans der Wetterau, 29. April. Uebrr die Aussichten für unsere Obsternte läßt sich bis jetzt im Allgemeinen Gutes melden, zumal auch der leichte Frost am 24. d. M. entgegen der Annahme ängstlicher Gewüther den bereit» blühenden Sorten keinen erwähnenswenhen Schaden zugefügt hat. Die Aepfelbäume find' durchweg reicher mit Blüthen- knospen besetzt als Birn- und Zwetschenbäumc. Die beiden letztgenannten Odstarten werden an einzelnen Orten gar keinen Ertrag bringen, was sich bezüglich der Zwetschen aus dem Umstand erklären läßt, daß sie dort in den letzten zwei Jahren überaus reiche Ernten lieferten. Noch jetzt müssen Zwetschenbäumc entfernt werden, die in Folge der massen- hasten Fruchtbildung zu Grunde gingen. SS wäre recht schade, wenn die so entstandenen Lücken, wie da» sonst leider gewöhnlich geschieht, mit den Wurzelausschlägen der kleinfrüchtigen, begenertrten Landzwetsche, die nie zur gesuchten und gut bezahlten Marktwaare auSwächst, ausgefüllt würden. Man mag, ungeachtet der häufigen Belehrungen durch die Organe deS Oberhesfiscken OdstdauvereinS, fern Geld in Zwetschenpflanzungen anlegen, weil man die Frucht •!« werthloS ansteht, bedenkt aber nicht dabei, daß der Unwerth nur in der Gorte liegt und daß großfrüchtige, schöne Zwetschen, wie sie der genannte Verein schon oft empfohlen hat, und wie sie an der Bergstraße jetzt so vielfach cultivirt werden, eine sehr gesuchte und stets gut bezahlte Maare find, sowohl frisch vom Baüm, als gedörrt. Einzelne einsichtige Land- wirthe find bereit» schon mit gutem Beispiel vorangegangen, und so läßt sich hoffen, wenn erst einmal ein Erfolg sichtbar wird, solche Beispiele Nachahmung finden werden.
Ojfttto SKfoidfiO eriieIt man bke-rdend weiße Wäsch«, OUlUJv bei größter Schonung der Stoff« mit
Lettermanvs r Wäsche-Laugev-Sxtraet ober jL Packet r Salmtak-Terpttttin ^rrtlavgtnmehl 115 Pfg.
Man achte genau auf die unten Nr. 11778 pat«ntamtttch geschützte
Marke: (Fabrikant L. Lettermann .n Elberfeid). 3331
Feuilleton.
Frisch Flrisch.
®r 3oflbabenteuer auf hoher See. Von Fr. I. Pajeken.
tfertig^
Strati*
qefäiinbitm Thiere zu treffen.
’Mtne Spannung wuchs von Secunde zu Sccunde, wäh-mad mein Blick von den Fischen zu dem Capitän hastete, der imsrfsach, jedoch vergeblich, die Waffe hob.
ha gesellte sich zu den übrigen noch ein Schweinfisch. Hiner Rilltet war eS, begleitet von einem kaum zwei Fuß langen, langen Thiere, daS sich in die eine Seitenflosse der sastgebiffen hatte und in dieser Weise deren behenden WeneU-zem zu folgen vermochte. Gleichzeitig bemerkte ich, wie :ai- größerer Fisch etwas schwerfälliger dicht vor der „tfajMurn" schwamm, die sich gerade hoch emporbäumte.
Südtcr hob der Capitän die Harpune und nun fauste sie, t ui kräftigem Arm geschleudert, auf daS Thier hernieder und i-saoß.
SchularMl'
(3. Fortsetzung.)
Doä meine Aufmerksamkeit wurde von ihm ab und aus i ftdeu große, sich unmittelbar vor dem Schiffe tummelnde Schnmfiische gelenkt. Wte der Blitz schoflen sie voraus, swichtireuz und quer vorüber. Bald tauchten sie, Lust >chöpW und dabei vernehmlich schnaubend, mit ihrem IpitzWSogs auS dem Wasser,- bald wurde ihr schiffsschrauben- ‘örirTjrr Schwanz auf der Oberfläche sichtbar, bald hob ssch ißt ganzer, glatter, oben fchwatzbraun violett fchtm- «tnrnHu Körper fecunbenlang auS den Wogen, um dann 5en -Kff voraus wieder in die Tiefe zu gleiten, oder, sich vÄlfMiq wendend, leuchtete durch die Fluthen ihr blendend ittfrira Ö db. — Ein fortwährende» Jagen und Hasten war
el uwi k» gehörte gewiß ein sichere» Auge und eine nicht '-rirrz! Fertigkeit im Gebrauch der Harpune dazu, eine» der
VinnihW rbri**«
Mit dem Schwänze das Wasser peitschend, versuchte der Schweinfisch, in die Tiefe zu tauchen den anderen Fischen nach, welche plötzlich verschwunden waren; aber schon hatten fich der Steuermann und zwei Matrosen deS an der Harpune befestigten Taues bemächtigt und gleich darauf baumelte der Schweinfisch am Bug Über dem Wasser. Anton und noch ein Matrose warfen ihm die Schlingen der beiden bereitgelegten Taue Über Kopf und Schwanz und unter jubelndem Hurrah und Gesang wurde die Jagdbeute auf die Back und von dort auf Deck vor die Kambüse gezogen.
AuS dieser stürzte der Koch mit einem langen Messer, daS er dem furchtbar mit dem Schwänze schlagenden Thiere in die Kehle stach.
„Gerade als bi ’n Swin, Paflageer," meinte er dann schmunzelnd, während der Fisch schnaubend und röchelnd rasch verblutete. , ick grotuleere," fuhr er lachend fort. »Nu kriegt Sei frisch Zleesch un Sei scholt sehn, Set lickt 'r fick alle tein Finger nah! Gedulden möt Sei sick aber noch bit morgen Mitdag, denn ganz frisch srneckt et man hals fo good."
Nachdem der Schweinfisch verendet war — er maß 3 Meter und hatte nach dem Taxat des Kochs ein Gewicht von etwa 150 Pfund — Ite^ der Capitän ihn am Schwänze aushängen und reinigen, worauf die dicken Schwarten mit drm darunter befindlichen nur wenigen Speck abgeschält, sowie die Rückenflosse und die zwei Seitenflossen abgeschnitten wurden, um nachher mit dem Schwänze zur Thranbereitung benutzt zu werden. Der Fisch wurde nun auSgeweidet und schmunzelnd legte der Koch Leder, Herz und Nieren beiseite, worauf er mit vielsagenden Blicken auf mich da- Fleisch von den Knochen löste und die einzelnen Stücke an der Kambüse aufhing.
Gern war ich infolge de» mir angegebenen Grunde» bereit gewesen, noch vierundzwanzig Stunden auf den mir
bevorstehenden cnlinarischen Genuß zu verzichten,- doch schon am Abend überraschte mich der Koch mit Leber, Herz und Nieren des Schweinfisches, von denen mir erstere in gebratenem Zustande hauptsächlich ausgezeichnet mundete und die glänzendsten Erwartungen für die MittagSmahlzeit am kommenden Tage in mir erweckte.
Etwa eine Stunde vor dieser saßen am anderen Morgen der Capitäu und ich in der Cajüte bet einer Parthie Sechsundsechzig, al» der Koch in der höchsten Aufregung zu un» eintrat.
»Ick heww emm, Captein," näselte er etwas in den höchsten Tönen. „Frisch Fleesch mag er lewer als ohle Stübeln, dacht ick mt, un da heww ick emm den Kopp von den Swinfisch mit mtnen groteu Angelhaken vorsmeten (vor- geworfen). Hei besann fick denn ok nich lang un snappte tau un nu fahrt hei mit de Angel in ’n Liwe (im Leibe) als dull achter ’t Schipp herum."
In wenigen Sätzen war ich zur Cajüte hinaus und auf dem Hinterdeck.
Straff gespannt, aber hin und her sausend, lief von hier nach hinten' hinaus in da» Kielwasser ein an der Regeling befestigtes starke» Tau, an dessen Ende soeben brausend, tote vom Sturme gepeitscht, die Fluthen ans- totrbelten und der gefangene Hai einen Augenblick sichtbar wurde.
MX)a iS de Hund!" lachte der Koch, welcher mir mit dem Capitän gefolgt war.
Dieser rief sämmtliche Leute biß auf den Mann am „Ruder" herbei und unter Aufbietung der vereinten Kräfte wurde da» Tau ungezogen.
(Schluß folgt.)


