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23.2.1895 Erstes Blatt
 
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Der Kietzener Anzeiger rfdjnnt täglich, ttt Ausnahme bei Montag-.

Tie Gießener y*miften6fä((et »erben bem Anzeiger »Lchentlich dreimal beigelegt.

Erstes Blatt. Samstag den 23. Februar

Gießener Anzeig er

Kenerat-Mnzeizer.

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Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen. r' '.r 11

Amtlichem Lherl.

Bekanntmachuua.

Dem Vorstande der ständigen Ausstellung für Kunst und Kunstgewerbe in Weimar ist seitens des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz die Erlaubiuß er* thetlt worden, die Loose einer im Juni und December l. I. zu veranstaltenden Verloosung von Gegenständen der Kunst und des Kunstgewerbes innerhalb des Großherzogthums zu vertreiben.

Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten VerloosungSplan dürfen 400,000 Loose ä 1 ausgegeben werden und müssen 200,000 JL zum Ankauf von Gewinnsten verwandt werden.

Gießen, den 20. Februar 1895.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gag er n.

Bekanntmachung.

Wir machen auf die in Nr. 44 d sGießener An­zeigers" enthaltene Bekanntmachung der Königl. Eisenbahn* Direction Hannover mit dem Anfügen aufmerksam, daß nach Mitthnlung der gen. Direction Deckblätter zum Aushang und Taschenfahrplan vom Tag des Inkrafttretens der Aen- derung ab von den Verkaufsstellen auf Wunsch unentgeltlich abgegeben werden.

Gießen, am 21. Februar 1895.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Deutscher Reichstag.

48. Sitzung. Donnerstag, de« 21. Februar 1895.

Auf der Tagesordnung: Tabaksteuervorlage.

StaatSfecretär Graf Posadowsky: Die jetzige Vorlage unterscheidet sich von der 1893er u. A. dadurch, daß die Tabaksteuer diesmal nicht auf Cigarrenimporte ausgedehnt ist, letztere vielmehr höher verzollt weiden sollen; vor Allem aber dadurch, daß diesmal ein um 13 Millionen niedrigerer Ertrag in Rechnung gestellt ist. 6tn Bedürfnis füt Erhöhung der Reichseinnahme besteht jedenfalls, so in Höhe von 20 Millionen allein schon wegen der Minder-

einstcllongen von Ueberichussen aus srühcren und weg-n voraussia.1 lieber Wiederfteigerung der Getreidepreife und demgemäß der Ralurolienkosten. Auch sind von der letzten Miltlä'Vorlage noch 8'/r Millionen zu decken und außerdem wachsen ja die R<ick?aus- gaben jährlich um 4 vCt. Für 1886/87 ist nach alledem der Mehr- b.darf auf 32 Millionen zu schätzen. Von einem künstlich geschaffenen D'ficit kann hiernach keine Rede Lin, um so weniger als wegen Belassens des alten Veranschlagungsversahrens bei den Einnahmen künftig auf Ueberschüsse nicht mehr so wie bisher gerechnet werden kann. Die Mchrergebn'sse aus der neuen Tabaksteuer sind auf 32 Millionen ve anschlagt, aber das Gesetz kann frühestens erst am 1. Juli d. I. in Wirksamkeit treten. Für den Reichstag liegt jeden­falls die moralische Verpflichtung vor, für die Deckung zu sorgen, nachdem er die Miliiärvorlage aenehmigt und auch dem durch die Handelsverträge b.dingten Ausfall an Einnahmen zugestimmt hat. Redner wendet sich dann gegen die Vorschläge einer Reichs Erb- schaftS- und einer R ichseinkommensteuer, sowie von L^xussteuern. Nach alledem kommt man immer wieder auf die beiden Steuer- objecte zurück: Tabak und Bier. Den Genuß von Tabak kann man sich versagen, sogar zum Voitheil der Gesundheit. Auch das Bier ist ein Luxusartikel, wenigstens soweit der Genuß desselben über den verständigen Durst hinausgeht. (Heiterkeit.) Beim Bier kommen aber staatsrechtliche Bedenken in Betracht, denn erhöhen mir in Norddeutschland die Bierfteuer, .so würde Süddeutschland erhöhte Aequivalenie dafür zahlen müssen, und das häite dieselbe Wirkung, als wenn Süddeutfckland erhöhte Matriculardeiträge zahlen muß. Bleibt alfo nur der Tabak. Der Gedanke an Aollerhöhungen auf Tabak parallel mit einer Erhöhung der jetzigen Tabaksteuer ist schön, aber nicht durchführbar, denn er würde unseren Tabakbau ruiniren. Wir können den Tabakzoll ja nicht nach dem Werthe bemessen. Wir können nicht wie in England den heimischen Tabaksbau verbieten und hohe Tabakzölle einführen. Daher gibt es nur: Monopol oder Fabrikatsteuer. Es führt kein anderer Weg nach Küßnackt! (Heiter­keit.) Redner begründet dann eingehender die Wertbbesteuerung. Die Zoll- und Sleuererhöbung von 1879 hat auf den Consum nicht nachtheilig eingewirkt. Die Versicherung des deutschen Tabak- fabrikantenoereins, daß der Deutsche nicht mehr pro Kopf für seinen Tabakgenuß abzugeben vermö ie als bisher, ist haltlos. Man denke an das Bier. Da ist der Verbrauch pro Kopf seit 1879/80 auf 7*/o Mark pro Jahr gestiegen. Das Gerede von voramsichilicken umfänglichen Arbeiterentlassungen ist nichts als unverantwortlichste srivolste Hetze gegen die Vorlage der verbündeten Regierungen. Der ganze Kampf gegen die Vorlage ist nur ein Kamps der Fünfpfennig- Cigarre gegen die Regierung. (Heiterkeit.) Die Controllbestim- mungen anlangend, so würde sich die Controlle für die kleinen Be­triebe so gestalten lassen, daß sie nicht zu sehr belästigend sei. ES ist nicht wahr, daß die kleinen Betriebe unter der Fabrikatsteuer am meisten zu leiden haben. Es würde dem Reiche nur zum Schoden gereichen, wenn man ihm die Mittel versage, deren es zur Deckung seiner Bedürfnisse benöthige.

Abg. Müller-Fulda (Ctt): Meine Partei hat die Militär- vorlage nicht genehmigt; die Beschaffung der Mittel hierfür ist

Sache b<r Parteien, die dafür gestimmt haben. Die jetzige Vorlage ist gegen die frühere allerdings abgeschwächt; aber eS ist unzweifel­haft, daß sie auch in dieser Gestalt eine Verringerung des ConsumS zur Folge haben wird, und da fällt ins Gewicht, daß gerade die Tabakindustrie Arbeiter beschäftigt, die für andere Befckästigungeu körperlich zu schwach fiib. Bedenklich ist auch der kcstlpielige Ver­waltungsapparat, mit dem man weit m«hr als 32 Millionen heraus- schlagen fönne. Wir sind der Ansicht, daß wir mit g höriger Spar­samkeit auch ohne neue Steuern auskommen können. Nach ein piar Jahren wird man uns doch wieder mit neuen Fo derungen kommen. D'e Vorlage wird wahrscheinlich an eine Commission gehen; vielleicht kann diese doch etwas herausschälen, waS ohne ge­fährliche Folgen die Einnahmen aus dem Tabak erhöht. Auf einen puren ablehnenden Standpunkt wollen wir uns nicht stellen.

Abg. Clemm-Ludwigshafen (nl.) erkennt an, daß die Vorlage bester ist als der frühere Entwurf. Es ist aber notbwendig, daß der Zoll auf ausländischen Tabak erhöht wird; sonst hat die tabak- bauende Bevölkerung keinen Nutzen davon, denn bet dem nicdrigen Zoll der Vorlage kann unser Tabakbau nicht mit dem ausländischen concurriren. An Arbeiterentlastungen g'aube ich nicht in dem Um­fange, wie solche von der Agitation in Aussicht gestellt werden. Auch bezüglich ber Fünfpfennig-Cigarre wird übertrieben. Mit den Steuersätzen (25 pCt. vom Fabrikpreise bei den Cigarren und 40 pCt. bet Rauch-, Schnupf-, Kautabak) erklärt sich Redner einverstanden.

Abg. Frese (frs. Vg.) hofft auf Ablehnung der Vorlage. Den Monopoigedanken tat der Staatssecretär nur schwach adgewiefen. Die Agitationen des Tabakoereins anlangend, so wird Abg. v. Hammer­stein den StaatSfecretär tatüber unterrichten können, daß in West­falen sehr viele conservaiive Kaufleute Gegner des GesetzcS sind und daß sogar Pastoren Arbetterdeputalionen von dort hierher führen wollen, um dagegen vorstellig zu werden. Ein höherer Zollfchutz würde nur eine Hebe- production an unbrauchbarem iniänbifdjen Tabak zur Folge haben. Die Steuer auf ausländifche Fabrikate fall eine Gewichtssteuer fein; damit wirb aber die theuerste Jmportcigarre proc niual am geringsten belastet. Die Vorlage rechnet mit einem Mehr-Ertrage von 32 Millionen; bei dem zu befürchtenden Consum- rückgang wird aber kaum ein höherer Mehrertrag als 20 Millionen herauskommen. Mit der Annahme der Vorlage würden mindesten» 17 000 Arbeiter brodlos werden.

Abg. Graf Ho lsiein (conf.): Der größte Theil meiner Freunde steht der Vorlage freundlich gegenüber. Eine bindende Erklärung können wir aber erst nach den Berathungen der Commifsion abgeben. Wenn eine neue Steuer nötbig wird, sagt die betriffenbe Industrie immer, sie werde ruinirt. Die Grundlosigkeit der fitzt verbreiteten Hebet treibungen wird sich in der Commission Herausstellen. Aber gerade deshalb wollen wir unser Votum jetzt noch nicht abgeben. Durchaus zu empfehlen wäre die Bierfteuer. Auch trotz hoher Bier­steuer, die übrigens lange nickt so groß sein würde, wie die Trink- geld'steuer, die sich der Deutsche auferlegt, wird der Deutsche doch fortfahren, Bier zu trinken fürs Vuterland (Heiterkeit). Wenn wir statt allen Steuern, die hier etngebracht und abgelehnt werben, eine

Feuilleton.

Aus der hessischen Fran;osenM.

18061814.

Von Dr. Otto Buchner.

Jebe Landesgeschichte weist Perioden auf, bei denen dem Vaterlandsfreund das Herz schwillt und in Freude lebhafter schlägt, aber es kommen auch Zeiten der Trübsal und der höchsten Trauer, wo Kleinmuth, Unentschlossenheit, Feigheit zum Ver- räther am engeren und weiteren Vaterlande wird, Zeiten, die mit ihren unseligen Folgen lange nachwirken, die aber in der Geschichte mit unverlöschlichen Zügen eingezeichnet sind und ich nicht verwischen lassen, auch nicht verwischt werden sollen, Denn sie sind besonders lehrreich für die nachkommenden Ge­schlechter. Namentlich auch die Jugend soll sie kennen lernen und an diesen alten Geschichten ein abschreckendes Beispiel beherzigen und sich in der Liebe zum Vaterlande zur Hellen Begeisterung erheben.

Eine solche Zeit der Trübsal ist auch in unserer hessischen Geschichte die Rheinbundszeit während der Regierung Landgraf Ludwigs X., der 1806 Großherzog Ludewig I. osn Hessen wurde.

Ludwig X. wurde am 14. Juni 1753 zu Prenzlau geboren, wo sein Vater, der Erbprinz und nachmalige Landgraf Ludwig IX. als Generalmajor Friedrichs des Großen Regimentscommandeur war. Seine Mutter,die große Landgräfin" wie sie Goethe nannte, und der Friedrich Der Große die Grabinschrift widmete:sexu femina, ingenio vir, war auch die Mutter der Gemahlin Friedrich Wilhelms II. von Preußen, der Großmutter unseres alten Kaisers Wilhelm. Ihre Schwester Luise war die Großmutter der allverehrten Kaiserin Augusta. Landgraf Ludwig X., der seinem Vater 1790 in der Regierung folgte, war keine triegerische Natur, hatte aber von seiner Mutter den Sinn für Kunst und Wissenschaft geerbt. Die französische Revolution mtriß ihm fthr bald seine linksrheinischen Besitzungen, aber ;S sollte noch schlimmer kommen, als Napoleon zur Herrschaft gelangt war. Dem Dreibund von Oesterreich, h' ufclunb und England setzte dieser am 12. Juli 1806 den Rheinbund entgegen, dem Bayern, Württemberg und Baden beitraten. Hessen und Nassau waren auch dazu aufgefordert,

doch lehnten sie noch ab. Als aber die Aufforderung drohend wiederholt wurde, begannen Vorverhandlungen in Gießen, dann 6. Januar -1806 in Darmstadt, im Juli begab sich der hessische Gesandte Freiherr von Papp en he im mit den Gesandten von Bayern, Baden, Württemberg, Nassau, Hohen- zollern, Salm, Isenberg, Ahrenberg u. a. m. nach Paris, wo der Vertrag abgeschlossen wurde. Daß nun, 6. August 1806, Kinser Franz II. auf die deutsche Kaiserkrone ver­zichtete und somit das Deutsche Reich vernichtet war, folgte aus der Gründung des Rheinbundes.

Dieser Abfall von der deutschen Sache war durch die Frage des Weiterbestehens des hessischen Staates begründet. Wäre der Landgraf dem Rheinbund nicht beigetreten, so wäre seine Herrschaft ebenso ausgelöscht worden, wie die so vieler Fürsten, Grafen, Freistädte usw., die vorher ebenso souverän waren, wie die größeren Theile des auseinander gebröckelten Deutschen Reiches.

Am 13. August 1806 erschien die folgende Procla- mation:

Wir Ludewig von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen, Herzog in Westphalen rc. rc. Thun kund und fügen hiermit zu wissen: Zufolge des am 12. July dieses Jahres zu Paris zwischen Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen, Könige von Italien und Uns, in Vereinigung mit mehreren bisherigen höchsten und hohen deutschen Reichs-Ständen ab­geschlossenen Bundes-Vertrags ist Uns die völlige Sou- verainität sowohl über Unsre angestammte und durch den letzten Reichs-Deputations-Schluß erworbene, als auch nach­benannte Lande und Besitzungen beigelegt worden: (Hier folgen die Neuerwerbungen.) Vermöge deffelben Staats­vertrags und nach der nun förmlich erfolgten Auflösung des deutschen Reichsverbands haben Wir den Großherzog­lichen Titel mit allen von der königlichen Würde ab­hängigen Rechten, Ehren und Vorzügen für Uns und Unsere Nachkommen angenommen und Uniere sämmtlichen Fürsten- thümer, Grafschaften und Herrschaften rc. zu einem souve- rainen Großherzogthum erklärt, und machen solches, kraft dieses, zu Jedermanns Nachachtung kund. In der Ueberzeugung, daß alle Unsere Angehörigen, Diener und Unterthanen an diesem für Uns und Unser Großherzogliches Haus, sowie für Unsere gesammten Lande höchst wichtigen und erfreulichen Ereignisse den lebhaftesten Antheil nehmen

werden, gereicht es zu Unserer größten Zufriedenheit, ihnen zugleich die Versicherung zu ertheilen, daß Wir der mit der neuen Würde erlangten unumschränkten Gewalt auch insofern einen ganz vorzüglichen Werth beilegen, als sie Uns die frohe Aussicht eröffnet, das Unserm Landesväterlichen Herzen so theure Glück Unserer Angehörigen, Diener und Unterthanen, sowie die allgemeine Wohlfahrt des Staats noch würksamer als bisher erhöhen und befestigen können.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift rc."

Mit einem Federzug war die seitherige Landgrafschast zu einem Großherzogthum geworden, gleichzeitig aber auch eine lange Reihe von bis dahin souveränen Herrschaften aus­gelöscht, mediatisirt und dem neuen Großherzogthum einverleibt worden. Diese waren: die Grafschaften Erbach-Erbach, Erbach-Fürstenau, Erbach-Schönberg, die Fürstl. Löwenst^in'sche Herrschaft Breuberg und Habitzheim, die Burggrasschaft Fried­berg, das Freigericht Kaichen, die Stolberg-Wernigerodischen Orte Gedern, Glauberg, Ranstadt, Usenborn und Volkarts­hain, die Stolberg-Rosla'schen Städte Ortenberg, Hirzenhain, Münzenberg, die drei Dörfer Seemen, die Solms-Braun- felsischen Orte Hungen, Wölfersheim und Grüningen, die Solms-Lich'schen Aemter Lich und Niederweisel, von Solms- Laubach die Aemter Laubach und Utphe, von Solms-Rödelheim die Aemter Rödelheim, Nieder-Wöllstadt, Assenheim und Burggräfenrode; von Solms-Wildenfels das Amt Engelthal, die Grafschaft Schlitz, die Landgrafschaft Hessen-Homburg, vom Fürstenlhum Wittgenstein die Aemter Berleburg und Laasphe- ferner die Gerichte Lauterbach, Stockhausen, Moos und Freiensteinau des Freiherrn v. Riedesel, Birkenau und Hetschbach von den Herren von Wambold; außerdem wurden noch die Besitzungen der Herren von Gemmingen, v. Haxt­hausen, v. Frankenstein, v. Groschlag (Messel), v. Rau zu Holzhausen, v. Günderode, v. Venningen, v. Wetzel, v. Löw und Theile des Herzogthums Westfalen zum neuen Groß­herzogthum geschlagen. Dieses hatte dadurch einen Zuwachs von 122 000 Seelen erhalten.

Als Napoleon am 24. April 1809 zu Regensburg den Deutschen Orden aufhob und bestimmte, daß seine Güter an diejenigen Fürsten fallen sollten,* in deren Gebiet sie lagen, so erhielt Hesien noch Schiffenberg und Kloppenheim. 1816 kamen dann noch einzelne Theile der Grafschaft Hanau und des Fürstenthums Fulda an Hessen. (Forts, folgt.)