DonnekStag den 18. Ium
1S9»
Zweites Blatt
Nr. 136
Meßmer Anzeiger
Die Gießener
Kmeral-Mzeiger.
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Der chtetzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.
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Hmtlidyer Theil.
Rio. 18 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 6. d. M.. enthält: , _ L L
(Nro. 2233). Allerhöchster Erlaß, betreffend den Ab- gabentarif für den Nord Ostsee-Kanal. Vom 4. Juni 1895.
Gießen, den 11. Juni 1895.
' Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern. ____________
Gießen, den 12. Juni 1895.
Betr.: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Metze«
au die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Verzeichniffe der von Ihnen ausgestellten Bedeckscheine binnen 8 Tagen entgegen.
v. Gagern. ________________
Gießen, den 11. Juni 1895.
Betr.: Den II. Unterrichtscursus der landwirthschaftlichen Haushaltungsschule zu Lindheim.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Wir machen Sie auf nachstehende Bekanntmachung der landwirthschaftlichen Haushaltungsschule zu Lind heim mit der Empfehlung aufmerksam, möglichst auf Besuch der Haus- Haltungsschule in Ihren Gemeinden hinzuwirken.
v. Gagern.
Landwirthschaftl. Haushaltungsschule
zu Lindheim.
Der II. fünfmonatliche Unterrichtscursus der landwirthschaftlichen Haushaltungsschule des landwirthschaftlichen Provinzialvereins der Provinz Oberheffen zu Lindheim beginnt Montag de« 1. Juli l. I. Für Unterricht, Wohnung und Wäsche sind zusammen 20 Mk., und für die Kost per Tag 90 Psg. zu entrichten. Programme können von Großh. Kreisamt Gießen verabfolgt werden, welches auch Gesuche um Aufnahme in die Anstalt entgegennimmt.
Bekanntmachung,
betreffend die Feldbereinigung zu Staufenberg; hier die Zu- ziehung von Grundstücken aus der Gemarkung Lollar infolge GemarkungSgrenzregulirung.
In der Zeit vom 14. bis 28. d. Mts. liegen die Arbeiten des II. Abschnittes (Besitzstandsaufnahme) von den zur Feldbereinigung zu Staufenberg zugezogenen Grundstücken der Gemarkung Lollar zur Einsicht der B-theiligten auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Lollar offen.
Einwendungen gegen diese Arbeiten sind in dem Termine Freitag den 28. Juni l. I., Vormittags von 9 bis 10 Uhr, schriftlich vorzubringen und können spätere Recla- matronen keine Berücksichtigung mehr finden.
Gießen, den 10. Juni 1895.
Der Vollzugs-Eommiffär:
Dr. Wallau.
Bekanntmachung, I
betreffend die Feldbereinigung in der Gemarkung Staufenberg.
Freitag den 28. Juni l. I., Vormittags von 11 bis 12 Uhr, findet die Entgegennahme der Wünsche über die Zutheilung der neuen Grundstücke von der ganzen Gemarkung statt. Die Wünsche find schriftlich einzureichen, müffen Flur und Nummer der zusammenzulegenden Grundstücke enthalten und vom Eigenthümer unterschrieben sein.
Ausdrücklich bemerkt wird, daß in der Regel diejenigen Wünsche in erster Linie berücksichtigt werden, welche auch etü thatsächliches Zusammenlegen der Grundstücke eines Besitzers bezwecken.
Gießen, den 10. Juni 1895.
Der Vollzugs-Commiffär:
_________Dr. Wallau.__
Deutscher Reich.
Berlin, 11. Juni. Der Kaiser unterzog am Montag Vormittag daS 1. und 3. Garde-Ulanen-Regiment auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam einer längeren Besichtigung. An dieselbe reihte sich ein Exerzieren im Feuer an, zu welchem das 1. und 3. Bataillon vom 1. Garde-Regiment und die 1. Batterie des 2. Garde Feld-Artillerie-Regiments zugezogen waren. Die Kaiserin und der Erzherzog Franz Salvator von Oesterreich wohnten dem militärischen Schauspiele bei. Nachmittags war das Katserpaar mit seinem erlauchten Gaste bei dem Armee - Jagdrennen in Hoppegarten zugegen, Abends fand größeres Diner zu Ehren des Erzherzogs Franz Salvator im Neuen Palais statt.
— Kaiser Wilhelm hat bekanntlich vor einiger Zeit die Kette zum japanischen Chrysanthemum-Orden vom Mikado verliehen erhalten. In Erwiderung dieser Aufmerksamkeit ist dem Kaiser von Japan seitens unseres Kaisers die Kerte zum Schwarzen Adlerorden verliehen und am Montag durch den deutschen Gesandten in Tokio, v. Gut- I schmid, überreicht worden. Anspruch auf besondere politische Bedeutung kann dieser stattgefundene Ordensaustausch zwischen dem deutschen und dem japanischen Herrscher wohl schwerlich machen, immerhin beweist der Vorgang zum Mindesten, daß i das Verhältniß zwischen Deutschland und dem fernen ost- ■ asiatischen Jnselreiche durch die Betheiligung Deutschlands \ an der Revision des japanisch-chinesischen Friedensvertrages : keine Beeinträchtigung erfahren hat.
— König Wilhelm von Württemberg hat auf dem Krieger-Bundesfeste in Biberach eine kernige Rede gehalten. In derselben betonte er, die Begrüßungsansprache des Prinzen Hermann von Sachsen-Weimar erwidernd, die alten Krieger müßten an ihren während der Soldatenzeit erworbenen Gesinnungen sefthalten. Es gelte also für fie, ■ die Gesetze und Pflichten dec Sitte, Religion und Ordnung, : die Liebe zu Thron und Vaterland zu pflegen, dann würden ; auch die über dem Daterlande schwebenden Wolken vorüberziehen. Die Rede klang in einem von der Versammlung i kräftig aufgenommenrn Hock auf Kaiser Wilhelm aus und ! machte auf die anwesenden 7000 Krieger einen liefen Eindruck.
— Fürst Bismarck hat in seiner Rede beim Em- : psangedeö Ausschusses des Bundes d er Landwirthe mit bemerkenswerther Entschiedenheit Stellung für den Bund . und die von ihm vertretenen Jnlerkssen genommen und direct | zur Wahl nur solcher Abgeordneten aufgesordert, welche sich
zur Wahrung der landwirthschaftlichen Interessen verpflichteten. In diese seine AuSsührungen wob der Fürst eine ätzende Kritik des Systems Caprivi hinein, wobei er sich mit beißendem Spott namentlich gegen den Sraatslecretär v. Bötticher, als einen der eifrigsten Verfechter des politischen Programmes des vorigen Reichskanzlers wendete; natürlich nannte aber Fürst'Bismarck keine Namen.
— Die Blättermeldung vom Tode des Reichstagsabgeordneten Zubeil bestätigt sich nicht; Zubeil befindet sich auf dem Wege der Befferung.
Vermischtes.
♦ Der Proceß Mellage über die Krankenpflege im dortigen Alexianerkloster, welcher in voriger Woche dar Gericht in Aachen beschäftigte, hat haarsträubende Dinge an den Tag gebracht. Ein Zeuge sagt aus, er habe gesehen, wie ein Klosterbruder einen Kranken — es handelt sich um Epilektiker und geistig Gestörte — zu Boden stieß, mit dem Fuße trat und in die Seite schlug. Ein anderes Mal sah er, wie ein Kranker, der nicht schnell genug gehen konnte, von einem Klosterbruder und einem Wärter die Treppe hinabgezerrt und alsdann über den Fußboden geschleift wurde. Ferner hat er gesehen, wie ein Klosterbruder mit einem Bund von fünf bis sechs Thürschlüsseln einen Kranken auf den Hinterkopf schlug. Mehrere Kranke wurden wegen Lügens und geringer Widersetzlichkeiten folgendermaßen be- straft: Sie wurden in einen leeren Raum gebracht, in welchem eine Badewanne steht. Dort wurden die Kranken vollständig entkleidet, darauf gefeffelt und alsdann in die mit eiskaltem Wasser gefüllte Wanne gesteckt, und zwar derartig, daß der Kopf unter Waffer kam. Wenn die Kranken zu ersticken drohten, dann wurde der Kopf aus dem Waffer herausgezogen, damit die Gequälten einen Augenblick Luft schöpfen konnten. Nach einigen Minuten ging die Procedur von Neuem los und dauerte so etwa eine halbe Stunde. Weiter wurden Kranke vielfach an Händen und Füßen gefesselt in die Capelle geführt, mitunter blutig geschlagen. In dem Kloster war fast immer vorher bekannt, wenn Revision kam. Sobald dies ermittelt war, wurde eine General- waschung der Kranken vorgenommen und den Wärtern an- befohlen, sich saubere Wäsche anzulegen. Ein Kranker ist einmal mit einem Schlüssel von einem Bruder Rochus derartig auf den Kopf geschlagen worden, daß er ein Loch in den Kopf bekam. Als ein Wärter diesen Kranken deshalb zu Bett bringen wollte, sagte Bruder Rochus: Ich werde den Kerl die Treppen hinunterwerfen und ihm noch ein Loch in den Kopf schlagen. Auch Ohrfeigen haben die Kranken oft bekommen, ein Patient ist in Folge der erduldeten Mißhandlungen gestorben. Ern Kranker ist in einen schmalen Raum zwischen ein eisernes Gitter und einen glühenden Ofen gestellt worden, um den er laut schreiend umherlief. Weiter ist bekundet, das Essen in dem Kloster sei kaum zu genießen gewesen. Der stärkste Fall ist aber der folgende: Ein Bruder Thomas hat einen Kranken dermaßen mit einem Schlüsselbund auf den Kopf geschlagen, daß der Getroffene zusammenbrach. Er wurde dann in eine Zelle gebracht, ohne ärztliche Hilfe gelaffen und ist kommenden Tag gestorben. Der Anstaltsarzt gab als Todesursache — Apoplexie an. — Da ist die Veröffentlichung der Broschüre über die Zustände im Alexianerkloster durch den Angeklagten Mellage allerdings am Platze gewesen.
Bekanntmachung,
Betreffend Der Termin zum Mähen des Hengrases.
Mit Rücksicht auf den Stand des diesjährigen Heugrases hat der Wiesenvorftand den Termin zum Beginn des Mähens der Wiesen in der Gemarkung Gießen auf den 15. Juni c. festgesetzt. Wir bringen dies auf Grund des Art. 20 der Wiesen-Polizei-Ordnung zur Kenntniß der Wiesenbesitzer.
Gießen, den 10. Juni 1895.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
5182__Gnauth.______
Gießener Omnibus - Gesellschaft
E. G. m. b. H.
Das Mähen, Trocknen und Abfahreu des Heues von 16 Morgen Wiesen im Stolzenmorgen, und von 13 Morgen Wiesen im Altentisch soll an einen zuverlässigen Unternehmer vergeben werden. Es können Offerten auf das Ganze, sowie über die Wiefenflächen und das
Abfahren getrennt bis zum 14. d. M. an den Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Nähere Auskunft ertheilt der städtische Wiesenwärter Beklof. 5205
BEnANNKchrmg.
Das Holz von den auf Oswalds Garten entfernten Bäumen, als 14 Linden-Stämme,
Arbeitsvergebung.
Die zur Erbauung einer Kreisstraße von Staufenberg bis zur Landesgrenze gegen Oden- haufeu erforderlichen
Erd- u. Chauffirungsarbeiten
Entlaufen
soll und
Der Kreisingenieur: Stahl.
8 Haufen Linden-Knüppel und
3 Haufen Linden-Reisig Donnerstag den 13. Juni, Bormittags 11 Uhr, an Ort Stelle meistbietend versteigert werden.
abzugeben.
Gießen, am 8. Juni 1895.
sollen im Submisfionswege vergeben werden.
Offerten sind bis
Dienstag den 18. Juni l. I, Vormittags 9 Uhr,
Gießen, den 11. Juni 1895.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. G » a uth.
Schwarzer Dachshund, gelb gezeichnet, sehr starkes Thier, mit zwei Halsbändern; gezeichnet: Berger. Wiederbriuger gute Belohnung bei Fr. Dickor«, Wolfstr. 7. 5168 5126
5181 im Amtszimmer des Unterzeichneten, -----, woselbst Pläne, Voranschlag und ; Bedingungen zur Einsicht offen liegen,


