Ur. 136
Der
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Erstes Blatt. Donnerstag den 13. Juni
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1893
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Aus den Verhandlungen der Zweiten Kammer der hessischen Stände.
nn. Darmstadt, 11. Juni 1895.
Die Zweite hessische Ständekammer trat heute Morgen um 10 Ahr zu einer nochmaligen Tagung zusammen, um über eine Reihe neuer Anträge, insbesondere aber über Recommunicationen der Ersten Kammer zu berathen.
Nach Verkündigung einer Anzahl neuer Einläufe und Berichtsanzeigen tritt die Kammer in die Tagesordnung und nimmt zunächst die Antwort der Regierung bezüglich der Interpellation der Abgg. Schröder und Genossen, die Neu-Einführung von Abgangs-Prüfungen an den Großh. Realschulen betr., entgegen.
Staatsminister Finger erwidert, daß diese Reifeprüfungen nach den Bestlmmungen der Preußischen Schulcommission festgesetzt worden seien, welche auch die Zustimmung des Reichstages gefunden haben. Die Regierung sei daher nicht in der Lage, an der Sache zu ändern, was von anderen Bundesregierungen und unter dem Vorsitz eines Regierungs- commisiärs angenommen worden sei.
Abg. Schröder dankt der Regierung für die gegebene ausführliche Antwort. Dieselbe sei durch diese Bestimmungen in eine Zwangslage gekommen, waö zu bedauern sei. Hoffentlich lasse die Regierung die gegebene Anregung nicht unberücL sichtigt und suche die betreffenden Wünsche zu befriedigen.
Hierauf tritt die Kammer in die Berathung des Antrages Osann u.Genossen,betr. dteVerstaatlichung derHessischen Ludwigsbahn. Die Antragsteller beantragen, die Großh. Regierung zu ersuchen: 1. die Verstaatlichung der Hessischen LudwigSbahn zu beschleunigen und, falls die Verhandlungen nicht zu einem befriedigenden Abschluß gelangen sollten, 2. die Großh. Regierung weiter zu ersuchen: alle hessischen Linien, zu denen der Staat vertragsmäßig berechtigt ist, sie zu erwerben, diese vom 1. Januar 1896 an zu erwerben und zu verwalten.
Abg. Osann erklärt, daß die Veranlaffung zu dem Antrag die planmäßige Verschleppung der Verhandlungen durch die Hessische Ludwigsbahn-Verwältung abgegeben habe. Wer sehe, wie schleppend die Verhandlungen geführt würden, der müsse sich sagen, daß es so ohne bedeutende Schädigung des hessischen Staates nicht weiter gehen könne. Die Antragsteller hätten es daher für ihre Pflicht gehalten, die im Antrag enthaltenen Forderungen zu stellen, nachdem die hessische Regierung mit der preußischen Regierung ein Einverstäudniß in dieser Sache erzielt habe. Daß die Ludwigsbahn die Interessen ihrer Actionäre wahre, daraus könne man ihr keinen Vorwurf machen. Sache der Staatsregierung sei es aber, auch ihr gutes concesfionirtes Recht zu wahren und es nicht zum Sptelball von einer Anzahl interessirter Actionäre machen zu lassen. Er hat das Vertrauen zur Regierung, daß dieselbe den richtigen Weg und auch den richtigen Zeitpunkt finden wird, wo sie den schon so oft geäußerten Wünschen nach einer Verstaatlichung der Ludwigsbahn Rechnung tragen wird. Es müsse der Ludwigsbahn gezeigt werden, daß sie nicht den Zeitpunkt, der Uebernahme auf den Staat durch leere Verhandlungen hinziehen könne. Er sei auch für eine gütliche Auseinandersetzung mit einem so großen Institut wie die Ludwigsbahn; falls aber eine Einigung nicht erzielt werde, dann müsse das Staatsrecht in den Vordergrund treten.
Abg. Schmidt-Mainz findet es eigenthümlich, daß der Antrag so spät, 36 Stunden vor der Verhandlung, eingebracht worden sei und daß man sich jetzt so rasch schlüssig machen soll. Diese Frage sei viel zu wichtig und erfordere eingehende Prüfung. Die Beschleunigung der Verstaatlichung der Ludwigsbahn hält auch er für erwünscht und deßhalb könne er auch für den ersten Theil des Osann'schen Antrags stimmen, umsomehr als das Hinausziehen der Verhandlungen schädlich für den Staat wirke. Was den zweiten Theil des Antrags anlange, so sei eö für ihn unfaßbar und in einem Rechtsstaat undenkbar, daß sich der Staat mit Gewalt in den Besitz einer Bahn setze. An und für sich müßte man sich dann schämen, wenn man den Grundsatz ausführen wollte, daß Gewalt vor Recht gehe. Die hessische Regierung habe der Ludwigsbahn noch gar kein Gebot bezüglich des Kaus- preises gemacht. Solange dies nicht der Fall sei, könne von Verhandlungen überhaupt keine Rede sein. Wenn dieser von 32 Abgeordneten gestellte Antrag von Socialdemokraten gestellt worden wäre, so hätte man dieselben sür die reinsten Anarchisten erklärt. Die Kammer würde durch Annahme des letzten TheilS des Antrags ins reinste Raubritterthum hineinkommen. Eine Wegnahme der Bahn würde ein Blamage für Hessen sein.
Abg. Wolfskehl hält die Bedenken des Abg. Schmidt
' in letzterer Beziehung nicht sür so weittragend. Hier handele I es sich um Landesintereffen und diesen müsse man Rechnung tragen. Eine thunlichste Beschleunigung der Verstaatlichung liege im Interesse des Staates. Er hoffe aber auch, daß derselbe durch die Uebernahme in sinanzielle Schwierigkeiten nicht verwickelt werde. Daß die Uebernahme nur durch Verkauf geschehen könne, sei für Jeden klar, aber die Höhe des Kaufpreises sei nicht die Vorbedingung der Uebernahme. Preußen werde mit der Verstaatlichung ebenfalls nicht zögern, da augenblicklich die Zetten günstig seien. Der augenblicklich sinkende Zinsfuß komme dem Staat zugut. Bon Dankbarkeitspflichten fei er nicht durchdrungen, denn ihm bürge Niemand dafür, daß die zu übernehmenden Strecken denselben Ertrag liefern wie seither. Höchst wahrscheinlich werde man sich mit einem Reingewinn von 2 Millionen Mark verrechnet haben. Wenn die Ludwigsbahn erst StaatS- bahn sei, dann seien eine ganze Reihe von Wünschen zu befriedigen. Sei eine gütliche Einigung nicht zu erzielen, so sei der Staat concessionsmäßig berechtigt, gegen eine pflichtgemäße Summe die Bahn in Besitz zu nehmen.
Abg. Wasserburg bedauert, daß sein gestellter Antrag wegen Einführung des directen Wahlrechts und Aufhebung des JesuitengesetzeS nicht so rasch zur Berathung gelangt sei, wie der heutige Antrag wegen der Ludwigsbahn. Dem zweiten Theil des Antrags könne er nicht zustimmen, weil er denselben sür ein Unrecht halte.
Staatsminister Finger erklärt, die Regierung könne nicht so von der Leber weg reden, wie es der Abg. Wasserburg gethan. Was die von dem Abgeordneten angeführte Beschleunigung betrifft, so könne er nur sagen, daß die Regierung in den Anträgen des Abg. Wasserburg eine Beschleunigung dieser Frage nicht für nöthig halte. Der heutige Antrag gebe der Regierung die erwünschte Gelegenheit, sich über diesen Gegenstand auszusprechen. Es sei der Regierung ein großes Anliegen, auf gütlichem Wege zu einem Ziele zu gelangen- Es ständen jedoch den Verhandlungen mancherlei Umstände entgegen, insbesondere übertriebene Ansprüche hinsichtlich des Kaufpreises, welche nicht gerechtfertigt seien. Für die Actionäre seien für ihre Actien von 600 Mk. --- 900 Mk. gefordert. Auf solche Forderungen könne die Regierung doch niemals eingehen, ohne den hessischen Staat zu Grunde zu richten. Diese Ansprüche gingen weit über das Maß hinaus, was die Regierung als Preis zu geben in der Lage sei. Die Regierung werde eine anständige Entschädigung bieten, darüber hinaus könne sie nicht gehen. Wenn voq Opfern der Ludwigsbahn und von ihrem Verdienst um den Staat die Rede gewesen ist, so sei doch nicht anzunehmen, daß sie es nur „unter schönen Augen gethan habe." Die Regierung habe aber keinen stärkeren Wunsch, als daß man möglichst bald zu einer Verständigung mit der Gesellschaft komme. Sei dies nicht der Fall, so werde die Regierung von ihrem concesfionsmäßigen Recht Gebrauch machen. Er für sein Theil bitte nur, daß Jeder mitwirke, daß diese Angelegenheit in denkbar friedsamer Weise gelöst werde.
Die Abgg. Metz-Gießen und Jöst sind gegen den zweiten Theil des Antrags. Ersterer stellt einen Antrag in Aussicht, daß bis zum Herbst 1895 die Regierung Vorlage machen soll.
Finanzminister Weber gibt Aufklärungen über die ConcesfionSbedingungen und empfiehlt den Antrag ebenfalls zur Annahme.
Nach erfolgter Abstimmung wird der erste Theil des Antrags einstimmig, der zweite Theil wegen des Zeitpunkts der Verstaatlichung der Ludwigsbahn am 1. Januar 1896 gegen 15 Stimmen angenommen.
Neueste
Wolffs telegraphisches Correspondenr-Bureau.
Berlin, 11. Juni. Der Colonialrath beschloß heute, den Reichskanzler zu ersuchen, schon in der nächsten Session einen Gesetzentwurf Über die Auswanderung vorzulegen, in welchem die Besiedelung der deutschen Schutzgebiete besonders geregelt sei. Hierauf wurde berathen, ob und wie eine Regelung des Strafrechts und des Strafrechtsverfahrens gegenüber den Eingeborenen vorzunehmen sei. Der Colonialrath verneinte die Frage einer ins Einzelne gehenden Regelung für sämmtliche Schutzgebiete. Dagegen wurde eine Commission zur Untersuchung darüber gewählt, ob nicht bestimmte Grundsätze hinsichtlich der Verhängung der TodeSstrase und der bürgerlichen Strafen aufgestellt werden könnten, sei eß für alle, sei es für einzelne Schutzgebiete. Schließlich wurde ein Antrag angenommen, wonach die Regierung ersucht wird, für die Fortführung der Usambara-Eisenbahn eine Subvention zu gewähren. Hierauf wurde der Colonialrath vertagt.
Berlin, 11. Juni. Der i„Reichsanzeiger" schreibt: Die landwirthschaftliche Preffe hat neuerdings unter Hinweis auf das Vorgehen des bayerischen Kriegsmintstertums gewünscht, daß Seitens der preußischen Militärverwaltung der Bedarf von Brodfrüchten und Fourage direct vom Producenten bezogen werde. Dies ist bisher schon geschehen. Die preußische Militärverwaltung ist seit Jahren bemüht, den unmittelbaren Verkehr mit den Producenten zu heben. Es sind mannigfache Erleichterungen bei der Aus- führung von Lieferungen zugestanden worden- das Ankaufspersonal ist auf Förderung von Ankäufen aus erster Hand fortgesetzt hingewiesen worden. Die Bildung von Lieferungsgenossenschaften ist in Anregung gebracht worden- die Entsendung von Ankaufscommissarien in die entlegeneren Pro- ductionsgebiete hat versuchsweise stattgefunden. Der directe Ankauf vom Producenten hat zugenommen. Im eigensten Interesse der Militärverwaltung liegt eS, den unmittelbaren Verkehr mit den Producenten zu pflegen. Dazu müssen die Landwirthe richtiges Derständniß entqegenbringen- die Anregung zur Bildung von Lieferungsgenossenschaften ist allgemein zu beachten.
Madrid, 11. Juni. 12000 Soldaten deS Beurlaubtenstandes sollen unverzüglich ein beruf en werden.
Depeschen deS Bureau „Herold^.
Berlin, 11. Juni. Dem „Reichsanzeiger" zufolge wurde in der gestrigen Nachmittagsfitzung des Colonialraths die Vorlage, betreffend die Anstellung mohamedanischer Religionslehrer in den Regierungsschulen in Oftafrtka, berathen. Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg-Schwerin beantragte, den obligatorischen deutschen Sprachunterricht in allen Schulen des SchutzgebteteS einzusühren. Gegen die Anstellung mohamedanischer Religionslehrer sprach sich der Colonialrath aus. Bei der Berathung des ReichstagsbeschluffeS vom 22. Mai d. I., wonach ein Gesetzentwurf zur Beseitigung der Haussclaverei und Schuldknechtschaft unter den Eingeborenen dem Colonialrath zur Discussion vorgelegt werden soll, wurde beschlossen, die Frage einer Commission zur Berathung zu überweisen, welcher die Regierung das vorhandene Material vorlegen wird. Die Commission constituirte sich sofort nach der Sitzung.
Berlin, 11. Juni. Im Abgeordnetenhause ist heute folgende Interpellation eingebracht worden: „Welche Maßregeln hat die Regierung ergriffen oder wird sie ergreifen, um die bet dem Prozeß Mellage zu Tage getretenen Zustände in privaten oder unter Leitung von Korporationen stehenden Jrren-Heilanstalten zu beseitigen und eine durchgreifende Beaufsichtigung dieser Anstalten herbeizuführen."
Berlin, 11. Juni. Heute Mittag hat auf dem Neuen Markt die Enthüllung des Luth erd enkmals ftattgefunden. In Vertretung des Kaisers war Prinz Friedrich Leopold zugegen - ferner waren zahlreiche hohe Staatswürdenträger anwesend.
Berlin, 11. Juni. In Bestätigung unserer heutigen Nachricht aus BreSlau schreibt die „Berliner Corresp.": Wie amtlich gemeldet wird, sind bet dem gestrigen Grubenj- brande auf „Antonienhütte" zwei Steiger und sieben Mann erstickt. Weitere elf Mann werden vermißt und sind wahrscheinlich tobt. Nachdem das Brandfeld etngedämmt ist, er- scheint die Gefahr beseitigt.
Berlin, 11. Juni. Dem „Berliner Tageblatt" wird aus Petersburg über den Gesundheitszustand des Großfürsten-Thronfolgers gemeldet, daß derselbe an ausgesprochener Schwindsucht leide und nur noch einen halben Lungenflügel besitze. Der Aufenthalt deS Großfürsten in Algier habe sein Befinden noch verschlechtert.
Kiel, 11. Juni. Heute Vormittag ist Hierselbst daS österreichische Geschwader auf der hiesigen Rhede ein- getroffen. Die anwesenden deutschen Schiffe gaben Salutschüsse ab. Auf dem österreichischen Flaggschiff wurde die preußische Nationalhymne gespielt.
Breslau, 11. Juni. Nach einer Meldung des „Breslauer General-AnzetgerS" find in den schlesischen Ortschaften Langenbielau, Lampersdorf, Prausnitz, Schönhausen und Protzan am Eulengebirge heute Vormittag 9 Uhr 25 Min. schwache Erdst öhe verspürt worden.
Ratibor (Oberschlesien), 11. Juni. Dem „Oberschlesischen Anzeiger" zufolge ist in dem Grenzdorfe Zaborze die Cholera ausgebrochen.
Wien, 11. Juni. DaS „Wiener Extrablatt" meldet aus Newyork, daß in West-Virginien auf einem Frachtschiffe eine Nitroglycerin-Sendung explodirte, welche das Schiff, eine am Ufer stehende große Fabrik, zehn Wohn-


