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27.1.1894 Erstes Blatt
 
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Rr. 22 Erstes Blatt. Samstag dm 27. Januar

1894

Der Hietzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme drS Montags.

Die Gießener Aamikienbtätler werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Meßmer Anzeig er

General-Anzeiger.

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Zlints- und Anzeigeblutt für den Ureis Giefzen.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Norm. 10 Uhr.

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Alle Annoncm-Bureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

die Nachfuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen

Dienst auf Grund von Schulzeugnissen^ betreffend.

Diejenigen jungen Leute, welche aus Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen­den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll- ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum gestellungs­pflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufent­haltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig-fteiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein­jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen. (Wenn z B. mit Mcksicht auf das Lebens- alter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinaus- geschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schluffe des Schuljahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbstgeschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben.

4) Dem Gesuche sind solgende Papiere beizufügen:

a) Geburtszeugniß;

d) Einwilltgungs - Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willigkeit, den Freiwilligen während einer ein­jährigen actioen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

0 ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und sonstigen mllitärberechtigten Anstalten) durch den Director der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ooer ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt fein muß.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmllich nach Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. Prüfungs-Commission

für Einjährig-Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende:

Freiherr v. Gemmingen.

Aus Anlaß der allerhöchsten Geburtstagsfeier Sr. Maj. des Kaisers bleibt das Ortsgericht Gießen morgen Samstag, den 27. Januar, geschlossen.

Gießen, den 26. Januar 1894.

Großh. Ortsgericht Gießen.

Gros.

Unseres Kaisers Geburtstag.

Auch in diesem Jahre wird Kaisers Geburtstag in alt­gewohnter Weise gefeiert werden. Die Häuser werden festlich beflaggt, die Truppen erscheinen in Parade, in Stadt und Land vereinigen sich die Wohlgesinnten, um bei Speise und Trank ihres Herrschers zu gedenken. Gar manches Hoch auf

den Kaiser ertönt, so manche-Heil Dir im Siegerkranz" schallt durch die Festräume. Und viele Festgenossen legen sich Abends mit dem Gefühl schlafen, dadurch wieder einmal für ein Jahr ihre Liebe zu dem angestammten Herrscherhause bewiesen zu haben.

Ist dies kein Selbstbetrug? Soll die Kaisertreue nur bei schäumenden Gläsern, in schwungvollen Reden und Liedern zum Ausdruck kommen? Verträgt sie sich mit dem fort­währenden Nörgeln und Schimpfen, in welchem sich viele der Festgenossen sonst das ganze Jahr über ergehen?

Wir haben durch unsere Verfassung das Recht, Maß­regeln der Regierung, mit denen wir nicht übereinstimmen, zu tadeln und zu bekämpfen. Aber das soll niemals in ge­hässiger und niedriger Weise geschehen. Wir dürfen die Rechte des Volkes gegenüber der Krone, wie sie durch den leitenden Staatsmann vertreten wird, vertheidigen 'und die Interessen der ärmeren Volksklassen vor der Uebermacht des Capitals in Stadt und Land beschützen. Aber wir sollen niemals die Volksleidenschaften aufrühren, sonst könnten wir einst in bitterer Reue klagen:Die ich rief die Geister, werd' ich nicht mehr loS!"

Vor allen Dingen müssen wir aber die Person des Kaisers bei all diesen Dingen möglichst unberührt lassen. Wenn das Afterreden und Verleumden unter aller Um­ständen eine Schmach ist, so wird sie noch schmachvoller, wenn sie sich gegen die Person des Kaisers richtet. Aber wie viele machen sich kein Gewissen daraus, allen möglichen 'Klatsch weiter zu verbreiten, um sich als die Wissenden auszugeben oder mit hohen Verbindungen wichtig zu thun. Das ist nicht nur leichtfertig, sondern ehrlos, umsomehr als dadurch aller Jmpietät Bahn gebrochen und das Wohl des Vaterlandes untergraben wird.

Es war jedem Einsichtigen von vornherein klar, daß es der Nachfolger des allgeliebten Kaisers Wilhelm L, jenes im Leiden gereiften und {mit Erfolgen gekrönten Heldengreises, nicht leicht haben werde, ebensowenig als der Nachfolger des eisernen Kanzlers. Und nun kann es die große Mehrzahl des Volkes doch nicht lassen, fort und fort höchst überflüssige und meist unzutreffende Vergleiche anzustellen und sich in oft kleinlichen Nörgeleien zu ergehen.

Darum, ihr Vaterlandsfreunde und ihr Kaisertreuen aller Parteien und aller Volksschichten, laßt uns eins werden in dem Gelübde: wir wollen Alles meiden, was unserem Kaiser seine schwere Bürde noch schwerer machen muß,- wir wollen Alles thun, was ihm dieselbe erleichtern kann. Die Treue zu Kaiser und Reich ist ein Pflänzchen, das in unseren Tagen sorgfältig gepflegt werden muß- hüten wir uns, daß wir nicht in Leichtfertigkeit oder Uebereilung dazu beitragen, dieses Pflänzchen zu vernichten.

Mag uns auch Manches von einander trennen und mancher Kampf zwischen den verschiedenen Parteien nöthig sein, wir wollen in diese Kämpfe, wenn wir uns um des Gewissens willen ihnen nicht entziehen dürfen, in besonnener, ritterlicher Weise eintreten, auch den ehrlichen Gegner achten und mit ihm fest zusammenstehen in der Liebe zu Kaiser und Reich!

Deutsches Reich.

Darmstadt, 25. Januar. Das costümirte The dansant, das gestern Abend 8 Uhr im Großh. Palais am Louisenplatz stattsand, war durch eine reiche Fülle treff­licher und kostbarer Charactercostürne ausgezeichnet. Es wurde durch eine Polonaise eröffnet, worin die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften in nachstehender Reihenfolge erschienen: S. K. H. der Großherzog mit I. Kaiser!. H. der Herzogin von Sachsen-Coburg-Gotha, S. K. H. der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha mit I. K. H. der Prin­zessin Victoria Melita von Sachsen-Coburg-Gotha, S. K. H. Prinz von Rumänien mit I. K. H. der Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen, S. H. der Erbprinz von Sachsen-Meiningen mit I. K. H. der Prinzessin von Rumänien, S. Gr. H. der Prinz Wilhelm mit I. Gr. H. der Prinzessin Alix, S. H. der Prinz Albert zu Schleswig - Holstein mir I. K. H. der Prinzessin Alexandra von Sachsen-Coburg-Gotha, Fürst Löwenstein mit Prinzessin Solms-Braunfels, Fürst Solms- Lich mit Fürstin Löwenstein, Prinz Solms - Braunfels mit Fürstin Solms-Lich, Graf Erbach Fürstenau mit Gräfin Görtz, Graf Görtz mit Prinzessin Löwenstein, Prinz Löwenstein mit Prinzessin Solms - Braunfels - Tochter, Graf Elias Erbach- Fürstenau mit Prinzessin Ltch I., v. Okolicsanyi Exz. mit Prinzessin Lich II. Im Verlauf des Festes wurden u. A. zwei Quadrillen getanzt, eine Blumenquadrille und eine sog. skirt dance; besonders letztere erregte bei vorzüglicher Aus­führung und entsprechend musikalischer Begleitung, die von

der Capelle des 1. Großh. Jnfanterie-(Leibgarde-)RegimentS Nr. 115 gestellt wurde, allgemeine Bewunderung. Um 11 Uhr wurden die an Büffets aufgestellten Erfrischungen genommen. Gegen 2 Uhr war das prachtvolle Fest zu Ende. S. Kgl. H. der Herzog, I. Kaiser!. H. die Herzogin und J.J. K.K. H.H. die Prinzessinnen Victoria Melita, Alexandra und Beatrice von Sachsen - Coburg - Gotha werden heute Nachmittag 12 Uhr 42 Minuten mit Gefolge nach Coburg zurückreisen.

Berlin, 25. Januar. Hoch über den sonstigen Ereignissen der Woche stehen von wirklich allgemeinem Interesse jene Vor­gänge, welche die völlige Aussöhnung zwischen dem Kaiser und dem Fürsten Bismarck als eine kaum mehr zu begreifende Thatsache erscheinen lassen. Vielleicht, daß der schönen Friedensmtssion, welche der kaiserliche Flügeladjutant Graf Moltke soeben im Schlosse zu Friedrichsruh zu erfüllen hatte, der signalisirte Besuch des Altreichskanzlers am Berliner Hofe zur Stunde nachgefolgt ist, wenigstens waren im Berliner Residenzschlosse die Zimmer zur Aufnahme des erwarteten Gastes schon seit einigen Tagen in Bereitschaft gesetzt. Selbst wenn aber Fürst Bismarck aus Gesundheitsrücksichten genöthigt sein sollte, den Besuch in Berlin, zu welchem ihn der Kaiser in so liebenswürdiger Weise einladen ließ, noch aufzuschieben, so würde dies an der Bedeutung und Tragweite des jüngsten versöhnlichen Schrittes, den der erlauchte Monarch gegenüber dem früheren Kanzler gethan, gewiß Nichs ändern. Offenbar hat man in dem ganzen Vorgänge die Fortsetzung und den Abschluß des Werkes zu erblicken, welches durch die Günser Depesche des Kaisers nach Kissingen im vorigen Jahre ein­geleitet wurde, und wenn jetzt wie damals die Initiative zur Beseitigung der bislang zwischen dem Herrscher und dem ehemaligen leitenden Statasmanne bestandenen Differenzen vom Kaiser ausging, so kann diese Wahrnehmung die freudige Genugthuung, welche in weiten Kreisen der deutschen Nation anläßlich der erneuten Wiederannäherung zwischen dem Kaiser und dem Fürsten Bismarck herrscht, nur erhöhen.

Ueber die Vorgeschichte der Entsendung des Grafen Moltke nach Friedrichsruh liegen bereits zahl­reiche Mittheilungen vor. Es scheint, daß der Kaiser diesen Schritt schon vor einigen Wochen erwogen hatte und daß dann beim jüngsten Ordensfeste der definitive Entschluß zu seiner sofortigen Ausführung gefaßt wurde. Ob die An­wesenheit des Grafen Herbert Bismarck auf dem Feste mit den Entschließungen des Kaisers in irgendwelchem Zusammen­hang stand, mag dahin gestellt bleiben. Der Monarch hat es hierbei allerdings vermieden, das Wort an den Sohn de­alten Kanzlers zu richten, dagegen wurde Graf Bismarck Seitens der Kaiserin, sowie der Prinzen Heinrich und Friedrich Leopold durch Ansprachen ausgezeichnet. Unmittel­bare politische Folgen sind indessen selbst von einer voll­ständigen Wiederverständigung zwischen dem Kaiser und dem Ex Kanzler schwerlich zu erwarten, namentlich muß die Möglichkeit einer Rückkehr Bismarcks ins Amt als gänzlich ausgeschlossen betrachtet werden. Wohl aber darf man von einer freundlicheren Gestaltung der persönlichen Beziehungen des Monarchen zu seinem früheren ersten Berather eine günstige Einwirkung auch auf die deutsche Politik erwarten, besonders, wenn erst bei dem signalisirten Wiedererscheinen des Fürsten Bismarck in Berlin eine gründliche Aussprache zwischen ihm und dem jetzigen Reichskanzler stattgefunden haben wird. Jedenfalls sind die Zeiten ganz danach ange- than, daß man an maßgebender Stelle in Berlin den erfahrenen Rath eines Bismarck in den inneren wie äußeren Angelegenheiten des Reiches gut gebrauchen kann.

München, 24. Januar. Kammer der Abgeordneten. Der Antrag des Abgeordneten Daller, betr. die Abstellung des Duells, wurde mit den Stimmen des Centrums, der Socialdemokraten und der Mitglieder des Bauernbundes gegen die der Liberalen angenommen. Der Kriegsmiuister Freih. v. Asch hatte vorher erklärt, wenn ein Landwehr- bezirscommando die Belassung eines Offiziersaspiranten in der Liste von der vorgängigen Erklärung abhängig mache, daß der Betreffende sich gegebenen Falles duelliren würde, so geschehe dies nicht auf Grund einer bestehenden Vorschrift, sondern aus eigener Initiative.

Karlsruhe, 24. Januar. Die Großherzogin ist an der Influenza erkrankt und hütet seit gestern das Bett. Die Krankheit tritt bis jetzt milde auf.

Köln, 24. Januar. Wie dieKölnische Volkszeitung" erfährt, hat die englische Regierung die Einreichung von Lieferungsofferten auf ein neues Kriegsschiff von 15 000 Tonnen Deplacement eiugefordert.