Ausgabe 
24.6.1894 Zweites Blatt
 
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Roman von

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Wellers eröffnet die lartal.

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Nr. 145

Der Kleiener Anzeiger erscheint täglich, mit Sulnahme bt» Montag«.

Die Gießener AamikteaVsälter werben bnn Anzeiger wöchentlich dreimal beigrlegt.

Zweites Blatt. Sonntag den 24. Juni

Meßmer Anzeiger

Kenerat-Anzeiger.

1894

Bierteljährißer Zr->«e»e«1»,reist 2 Merl 'M TH* vringerletz«. Durch dir Poß lxzsge« 2 Mark 50 Pt,.

Rrborho«. tpfbitiee und Druckerei:

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Amts- und Anzeigeblatt fflr den Tireis Giefzen.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag« für bat AoifrtrtO» Afrt-Hor ÄIlt »nnoncen-vurcau, be« In- und Au«landc« nehme»

folgenben Tag erscheinenben Nummer bi« Sonn. 10 Uhr. ^l-UllS>V<.llUy<r. It IIUIU l le l. Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgegen.

Der unlautere Wettbewerb.

Die kürzliche Blättermeldung, nach welcher an zuständiger Stelle em Gesetzentwurf zur Bekämpfung des unlauteren Wett­bewerbes bereits in Ausarbeitung begriffen sei, erfährt durch neuere Mittheilungen eine Einschränkung dahin, daß eS sich hierbei zunächst nur um die Inangriffnahme der nöthigen Vor­arbeiten handele. Es bleibt demnach noch abzuwarten, ob bis zum Beginn der nächsten Reichstagssession die angekündigte Vor- läge schon fertiggestellt sein wird, so daß möglicher Weise die betreffende Materie das Parlament erst zu einem späteren Zeitpunkt beschäftigen dürste. Bei der Wichtigkeit und zugleich unverkennbaren Schwierigkeit der vorliegenden Frage wäre eine Ueberhastung in ihrer gesetzgeberischen Regelung indessen auch nur vom Uebel,' denn es könnten sonst leicht gewichtige Interessen der reellen Geschäftswelt wie des Publikums em­pfindlich geschädigt werden, ohne daß zugleich der eigentliche Zweck der geplanten Maßregel, die Beseitigung oder wenigstens Einschränkung der Schmutzconcurrenz, wirklich erreicht würde.

Jedenfalls gilt es, bei Bcrathung von geeigneten Maß­nahmen zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes die am meisten .hervortretenden Formen desselben zu definiren und die verschiedenen Kategorien illoyaler Geschäftconcurrenz genau festzustellen. Eine Hauptrolle bei den unreellen geschäft­lichen Manipulationen spielt daö Anlocken von Käufern durch falche Angaben über die Herkunft der Waare. Hierher ge­hören vor Allem die Waarenbezeichnungen. welche zur Benenn­ung gewisser Erzeugnisse dienen, ohne jedoch deren Herkunft zu bezeichnen. Die vorsätzlichen Täuschungen des Publikums, welche in diese Kategorien fallen, sind ungemein zahlreich, wofür sich aus dem geschäftlichen Leben tagtäglich frappante Beispiele erbringen ließen. Nun gewährt zwar das neue Reichsgesctz über den Schutz von Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 einen gewissen Schutz gegen ein solches Gebahren, aber der­selbe ist noch lange nicht ausreichend genug, es müssen daher schon in dieser Richtung schärfere Maßnahmen zur Wahrung berechtigter Interessen des kausendenPublikums getroffen werden.

Ungemein ausgedehnt ist ferner das Gebiet der Täusch­ungen über die Waare durch wissentlich falche Angabe des Er­zeugungsortes, was speziell im Weinhandel in ausgiebigster Weise geschieht. Gar häufig kommt ja der Fall vor, daß min- derwerthige oder gar mehr oder weniger gefälschte Weine unter der prangenden Etikette berühmter Marken dem Pub­likum aufgehalst werden, so daß alsdann nicht nur letzteres, sondern auch der Weinproducent in den Gemarkungen mit be­rühmten Lagen geschädigt wird, letzterer wenigstens an seinem geschäftl chen Rufe. Recht beliebt sind auch die Täuschungen Über den Inhalt und über den Preis der Waare, weiter die Nachahmungen bekannter Firmen, und auch in dieser Beziehung ließen sich zahlreiche Beispiele erbringen. Viel verbreitet sind ferner die Versuche, das Publikum in Betreff verschiedener Geschäfte oder gewerblicher Unternehmungen irre zu führen, dann die unlauteren Wettbewerbe, welche z.B.durch illoyalc.Re- clamen u. s. w. dargestellt werden, dann die Scheinausver- käuse und endlich die mannichfachen Mittel, um den Eoncur­renten und seine Waare in den Augen des Publikums zu ver­dächtigen. Schließlich muß als ein ebenfalls zu verurteilender Geschäftstric"die Ausforschung und Abspcnstigmachung von An­gestellten eines Geschäfts durch Eoncurreuzgeschäfte erwähnt werden. v .

Es giebt also der Arten gar viele, durch welche der un­lautere Wettbewerb operirt, hierbei lHeils dem Käufer aus dem Publikum, theis den reellen Geschäftsmann, häufig aber auch beide schädigend. Diesen betrügerischen und unwahren Mitteln und Wegen einer illoyalen Geschäftsconcurrenz künftig Riegel vorzuschieben, ohne doch der Geschäfts- und Erwerbsfreihelt hierbei allzubeengende Schranken zu ziehen dies ist die tn mancher Beziehung allerdings schwierige, aber doch nicht wer- teraufzuschiebende Ausgabe der>ReichSgesetzgebung auf dem ge­nannten Gebiete. Wenn man sich jetzt fettend der RetchS- reqierunfl endlich zu Schritten entschliegt, welche,die Beteiligung unredlicher und deshalb straffälliger Gefchaftprakuken ergeben, so kann ein solches Unternehmen gewitz nur mtt Genug huung begrüßt werden. Hoffentlich wird das in Aussicht stehende Reichsgesetz zur Bekämp'ung des unlauteren Wettbewerbes durch Fassung und Inhalt auch dem gewünschten Zweck ent­sprechen !

V erfrischtes.

* Frankfurt a. M., 21. Juni. Das Schwurgericht hat den 25jährigen Ausläufer Hermann Brückner, der fern halbjähriges uneheliches Kind im Bett erstickte, zu 15jahrigem Zuchthaus verurtheilt. Die Geschworenen bezahlen die vor­

sätzliche Tödtung, verneinten aber, daß die Tödtung mit lieber- legung auSgeführt worden sei.

* Frankfurt a. M., 22. Juni. DaS Schwurgericht verurtheilte den Kaufmann Burckard wegen großartiger Ur­kundenfälschungen zu 8 Jahren Zuchthaus.

* Schanghai, 15. Mai. Es ist nicht ganz natürlich, daß namentlich in China, dem Lande der Ahnenverehrung und der absoluten väterlichen Gewalt, ein Mord von Vater oder Mutter für das scheußlichste Verbrechen gehalten wird. Sogar Hochverrats der doch in den Augen aller Orientalen kaum streng genug bestraft werden kann, gilt nicht für so schlimm. Hat nun gar ein Unmensch seine beiden Eltern umgebracht, dann trägt man das obere Stück der dem Schauplatze der Frevelthat zunächst gelegenen Ecke der Stadt­mauer ab, zum dauernden Andenken an eine so große der Stadt widerfahrene Schmach und Schande. Außerdem werden die untern Mandarinen deS betreffenden Orte« dann alle degradirt. In diesem Jahre der Gnade, wo die Kaiserin- Muiter 60 Jahre alt wird, verwandelt man Todesstrafe stets in Verbannung oder dergleichen, mit einziger Ausnahme bei den Vater- ober Muttermördern. So wurde, wie die North China Daily News mittheilt, in voriger Woche in unserer Provinzialhauptstadt Sutschau ein Muttermörder hin- gerichtet. Außer dem Gouverneur mußten alle hohen Mandarinen sowie die 3000 Mann starke Garnison dabei anwesend fein. Der außerdem hinzuströmende Volkshaufe war natürlich auch gewaltig groß.

* Hölzerne Kanonen. Beim Holzschlag im Forst bei Radom an der russischen Grenze wurden, derKönigSb. Hart. Ztg." zufolge, kürzlich in einem Gestrüpp zwei eigen- thümliche, schon dem Verfall nahe Gefährte vorgefunden, die sich bei näherem Zusehen als hölzerne Kanonen entpuppten. Sie stammen aus dem Aufstand von 1863, wo solcher viele

tm Gebrauch waren. Mit nicht zu großer Mühe wurden sie von Radmachern und Schmieden in Stadt und Dorf herge- stellt. Rach vier bis fünf Schüssen hatten sie ihren Zweck erfüllt und wurden einfach zurückgelaffen. Daraus dürfte sich auch die in den Berichten der damaligen russischen Truppenführer angegebene auffallend große Zahl eroberter Jnsurgentengeschütze erklären.

Zuviel und zuwenig Zuviele Studenten ist, wie aus Paris berichtet wird, die ständige Klage der dortigen Professoren. ES ftubtren an der Pariser Hochschule gegen­wärtig 11914 Studenten, darunter 1308 Ausländer, als« genug, um eine der mittleren deutschen Universitäten ganz zu füllen. Gegen das Vorjahr ist die Gefarnrntzahl um 1166, also um 1011 pEt. gewachsen. Die Folge dieses Zudranges ist, daß die neu erstellten Räumlichkeiten bereits zu eng werden. Studentinnen, meist der medicinischen Facultät an­gehörig, zählt Paris 343, davon 172 Ausländerinnen. Im Gegensatz hierzu wird noch aus Italien mitgetheilt: Sechs kleine italienische Universitäten sollen wegen Mangels an Studenten aufgehoben werden, nämlich Eatania, Messina, Parma, Modena, Sienna und Sassari. Ein nachahmens- werthes Beispiel für andere an gelehrtem Proletariat leidende Länder.

Ein hübscher Zug von Nächstenliebe wurde auf dem Bahnhof in Nienburg beobachtet. Eine Frau in ärmlichen Verhältnissen war mit ihren Kindern irrthümlich über Verden hinaus bis Nienburg gefahren. Die ganze Familie weinte, da eS ihr an Geld zur Bezahlung der Fahrt fehlte. Während noch Vorsteher, Zugführer und Schaffner sich über den Fall auseinandersetzten, warf ein Fahrgast zweiter Klaffe dem kleinsten Kinde das Fahrgeld in den Hut und verschwand.

Nachrichten

über den Saatenstand im Großherzogthum Hessen

um

die Mitte des Monat« Juni 1894.

Zusammengeflellt bei ber Großherzoglichen Oberen landwirthschaftlichen Behörde.

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Wegen Auswinterung rc.

Note 1

= sehr guter, 2 guter, 3

mittlerer,

4 geringer,

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Bemerkungen: Obwohl Ite Witterung vielfach gehemmt Verunkrautung lehr erheblich. U trlenburg berichtet. Für die Rog b in einigen Gemarkungen der Pr rünfutterpftanzm, Kartoffeln und 3

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ber Staub sämrntlicher FeldgervLchfe hn Allgemeinen befriebigt, ist ihre Enk und geschädigt worden. Tie Ketreibearten lagern in einigen Erhebung ebn etwas Hagelschaden bei Winlerroggen wkd nur aus einem Bezirke (@ aenblütbe war die Witterung sehr ungünstig. Verewzelt wird über starken E ovinz Starkenburg mit leichtem Sandbodm hat die Raupe der Ackeren ftuntdrüben großen Schaden angcrichtet. Die Kartofsel steßt hn ^^gemei

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- t - - i - oickeluug durch die naß- sbezirken, in anderen ist roß-Gerau) der Provinz ngerlingfraß geklagt, le an Sornmergetteibe, nen gut; nur vereinzelt derschlage stark geschädigt;

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