Ausgabe 
19.12.1894 Erstes Blatt
 
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Ausland eiugeführte Gegenstände 7,402490 Mk., die Tabak­steuer 342 790 Mk., die Zuckersteuer (Materialsteuer und Verbrauchsabgabe) 342 589 Mk., die Salzsteuer 1,062 603Mk., die Branntweinsteuer 1,309 048 Mk., die Brausteuer ein« schließlich der UebergangSabgaben von Bier 1,050041 Mk., an Reichsspielkartenstempel 149 049 Mk. und an anderen Reichs-Slempelabqoben 47 931 Mk. Die Gesammteinnahmen betrugen 11,687 378 Mark.

* * Invalidenrente. Im Großherzogthum Hessen beziehen zur Zeit 1282 Personen Invalidenrenteim Jahre 1894 sind allein ca. 700 in den Genuß der Rente getreten- im Jahre 1895 werden muthmaßlich 1300 Personen hinzu­kommen.

* * Geflügeleinfuhr. Nächst Berlin weist das Groß­herzogthum Hessen im ersten Vierteljahr 1894 ten bedeutendsten Geflügelimport auf, der zum grüßen Theil im Auslande (Italien) gedeckt wurde. Die Einfuhr betrug nämlich 195 920 Stückaber auch die Ausfuhr (41847 Stück) war bedeutend und die zweitstärkste in den verschiedenen Verkehrs- beztrken. N. H. V.

* Falsches Geld. In letzter Zeit sind außerhalb wieder öfter falsche Thalerstücke zur Verausgabung gelangt. Dieselben sind theils preußischen Gepräges mit dem Bildniß König Friedrich Wilhelms IV., der Jahreszahl 1855 und dem Münzzeichen A, theils sächsischen Geprägs mit dem Bildniß König Johanns, der Jahreszahlen 1857, 1867 und dem MUnzzeichen F und B, sowie auch hannöverschen Ur­sprungs mit dem Bildniß König Georgs V. Die Falsificate sind in der Art ihrer Herstellung ziemlich gut gelungen, nur ist der Klang ein sehr mangelhafter und die Randschrift gar nicht vorhanden.

* Gefäaguißwesen. Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat in Bezug auf den Verkehr der Barbiere in den Strafanstalten eine Verfügung erlassen, wonach in Zukunft das Haarschneiden, Rasiren usw. der Strafgefangenen nur noch in Gegenwart eines Aufsehers oder Wärters zu geschehen hat, um jeder unerlaubten Ver­ständigung zwischen Barbier und Gefangenen vorzubeugen.

* * Das OberlaudeSgericht entschied, wie dieNeuen Hess. Volksbl." melden, jüngst letztinstanzlich dahin, daß ein Jagdpächter strafbar sei, welcher einem auf seinem Jagd­gebiet nicht Jagdberechtigten die Erlaubniß erthetle, daselbst zu jagen, ohne selbst dabei zu sein. Da die strafbare Hand­lung in der Ertheilung der Erlaubniß liege, komme darauf nichts an, daß etwa der ständige Jagdaufseher des Pächters

statt dessen mitging oder daß der Pächter beabsichtigte, nach- zukommen, aber durch unvorhergesehene Umstände verhindert wurde.

* Bon hessische« Behörden werden steckbrieflich verfolgt: Schmied Eduard Becker auö Gießen wegen Diebstahls, vom Amtsanwalt Gießen, Kellner Florian Elting aus Lebenhain wegen Unterschlagung, von der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Tazlöhner Vitus und Jacob Glaser aus Klein- Steinheim wegen Körperverletzung, vom Amtsanwalt Offen­bach, Handlungsrelsender Heinrich Conrad Süßmilch aus Ober Widdersheim wegen Urkundenfälschung, von der Staats­anwaltschaft Gießen.^

W. Lang - Eön8, 16. December. Gestern Abend hielt unsere Freiwillige Feuerwehr ihr 14jährtges Stiftungs­fest, verbundenmitBall bet dem zweiten Commandanten Wenzel ab, wozu die Berufsfeuerwehr eingeladen war. ES verlief Alles in schönster Weise. Kamerad Boller hielt eine Ansprache über daS Wirken unserer Freiw. Feuerwehr, wies habet auf die eifrige Thätigkeit unseres ersten Haupt­manns Brücke! hin und brachte zum Schluß ein Hoch auf das Commando, die Feuerwehrund..Se. Kgl. Hoheit den Groß­herzog Ernst Ludwig aus.

Laubach, 16. December. Seitens der Großh. Regierung ist eine wesentliche Aenderung der Frühzüge des Sommerfahrplans der Oberhessischen Eisenbahnen be­absichtigt. Der erste Zug soll von hier etwa um 6 Uhr Morgens abgehen und um 6 Uhr 30 Min. in Hungen auf zwei um diese Zeit von beiden Richtungen der Hauptlinie kommende Züge einmünden. Der jetzt von Gelnhausen fällige Zug würde sich dann mit einem in den Fahrplan neu auf- genommenen von Gießen um 6 Uhr 30 Min. kommenden Zug in Hungen kreuzen, so daß man nach beiden Richtungen sofortigen Anschluß findet. Bei den Vorständen der dabei interessirten Gemeinden werden eben Erhebungen in dieser Hinsicht angeftellt. Wir hoffen, daß es an der Zustimmung nicht fehlen wird, da die beabsichtigte Aenderung nur der Hebung unserer Verkehrsverhältnisse dienen kann und deßhalb mit Recht hier freudig begrüßt wird. Gr. Anz.

Büdingen, 17. December. Es ist sehr zu loben wenn auch kleinere Orte sich die Annehmlichkeit einer Wasser­leitung verschaffen, so wurde in diesen Tagen in Roden­bach eine solche eröffnet, die von der Firma Becker in Darmstadt zur vollsten Zufriedenheit hergestellt ist. Die Kosten dieser Anlage erreichen nicht ganz den Betrag von 8000 Mk.

nn. Darmstadt, 17. December. Ihre König!. Hoheit die Großherzogin Victoria Melitta, welche zu de« Christbescheerungen verschiedener Wohlthätigkeits - Vereine unserer Stadt schon nicht unbedeutende Beiträge geleistet hat, soll sich nun noch mit der weiteren Absicht tragen, für 20 arme Kinder eine Christbescheerung besonders Herrichten zu lassen und die Kosten dieser WeihnachtSgabe aus ihrer Privatschatulle zu bestreiten.

Mainz, 16. December. Aus höhere Weisung hi» werden gegenwärtig in sämmtlichen Gemeinden deS Kreises Mainz durch die Poltzeiorgaue bei allen Müllern, Bäcker« wie überhaupt bei sämmtlichen Mehlverkäusern Mehlproben erhoben. Zweck der Maßnahme ist die Untersuchung nach Fälschungen. Die Deutsche Vieh-VersicherungS- Anstalt hat gestern hier wieder eine ziemlich bewegte Generalversammlung abgehalten. Dieselbe war indeß nicht beschlußfähig und muß daher zu der beabsichtigten Liquidation der Gesellschaft noch eine weitere Generalversammlung ein­berufen werden. Gegen zwei bisherige Beamte der Gesell- schalt ist strafrechtliche Untersuctumg einpeteitet.

vermischte«.

* Hanau, 17. December. Der Director unseres Stadt­theaters, Commissionsrath Frey, ist heute gestorben.

* Marburg, 17. December. Der Reichscommissar berief den KreiSthierarzt Riedel zum Studium der Viehseuche« nach Ostasrika, wo dieselben stark grassiren und den Viehbestand zerstören.

* Leipzig, 15. December. In Freiberg kam heute eine Massenvergiftung durch Backwaaren vor. 150 Personen sind theils schwer erkrankt.

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Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Röthges für 1895/96 liegt vom 17. d. Mts. an acht Tage lang zur Einsicht der Interessenten auf dem Bürgermeisterei-Büreau offen.

Röthges, den 15. December 1894.

Großherzogliche Bürgermeisterei Röthges.

________________________Metzger.___________________10245

Fischereiverpachtung.

Die im Bereich der Königl. Oberförsterei Krofdorf gelegenen, mit Ende dieses Jahres pachtlos werdenden fiscalischen Fischereien in der Lahn und deren Nebenbächen, unterhalb der hessischen Grenze, sollen am Donnerstag, den 27. December, Vormittags 11 Uhr, im Kahlert'schen Gasthause zu Krofdorf in der bisherigen Eintheilung in vier Loose öffentlich meistbietend auf weitere zwölf Jahre verpachtet werden.

Krofdorf, den 17. December 1894.

Der Königliche Oberförster. 10240

Bekanntmachung.

Mittwoch den 19. d. Mts., von Nachmittags 1 Uhr ab und die folgenden Tage, von Vor­mittags 9 Uhr ab, werden im Hofe des Bürgermeistereigebäudes, Gartenstraße 2, Christbäumchen zum Preise von 10, 20, 30, 40 und 50 Pfg. pro Stück, so lange der Vorrath reicht, ausgegeben.

Gießen, den 18. December 1894.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth. 10251

Verdingung.

Die Entleerung der Latrinen und Müllgruben in den hiesigen Kasernen und dem Garnison-Lazareth soll vom 1. April 1895 ab neu ver­geben werden, wozu Termin auf Montag den 14. Januar 1895, Vormittags 10 Uhr, im Ge­schäftszimmer der Garnisonverwaltung (Kaserne I) anberaumt ist. Bietungö- lustige werden eingeladen, daselbst die Bedingungen einzusehen. 10248 Garnisonverwaltung zu Gießen.

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Wir bringen hiermit zur Kenntniß des Publikums, daß die am 22. December d. I und an den folgenden Tagen ge­lösten Rückfahrkarten noch am 27. und die am 29. und 30. December gelösten Rückfahrkarten noch am 2- Januar k I. zum Antritt der Rückfahrt zugelass n werden, auch wenn nach den allgemeinen Bestimmungen die gewöhnlich Gültigkeits­dauer dieser Fahrkarten alsdann abge­laufen ist.

Diese Maßnahme bezieht sich sowohl auf den Binnenverkehr als auch auf die directen Personenverkehre.

Gießen, den 15. December 1894. 10257 Gr. Direktion,

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