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Nr. 4t Zweites Blatt.
Sonntag den 18. Februar ---1-----------------------
1894
Drr fUfttatr A»zei-er «scheint täglich, mit Ausnahme des Montags.
Die Gießener Wsmikte»! lstler »erden dem Anzeiger »tzchentlich dreimal beigelegt.
Gießener Anzeig er
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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de» solgmdrn Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr.
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Amtliche»' Theil.
Bekanntmachung, das Grfatzgefchäft pro 1894 betreffend. Die Musterung und LooSziehung der Militärpflichtigen oes Kreises Gießen für das Jabr 1894 findet an den nachbenannten Tagen statt und zwar:
I. Zu Lich im Rathhaussaalc.
Montag den 5. März, Vormittags von 9 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich und Großen-Linden;
Dienstag den 6. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns und Langsdorf;
Mittwoch den 7. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschenheim, Münster, dlieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober- Besfingen, Ober-Hörgern und Rabertshausen;
Donnerstag den 8. März, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Rodheim, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.
Freitag den 9. März, Vormittags von 9 Uhr an:
Loosziehung
II. Zu Gießen in dem Tchulhause in der Schulstraßc.
Samstag den 10. März, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen-Buseck und Klein-Linden;
Montag den 12. März, Vormittag von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1892 und 1893);
Dienstag den 13. März, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1894) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Hattenrod und Heuchelheim-
Mittwoch den 14. März, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck;
Donnerstag den 15. März, Vormittags von 8 Uhr an:
Loosziehung.
III. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.
Freitag den 16. März, Vormittags von 8l/2 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter und Lindenstruth;
Samstag den 17. März, Vormittags von 8V2 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.
Montag den 19. März, Vormittags von 8V2 Uhr an:
Loosziehung.
Besondere Bestimmungen.
1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:
Diejenigen, dem Großherzogthum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und ftch nicht in einem andern Theile des Großherzogthums Heffen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;
b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universttät Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
e) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen,
noch in einem andern deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aufhalten;
und im Jahre 1874 geboren find;
ferner
Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1892 bezw. 1893 zur ückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.
3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein.
Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission ein* ! zufinden.
Noch nicht eingereichte ZurücksiellungSausprüche sind bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die Verhandlungen baldigst — unter allen Umständen vor Beginn de- Grsatzgeschäftes — an die Ecsatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Gpilepste ist durch die eidliche Erklärung von mindesten» drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.
5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche be
Feuilleton.
Drr Jutzharddrunnrn im 19. Jshrhundrrl.
Von Dr. O. Buchner.
An einer andern Stelle*) habe ich erzählt, wie von 1736 an der sind, theol. Ju ghard sich durch viele Jahre hindurch bemühte, seine Vaterstadt Gießen mit einem berühmten heilkräftigen Gesundbrunnen ebenfalls berühmt zu machen und dadurch die anderweiten Heilbrunnen des benachbarten Taunus völlig in den Schatten zu stellen. Obgleich er sich 25 Jahre aufs eifrigste darum bemühte, so war doch alles vergebens. Gegen den Willen des Landgrafen und der sürstl. Regierung scheiterten alle Bemühungen an dem Widerstand der Väter der Stadt, die auch die kleinsten Ausgaben scheuten, obgleich in Aussicht stand, daß dieselben tausendfach durch den neuen Gesundbrunnen eingebracht werden könnten. Jughard starb in Armuth und Elend und sein Brunnen blieb ein offenes, wenn auch ausgemauertes Loch neben der Straße nach Butzbach weit außerhalb der Stadt- das muth- willig verunreinigte Wasser konnte nur zum Gießen und zum Benetzen der Strohseile benutzt werden.
Als 1784 die jetzige Landstraße nach Butzbach gebaut, als dann im Beginn unseres Jahrhunderts die Festungswerke der Stadt geschleift wurden, war die Möglichkeit gegeben, an der Seite der Landstraße die Stadt zu erweitern und den Berg aufwärts zu vergrößern. In der Thal wurde 1818—19 die große Kaserne, jetzt die alte Klinik erbaut, einige wenige Privathäuser schloffen sich an, der Bau der katholischen Kirche wurde geplant und 1840 beendet, kurz eS entstand in den ersten 30 Jahren unseres Jahrhunderts der Anfang eines neuen Stadttheils auf dem Seltersberg, der wesentlich abstach gegen die alte Stadt mit ihren winkeligen Gassen tiib kleinen Häusern. Aber es fehlte ihm an Wasser, und doch war gerade 100 Jahre früher der Jughardbrunnen entdeckt und mit überschwänglichen Hoffnungen begrüßt worden.
*) Buchner. Aus Gießens Vergangenheit.
„Die neue Stadtanlage", wie noch in den 30 er Jahren der Stadtheil auf dem Seltersberg genannt wurde, war vorwiegend von Professoren und Spitzen der Gesellschaft bewohnt. Der Geh. Rath Dietz hatte sich ein Haus an der Ecke der Frankfurter und Universitätsstraße gebaut (jetzt Grünewald), gegenüber an der anderen Ecke wohnte der Prof. Balser. Am dritten Eck, das als vorspringender Flügel zum alten Kasernenbau gehörte und mit seiner Säulenhalle gar stattlich auSsah, wohnte der Prof, und Universitäts- Bibliothekar Adrian- im entsprechenden rechten Seitenflügel hatte Justus Liebig seine Wohnung und das berühmte chemische Laboratorium. Zwischen den einzelnen wenigen Gebäuden waren weite, baumreiche Gärten und Felder. Weiter aufwärts standen nur weit auseinander vereinzelte Gebäude.
Am 10. Februar 1835 erließ der Geh. Rath Dietz mit 16 Mitbetheiligten eine Eingabe an den Stadtvorstand mit der Bitte, „die neue Stadtanloge" mit einem Brunnen zu versehen. Der Vorschlag ging dahin, das Wasser des Jughardbrunnens bergab an einen geeigneten Ort ober in die Stadt zu leiten, um diese mit fließendem Wasser zu versehen.
Gegen Erwarten rasch, schon acht Tage darauf, ging der Stadtvorstand auf den Plan ein. In der Thal war auch die Wassernoth groß. Als bei Liebig ein Brand ausbrach, mußte das Wasser, das zum Löschen gebraucht wurde, „von denen in der Nachbarschaft wohnenden Gendarmen aus dem Kasernenbrunnen heraufgepumpt und in Waschschüsseln herbei- getragen werden, sodaß die Erstickung dieses Brandes in seinem Entstehen nur als wahres Wunder betrachtet werden kann."
Schon im März machte Hoskammerrath Hofmann, der Vater des nachmals so berühmt gewordenen kürzlich verstorbenen Chemikers A. W. v. Hofmann einen Voranschlag, wonach die Kosten der Leitung 530 fl. betragen könnten, wenn keine besondere Schönheit bei dem Wasserbehälter verlangt werde. Doch stellte er als möglich in Aussicht, daß für einen Stollen vom Brunnen aus, um eine größere Wassermenge aufzuschließen, weitere 15 bis 150 fl. Kosten entstehen
könnten. Dadurch ergebe sich aber wahrscheinlich die Möglichkeit, die Stadt bis zum Wallthor mit springendem Wasser versehen zu können. Nach seinen Untersuchungen u»d Messungen liefere der Jughardbrunnen jetzt schon in 17 Stund« von 5 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends 123/4 Ohm Wasser,- 28 Familien wohnen vor dem Thore, für diese aber reicht daö Wasser jetzt schon nicht aus, wie viel weniger später. Es kann also kein fließender Röhrenbrunnen angelegt werden^ dagegen ist der Fall vollkommen ausreichend.
Immerhin konnte die Arbeit beginnen, wenn auch vorerst nur auf dem Papier. Da der Jughardbrunnen immer noch offen dastand und nach wie vor verunreinigt wurde, fe wurde nicht etwa ein Deckel auf den Brunnen, sondern eine Warnungstafel neben denselben beschlossen. Es wurde auch viel gemessen und geschrieben über die Menge Wasser, die der Brunnen liefern könne, sowie ob ein fließender Röhrenbrunnen, ein Springbrunen ober sonst etwas aufzustellen sei und wo. Voranschläge über die entstehenden Kosten rourb« aufgestellt und alle Punkte wohl erwogen.
Im Juni 1835 unterwarf Liebig das Wasser bei Jughardbrunnens einer chemischen Analyse. Er sand bartx „kleine Mengen von Kohlensäure, kohlensauren Kalk, Kochsalz, salzsauren Kalk und etwas Gyps." Man könne daraus entnehmen, baß eS zu ben vorzüglichsten und angenehmst« Trinkwassern zu rechnen ist.
Obgleich schon ein Bergmann für bie Arbeit vorgesehen, auch der Vertrag wegen Lieferung der Thonröhren für die Leitung abgeschlossen war, so ging daS Unternehmen doch nicht vorwärts. So wurden denn im Juli 1835 von den Betheiligten abermals neue Hebel angesetzt, um die Arbeit in Gang zu bringen, aber sie konnten trotz aller Bemühung« nicht so kurzerhand die neu entstandenen Zweifel heben, sb der Brunnen Wasser genug liefere, ob auch wirklich Fall genug vorhanden sei, anderer Schwierigkeiten gar nicht zu gedenken, die viel Tinte und Papier kosteten.
Endlich am 20. August 1835 wurde mit dem Bergmann Lo renz Kirchdörfer von Schwäbischhall ein Vertrag abgeschlossen und diesem die Arbeit bei dem zu tret*


