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Nr 189 Zweites Blatt. Mittwoch den 15. August
1894
Der chießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener I»a milienölätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal deigelegt.
Gießener Anzeiger
Kenerat-Wnzeiger.
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Sch«cstraheKr.7.
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Amts- und Airzeigeblatt für den Kreis Gieren.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für bex folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.
Gratisbeilage: Gießener Jamikienökätter.
Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
2lmtlid?cr Theil.
Bekanntmachung.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat mit Rücksicht auf den Stand der Ernte und der Weinberge bestimmt, daß mit dem 20. l. Ms. die Jagd auf Feldhühner und Wachteln im ganzen Großherzogthum, mit Ausnahme der Kreise Alsfeld, Lauterbach und Schotten, in welchen die Heegzeit mit dem 31. d. Mts. endigt, eröffnet fei.
Gießen, am 13. August 1894.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 10. August 1894.
Betr.: Die Herbstübungen der 21. Division im Jahre 1894. Da- Großherzogliche Kreisamt Gießen sm die «rotzh. Bürgermeister eie« de- «reifes.
Nachstehend theilen wir Ihnen eine Uebersicht der aus Anlaß der Herbstübungen in den Gemeinden des Kreises
stattfindenden Einquartierungen mit und fügen zugleich die besonderen zu beachtenden Vorschriften bei.
1. Die Verpflegung der Mannschaften erfolgt auf den Märschen und während der Herbstübungen mit Ausnahme der Biwakstage Seitens der Quartiergeber. In der nachfolgenden Uebersicht ist die Art der Verpflegung speciell ersichtlich gemacht.
2. An den Biwakstagen (s. Nothquartiere) findet die Verpflegung aus Militärmagazinen statt. Dasselbe gilt auch von den am 15. September nach dem Abkochen in enge Quartiere (Allendorf a. d. Lumda) einrückenden Vorposten- Truppen.
Dieserhalb wird auf § 2 des Artikel 1 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 verwiesen.
3. Die Aourage für die Pferde ist während der Märsche (vergl. die Quartiere mit Marschverpflegung) von den Gemeinden zu liefern; während der Manöver (hier in der Zeit vom 14.—16. September) wird das Futter dagegen von der Militärverwaltung gestellt werden.
Die Große der Fourage-Rationen ist aus der Jnstructton zur Ausführung des Naturalleistungsgesetzes für die bewaffnete Macht im Frieden (Neichsgesetzblatt Nr. 25 vom Jahre 1875 — Seite 266) zu ersehen.
4. Die besonders zu schonenden Ländereien sind durch deutlich erkennbare Strohwische kenntlich zu machen. (Dies gilt jedoch nur für die zwischen Lollar und Allendorf a. d. Lda. gelegenen Orte, da es sich bei den übrigen Gemeinden nur um Märsche, nicht um Manöver-Hebungen handelt.
5. Es ist weiter erwünscht, daß die neue Bestellung so lauge ausgesetzt bleibt, bis feststeht, daß die zu bestellenden Felder durch die Truppen nicht wieder betreten werden, sowie daß die Früchte möglichst vor den Uebungstagen (14.—16. Sept.) abgeerntet und heimgebracht werden.
6. Die Bestimmungen unter 4 und 5 sind in den Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Lollar, Mainzlar, Daubringen, Ruttershausen, Staufenberg und Treis a. d. Lda. auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.
Für ordnungsmäßige Unterbringung der Offiziere, Mannschaften nnd Pferde wollen Sie hiernach Sorge tragen, auch die Quartiergeber bezüglich ihrer Verpflichtungen geeignet belehren lasten.
Die Fourage - Quittungen, Quartier- und Vorspann- Bescheinigungen sind zwecks Liquadition der Vergütungen nach dem Abgang der Truppen hierher einzusenden.
v. Gagern.
Verzeichnis^
derjenigen Gemeinden des Kreises Gießen, welche aus Anlaß der Herbstübungen im Jahre 1894 Einquartierung erhalten.
Lsde. Nr. i
Namen der Gemeinden.
Datum.
E
Truppentheile. L
£ Q
> t ä r k e
Bemerkungen
Lide. Nr.
Namen der Gemeinden.
Datum.
Truppentheile.
Starke
Bemerkungen
Mannschaften Pferde
Offiziere
Mannschaften
1»
i
Allendorf a. Lda.
4. Sept.
I. Abth. Feld-Art.-Regts. Nr. 27 15
247 164
Quart, mit Marsch-!
Verpflegung.
12
13
14
15
j 16
17
Mainzlar
4. Sept.
8. Batt. Art.-Regts. Nr. 27
5
73
52
53
69
Quart, mit Marschverpflegung.
15.
15. „
15. „
15. „
2. Batt. Art.-Regts. Nr. 27, 4
Stab, 21/« Comp. vom II. Bat.
Jnf.-RegtS. Nr. 87 11
Vs 1. EScadron Hus.-Regt8.Nr.13 2
4. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13 5
79 53
293 7
601 68
120 137
mit Verpflegung durch die Quartiergeber. ।
Enges Quart, mit Verpflegung aus Militärrnagazin.
14. „
15. u.l6.Sept.
4. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27
Vs Escadron Hus.-Regts. Nr. 13
b
3
78
60
i Verpfleg, durch die 1 Quartiergeber.
Nteder-Besftngen
28. (Sept.
(Stab, 10. Batt. Ait.-ReglS.Nr.27
8
90
60
Quart, mit Marschverpflegung.
Nonnenroth
28. „
Vs 1 Escadron Huf.-Regts. Nr. 13
3
58
67
Quart, mtt Maifch- oerpflegung.
Odenhausm
27. „
4. Escadron Huf.-Regts. Nr. 13
5
116
134
Quart, mtt Marschverpflegung.
16. „
16. „
16. „
16. „
2. Batt. Art.-RegtS. 27 4
Stab, 2*/s Comp. vom II. Bat.
Jnf.-Regts. Nr. 87 11
7s 1. EScadron Hus.-Regts. Nr. 13 2
4. EScadron Hus.-Regts. Nr. 13 5
79 53
293 7
60 68
120 137
169 112
mit Verpflegung durch die Quartiergeber.
Queckvorn
27. „
5. Batt. Arl.-Regts. Nr. 27
4
79
52
Quart, mtt Marschverpflegung.
Ruttershausen
4. „
Abthetlungs-Stab u. 7. Batt. Art.-
Regts. Nr. 27
8
89
61
Quart, mit Marschverpflegung.
27. „
(Stab 7. u. 8. Batt. Art.-RegtS.Nr. 27 12
Quart, mit Marsch-j
mit Verpfleg, durch dieQuartiergeber. Nothquartier (ohne Verpflegung).
mit Verpfleg, durch dieQuartiergeber.
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Verpflegung.
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20 !
21
22
23
14. „
14. „
3. Escadron Hus.-Regts. Nr. 13
(Stab u. zwei Comp. oom; II. Bat.
Jnf.-Regts. Nr. 87
5
10
3
120
237
113
137
__7
1
Allendorf a. Lahn
28. „
8. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27 4
79 52
Quarr, mit Marsch-> Verpflegung.
Gießen
28. „
28. „
Stab Art.-RegtS. Nr. 27 3
Stab 1. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27 8
13, 12
90| 60
1 Quartier mit / Marschverpfl.
15. u. 16. (Sept.
Eine Comp. vom I.Bat. Jnf.-Regts.
Nr. 87
Grüningen
28. „
4. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13 5
116134
Quart, mit Marschverpflegung.
RüddMgshausen
27. (Sept.
3. Escadron Hus.-Regts. Str. 13
5
116
134
Quart, mtt Marschverpflegung.
Grünberg
2?. „
Stab, 4. u. 6. Batt. Art.-Regts Nr. 27 12|
169112 !
Quart, mit Marschverpflegung.
Staufenberg
Friedelhausm
(Schloß)
14. „
14. „
14. „
15. u. 16. (Sept.
Stab Jnf.-Regts. Nr. 88
Stab, 6. Batt. Art.-Regts. Str. 27 (Stab u. zwei Comp. vom 11. Bat.
Jnf.-Regts. Nr. 88
4
9
12
2
52
88
260
7
59
5
68
12
1 Verpfleg, durch dte ( Quarttergeber. Nothquartter (ohne
Verpflegung).
mit Verpfleg, durch DieQuartiergeber.
I Verpfleg, durch die f Quarttergeber.
Großen^ LMden
28. „
28. „
2. Batt. Art.-Regts. Nr. 27 4
3. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27 4
79 52
79 52
1 Quartier mtt | Marschverpfl.
Hungen
28. „
5. EScadron Huf.-Regts. Nr. 13 5
116 134
Quart, mtt Marschverpflegung.
Vs 3- Escadron Hus.-Regts. Nr. 13
60
Klein-Linden
28.. „
(Stab, 7. Batt. Art.-Regts. Nr. 27 8
90 60
Quart, mtt Marschverpflegung.
14. (Sept.
Stad Art.-Regts. Str. 27
3
13
15. u. 16. Sept
Stab Hus.-Regts. Nr. 13
3
1A
90
Ltch
28. „
11. Batt. Art.-RegtS. Nr. 27 4
12. Batt. Art.-Regts. Nr. 27 4
79' 52
79 52
1 Quartier mit | Marschverpfl.
Stangenrod
27. (Sept.
V* 5. Escadron Hus.-Regts. 13
1
32
34
Quart, mtt Marschverpflegung.
Londorf
9. Batt. Art.-Regts. 9tr. 27 e 4
79 52
Quart, mit Marschverpflegung.
Steinbach
28. „
3. Escadron Huf.-Regts. Str. 13
5
116
134
L-uatt. mit Ntarsch- verpflegung.
Lollar
4. „
Regtmemtzstab, 9. Batt. Art.-Regts.
Nr. 27 7
86 65
Quart, mtt Marschverpflegung.
mit Verpfleg, durch dieQuartiergeber.
Nothquartier (ohne Verpflegung).
TreiS a. Lda.
4. . „
IV. Adth. Art.-Regts. Nr. 27
S
239
6Ö
90
78
163
~69
60
51
Quart, mtt Marjch- verpflegung.
) mtt Verpflegung durch die
| Quarttergeber.
14. „
14. „
5. Batt. Art.-Regts. Wr. 27 4
Zwei Comp. v. II. Bat. Jnf.-Regts.
Nr. 88 8
80 52
244 2
15. u. 16. (Sept.
15. u. 16. (Sept.
15. u. 16. Sept.
Vs 1. Escadron Hus.-Regts. Nr. 13
Stab u. 1. Batt. Art.-Regts. Nr. 27
3. Batt. Art.-Regts. Nr. 27
24
1 QuaNter mit 1 Marschverpfl.
1
Aiuingen
zö. ©epi.
28. „
Vs 1- trscaoron
2. Escadron Hust-Regts. Nr. 13
5'
1
116'134
Vermischtes.
* Frankfurt a. M., 13. August. Der Zoologische Garten feiert am 18. August sein 36jährigeS.Stiftungsfest und das 20jährige Bestehen des neuen Gartens mit dem bereits früher angekündigten Sommerfest, das wieder einen anderen Character haben wird, wie das erste vom 18. Juli. Zwar wird die Jlluminatton mit Lampions in ähnlicher Weise wiederholt werden und das ist kein Fehler, denn schöner wie sie damals war, kann sie kaum gedacht werden. Auch ein Arrangement vor dem Bärenzwinger soll eS wieder.'geben, nur daß statt des italienischen Weines diesmal dort Bier fließen soll und an die Stelle der kalten Küche eine Würstel
braterei tritt; dazu wird eine Bockmusik ihre Weisen ertönen lasten. Sehr schön verspricht das auf dem Programm stehende Feuerwerks-Bombardement auf die Burg zu werden, wodurch die Ruine scheinbar in Brand gesetzt werden soll, der Thurm wird dann explodiren und Zusammenstürzen, um in bengalischer Beleuchtung wieder zu erstehen. Dazu Doppelconcert, Bal champetre mit Fortsetzung im Saal, so werden wir wieder ein Fest haben, wie es hier leider nur zu selten veranstaltet wird. — Auch diesmal wieder gibt es Eintrittskarten im Vorverkauf für 75 Pfg. bei vielen Verkaufsstellen in der Stadt bis zum Freitag Abend, während am Samstag der Eintrittspreis 1 Mk. beträgt.
* Mannheim, 12. August. Bei der Ausfahrt eines Bootes des Mannheimer Ruderclubs auf dem Rhein kenterte das Boot. Der Steuermann und ein Ruderer ertranken.
* Etwa 5 Millionen Mark au Verlusten im Baufach sind inBerlin bis jetzt auf die von der Regierung erlastene Anregung zur Anmeldung gekommen. Diese Verluste, seit dem Jahre 1880 entstanden, betreffen fast ausschließlich das Malergewerbe. Die Verluste der einzelnen Meister schwanken zwtschen 5000 und 400000 Mark und find zum größten Theil durch den Ausfall bei Subhastationen herbeigeführt.


