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Aeufiadt 55-

1894

Samstag den 11. August

Nr. 186

Der Hießen«r Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS

Die Gießener Aamtkienblätter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Gießener Anzeig er

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Zl,nts- und Anzsis«blatt für den 'Kreis Gieszcn

chratisöeikage: Gießener Aamikienbkätter

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Sonn. 10 Uhr.

Nr. 35 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 7. d. M., enthält:

(Nr. 2192) Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz, betr. den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz. Vom 13. April 1892.

Gießen, am 9. August 1894.

Großherzogliches KreiLamt Gießen.

v. Gagern.

Cowes, 9. August. Der Kaiser betheiligte sich gestern an Bor» der YachtCarina" des Admirals Montagne an einer Wettfahrt. Abends fand im indischen Saale deS Schlosies zu OSborne wieder ein Festmahl zu Ehren des Kaisers statt, an dem der Kaiser, die Mitglieder der könig­lichen Familie und zahlreiche Persönlichkeiten des HofeS theilnahmen. Nach dem Mahle fand ein Empfang statt, zu welchem die Offiziere der auf der Rhede zu Cowes liegenden deutschen, englischen und amerikanischen Kriegsschiffe erschienen waren. Der Kaiser reist Montag früh ab.

Newyork, 9. August. Offiziellen Berichten zufolge haben die Getreide-Ernten durch die anhaltende Trockenheit bedeutenden Schaden erlitten.

Washington, 9. August. Die T a r i f c o m m t s s i o n hat in ihrer gestrigen Versammlung beschlossen, auf Zucker, Seife und Eisenerze Eingangszölle zu legen.

Alle Annonccn-Bnrcanx des In- und Auslandes nehme» Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

anderthalb Stunden. Die Theilnehmer sprachen sich befrie­digt über den Verlauf der Besprechung und über die anstandslos erzielten Beschlüffe aus. ,

Kopenhagen, 9. August. Der durch den Brand aus der Schiffswerft-Actiengesellschaft Burmeister u. Watn derursachte Schaden wird aus 500,000 Kronen geschätzt. Die Betriebsstörung, die nur eine partielle ist, wird ungefähr drei Monate dauern.

Petersburg,' 9. August. Das Departement für Handel und Manusacturen bezeichnet imRegierungsboten" das im Auslande verbreitete Gerücht, wonach in Ntfhny Now­gorod die Cholera aufgetaucht sei, als unbegründet. Weder in der Stadt Ntshny Nowgorod noch auf der Messe sei irgend eine Choleraerkrankung beobachtet worden. Der Besuch der Messe sei in diesem Jahre zahlreicher als rm vorigen Jahre.

Depefchm bei Bureau .Herold'.

Berlin, 9. Aug. DieVoss. Ztg." kann verbürgt mit­theilen, daß die Meldung derFranks. Ztg." in Sachen des griechischen Staatsbankerotts in allen Punkten falsch ist. Nicht nur das hiesige Auswärtige Amt habe sich mit der Frage, wie auf diplomatischem Wege Griechenland zur Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen ge­zwungen werden könne, auf das Eingehendste beschäftigt, sondern auch zwischen den Regierungen in Berlin, London und Paris hätten Verhandlungen über eine gemeinsame Action stattgefunden. DieV. Z." fügt hinzu, bei diesen Verhand­lungen hätten sich zwischen den Cabineltcn von Berlin und Paris keinerlei Differenzpunkte ergeben, die beiden Cab'.nette seien vielmehr zu gemeinsamem diplomatischen Eingreifen fest entschlossen. _

Trier,9. August. Zum Landrath von Trier wurde der protestantische Freiherr v. Troschke ernannt.

Trier, 9. August. Der erste Reblausherd im Saargebiet wurde in der Nähe von Großhemmersdorf (Kreis Saarlouis) entdeckt.

Wien, 9. August. Wie derN. Fr. Pr." telegraphisch aus Venedig meldet, wird von mehreren dem egyptifchen Hofe nahestehenden Personen die Verheirathung des Khedive mit Na'im e, einer jüngeren Tochter des türkischen Sultaus, als nahe bevorstehend bezeichnet.

Reicheuberg, 9. August. Das Schwurgericht verurteilte den Socialistenführer, verantwortlichen Redacteur des Blattes Textilarbeiter", Joseph Schiller, wegen Herabwürdigung der katholischen Kirche durch einen Artikel imTextilarbeiter" zu zwei Monaten strengem Arrest.

Basel, 9. August. Der internationale Tabak- arbeitercongreß wählte Antwerpen als Vorort der Organisation. Der nächste (4.) Congreß findet 1896 in London statt.

Rom, 9. August. Es verlautet, daß die italienische Regierung von der Gepflogenheit, bei Verurtheilung eines Italieners im Auslände die Umwandlung der Todesstrafe in lebenslänglichen Kerker zu beantragen, im Fall Caserio absehen werde.

Paris, 9. August. Anarchistenproceß. Gestern begann die Anklagerede des Staatsanwalts Bovlot. Boulot, der von 31/271/2 Uhr sprach, führte den Geschworenen sämmtliche anarchistische Attentate der letzten zehn Jahre vor Augen und verlangte die äußerste Strenge gegen Diejenigen, welche durch Zeitungsartikel die Urheber von Attentaten ver­herrlichen und mit der Feder zum Morde aufstacheln. Der Staatsanwalt beschuldigte ganz besonders die Schriftsteller Grave, Faure, Paul Reclus, Bernard, Bastard und Matha, für die übrigen läßt er mildernde Umstände zu, fallen läßt er die Anklage gegen vier. Heute Fortsetzung der Anklage­rede, hauptsächlich über Feneon.

Paris, 9. August. Heute verlautete im Justizministerium, Caserio werde noch vor dem 15. d. Mts. (wahrscheinlich Dienstag den 14. August) hingerichtet werden.

Aigues-Mortes, 9. August. Die infolge der ablehnenden Haltung der Arbeitgeber arbeitslos gewordenen Italiener wurden über die Grenze gebracht, sodaß weitere Un­ruhen nicht mehr befürchtet werden.

Loudon, 9. August. Nach einer Meldung aus Tientsin sind die Bemühungen Englands und Rußlands, den Frieden zwischen Japan und China wiederherzustellen, erfolglos geblieben, da China sich entschieden weigert, die Oberherrschaft über Korea aufzugeben. Die ablehnende Haltung der japanischen Regierung hat ebenfalls ein Ueber­einkommen unmöglich gemacht, trotzdem sich China über die auf Korea vorzunehmenden Reformen mit Japan verständigen wollte.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphlfches Correspondenz-Bureau-

Berlin, 9. August. DerReichLanzeiger" schreibt: Mehrere Zeitungen brachten die Mittheilung, daß die Be­gnadigung der wegen Spionage verurtheilten franzö­sischen Offiziere, die ihre Strafe in Glatz verbüßten, infolge Vermittelung des Jesuitenpaters Nix stattgefunden habe. Diese Angaben entsprechen nicht der Wahrheit.

Berlin, 9. August. DerReichsanzeiger" stellt gegen­über derFreisinnigen Zeitung" fest, daß im Jahre 1893 nicht 1008 Renten güt er mit 8213 Hectaren Flächen­inhalt, sondern 1490 mit 13296 Hectaren endgiltig gebildet find. Thätsächlich waren Ende 1893 5555 Rentengüter mit 56265 Hectaren eingerichtet. Zur weiteren Auftheilung standen am 1. Januar 1894 114,000 Hectar zur Verfügung. Es fehlt demReichsanzeiger" zufolge nicht sowohl an Rentengutsnehmern, als au Kräften, um die gewaltige, durch das Gesetz vom 7. Juli 1891 erwachsene Arbeit zu be­wältigen.

München. 9. August. Die Generalversammlung des deutschen und^ österreichischen Alpenvereins be­gann unter enormer Betheiligung beim gestrigen EmpfangS- abend und beim heute von der Großbrauerei Pschorr ge­gebenen Frühschoppen (über 2000 Personen). Es herrschte ein herrlicher fröhlicher Ton. Notar Tschebull auS Kärnthen erregte gestern durch die Betonung des Deutschthums leb- hasteste Stimmung. Die heutige Vorbesprechung dauerte

Sitzung der Stadtverordneten

am 9. August 1894.

Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, Herr Beigeordneter Grüneberg, von Seiten der Stadtveror­dneten die Herren Adami, Brück, Emmelius, Faber, Flett, Grünewald, Dr. Gutfleisch, Habenicht, Heß, Helfrich, Heyligen- staedt, Hornberger, Jughardt, Keller, Löber, Petri, Dr. Ploch, Dr. Schäfer, Schmall, Vogt und Wallenfels.

Herr Gastwirth Aug. Alb old hat um die Erlaubnis nachgesucht, aus dem hinter seiner Wirthschaft befindlichen Theile des Stadtbachs nach Anlage eines Schachtes Wasser entnehmen zu dürfen. Die Genehmignug wurde auf Widerruf und unter Festsetzung einer lährlichen Anerkennungsgebühr von 50 Pfg. ertheilt, dem Gesuchsteller aber aufgegeben, den Schacht so umzuändern, daß derselbe die Sohle des Stadt­bachs nicht übersteigt. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Gesuchsteller eine Buße von 5 Mk. dafür aufzuerlegen, daß er eigenmächtig die Einrichtung zur Entnahme von Waffer vornahm.

Das Gesuch der Herren Gebr. Schwan und Genossen um Erlaubniß zur Wasserabführung aus ihren Häusern in der Wallthorstraße wurde von der Tagesordnung abgesetzt, weil die Baudeputation aus Grund des ihr vorgelegten, unzureichenden Materials einen Antrag nicht formuliren konnte.

Um vorgekommenen Auseinandersetzungen zwischen Haus- besitzern und Straßenkehrichtabfahrern bezüglich der den letzteren obliegenden Verpflichtungen in Zukunft nach Möglichkeit vor- zubeugen, wurde beschlossen, folgende Vorschriften für die Abfuhr des Hauskehrichts den bereits bestehenden einzufügen: 1. Der städtische Abfuhrdienst erstreckt sich lediglich auf die Beseitigung des Hauskehrtchts und der häuslichen Abfälle; Kehrichrkasten und Gefäße, welche Bauschutt, Steine, gewerbliche Abfälle und dergl. enthalten, werden Seitens der Kehrmannschaft nicht entleert. 2. Ebensowenig ist die Kehr­mannschaft verpflichtet, Kehrichtkasten oder Gesäße zu entleeren, welche den nachstehenden Bestimmungen, insbesondere denjenigen bezüglich des Fassungsraumes, nicht entsprechen. 3. Die Gefäße zum Sammeln des Hauskehrichts und der häuslichen Abfälle müssen solide und dicht hergestellt und mit je zwei Handhaben versehen sein- dieselben dürfen das Maß von 60 cbdm Inhalt keinesfalls überschreiten. (Das Muster eines Kehrichtkastens in Holz, von 50x40x30 cm Größe, kann auf dem Stadtbauamt eingeseheu werden.) Herr Wallenfels bemerkte vor der Beschlußfassung, daß auch den Kehricht­fahrern eine bessere Behandlung der Gefäße empfohlen werden solle. '

Die Obsthändlerin Jung von Großenlinden hat um Belassung auf ihrem seit Jahren innegehabten Verkaufsplatze an der Westanlage, vor dem Dr. Kübel'schen Hause, nach­gesucht, nachdem ihr von dem Inhaber der Selterswasserbude daselbst, Herrn Ebel, bezw. dessen Pächter, Herrn Spieß, unter Berufung auf die ihnen bereitete Concurrenz im Obst­geschäfte, der Platz streitig gemacht worden. Dem Gesuch wird stattgegeben und die von der Gesuchstellerin angebotene Abgabe auf 5 Mk. jährlich festgesetzt. Eine Rücksichtnahme auf den ebenfalls mit Obst handelnden Inhaber der Selters­wasserbude mußte deshalb außer Betracht bleiben, weil dieser s. Z. nur um den Verkauf von Selterswasser nachgesuch: hatte. Gleichzeitig wurde beschlossen, für alle außerhalb des Marktplatzes befindlichen Obstverkaufsstände eine jährliche Abgabe von 5 Mk. festzusetzen, während eine Festsetzung der Gebühren für die Marktftände selbst mit Einführung einer neuen Marktordnung, bezw. nach Eröffnung der Marktlaubeo, erfolgen soll.

Das Gesuch der Heinrich Köhler Wwe. um Er-

2lmtlid?er Thril.

Gießen, den 6. August 1894.

Vetr.. Die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte. DaS Gwtzherzogliche Kreisamt Gietzeu au die Grosth. Bürgermeistereien des Kremes.

Wir beauftragen Sie, mit der Aufstellung der Urlisten der zum Amte eines Schöffen oder (Se- fchworenen bestellbaren Personen zu beginnen und diese Listen nach vorgängiger achttägiger Cffenlegung Jammt den etwa erhoben werdenden Reclamationen mit Begleitbericht spätestens bis zum 15. October l. I. an die zu- ständigen Amtsgerichte einzusenden.

Die Svruchlisten der Geschworenen haben, wie bereits in unserem Ausschreiben vom 20. April 1885 (Anzeiger ^r. 92) bemerkt wurde, in mehrfachen Fällen die Namen von Per­sonen enthalten, welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollen­det oder das 65. bereits überschritten hatten und sind hier­durch in den Schwurgerichtssitzungen den Fortgang der Verhandlungen hemmende Weiterungen veranlaßt worden. Derartige Vorkomnmisse können nur durch eine genaue Be­obachtung der hinsichtlich der Aufstellung der Urlisten der Schöffen und Geschworenen bestehenden Bestimmungen ver­mieden werden. Wir machen Ihnen daher die sorgfältigste Beobachtung der Vorschriften in § 1 und 3 der Verordnung vom 14. Mai 1879 (Reg.-Bl. S. 213) zur Pflicht. Hier nach sind die in den §§ 32, 33 und 34 des Gerichtsoer- fassungsgesetzes (s. Reichs.-G.-Bl. von 1877, S. 47) bezeich­neten Personen nicht in die Urlisten aufzunehmen, während bei den in § 35 daselbst Genannten der Grund, warum sie ablehnen können, in der SpalteBemerkungen" der Lifte anzugcben ist. In allen Fällen, in welchen Zweifel darüber bestehen, ob eine in die Urlifte aufzunehmende Person das 30. oder 65. Lebensjahr vollendet habe, wollen Sie sich durch eine Anfrage bei derselben, oder in sonft geeignet scheinender Weise genau über deren Alter vergewissen. Sie dürfen aber auch nicht Personen, welche Sie für ungeeignet zum Amte eines Schöffen oder Geschworenen halten, bei denen aber bie gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, aus der Liste weglassen, z. B. weil sie arm oder zu alt sind. Sie wollen vielmehr diese Personen ebenfalls in der Liste aufnehmen, Ihre Ansicht aber unterBemerkungen" oder im Begleit- berichte angeben.

Das zur Aufstellung der Listen erforderliche Formular wird Ihnen k. H. zugesandt werden.

v. Gagern.