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SamStaa den 3. Februar
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Zweites Blatt
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Hiehener Anzeiger
Keneral-Mnzeiger.
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Die Gießener Wamttien-tLItor Werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal oeigelegL
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folgenden Dag erscheinenden Nummer biS Bonn. 10 tlhr. I o ’t ~
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2lmtfid?er Tbsil.
Bekanntmachung,
betreffend die Erwerbung des zum Umbau und zur Erweiterung des Bahnhofs Gießen erforderlichen Geländes.
Das König!. Eisenbahn-Betriebsamt der Main-Weser- Bahn zu Kassel hat Namens des Königl. Preuß. Staates, welchem durch § 1 der Verordnung vom 20. Dezember 1893 (Reg.-Blatt Nro. 40 von 1893) das Recht ertheilt worden ist, das zur Erweiterung des Bahnhofs Gießen der Main- Weser-Bahn in der Gemarkung Gießen erforderliche Gelände nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Juli 1884, die Enteignung von Grundeigenthum betr., zu erwerben, in Gemäßheit des Art. 22 des gen. Gesetzes Antrag auf Einleitung des Enteignungsverfahrens bezüglich des zu rubr. Zweck erforderlichen Geländes in den Fluren XVIII., XIX. und XX. der Gemarkung Gießen gestellt.
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Situationsplan mit Längen« und Quer« proftlen, der Plan des Unternehmens nebst Grundbuchsauszügen über das zu enteignende Gelände, sowie die Eingabe des Königl. Betriebsamtes und das Verzeichniß der Grund- eigenthümer und des von denselben beanspruchten Geländes in der Zeit vom 5. Februar bis zum 19. Februar d. I eiuschl. auf dem BUreau der unterzeichneten Behörde (Brandplatz Nr. 9) zu Jedermanns Einsicht offen liegen.
Zugleich wird zur Verhandlung über den Plan und die zu leistenden Entschädigungen Tagfahrt vor der Local-Commission auf:
Freitag den 23. Februar d. I.
Vormittags 9 Uhr
in dem Regierungsgebäude dahier (Brandplatz Nr. 9) an- bercmmt.
Die Eigenthümer, Pächter, Miether und sonstige an den abzutretenden Grundstücken persönlich Berechtigte, sowie alle übrigen an der beantragten Enteignung Betheiligten werden aufgefordert:
1) E nwendungen gegen den Plan bei Meldung des Aus- schlufies und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung,
2) Erklärung auf die angeborene, aus dem der Eingabe
deS Betriebsamts beiliegenden Verzeichnisie ersichtliche Entschädigungssumme bei Meldung von Unterstellung der Annahme des Angebotes,
3) Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,
4) Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten bei Meidung des AußschlusieS mit solchen,
5) Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke oder in öffentlichem Jntereffe zur Sicherung gegen Gefahren und Nachtheile nothwendig sind,
6) etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an die zu enteignenden Grundstücke
in dem oben erwähnten Termin vorzubringeu.
Wenn dritte Personen als dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung be- theiligt sind, so muß sie der Eigenthümer sofort nach Zustellung der Bekanntmachung uns bezeichnen, andernfalls bleibt er für diese Ansprüche verantwortlich.
Die Eigenthümer der abzutretenden Grundstücke müssen von der Zustellung dieser Bekanntmachung an zu neuen Anlagen oder zu einer von der bisherigen, bezw. der gewöhnlichen abweichenden Art, der Bewirthschaftung die Genehmigung des Königl. Betriebsamtes einholen, widrigenfalls eine Entschädigung demnächst nur insoweit verlangt werden kann, als durch die Veränderung auch für den öffentlichen Zweck, für welchen die Enteignung geschieht, der Werth des Geländes erhöht worden ist.
Räumt der Eigenthümer einem Anderen von dem Zeitpunkte der Zustellung an ein dingliches Recht von dem zu enteignenden Grundstücke oder ein persönliches Recht auf dessen Benutzung ohne Genehmigung des Unternehmers ein, so steht jenem Anderen an den Königl. Preuß. Eisenbahn-Fiscus ein Anspruch auf eine besondere Entschädigung nicht zu. Sofern die Betheiligten vor der Tagfahrt sich über Bestellung der Sachverständigen einigen und dieselben der Commission bezeichnen und wenn Einwendungen gegen Zweck und Plan, sowie die damit in Verbindung stehenden Anträge in der Tagfahrt nicht vorgebracht werden, wird in dem Termin: Freitag, den 23. Februar d. Js. zugleich über die Höhe der Entschädigung und die mit ihr zusammenhängenden j Fragen verhandelt werden. Falls die Betheiligten bis zum , 14. Februar, der Commission keine Sachverständigen be- ! zeichnen, werden dieselben von der Local-Commission ernannt I werden.
Die Eigenthümer der zu enteignenden Grundstücke werden endlich aufgesordert, in dem zu diesen Zweck auf: Mittwoch, deu 14. Februar d. Js. Bormittags 9 Uhr auf unserem Bureau anberaumten Termine ein bei der Sache nicht betheiligtes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung dahier oder einer benachbarten Gemeinde uns zu bezeichnen, welches nach Art. 30 Ziffer des Gesetzes vom 26. Juli 1884 der Commission anzugehören hat.
Dieses Mitglied haben die Eigenthümer gemeinschaftlich durch Wahl oder das Loos zu bestimmen. Kommen die Eigenthümer dieser Aufforderung nicht nach, so wird da» Commissionsmitglied von dem Vorsitzenden der Commission ernannt werden.
Gießen, am 30. Januar 1894. Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Zur Anfertigung aller im Geschäfts- und Privat-Verkehr gebräuchlichen
Buchdruck-Arbeiten
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Feuilleton.
feberknöbeln.
Humoreske von Th. Mü ller-Plattensteiner.
(Fortsetzung.)
Da lag alles schon bereit. Unter einem großen Fliegengitter einige mächtige Stücke Rindfleisch und eine große Leber, allerlei Grünzeug, in Würfel geschnittenes Brod, Gewürze, und dort hing auch die Menagetafel mit dem Menu: Donnerstag, 20. Juli: Rindfleisch mit Leberknödeln, 104 Portionen.
Lungelmann wurde es heißer und heißer und der un- gewohnte Küchengeruch machte ihm schier übel, er flüchtete ins Freie, was er leicht thun konnte, da die Küche zu ebener Erde lag- draußen lehnte er sich an die Wand und wischte sich den hervorbrechenden Angstschweiß von der Stirn.
Die Schloßkaserne war, worauf ihr Name deutete, ein ehemaliges Schloß und zwar ein kurfürstliches. In dem Schlosse selbst war seit langer Zeit das Amtsgericht und Bezirksamt untergebracht, während die übrigen umfangreichen Gebäulichkeiten zur Kaserne adoptirr worden waren. Vom rückwärtigen Theile des Schlaffes, in dem die Küchen- und BorrathSräume lagen, ^sah man direct auf die langgestreckte Kaserne, welche ein Gitter gegen den Schloßhof zu abschloß, an welchem Nachts ein Posten stand.
Droben in der Küche des Bezirksamtmannes war ein Fenster geöffnet und an diesem lehnte „Fräulein" Anna, die Bezirksamtsköchin. Sie hatte ein weißes Tüllhäubchen auf und über das blaue Cattunkleid, das die bloßen, kräftigen Arme frei ließ, eine kokette weiße Schürze gebunden.
„Was mag der arme Mensch wieder angestellt haben," sagte sie vor sich hin, indem sie den an der Mauer lehnenden Lungelmann unverwandt betrachtete und wobei ein tiefer Seufzer ihren vollen Busen schwellte. „Oder sollte er am Ende krank sein?"
Ihr Mitgefühl kämpfte noch einige Secunden mit ihrer weiblichen Schamhaftigkeit und dann rief sie mit gedämpfter
Stimme hinab: „Herr Lungelmann, Herr Lungelmann! . . Sind Sie krank, weil Sie nicht mit ausrückten?"
Lungelmann hob den ihm ob der Kochangelegenheit sorgenvoll auf die Brust gesunkenen Kopf und entgegnete mit etwas belegter Stimme: „Dein, Fräulein Anna, krank bin i net, aber zum Koch haben s' mich gemacht und Leberknödeln soll i kochen und das . . . das kann t net — oh — oh!"
Fräulein Anna hatte auf einmal das Gefühl, als wenn ihr Herz plötzlich noch einmal so groß geworden wäre — dieser Zufall war eine Fügung des Himmels.
Anna kannte die jeweils hier garnisonirende Escadron in Folge ihres so günstig gelegenen Observatoriums vom ersten Wachtmeister abwärts bis zum letzten Rekruten durch und durch und was sie nicht selbst sah, das erfuhr sie bei den Unteroffiziersfrauen, welche meistens Wäscherinnen, Modistinnen oder Kleidermacherinnen waren und Fräulein Anna als Kundschaft hoch schätzten.
Gar mancher war in den zehn Jahren, in welchen sie ihre jetzige Stelle inne hatte, in die Schloßkaserne eingerückt, auf den sie heimlich ihre Hoffnung gesetzt hatte, aber wenn sie sah und hörte, wie auch bei diesen AuSerwählten die leichtsinnige Denkungsweise in Bezug auf alles ewig Weibliche, je länger sie die Uniform trugen, um so mehr wucherte, so erstickte das die aufblühende Liebe bei ihr jedesmal im Keime.
Da kam Lungelmann, der „reine Thor", und ihre Stunde hatte nun wirklich geschlagen. Ganz abgesehen da- von, daß ihr seine stattliche Erscheinung und sein schön weiß und rothes Neuruppiner Scheibengesicht sehr gut gefielen, so hatte Lungelmann, was sie ganz gefangen nahm, bei dem ewigen Kampfe, den er gegen die Malpropretät zu führen gezwungen war, in den jetzt fast vollendeten zwei Dienstjahren absolut keine Zeit gefunden, sich galant gegen das weibliche Geschlecht zu zeigen, und Anna segnete diesen Umstand, der ihm Herz und Gemüth unversehrt erhielt, sie wollte ihn seiner Zeit schon so pflegen, daß er immer wie aus dem Ei geschält sein sollte. Freilich gedachte sie auch seufzend ihrer zweiunddreißig Lenze, aber die brauchte man
I ihm ja nicht gerade auf die Nase zu binden und sie war ja I immer noch eine sehr saubere Person, die mit Stolz auf ihren bisherigen Lebenswandel zurückblicken durfte.
Gesprochen hatte sie Lungelmann bisher eigentlich nur - einmal, es war bei Gelegenheit eines größeren HolzempfangeS, wobei Lungelmann ins Bezirksamt zum Abladen commandirt war. Er hatte das ihm von „Fräulein" Anna an Speise und Trank Gebotene dankend angenommen und mit aner- kennenswerthem Appetit verzehrt, zu einer animirten Con- versation wollte es aber nicht kommen, denn erstens hatte Lungelmann natürlich keine Ahnung von der Neigung Annas zu ihm und zweitens hatten ihm seine Stubengenossen Tags vorher Wasser in die Säbelscheide gegossen, so daß er die Klinge noch nicht hatte sauber bekommen können- er blieb trotz manches anzüglichen Seufzers zerstreut und einsilbig- als dauerndes Resultat dieses Beisammenseins blieb nur der gegenseitige Gruß bei allenfallsiger Begegnung. Nun aber war eine Gelegenheit gekommen, welche, geschickt benutzt, AnnaS Herzenswunsch um einen Riesenschritt fördern konnte und sie beschloß, demgemäß zu handeln.
„Herr Lungelmann, Herr Lungelmann!" ertönte es nochmals piano von ihren Lippen, „erheben Sie Ihre rechte Hand und schwören Sie mir, daß Sie sich mir gegenüber als Cavalier benehmen werden, wenn ich es wage, schutzlos zu Ihnen hinabzukommen, um Ihnen aus der Verlegenheit zu helfen! ?"
Lungelmann machte auf diese Rede hin ein furchtbar einfälriges Gesicht und Fräulein Anna, welche die Zeit zu weiteren Erklärungen scheute, verzichtete daher auf den Schwur und verschwand vom Fenster. Rasch ergriff sie eine ihrer großen Leinwandschürzen, legte sie zusammen und rollte eine kalte Kalbscotelette hinein, überdachte noch, was sie sagen wollte, wenn ihr eine der Unteroffiziersfrauen begegnen würde — vor der eigenen Herrschaft war sie sicher, die Gnädige war verreist und der Herr auf dem Amte — und dann eilte sie hurtig die Treppe hinab.
(Schluß folgt.)


